GL-C@FE.de

Virtuelles Kommunikationsforum für Gebärdensprachnutzer
Aktuelle Zeit: 28.03.2024, 11:42:49





 Teilhabegesetz


Gehe zu Seite 1, 2, 3, 4, 5 ... 8  Nächste
Spitzenmitglied



offline
@AvignonMan,

hier ist ein politisches Lebenszeichen des DGB:

http://www.gehoerlosen-bund.de/images/s ... 150124.pdf


Pyros



Spitzenmitglied



offline
Ich überlege noch hinzufahren...

Aber, dass Lösungsvorschläge gemacht werden sollen, wie etwas vom Bund zu finanzieren ist ???? naja....
Gruß Karin



Mitglied



offline
Ich wünsche euch ein gutes Jahr 2015 (passend zu den Neujahrsempfängen im Moment), und dass ihr weiterhin eure Beiträge hier schreibt. Unser gl-cafe ist so ähnlich wie eine Art "Charlie Hebdo", wir schreiben unsere Meinungen einfach so dar was die Demokratie und Meinungsfreiheit erlaubt.

Der Weihnachts- und Neujahrsfrieden ist nun vorbei, habe euch in Ruhe gelassen, jetzt gehts weiter.

Es zollt für mich schon Respekt, dass bald 150.000 € zusammengekommen sind, um den DGB von Sailers Altlasten zu befreien. Pyros und Busch übernehmen jetzt die "Berichterstattung" der gestrichenen und verwaisten Stellen. Ansonsten ist Helmut Vogel der einsame Verkünder der Zahlen. In meinem letzten Posting vor Weihnachten habe ich schon aufmerksam gemacht, warum macht das bis jetzt immer der Helmut und nicht der zuständige Schatzmeister, der Wohli? Helmut hatte ebenso Glück, dass alles ausgerechnet in der spendablen Weihnachtszeit erfolgte, da sind die Leute schon großzügiger im Umgang mit dem Geld. Gut getroffen. Nochmals mein Respekt für die 150'.

Was für mich hier aber merkwürdig klingt: Gibt es keine Zusammenarbeit mit dem AK Sign-Teilhabe? Der Jan Eichler hat Mitte Dezember 2014 ein Video hier im gl-cafe gezeigt, ihm ist die Verzweiflung oder Verwunderung anzumerken, dass es fast keine Zusammenarbeit mit dem DGB gibt. Da frage ich mich: ist das normal? Ich würde den Jan Eichler mit Kußhand aufnehmen und ihm die Aufgabe im DGB über das Teilhabegeld delegieren. Wenn wir einen solchen Mann haben, der sich engagiert, da kann man ihn nicht übersehen. Was mich sehr stört: in den Videos mit den Spendenaufrufen predigen bekannte und prominente GL über das Teilhabegesetz: "Ohne Spende kein Teilhabe". Und mit diesem AK will man nicht zusammenarbeiten? Perplex! Passt nicht zusammen. Dann sind diese Spendenaussagen der Prominenten nicht glaubwürdig. Ich nehme jeden wirklich engagierten Menschen auf, der sich für uns einsetzt. Oder gibts da schon Profilneurosen im DGB? Ich möge hoffen, dass sich alle endlich zusammensetzen, zusammenarbeiten, zusammenraufen und Ergebnisse zum Wohle aller GL bringen. Vielleicht schon am 24.01.? Aber der Jan Eichler ist nicht auf dem Programm?



Neuling



offline
@mymind:
Bei uns war schon ein Rundmail im Umlauf gewesen, worauf zu lesen ist, was Helmut Vogel im in einem Email auf die Stellungsnahme von Arbeitskreis Sign Teilnahme geantwortet hat. siehe unten

