@Limette und Lukbo,
eine Milchmädchen-Rechnung:
Wenn ungefähr 80.000 Gehörlose TV-Gebühren bezahlen würden, ergäbe das rund 164.000.- € im Jahr. Aber nicht jeder der 80.000 hat einen eigenen Fernseher und müsste etwas bezahlen.
Aber auch BAföG-Empfänger und Personen, die ALG II bekommen, werden auf Antrag von der Rundfunkgebührenpflicht befreit.
2005 gab es in Deutschland rund 507.000 Studenten als BAföG-Empfänger, die einen Antrag auf Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht stellen konnten. Die 321.000 Schüler/Innen mit BAföG werden hier gar nicht mit einbezogen.
Auf der Internetseite
http://www.lpb.bwue.de/aktuell/hartz_iv.php3 findet man diese Angaben:
„Arbeitslosengeld II wurde im Oktober 2006 an insgesamt 5,17 Millionen Menschen ausgezahlt,[…]"
Zählt man Bafög- und ALG II- Empfänger zusammen, kommt man auf rund 5,7 Millionen Menschen.
Sie alle können einen Antrag auf Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht stellen.
Die 80.000 Gehörlosen mit RF im Ausweis machen gerade einmal 1,4 % von 5,7 Millionen aus.
Das ist wie ein Tropfen auf den heißen Stein. Die GEZ würde kaum einen Unterschied bemerken, ob die GL nun etwa zahlen müssen oder nicht.
Eine 100% Untertitelung ist mit dem heutigen Stand der Technik kaum machbar.
Ich wäre erst dann bereit für den TV-Empfang etwas zu zahlen, wenn mindestens 75 % aller Sendungen untertitelt werden.
Die privaten Sender bekommen aus dem GEZ-Topf bekanntlich nichts. Es dürfte schwierig sein, hier mehr Sendungen mit UT einzufordern.
Der Trend geht aber immer mehr zu digitalen, verschlüsselten Sendungen, die ohne Dekoder nicht empfangen werden können.
Ist euch bekannt, ob GL einen Nachlass oder eine Befreiung beim Kauf von Dekodern oder Abos von digitalen Sendern (Premiere) bekommen?