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Aktuelle Zeit: 28.03.2024, 10:36:38





 Lichtsignalanlagen --> Probleme mit Krankenkasse!!!!!!


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Neuling



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Hallöle,

meine Eltern (beide auch gehörlos) brauchen eine neue LIchtsignalanlage. Also war meine Mutter beim HNO-Arzt und hat Bewilligungsattest erhalten und beim Hörgeräteakustiker eingereicht, damit

Türklingelsender
ISDN/Telefonsender
4 Blitzlampen

beantragt werden bei der Krankenkasse ( TKK).

Die Krankenkasse bewilligt aber nur 1 x Türklingelsender und 2 Blitzlampen (Standard) und begründet mit dem Schreiben

"Ein Telefonsender ist keine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung, da das Telefonieren nicht zu den elementaren Grundbedürfnissen zählt. Die beantragten Kosten wurden daher um den Telefonsender und ISDN-Sender gekürzt. Zudem werden die Kosten nur für zwei Blitzlampen übernommen, da diese für die Versorgung eine Lichtsignalanlage als ausreichend angesehen werden".

Da war ich natürlich sauer- ...da ich selbst vor 4 Jahren bei der TKK ( mittlerweile bin ich bei GEK weil die Leistungen bei GEK besser sind) für meinen eigenen Haushalt Blitzlampen plus Sender für Telefon und Klingel beantragt hatte und ich sogar 6 (!) Blitzlampen erhielt und die dazugehörigen 2 Sender!
Und jetzt auf einmal anders ...... also habe ich mich erkundigt. Das Interessante daran ist, die Techniker Krankenkasse (TKK) hat einen eigenen Servicezentrum in Duisburg für nur HIlfsmittel für ganz Deutschland-die TKK-Versicherte. Darüber läuft alles ab. Alle Gehörlose bekommen nur einen Türklingelsender und 2 Blitzlampen, weil es wirtschaftlich und medizinische Versorgung so maßgebend wäre.

Ich konnte mich mit der Antwort nicht zufrieden geben und will meine Eltern helfen...was tue ich? Recherchiere im Internet nach vielen Beispielen, weil die TKK ja behauptet, dass es Bundessozialurteile gäbe, die das belegen was sie sagten, also nur Türklingelsender und 2 Blitzlampen bezahlen müssen und mehr nicht.
Aber irgendwie stösse ich auf Mauern und komme nicht weiter.

Ich habe schon vorsichtshalber meinen Vater auch zum HNO-Arzt geschickt, damit wir noch einen Rezept kriegen und noch 2 weitere Blitzlampen beantragen. Die TKK meint, dass 2 Blitzlampen nur an pro Haushalt geknüpft wäre und nicht personengebunden. Ich habe dann argumentiert, dass es nicht sein kann, dass man einen Gehörlosen zumutet, die Blitzlampe ständig mitzunehmen wenn es in einen anderen Raum geht und da beide Personen im einen Haushalt gehörlos sind kann jedem nicht zugemutet werden, jeweils eine Blitzlampe mitzuschleppen in den anderen Raum um "erreichbar" zu sein, wenn was passiert u. a..


Könnt ihr mir weiterhelfen? Wäre super- lieben Dank im voraus! Denn es ist schon wichtig zu erfahren, wie eure Erfahrungen mit der TKK sind???? Wie ist es bei anderen Krankenkassen? Hattet ihr selbst mal geklagt? usw.

(ich weiss, es gibt schon ein Thema dazu zu der Sache mit AOK, aber ist etwas älter..deshalb habe ich es hier neu aufgemacht)



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Hm,schwer,ich hab auch das gleiche PLM,das ist bei allem Kasse so,tja wegen Telefonsachen usw..zahlen Kasse bei mir auch icht mehr,das bedeutet,Hauptfüsorge oder anderes was man überhapt beantragen kann,dorthin fragen. Ich habe auch das erlebt,ich benutze kein TEL mehr,genug Anschluss usw.. Nur Lichtanlage das ist bei mir auch das gleiche, ich muss den rest selber bezahlen, Kasse wollen sparen,aber heute kan man widerspruch legen,hofe das bei dir auch das klappt,hab as Erfolg damit gehabt.



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neue Gesetz für alle Krankenkasse.Also krankenkasse bezahlt nur 1x Sender und 2x Blitzlampe mehr nix,wer will noch mehr dann muß leider selbst eigene Kohle drauf bezahlen.


bye AIR_23



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Solche Verfahren kenne ich, doch muss man neu zu Bundessozialgericht-Urteil zu erreichen. Es muss ein Ausgleichgesetz gemacht werden, sodass muss Krankenkasse auch einhalten. Klage via Sozialgericht empfehle ich nur Mitgliedschaft bei VDK



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Hallo sunny,

ich kann Dich gut verstehen. Zuerst haben die gesetzlichen Krankenkassen unterschiedlich gehandelt, aber jetzt arbeiten sie in einer Arbeitsgemeinschaft zusammen.
Die Grundversorgung für Lichtsignalanlagen sind ein Sender und zwei Blitzlampen. Der Sender ist sowieso notwendig, aber bei den Blitzlampen gibt es auch Kombigeräte, wie Lichtsignalwecker, die sowohl beim Wecken als auch beim Klingeln blitzen. Oder die Telefonlichtglocke ist gleichzeitig auch ein Sender.