Liebe Mitarbeiter/-innen des AK Sign Teilhabe,
erstmal wünsche ich euch ein gutes neues Jahr!
Zu eurem Mail mit der Video-Stellungnahme vom 15. Dezember 2014 möchte ich eine längere Stellungnahme abgeben, damit ihr unsere Arbeiten erstmal verstehen solltet und wir uns nochmals besprechen können.
Eure Stellungnahme ist für mich leider nicht ganz nachvollziehbar. Ihr habt die Zusammenarbeit mit dem DGB in pauschaler Weise bemängelt, was zu Irritationen bei mir und unserem Präsidium geführt hat. Wir möchten hinweisen, dass es drei Gespräche bis zum 2. November 2014 gegeben hat. Zuerst haben wir uns bei einem längeren Chatgespräch getroffen. Danach haben wir, Frank Köllen als der 2. Vizepräsident und ich, uns zu Mitte Oktober in Köln mit euch lange ausgetauscht. Dort haben wir euch zu unserem Workshop am 2. November 2014 in Frankfurt am Main eingeladen, damit der AK sich dort vorstellen konnte, was bisher beim DGB nicht gemacht worden ist.
Dort haben Stefan Keller als der Bundesreferent und ich als Präsident den aktuellen Prozess zum „Bundesteilhabegesetz“ und unsere Vorstellungen zum Positionspapier erläutert. Bevor ich über dieses Positionspapier weiter schreibe, möchte ich hier auf die Vorarbeiten von unserem Bundesreferenten Stefan Keller eingehen. Nach meiner Wahl als Präsident am 5. Juli 2014 habe ich Stefan Keller gebeten, dass er sich mit diesem Thema befassen sollte. Er arbeitet jahrelang hauptamtlich beim Landesverband der Gehörlosen Hessen, auch im politischen Bereich. Wir vom Präsidium haben ihn bei der Präsidiumssitzung zu Mitte September als Bundesreferenten ernannt. So hat Stefan Keller zu Anfang Oktober bei einer von der BAG (Bundesarbeitsgemeinschaft für Selbsthilfe) organisierten Tagung über das Bundesteilhabgesetz während der Reha Care in Düsseldorf teilgenommen. Danach nahm er bei einer Sitzung des Arbeitsausschusses beim Deutschen Behindertenrat (DBR) in Berlin teil, damit er sich insgesamt ein Bild über den aktuellen Prozess machen und sich für die Entwicklung eines Positionspapiers betreffs des Bundesteilhabegeldes vorbereiten konnte. Daher verlief der Workshop am 2. November 2014 unter seiner Leitung ganz gut. Etwa 30 anwesende Personen, darunter euch, haben sich mit den neun teilhabeorientierten Kriterien nach der ICF (Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit usw.) für Gehörlose und hochgradige Hörbehinderte auseinandergesetzt.
Danach konnte der DGB einen Entwurf des mehrseitigen Positionspapiers auf der Grundlage des Workshops und mit Unterstützung aus dem DGB-Bundeskompetenzzentrum für das Treffen am 11. November 2014 mit den Vizepräsidenten Renate Welter und Andreas Kammerbauer vom Deutschen Schwerhörigen-Bund und der Deutschen Gesellschaft für Hörgeschädigte vorlegen. Nach diesem Treffen wurde ein etwas überarbeitetes 8-seitiges Positionspapier im Namen der Deutschen Gesellschaft für Hörgeschädigte veröffentlicht.
Ich bitte zu beachten, dass die Positionspapiere von der AK und dem DGB aus unterschiedlichen Situationen entstanden sind und daher nicht verglichen werden können. Ihr habt das Positionspapier, insbesondere nach der Fachtagung im Mai 2014 mit verschiedenen anwesenden Teilnehmern entwickelt. Der DGB orientiert sich an dem Verlauf der Sitzungen bei der Arbeitsgruppe beim BMAS, die bekanntlich seit Juli 2014 angelaufen sind. Daher haben wir beim Workshop am 2. November diesen Prozess beim BMAS erläutert, das ist also auch euch, den anwesenden Vertretern der AK, bekannt.
Der Prozess des hochrangigen Beteiligungsverfahrens beim BMAS erfordert eine kontinuierliche Beobachtung. Das haben der DGB und die DG getan. Gerade diese Mitarbeit hat es ermöglicht, dass das Positionspapier zum Gehörlosengeld vor der entscheidenden Sitzung am 19. November 2014 bei der Arbeitsgruppe beim BMAS abgegeben worden ist. Das Positionspapier der DG ist auch in der Homepagewww.gemeinsam-einfach-machen.de vorhanden.
Zwei Wochen später nach dem Workshop am 2. November 2014 habt ihr uns mit einem längeren Mail angeschrieben. Das war nicht konstruktiv genug für das weitere Gespräch. Wir hatten den Eindruck, dass ihr nicht sehr gewillt wart, sich mit dem Prozess des Beteiligungsverfahrens beim BMAS auseinanderzusetzen und uns dadurch zu verstehen. So hat uns eine gemeinsame Gesprächsbasis gefehlt. Die Video-Stellungnahme vom Mitte Dezember 2014 zeigt dies auch auf.
Für die nächsten Sitzungen der Arbeitsgruppe beim BMAS bis Frühjahr 2015 ist die konstruktive Begleitung notwendig. Daher wird der DGB wiederum ein Workshop am 24. Januar 2015 in Frankfurt am Main durchführen, damit er die Fragen betreffs Finanzierung des Bundesteilhabegeldes klären wird. Dort können die Mitgliedsverbände und die politisch Interessierten, wie ihr, die Gelegenheit nutzen, offene Fragen zu klären und zu einem gemeinsamen Prozess mit dem DGB zu kommen. Die Einladung zum Workshop wird heute gesondert veröffentlicht.
Damit wir uns gemeinsam für unsere Rechte einsetzen können, sind wir für das klärende und persönliche Gespräch mit Euch offen. Unser Ziel bleibt nach wie vor, dass die Bedürfnisse der Gehörlosen und Gebärdensprachnutzer beim Prozess des Bundesteilhabegesetzes soweit wie möglich berücksichtigt werden und wir im kommenden Jahr im Prozess gemeinsam bleiben.
Viele Grüsse
Helmut Vogel


