@Hartmut,
Unter Topikalisierung versteht man allgemein die inhaltliche Hervorhebung
eines Satzgliedes durch dessen Position am Anfang oder Ende eines Satzes.
Beispiel:
Das Unglück ereignete sich vorgestern. (Normalstellung)
vs.
Vorgestern ereignete sich das Unglück. (Topikalisierung des Adverbials).
Quelle:
http://www.uni-trier.de/uni/fb2/ldv/ldv_wiki/index.php/Topikalisierung
Eine zusätzlich den Satz begleitende Körperhaltung ist aber
entgegen deiner Behauptung keine Toplikalisierung, sondern
eine begleitende Körpersprache, die sowohl bei GS als auch
einer auditiven Sprache vorkommen kann.
Man könnte es auch als Betonung bezeichnen, äquivalent zur Lautstärke und Stimmlage beim Sprechen eines Satzes.
Deine Beispiele 1-6 lassen sich auch ohne weiteres in LBG, also Schriftdeutsch ausdrücken,
sind also nicht auf die GS beschränkt.
[DGS-1]: ICH COMPUTER ARBEITEN (S-O-V)
LBG:
Ich tue am Computer arbeiten,
[DGS-2]: ICH ARBEITEN COMPUTER (S-V-O)
LBG:
Ich arbeite am Computer,
[DGS-3]: COMPUTER ICH ARBEITEN (O-S-V)
LBG:
Am Computer tue ich arbeiten,
[DGS-4]: ARBEITEN ICH COMPUTER (V-S-O)
LBG:
Arbeiten tue ich am Computer,
[DGS-5]: COMPUTER ARBEITEN ICH (O-V-S)
LBG:
Am Computer arbeiten tue ich,
[DGS-6]: ARBEITEN COMPUTER ICH (V-O-S)
LBG:
Arbeiten am Computer tue ich.
Edit:
Zitat:
Beide sind grammatisch, [….]
In welcher Beziehung? „Grammatisch“ allein sagt nichts über den bezeichneten Satz aus.
Deine Aussage ist deshalb unvollständig und nichtssagend. Es fehlt das Adjektiv.
Damit der Satz einen Sinn bekommt, muss man ihn ergänzen:
„Beide sind grammatisch
richtig, […]“
oder
„Beide sind grammatisch
falsch, […]“
Zitat:
Sätze DGS-3 bis DGS-6 sehe ich als markierte (= besondere) Sätze an.
Und was ist an diesen Sätzen das Besondere?