Man muß in dem Antrag gut begründen, warum man eine dritte und vierte Blitzlampe braucht und nicht ein Standardantrag nehmen. Zum Beispiel braucht man einen Lichtsignalwecker auch, wenn regelmäßig Medikamente eingenommen werden müssen. Dann braucht man eine dritte Blitzlampe, wenn man in einer 4-Raum- Wohnung wohnt. Es kommt auch auf die GRöße der Wohnung an. Besser sind aber die Kombigeräte.

Wer Arbeit hat, kann die Telefonlichtglocke und Lichtwecker auch über den Integrationsfachdienst (früher Hauptfürsorgestelle)beantragen.

Also dann alles Gute und viele Grüße

alantos


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Wer für die kleinen Dinge Augen hat,
der hat auch ein Herz für große.
(Thomas Romanus)



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alantos, Wir wissen, dass die gehörlose bzw. schwerhörige Menschen schlechte Argument zu liefern. Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass durch Verband so festgesetzt haben. Mittlerweile laufen die Sammelklage gegen Reformgesetz. Bislang weiss ich nicht von DGB, DSB dass Kämpfe gegen Unsiinigekeit und Willküre gibt.



Neuling
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Hallo sunny,

wende dich doch an Andreas Kammerbauer von der Deutschen Gesellschaft. Er hat letztes Jahr Ablehnungsbescheide gesammelt und hilft dir beim Widerspruchsverfahren sicher weiter.

Herzliche Grüße,

Berni



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@Fritzl:

Das ist klar, aber es gibt auch die Sozialdienste, die da weiterhelfen könnten.
Ausschlaggebend für die Bewilligungen sind immer noch die Hilfsmittelkataloge bei den gesetzlichen Krankenkassen. Da ist auch einiges, was noch nicht gut ist. Man denke zum Beispiel auch an diejenigen Gehörlosen mit einer starken zusätzlichen Sehbehinderung.
Da müssen die Verbände auch mitziehen.

Viele Grüße

alantos


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Berni, Gut, dass du weisst. Ich habe irgendwie einmal gehört. Doch wusste ich nicht, dass Deutsche Gesellschaft macht. Hauptsache vertritt Deutsche Gesellschaft für Hörgeshcädigte.

Altanos, So einfach ist auch nicht. Sogar sprach man, dass Klage unbedingt mit VDK gemeinsam gemacht werden. Doch kenne ich Leistung VDK nicht so gut.



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@Fritzl:

Soweit mir bekannt ist müßte man auch Mitglied im VDK http://www.vdk.de sein, wenn diese eine Klage unterstützen.
Der Weg über die Deutsche Gesellschaft ist auch gut, denn die Bundesarbeitsgemeinschaft der Sozialpädagogen sind auch auch da drin.
Du kennst ja sicher noch den früheren Chef der BAG Herrn Hoffmann, der viele Verfahren bei Sozialgerichten begleitet hat.

Viele Grüße

alantos


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Alantos, JA, Ich kenne Herr Hoffmann oersönlich, leider ist er nicht mehr unter uns. Ebenso auch Dr.Feuchte auch nicht unter uns. Ich hoffe nur, dass Sache nochmals vor Bundessozialgericht in Kassel durchgeführt werden. Es wird ja durch Reform schlimmer, sei wir selber Schuld an Taubheit bzw. Schwerhörigkeit haben, Die Medeziner und Pharmiker verdienen daran, aber schiebt Schuld der Taubheit ab, wenn man die Nebenwirkung der Wirkstoff vorliegt. So einfach ist wirklich nicht.



Neuling



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Erstmal lieben Dank für die zügige schnelle Antwort...

.. wie ich sehe, haben mehrere Gehörlose bereits nur einen Sender und 2 Blitzlampen bewilligt bekommen... anscheinend haben auch mehrere Gehörlose das einfach so anstandslos hingenommen....., da ich mit einigen Gehörlosen im Umfeld darüber auch gebärdet habe.
Das darfs auch irgendwie nicht sein...aber anderseits ist da irgendwie auch eine Hilflosigkeit gegen so einer mächtigen Kasse vorzugehen..., ich denke, da sollte doch der Gehörlosenbund mit der Dt. Gesellschaft sich engagieren, da es die Belange der Gehörlose betreffen. Zum anderen, es gibt soviel zu tun im Gehörlosenbereich und es fehlen zuviele Leute, die sich dafür engagieren. Allein ein Gerichtsurteil oder ähnliches, der Erfolg hatte, würde genügen. Aber das existiert wohl kaum.

Nun ja, ich habe bereits an die Dt. Gesellschaft gemailt und leider keine Antwort erhalten. Irgendwie bin ich darüber unzufrieden, dachte dass sie zumindestens Antworten könnten, wie erhalten und wird bearbeitet oder ähnliches. Wenn es auf deren Homepage genauer steht und wie die Vorgehensweise ist, dann hätte ich es mir runterladen können. Aber da war leider kaum was zu finden.

Und die Sache mit der Klage.... ist auch eine Sache...soll ich das meinen Eltern zumuten? Vielleicht zieht sich das 2 Jahre und das geht an die Nerven. Hm.

Da mein Papa morgen einen Termin bei seinem HNO-Arzt hat, warte ich dies erstmal ab und dann werden wir das mit Rezept bei der Kasse einschicken und begründen, dass zunächst alle akustische Signale in Lichtsignale umgewandelt werden müssten und bitten um Hilfsmittelbewilligung für 2 weitere Blitzlampen und den Telefon/ISDN-Sender. Letzendlich müssten sie ja nicht den Türklingelsender dazu zahlen, da meine Mom schon eines bewilligt bekam.
Was ich rausbekommen habe, ist, - ist unsinnig, dass die Hilfsmittelbewilligung nicht haushaltsgebunden sein darf, zum Beispiel könnte ein gehörloses Ehepaar nicht einen Lichtwecker gemeinsam teilen. Das ist unzumutbar.