Eigentlich traurig, dass die Zusammenarbeit zwischen DGB und AK Sign Teilhabe nicht so gut läuft...



Spitzenmitglied



offline
Zitat:
Das Positionspapier der DG ist auch in der Homepage http://www.gemeinsam-einfach-machen.de vorhanden.


Ich habe dieses Papier dort leider nicht gefunden.

Wer kann mir den richtigen Link dazu nennen?


Pyros



Spitzenmitglied
Benutzeravatar
offline
Der Link des Positionspapiers ist zu sehen ("Hier das Positionspapier"):
http://www.gehoerlosen-bund.de/index.ph ... 99&lang=de


ッ Humor ist ansteckend und Lachen ist infektiös, aber beide sind gut für die Gesundheit. ッ



Mitglied



offline
....mir ist es nach wie vor unverständlich, wie unser Spenden-Präsident Helmut das vom Arbeitskreis Sign Teilhabe ausgearbeitetes Gemeinsames Positionspapier in keiner Weise angesprochen hat. Er hat keinen einzigen Satz oder keinen einzigen Gebärdenzeichen verwendet, um seine Kritik zum Inhalt unseres Gemeinsamen Positionspapiers zu rechtfertigen. Er lehnt eine Zusammenarbeit ohne Angaben von Gründen einfach so ab.

Diese Form halte ich für bedenklich, zumal er , unser DGB-Präsident, in dem Glauben, durch die überwältigende Spendenbereitschaft und durch die vorläufige Rettung des eigentlich insolventen DGB eine politisch wie auch mehrheitlich zustimmenden Mitglieder des Deutschen Gehörlosen Bundes ..gestärkt sieht. Das kann ein Irrtum sein.
Positionspapier der DGH/ DGB und das Gemeinsame Positionspapier von Sign Teilhabe unterscheiden sich in vielen Punkten beachtlich. Das muss nicht sein, wenn eine Zusammenarbeit in sachlichen Dingen möglich wäre.
Sign Teilhabe hat mit professionellen Personen und zahlreichen Fachleuten aus unseren eigenen Reihen zu diesem wichtigen Thema in Form von Workshops und Teambesprechungen ein politisch vernünftiges Gemeinsames Positionspapier herausgegeben..wobei die Basis unserer Gebärdensprach-Gemeinschaft in den Mittelpunkt einbezogen sei.

