Persönliches Budget für
Zitat:
Nur ich meine Dolmetschleistungen speziell im "privaten" Bereich
wie zum Beispiel Besuch beim Rechtsanwalt, Informationsveranstaltung,
"normale" Beratungsstellen usw.
Dies bleibt weiterhin einkommensabhängig,
auch mit persönl. Budget.
Rechtsgrundlage hierfür ist § 7 Satz 2 SGb IX. Leider!
Weitere gute Fragen bei:
- Einkommensabhängig -
-ab welche Höhe?
-welcher Nachweis will das Amt sehen?
Das steht bestimmt schon fest?
In der Schwebe ist noch die Anwendung für den "Privat Bereich".
Normale Beratungstellen...
Mieterverein; Verbraucherschutz; Kriminalpolizei-Prävention-Beratung; Kreditberatung ...,
Gesundheit-Beratung beim Arzt ...
was noch...?
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