Und, im Hilfsmittelverzeichnis der gestzlichen Krankenkassen sind die HIlfsmittel wie Telefonsender, ISDN-Sender usw. eingetragen. Die haben sogar eigene Nummern.
Von Humantechnik bekam ich per Fax eine Hilfsmittelnummernliste und die dazugehörigen Bekanntmachungen in den jeweiligen Bundesanzeigern (Nr. 11 vom 17.01.2006, Nr. 169 vom 07.09.2006, Nr. 58 vom 21.03.2006, Nr. 85 vom 05.05.2006 Nr. 211 vom 09.11.2005, Nr. 56 vom 21.03.2006 und Nr. 128 vom 12.07.2006).
Aber die TKK kontert, dass wenn ein Hilfsmittel eine Nummer hat, noch lange nicht heisst, dass es auch bewilligt wird.
Ich hätte gern den kasseneigenen Hilfsmittelkatalog eingesehen, doch den gibts anscheinend nicht oder man hat als Mitglied der Kasse keinen Zugriff darauf. oder doch? Und wenn ja, wie kann man das begründen?


Ich habe nun von der Krankenkasse ein Informationsblatt "Bundessozialgerichtsurteile (BSG) Auszüge erhalten, weil sie meinten, dass das gerichtlich so entschieden wurde, dass nur 2 Lampen medizinisch und wirtschaftlich ausreichend wäre und ich gesagt habe, das möchte ich sehen und so haben sie es mir rausgerückt. Ich kann aber unter dem Unterpunkt "Grundbedürfnisse des täglichen Lebens" nicht einen Zusammenhang mit Gehörlose Menschen finden. Das ist allgemein geschrieben.

Dabei die Aktenzeichen der BDG-Urteile:

Zu Grundbedürfnisse des täglichen Lebens:
-->B 3 KR 16/99 R
-->B 3 KR 8/98 R, B 3 KR 9/98 R, B 3 KR 9/97 R, B 3 KR 8/02 R, B 3 KR 3/02 R, B 8 KN 13/97 R
-->B 3 KR 3/99 R
-->B 3 KR 13/03 R

Zu Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens:
-->B 3 KR 14/97 R
-->B 3 KR 1/99 R
-->B 3 KR 29/99 R
-->B 3 P 15/01 R

Ich kann leider im Internet die genauen Urteils-Wortlaute nicht finden, vermute mal, dass da wenige Urteile dabei sind, die uns Gehörlose mit den Lichtsignalanlagen betreffen und eher die anderen Hilfsmittel betreffen, die Gehörlose nicht brauchen.


Das dazu. Vielleicht weiss noch jemand Rat usw... / schreibt es ruhig rein. Es kann für uns Gehörlose doch immer nützlich sein.



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@Sunny:

Ohne die aktiven Streiter für die Hilfsmittelbewilligungen gäbe es die vielen Urteile auch nicht. Nicht immer ist zugunsten der Betroffenen entschieden worden. Trotzdem machen diese in ihrer Freizeit und uneigennützig weiter, auch wenn viele schon graue Haare deswegen bekommen haben.

Du kannst Dich direkt im Forum der Krankenkassen mit Betroffenen und Experten austauschen. Mehr bei: http://www.krankenkasse.de
Wenn man die Zusammenhänge kennt, dann weiß man auch den Weg, der nicht so einfach ist in diesem Bürokratismus.

Trotzdem: Nicht verzagen und die Experten in eigener Sache fragen! [wink]

Viele Grüße

alantos


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(Thomas Romanus)



Neuling



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Hallöle Alantos,

Forum ist gerade ausser Betrieb...da kann ich wohl im Moment nicht austauschen....



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Hallo Sunny,

eigentlich sollte das überarbeitete Forum bis Anfang diesen Monats fertig sein.Vielleicht kommt es doch bald, denn wir gehen langsam auf die Mitte zu.
Es wird schon bald klappen [wink] Denn es ist immer so, dass nach einem Regen bald auch die Sonne wieder scheint. [smile]


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(Thomas Romanus)



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Hallo Sunny,

das Problem über die Kostenübernahme der Lichtsiginalanlagen für die KK ist nicht neu. Das läuft schon seit Jahrezehnt. Inzwischen gibt es neue Gesetze und Urteile, aber die Ergebnisse blieben weiter unbefriedigend.
Hauptproblem liegt an uns, nicht an die KK. Meistens stellten einen Kostenantrag an die KK. Die KK lehnten immer zuerst so ab mit vers. Argumenten. Solange hier kein Widerspruch eingeht, werden die KK immer gestärkt mit der Überzeugungen, dass sie nicht unbedingt benötigt wurden, so dass sie evtl. auf anderer Weise kümmern werden.

Leider ist auch Tatsache so, dass die Gl wegen fehlender Schriftkompetenz öfter hilflos und vor einer Klage abzusehen, da sie so gut wie wenig Bescheid wissen, mit dem Gesetz auszukommen.

Ich habe schon öfter mit den Gl empfohlen, bei einer erneuter Absage nach Widerspruch einzuklagen. Je mehr die Klage der Betroffenen gibt, desto wird auch das Sozialgericht zuletzt überzeugen und sich auf neue Bestimmungen im Gesetz berufen!
Hier liegt leider der Haken, viele Gl haben Angst davor, einzuklagen, auch wenn sie im Recht sind.