Die maximal 10 Stunden monatliche anrechenbare Dolmi-Ausgaben, die DGB/ DGH vorgeschlagen haben, halte ich persönlich für einen Witz. Das zeigt den unprofessionellen Wissenstand....

Die im Lebensmittelpunkt stehende Gebärdensprache unserer Kultur, unseres Daseins und individuellen Bildungsunterschiede finden im Positionspapier des DGB/ DGH keinen Raum.

Die zuständigen Gremien des Bundestages werden wahrscheinlich nicht auf pauschale Mittel einigen können, was ich auch begrüße...

DGH/ DGB müssen politisch demnächst, auch für die Zukunft, mit scharfen Kritiken aus der Basis rechnen..da sitzen Leute, die kaum Bezug zur Basis haben...

Au Revoir AvignonMan


Raus aus dem Schattendasein - Chancen suchen und sie nutzen !



Spitzenmitglied



offline
Zitat:
Die zuständigen Gremien des Bundestages werden wahrscheinlich nicht auf pauschale Mittel einigen können, was ich auch begrüße...


Nun, ein Teilhabegeld wird es wie für andere Behindertengruppen schon geben, ABER es wird sicher nicht für Fachleistungsstunden ausreichen. Das war so im Entwurf auch nicht vorgesehen.

Geplant war: Die GL bekommen ein Teilhabegeld, dass sie behinderungsausgleichend ausgeben können. (ohne Nachweis, wofür!) So wie früher das GL-Geld in manchen Bundesländern.

Geplant war auch: Jeder bekommt Fachleistungsstunden bezahlt - einkommensunabhängig.
Das bedeutet zum Beispiel:
Ein GL geht zur VHS und braucht wöchentlich einen Dolmetscher >(Fachleistung). Er bestellt Dolmis und die Dolmetscher schicken die Rechnung an die Eingliederungshilfe. Die bezahlt. (Punkt)
So ist sichergestellt, dass die Gelder für die lebenslange Bildung oder politische Teilhabe oder kulturelle Teilhabe ausgegeben werden.
Das sind bei manchen GL 20 Stunden im Monat und z.B. für die Oma 2 Stunden im Monat, weil sie nur zu einem Kaffekränzchen mit den Nachbarn geht.
Bei einem Politiker z.B. können es auch 40 Stunden im Monat sein.

Was hilft es, wenn nun die Oma auch für 10 Stunden - wie im Positionspapier vorgeschlagen - bekommt? Oma braucht das Geld nicht für Fachleistungsstunden, sie kann sich eine tolle Dachterassenwohnung mieten, weil sie so viel Geld bekäme.

Und der arme Politiker muss 30 Stunden selbst bezahlen, weil er nur für 10 Stunden Geld bekommt. Also alles was pauschal ist, ist Unsinn in meinen Augen. Menschen und ihre Bedürfnisse sind eben unterschiedlich.

Aber auch wenn es die Alternative gäbe und es der gl Politiker ablehnt pauschales THGeld zu bekommen,

dann wird im Postionspapier gesagt:

es müsse ein Bedarfsfeststellungsverfahren geben. Das bedeutet, es muss wieder bewiesen werden, warum der gl Politiker so viele Fachleistungsstunden braucht. Sein "privates" Teilhabegeld würde dann gestrichen. Denn es wird "entweder" "oder" im Positionspapier vorgeschlagen.

Zitat aus dem Positionspapier: "Dies bedeutet, dass gehörlose und hochgradig hörbehinderte Menschen zwischen einer pauschalierten Geldleistung und den in einem Bedarfsdeckungsverfahren festgestellten individuellen Fachleistungen auswählen können." Zitat Ende
.
Deswegen halte ich das Papier für unüberlegt. Bin aber der Meinung und habe auch schon mal bei verschiedenen Personen nachgefragt, dass es so ganz bestimmt nicht kommen wird! (hoffe ich). Bedarfsfeststellungsverfahren sollten eigentlich der Vergangenheit angehören. (nicht mehr gemacht werden)

Das Gesetz wird sowieso nicht in vollem Umfang, wie der Entwurf es vorsieht, kommen, denn den Politikern wird sicher viel einfallen, um Gelder zu sparen. Dazu brauchen wir nicht noch Vorschläge in einem Workshop zu machen. Wir wissen nicht wo Gelder sind und wir können auch nicht wissen, wo Gelder eingespart werden können. Dafür haben die ihre Experten!