Sunny, wie ich dir hier deine Fähigkeit einschätze, würde ich dir empfehlen, dieser Sache weiterhin zu verfolgen bis zu einer Klage, eigentlich kostet bei dieser Klage wirklich so gut wie wenig oder gar nichts. Aufgrund meiner Erfahrung kann ich dir nur empfehlen.

Alternativ ist eine Krankenkassewechsel! Bei mir bei der BKK werden die Kosten immer noch vollständig übernommen. Der erste Schritt haben sie bei mir auch abgelehnt, hab Widerspruch mit meinem Argument eingelegt, dann ist die Sache gegessen, liefert komplett. Nur eine "Rezeptgebühr" i. H. v. 10 EUR an die KK, das wär's.



Neuling



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Hi Akiab,
danke für dein Posting.

Für mich sieht es auch danach aus, dass das mit dem Klagen gar nicht so verkehrt ist.... letzendlich entscheidet der Richter das dann und man fühlt sich so auch besser, finde ich.
Mein Partner und ich haben ja auch eine Rechtschutzversicherung und wir hatten in 2 Fällen, zwar nicht unbedingt auf Sozialgericht-Basis, bereits es in Anspruch genommen und das mit Erfolg.
Aber meine Eltern haben keine Rechtschutzversicherung. Die VDK Mitgliedschaft wäre auch nicht verkehrt. Oder ich mache das für meine Eltern.
Aber...Wir wollen erstmal abwarten, was die TKK als Antwort gibt, wenn mein Vater sein Kostenvoranschlag und Rezept dort vorliegt. Das müsste heute schon dort vorliegen. Dann bin ich mal gespannt auf den Brief von der TKK.....

Für alle müsste das eine Aufforderung sein, mehr von Passiv-Verhalten zu Aktiv-Verhalten zu gehen.
Ich meine, ich habe nun aus der Sache draus gelernt, meinen Vereinen darüber zu informieren und die Mitglieder darin zu stärken, denn Recht bekommen ist ja immer eine andere Sache, aber das kann man nur dann vielleicht erleben, wenn man klagt.

Schwierig ist, dass man dann wegen der Schriftsprachkompetenz scheitert. Dann müssten doch eigentlich GEhörlosenvereine/ verbände doch Unterstützung geben?

Ich habe in dem Zusammenhang auch einige Wochen her an die Dt. Gesellschaft gemailt, keine Antwort, dann schickte ich es an den Dt. GEhörlosenbund, auch keine Antwort. Hmm....denke ich..was nun? Gut, die haben auch viel zu tun und haben - sagen wir mal so- "wichtigeres" zu tun, was auch stimmt.
Doch ist diese Angelegenheit auch wichtig, ...denn nicht dass nach 10 Jahren keine Hilfsmittel mehr bewilligt werden? Dann sehen alle Gehörlose ganz schön alt aus.



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ich hab mal ne Frage:

Was kostet sowas eigentlich?

Würde mich nur mal interessieren ob hier über kleine (50€) oder schon größere Beträge (>250€) geredet wird?


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R.I.P. 7.10.2003



Neuling



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Es geht um Beträge zwischen 400-600 Euro oder mehr. Abhängig von den Blitzlampen und den Sendern.
Aber - um des Geldes willen - darum gehts nicht. Da als Hilfsmittel anerkannt und die Gehörlosen alle Signale die akustisch ausgegeben werden visuell sichtbar bekommen müssten um ihre Behinderung auszugleichen sowie im Notfall erreichbar sein müssten...nicht dass es im Haus brennt und sie nicht mal davon mitkriegen.. .....darum gehts!



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Ice Flame, da muss ich hinweisen, dass Fragstellung ziemlich nicht passend. Ich wundere mich, dass Du Preislage von Humantechnik, HGT und GHE /Mobilyprocom nicht kennst.

Was Sunny und Alanton schrieb, da kann ich nur zustimmen, da ich seit 45 Jahren in diese Punkt verfolgt habe. Vor 1978 gab es kein fertige Hilfsmittel für Hörgeschädigte!!!!!!!!!!! Erst durch Gründung Firma HGT durch Dr.Pyhsik.Micheal Krause kam erste Funklichtblitzer auf Markt. Kurz darauf kam erste LISA Blitzer durch Firma Humantechnik (seit ca 1981), danach kommen Firma GHE (Schweiz) dazu. Da begann erste Kampf und Anerkennung Lichtblitzeranlage bzw. Lichtsignalanlage durch Sozialarbeiter Herr Hoffmann aus Münster/Westfalen. Es gab erste Prozesswelle via Sozialgericht und auch Bundessozialgerichtszrteile gekommen. Due Verhalten Krankenkasse ist mir nicht neu, sodass versuchen Sie immer die Kosten wie möglich nach unten drucken. DIe Leute von Krankenkasse wissen genau, dass die Gehörlosen besonders Schwach gegen Bürokratismus kämpfen. Ich selbt habe einmal mein persönliche Meinung gesagt, dass die gesetzliche Lage für Gehörlosen total im Abfalleimer befand. Die MitarbeiterInnen waren durch mein Äusserung verunsichert, so musste Sie ein Gutachten über Hilfsmittel beauftragen, leider war ziemlich lang kämpfen. Was die politische Parteien verspricht, dass neue Antidiskrimisierungsgesetz verbessern sollte. Leider war ein Partei mit diese Gesetz nicht einverstanden, weil die Arbeitsgeber haben Angst, dass sie für Behinderten im Betrieb drauf zahlen müssen. So läuft heutzutag!!!!! Ich hoffe nur, dass EU-Kommisare für Behidnertenfragen etwas erreichen können. Die umliegende AUsland leben die Gehörlosen besser als in Deutschland (Leider so :( ), dies weiss ich von jüngere deutsche GL, die im Ausland lebt.

Gehörlose --------------- Lichtblitzer ablehnen?
Beinamputierte --------- Prothese, Krücken oder Rollstuhl ablehnen?
Querschnittgelähmter -- Rollstuhl ablehnen?
Armamputirte ----------- Prothese ablehnen?
Schwerhörige ----------- Hörgeräte ablehnen?
ua.

Was ist für ein deutsche Bürokratismus????????



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@Fritzl: Ice Flame ist hd ;)



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@ Fritzl und Sunny

da schliesse ich euch an. Die KK kennen uns (Hörgeschädigten) inzwischen sicher gut und wissen gut, wie sie uns "klein" machen. Wir müssen mit ihrer abfälligen Argumenten "schlucken und unserer Köpfe runterziehen". Das läuft seit Jahren so, solange wir nichts aus den Fehlern lernen wollen. Vielleicht kostet einmal ein Antrag für eine Blitzlampe ca. 75 Euro, wird aber nee übernommen und stillschweigend selber die Kosten aufzunehmen. Vielleicht ist diese Betrag lächerlich, aber das hat die Folgen... wird am Ende der anderer bzw. erneuter Anträge nicht mehr bewilligt.

Das dürfte auch nicht für 1 (!) Euro oder 1000 Euro unterschiedlich machen. Egal, was geschieht, denn wir sind im Recht auf visueller Hilfsmitteln angewiesen und wir können nur selber beurteilen, was wir wirklich lebensnotwendigen im täglichen Leben brauchen.
Solange wir denen nichts wiedersetzen, bräuchen wir uns nee selbst zu klagen, wie unhöflich bzw. unverschämt die KK sind.
Anderseits muß jeder seine Ärmel hochkrempeln und denen in die Schranke einweisen, bzw. bis zu einer Klage durchzuziehen!

In meiner Familie (überwiegend hörgeschädigten Fam.-mitglieder) habe ich seit Jahren immer erfolgreich durchgesetzt, weil ich weiß dass wir im Recht sind, auch ohne Hilfe eines Anwaltes. Natürlich braucht man längere Hebel, aber das bringt jedoch was. Wenn das nee so wäre, hätte ich auch nee abgeneigt, vor Gericht einzuklagen!!!

Irgendwann muss auch jeder so ungefähr in die Richtung einschlagen, um später nicht alles zu verspielen...



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Hier haben alle Gehörlosen ihre Hilfsmittel bekommen, auch ohne Anwalt und Sozialgerichte. Wir haben ganz einfach gemacht und die Ablehnungsgründe vom ersten Antrag beim zweiten widerlegt. Beim nächsten Antrag hatte sie keine Argumente mehr.
Deshalb sollte man auch mit den Sozialpädagogen in den Beratungssstellen diese Anträge laufen lassen, damit die Erfahrungen genutzt werden können und über die Rechte aufzuklären.

Und wie Fritzl schon schrieb, haben sie das gut gemacht. Herr Hoffmann hat immer mit uns Gehörlosen zusammengarbeitet und die Erfahrungen weitergeben. Das ist auch heute noch aktuell!! [wink]


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Alantos hat geschrieben:
Deshalb sollte man auch mit den Sozialpädagogen in den Beratungssstellen diese Anträge laufen lassen, damit die Erfahrungen genutzt werden können und über die Rechte aufzuklären.


Das hilft nicht immer! Ich kenne einige Sozialarbeiterin, da wurden sie sagen 2 Lichtblitzer pro Familie bei 5 Zimmer-Wohnung sagen.

Ausgerechnet kannte ich diese Familie, die sind alle hörgeschädigt! (2 Erwachsen, 3 Kinder ebensfall gehörlos). Damals habe ich ihr geraten, dass diese Familie mal bei Herr Hoffmann vorstellen. Das klappt auch.

Übrig ist Herr Hoffmann leider verstorben! Zur Zeit kenne ich kein grosse Kämpfer seit Ableben Herr Hoffmann.



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hi..

habe hier eine etwas komische Antwort, Zitat Krankenkasse:

"Die Prüfung des medizinischen Dienstes hat ergeben, dass eventuell eine
Optimierung des Hörgerätes ausreichend wäre. Anschließend haben wir
Ihren Arzt ........ bezüglich einer Stellungnahme am .......
angeschrieben, bislang haben wir noch keine Antwort trotz mehrmaliger
Erinnerung erhalten. "

Wie soll ein Gehörloser die Klingel mit Hörgeräten hören? Soll ein Gehörloser mit Hörgeräten schlafen gehen? Bei Gefahr auf der Hut sein und versuchen zu hören wenn er nicht kann?

So eine Antwort habe ich noch nie erlebt!

Was für eine Antwort an die Kasse wäre passend?



Apfelwein-Lady & GL-Kultur-Insider´09
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[umph]

so eine unverschämte Antwort!

Dass beim Schlafen die Hörgeräte abgelegt werden => Das hat die Krankenkasse wohl nicht bedacht.