Hier also meine Überlegungen.
Karin



Spitzenmitglied
Benutzeravatar
offline
Erstmal: Ich denke, 10h im Monat für private Interessen die Dolmi muss eigentlich ausreichen. (Aber das ist bestimmt individuell)
Es können 10 GL an einem VHS Kurs teilnehmen, dann können sie sich die Dolmi-kosten teilen. Für das Berufsleben zahlt nach wie vor das Integrationsamt.

Ständig Nachweise vorzulegen, oder wenn man KV einreichen muss (hier muss man warten bis die Bewilligung da ist)
Mir reicht, wenn das im Berufsleben so ist. Hier muss man ständig begründen, warum für welche Schulung oder Seminar noch Dolmi notwendig ist. [sick]
Das wäre auch ein Eingriff in das Privatleben, die speichern alles.

Deshalb hoffe ich, wenn das Teilhabegeld umgesetzt wird, dann in ausgezahlter Form! So wie in Berlin das mit GL-Geld der Fall ist

@Karin,
Die Oma hat andere Bedürfnisse, und wenn sie wenig Rente hat, wäre das Teilhabegeld dann eben eine gute Aufstockung. (ich gönn ihnen das)
Denn GL werden die Karriereleiter nie so hochklettern wie die hd.
Ein Politiker bei den Grünen in Berlin bekommt Dolmi für wieviel € im Jahr weiß ich nicht mehr, auf jeden Fall viel ...!
Diesen Luxus haben viele GL Arbeitsnehmer nicht einmal ...
Das betrifft natürlich nicht die GL Politiker beim DGB, das ist ein anderes Problem.


****~cat



Spitzenmitglied



offline
@Snowcat, das Arbeitsleben hat damit gar nichts zu tun, es geht hier um die soziale, politisiche und kulturelle Teilhabe.

Und ein pauschales Teilhabegeld ist nicht zum Aufstocken des Lebensunterhaltes gedacht, sondern für Teilhabe! Du glaubst doch nicht allen Ernstes, dass jeder GL (80.000) je 10 x 75 Euro plus Mwst bekommen= das wären schon über 60 Millionen Euro.
Jeder der aber eine Fachleisungsstunde braucht, soll sie aber bekommen. VHS - aha - jetzt spekulierst du, dass immer 10 GL den gleichen Kurs machen sollen? nee !


Wenn dann noch die Kinder über den § 53 und 54 SGB XII mit Dolmi in die Schule gehen, dann sind das schon 25 Stunden in der Woche... die sind im Positionspapier auch unter die Pauschale gefallen .... so kann das nicht gehen! [crap]
Lieben Gruß Karin



Spitzenmitglied
Benutzeravatar
offline
@karin
ich hab doch vorhin geschrieben, für das Berufsleben zahlt das Integrationsamt.
Ich schreib ja auch nur von private Interessen und nichts von Schule, Beruf etc.!

Mit Nachweise kann es ein enormer bürokratischer Aufwand werden - und bis Bewilligung da ist, das dauert.

Wenn das nur durch Nachweise, KV und Anträge rückerstattet wird, wer schreibt für GL die Anträge, KV und Nachweise?
Du weißt ja, GL schreiben nicht gerne. Super. Das behindert, dass GL aktiv an Leben teilnehmen kann - z.b für die Besuche beim VHS u.a.

Die Gefahr ist sowieso auch, wenn GL dauernd alleine Kurse besuchen will, kann es irgendwann auch mit Bewilligung schwierig werden.
Warum dann nicht mehrere einen VHS Kurs besuchen?! (das gilt eben auch mit Teilhabegeld in ausgezahlter Form, hier kann man einiges sparen)

Ich bleib nach wie vor dabei, ein ausgezahlter Form ist besser, das ist nur meine persönliche Meinung.