Am besten sollst Du persönlich hingehen und erklären, wie der Alltag bei Dir bzw. Deinen Eltern aussieht.


°°°°°°°



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Ich nehme an, sie können nichts wissen weil sie keine Antwort von deinem Arzt bekamen. Siehe Schreiben [roll]

Für mich ist am besten, wenn man persönlich zur Geschäftsstelle der Krankenkasse geht. Damit man dort besser erklärt, warum es mit den Hörgeräten nicht gehen würde.



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Deaftina, Merkst du nicht, dass Krankenkasse nur Dumm verkaufen wollen. Mehr nicht. Man sagt: Reine Schikane! Sunny hat richtig reagiert. Wozu zu Krankenkasse.Geschmierstelle hingehen? Die Personal haben im Prinzip nur Brett vor Kopf genagelt. Die sind nur ein fromme Bürokratismus. Die Gesetzlage ist total nach Gesundheitreform ein Kastrophale Folge für Behinderten aller Arten.

Beste LÖsung: Klage vor Sozialgericht, da wird für Krankenkassen teuer, falls verliert.

Grund: Die Sachbearbeiter sind nur durch Anweisung von Oben mit Hände gebunden!!!!!!!!



Neuling



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Leute... es geht interessant weiter....

bei dem Fall ( ist ein anderer Fall).
... der Arzt wurde ja angeschrieben. Haben das Schreiben vom Arzt per Fax eingeholt... komisch, der Arzt hatte schon geantwortet, aber die Kasse meinte, dass sie es nicht erhalten hatte, aber dann schrieben sie dass sie es doch erhalten haben, aber erst 2 Wochen später. Merkwürdig.

Jedenfalls... schreibt die Kasse, dass sie einen Blitzwecker bewilligen aber nicht eine Lichtsignalanlage. Lustig. Lag wohl daran, dass die Stellungsnahme vom Arzt versehentlich den Zitat mit dem Blitzwecker enthält, worauf er sich auf "nachts" und ohne Hörgeräte bezog. Der Arzt oder die Arzthelferin hatte wohl einen falschen Textbaustein angewendet. Jedenfalls auf diese Grundlage lehnte die Kasse gleich ab und möchte nur den Blitzwecker bewilligen.

Also wir hatten es satt und somit haben wir den Arzt erstmal belehrt über den falschen Satz von ihm selbst und dann den Widerspruch geschrieben. Mal schauen, wie es weitergeht.

Für mich sieht es auch so aus, dass sie uns einfach für dumm verkaufen wollen. Einfach alles ablehnen, das wird immer mehr und noch schlimmer für die Gehörlosen!
Was ist, wenn ein Gehörloser nicht so schriftsprachkompetent ist? was dann? Wird er Widerspruch trotzdem schreiben können?
Ich würde allen Gehörlosen empfehlen, rechtschutzversichert zu sein oder wenigstens im VDK -Sozialverband. So dass man nicht so allein darsteht und es einfach akzeptiert. Lieber dagegen angehen.
Wir sind jetzt richtig "heiss" geworden und werden es nun den Rechtsweg ausprobieren....
Vielleicht sind sie dann doch einlenkbar....

Zu dem FAll meiner Eltern ist momentan nur Funkenstille....merkwürdig.. die TKK muss wieder angetapst werden.



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sunny@

Ich kann nur Rat geben, gib einfach nicht nach, handel einfach über die rechtlichen Schritte. Du wirst noch merken, dass die KK dann besser reagiert. Jahrelang hat die KK uns genug angeschmieren und uns dumm verkaufen.

Ich kann nur hoffen, dass es bald ein Dominoeffekt gibt, das am Ende für KK teuer zu kommen würde...



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hi Sunny

tja, dass die Krankenkassen zunächst ablehne, ist "normal".
Die hoffen, dass GL keine Widersprüche einlegen und dann ist der Vorgang erstmals abgeschlossen (für immer sogar).

Die GL müssen ja Widersprüche einlegen. Und wenn die Sachbearbeiter das merken, bewilligen die die Anlagen wohl.

Dass eine KK mehr bewilligt als andere, es ist bestimmt Entscheidungssache der jeweiligen Sachbearbeiter.

Es kann nicht sein, dass der Sachbearbeiter schreibt, dass die GL Hörgeräte tragen müssen!!! [sorry] Da kennt er die GL wohl nicht!? Beim Schlafengehen kann ich die HG auch nicht anlassen! Unmöglich!!!

Bin selber privat krankenversichert, und die zahlen nix! (weil SGB für die leider nicht zählt). Ich habe also "mehr" Probleme als die gesetzlich Krankenversicherten. Nur ich war mal früher gesetzlich krankenversichert, und kenne deshalb die Situation gut, auch von anderen GL, die im Verein was erzählen.
Du bist also nicht die einzige.

Wunder bewirkt, wenn du Klage beim Sozialgericht gegen Bescheid der Krankenkasse einlegst. Die meisten machen dann dort einen Rückzieher oder ziehen einmal durch (verlieren meist) und dann erhälst du eine Bewilligung.

Wenn du Widerspruchsformulierung brauchst, kann ich dir helfen. Sende PM an mich.

Gruss Marky



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Hm, wie wärs mit eine Erklärung, wenn die KK denken Gehörlose sollen Nachts die Hörgeräte tragen wegen der Lichtsingalanlage, da sollte der Arzt dennen verschreiben lassen, dass man sich über Nachts nix tragen dürfen, es entzündet sich doch wenn man in der Nacht mit dem Hörgerät tragen. Das habe ich noch nie gehört sowas. Meine KK haben auf bestimmten Grenzen gezahlt.



Spitzenmitglied



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@All,

Leider ist bisherige Öffemtlicharbeit von DGB , DSB und DG meist ins Vergessenheit geraten, seit Reform sind Sachbearbeiter so stur geworden. Wenn auch Urteile von Bundessozialgericht vorliegt. Die Sachbearbeiter sind dafür angewiesenm, dass dies mehr an Sparwille beteiligen sollen. Die wussten, dass die Schriftkompentent bei Mehrzahl der Hörgeschädigte so schlecht ist. Das war leichte Spiel für gesetzliche KK.



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Vor ein paar Monate bin ich umgezogen.
Nach 13 Jahren hab ich versucht neue Lichtklingel, Lichtwecker mit Kissenvibration an meine TK zu beauftragen.
Meine TK kann ja das Kosten für Uhrwecker und nur ein Lichtklingel übernehmen., obwohl ich 4 Zimmer habe
Leider 3 Lichtklingel fehlen mir z.b Küche, Wohnzimmer, Badezimmer. Ich habe nur ein Lichtsignalanlage im Schlafzimmer.
Schade .. momentan kann TK nicht mehr alles zahlen.... :(


alte Doofefragin; jetzt neue Caravan-Lady



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Sowie >Doofefragin das auch sagt, KK zahlen nur die Grenze.



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Die Krankenkassen haben einen bestimmten Betrag festgelegt für alle Hilfsmittel. Für die arbeitslosen und Rentner gibt es nur den Festbetrag der KK und den Rest müssen sie selbst tragen.Oder unter bestimmten Vorraussetzungen auch beim Sozialamt beantragen.
Wer Arbeit hat, kann aber den Funklichtwecker auch beim Integrationsfachdienst beantragen, denn man muß ja pünktlich an die Arbeit kommen. Somit hat man eine Blitzlampe zusätzlich, wenn man sich für das Kombigerät (Funklichtwecker)entscheidet.Dieses Gerät arbeitet mit der Lichtsignalanlage ( Klingelsender)zusammen.


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(Thomas Romanus)



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hi alantos

ob die Integrationsämter dann die restlichen Kosten übernehmen (was die KKn nicht zahlen), glaube ich nicht!

Habe mal mit einer Kollegin von dort vor langer Zeit gesprochen und die sagte mir mal, dass es Aufgaben der KKn sind, die Kosten zu übernehmen gemäss SGB.

Es gibt nur eins: Kämpfen!!!

Gruss Marky



Spitzenmitglied



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DeafMarky hat geschrieben:
Es gibt nur eins: Kämpfen!!!


Deafmarky, Genau, aber können die mehrere Gehörlosen wegen schlechtere Schriftkompetenz kämpfen, dafür steht einer vom Landesvervband zur Hilfe. So läuft heutige Käse-Alltag so!



Spitzenmitglied



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Hi Fritzl

die GL können ja mit Gebärdensprachdolmetscher zusammen zur KK gehen und Widerspruch einlegen.
Die Gebärdensprachdolmetscher "helfen dabei" und die KK muss die auch noch bezahlen. Und wenn das immer mehr wird, dann merken die KKn das und bezahlen vielleicht dann gleich?!?

Vielleicht kommt es so....... wer weiss?

Gruss DeafMarky



Mitglied



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Hi deafMarky,

die Antwort der Sachbearbeiterin wundert mich. Denn so läuft schon viele Jahre in der Praxis. Danach ist die Antragstellung der Hilfsmittel zuerst über die Krankenkasse nach SGB. Im Nachrang dann der Integrationsfachdienst(nur wer Arbeit hat) für den Funklichtwecker (FLW), wenn die KK den FLW abgelehnt hat. Der Funklichtwecker gehört mit zur Eingliederung ins Arbeitsleben. Und unter bestimmten Vorraussetzungen auch Leistung der KK, wenn aus medizinischen Gründen notwendig ist. Das muß der Arzt auf Rezept begründen.

Kämpfen ja, auch die Widerspruchsverfahren und Sozialgerichte konnte schon vieles erreicht werden.

Viele Grüße

alantos


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@Altanos, Du weisst ganz genau, dass viele Gehörlose von Vereinführungkraft viel erwarten hat. Es gab sogar ein Blödel als Führungkraft gewählt, die kämpfen nahzu nie gegen Willkurliche Entscheidungen. Was damals vor Wende so passiert, da ist auch Urteil Bundessozialgericht in Kassel gefallen. Jetzt ist Urteil als Motten der Geschellschaft geworden, da kann willkurliche Entscheidung einzelne Sachbearbeiter. Die sind so motiviert, dass sie Ablehnung zu schreiben sollen. Die Führungskräfte wussten genau, dass die gehörlose Mitglieder nahzu "hilfslos" ist. Übrigens wird Dolmetschereinsatz bei Gespräche bei KK nicht bezahlt. Leider so! Weil Krankenkasse nicht mit SBG X §19 verbunden ist. Die Krankenkassen sind ein reine Privatfirma deklariert.



Spitzenmitglied



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hi alantos,

soviel ich weiss, zahlen Integrationsämter nur für Arbeitsplätze.
Wir "schreiben" hier von privat, also zu Hause. Dafür sind die KKn zuständig.

Ich hatte mal eine Frau gehabt, die hatte Hörgeräte über KK beantragt, die gaben nur "Teilbewilligung", der Rest musste über DRV (Deutsche Rentenversicherung) beantragt werden.

Daher denke ich, dass es mit Lichtsignalanlagen auch so ist.

Gruss Marky



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Hi DeafMarky,

die Rentenversicherung bezahlt bei Rehamaßnahmen dazu. Dazu gehört auch das Hörgerät.
Aber bei Lichtsignalanlagen zu Hause ist mir dieser Weg nicht bekannt. Wir wären Dir dankbar, wenn Du die Erfahrungen dann auch hier rein schreiben kannst, wenn andere Kostenträger als die KK und Sozialamt bei "privat -Gebrauch" mit in Frage kommen.

Klar wollen wir hier bei "privat" bleiben. Es war nur ein Beispiel mit denen, die Arbeit haben, wie es auch gehen kann.

Viele Grüße

alantos


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Wer für die kleinen Dinge Augen hat,
der hat auch ein Herz für große.
(Thomas Romanus)



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@alantos, Solche Weg finde ich viel zu bürokratismus, was für viele Gehörlose mit schlechtere Shculbildung ein mühsame Weg. Mir ist einige Fälle bekannt, dass städtische SozialarbeiterInnen nicht helfen wollen. Ich hatte damals für andere GL ein harte Druck auf diese Mitarbeiterin ausgeübt. Ich hatte einfach Paragraph §3 Absatz3 BGB genannt. Also Gleichbehandlung ist wichtig. Ich bedauere immer noch, dass viele GL vor genannte Machtspiel beugt. Also zuviel "Jasager". Es ght hier in Deutschland nicht anders.



Spitzenmitglied



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hallo alantos

ich kenne leider keine andere Träger außer KKn, DRV (Deutsche Rentenversicherungsträger, schöner neuer Name) und Sozialamt, falls Sozialhilfeempfänger.

Ich weiss von einigen, dass Integrationsämter abgelehnt haben, wenn die KKn abgelehnt hatten. Also bleibt nur noch der DRV "zuständig".

Bin selber privat krankenversichert (bereits erwähnt), da ist meine Situation eine andere als die der "Gesetzlichen". Auch hier kämpfe ich darum, dass ich und andere nicht gegenüber den "Gesetzlichen" benachteiligt werden, nur weil wir nicht nach dem SGB "behandelt" werden und andere Gesetze dafür gelten, worin das nicht geregelt ist. Also kämpfe ich um dessen Eintragung!!

Gruss Marky



Moderatorin
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Hallo ihr Lieben,

abld werde ich zum ersten mal in eigenen vier Wändern wohnen. Könnt ihr mir helfen, wie man Blitzlichtanlagen hinkriegt. War heute beim HNO Arzt und habe den Bescheid bekommen für meine neue Hörgeräten. Dann bat ich ihn um Info, wie ich den Blitzsignalanlagen bekommen kann. Der Doc sage mir, dass es reicht wenn ich diesen Bescheid an KK (bin AOK Mitgl.) absende.

Wieviel bekommt man es kostenlos? Und was sollte man versuchen zu beantragen? Und wozu einen Sender?


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Spitzenmitglied



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@ Black Shadow

hallo, hole dir ein Angebot für Lichtsignalanlage (1 Sender und x Empfänger) -das x ist für die Anzahl der Zimmer- und lass dir vom Doc eine Verordnung ausstellen, dass du auf diese Anlage angewiesen bist.

Beides zusammen bei der KK einreichen.

Wenn Ablehnung kommt, bitte hier posten.

Gruss Marky



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@Black Shadow:

Du fragst Dich, wozu der Sender ist?

Die Empfänger reichen nicht alleine. Der Sender muss mit der Klingelanlage zusammen angeschlossen werden. Wenn jemand geklingelt hat und der Sender leitet an alle Empfänger weiter, welche dann geblitzt werden. Hoffentlich hast Du es begriffen ;)



Spitzenmitglied



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@DeafMarky, Vorsichtig mit Zahl Empfänger. Viele Krankenkasse zahlen nur maximal 2 Empfänger, davon soll Betroffene dies austecken wenn ie Raum wechseln muss. So läuft heutzutag nahmlich nach dem Gesundheitreform!!!! KK spinnt total, weil herumsteckerei kann fehlfunktion verursachen!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! So blöd ist KK ja.



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@ Fritzl

Es spielt keine Rolle, immer "nur braven Bübchen" an KK zu bitten. Man muss klar sagen, was ich zum Leben brauche. Punkt und aus! Bis jetzt habe ich noch nie ein Problem mit der KK gehabt. Meine KK akzeptiere mir, was ich wirklich brauche, z. B. 4 Blitzlampe, Telefonlichtglocke, usw.
Viele geben zu schnell auf, weil sie nicht wissen, was sie machen müssen.

Wenn eine Ablehnungsbescheid von der KK bekommt, eine Widerspruch einlegen. Vielleicht kommt es zu einer "Papierkrieg" bis zu einer Klage, dann hat man später viel leichter. Anfangs habe ich auch wie ihr viele Probleme gehabt. Aber ich habe auf harte Tour (Papierkrieg und beinahe ein Sozialgericht geführt, ehe meine KK alles zurück genommen hat)genommen. Heute ist nun das Ergebnis, ich bekomme, was ich wirklich will! Viele unter uns (GL) sind viel zu brav, um weitere Ärger zu vermeiden im Gegensatz zu normaler Hörende.
Ich will Euch bitten, verängstigt Euch nicht vor der KK !!!




 Lichtsignalanlagen --> Probleme mit Krankenkasse!!!!!!





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