****~cat



Spitzenmitglied



offline
:-) wir reden aneinander vorbei.

Wenn es nur privat wäre, wäre es nicht so schlimm (obwohl ich auch noch mal sagen möchte, dass es individuell ist - wer was braucht.)

im Positionspapier (kann sein - ich verstehe es falsch) wird der gesamte Bereich der Eingliederungshilfe angesprochen. Das ist eben auch die Regelschule, die wird von der Eingliederungshilfe (§ 54 SGB XII )abgedeckt.
http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbxii/54.html

Ja und deswegen kann es gar nicht ausreichend sein, wenn 10 Std. pauschal bezahlt werden. Und das dann noch an GL, die das gar nicht brauchen.
LG
Karin



Spitzenmitglied



offline
Noch was vergessen, ein Bekannter, der in den Ausschüssen sitzt, sagte mir, dass angedacht ist, ein Teilhabegeld von 130 Euro pro Kopf auszuzahlen.
Wenn das zur Teilhabe nicht reicht, können aus dem Teilhabegesetz die Fachleistungsstunden beantragt werden.



Spitzenmitglied



offline
und noch was: eigentlich betrifft die kulturelle Teihabe den § : http://dejure.org/gesetze/SGB_IX/58.html
Das soll alles unter den neuen SGB IX § 56 neu a- m eingeordnet werden



Spitzenmitglied



offline
Die ursprüngliche Idee war:
Ein bundeseinheitlicher pauschaler Nachteilsausgleich nach Muster Skandinavien und Italien.
Oder wenigstens Gl-Geld wie in Berlin für alle Bundesländer.
Dolmikosten für Schule, Beruf, Behörden, Krankenhaus sollen weiter nach Bedarf
geregelt werden (NICHT mit dem pauschalen Nachteilsausgleich verrechnet).
Leider wurde Nachteilsausgleich zu „Teilhabe“.
Teilhabe soll anscheinend begrenzt werden auf „Teilhabe mit Dolmi“?!r
Eine taube Oma soll nicht selbst bestimmen, wo sie teilnimmt?!
Beispiel:
Viele alte taube Omas und Opas waren ein Leben lang benachteiligt.
Hatten in der Jugend keine Chance auf höhere Schul- und Berufsbildung.
Sie hatten ihr ganzes Leben erheblich weniger verdient als vergleichbare Hörende
und darum jetzt eine sehr niedrige Rente.
Die taube Oma möchte vielleicht mit dem pauschalen Geld einmal im Leben
teilnehmen an einem Wellness-Urlaub oder ähnlich.
Aber weil sie das ohne Dolmi machen kann, darf sie es nicht???!
Anderes Beispiel:
Tauber Opa möchte endlich eine Jahreskarte für das Stadion von Bayern München
oder Werder Bremen. Aber weil das „privates Vergnügen“ ist und keine Dolmi
daran verdient, sind natürlich Dolmis und andere Sozialberufler gegen ein
pauschales Teilhabegeld?!

Meine grundsätzliche Meinung wie schon oben geschrieben:
Ein pauschaler Geldbetrag zur freien Verfügung
UND notwendige Dolmikosten zusätzlich nach Bedarf.

Das die Gl-Teilnehmer eines Workshop Lösungen für die Finanzierung suchen sollen,
finde ich merkwürdig.
Da stimme ich Karin zu: Es ist Sache der Regierungspolitiker eine Lösung zu finden.
Es wird entweder an anderer Stelle etwas eingespart oder eine Sondersteuer, zum
Beispiel 10% auf Luxusgüter > 500,-.
Was in Finnland und Italien finanzierbar ist, sollte in Deutschland kein Problem sein!



Spitzenmitglied



offline
Zitat:
Meine grundsätzliche Meinung wie schon oben geschrieben:Ein pauschaler Geldbetrag zur freien Verfügung UND notwendige Dolmikosten zusätzlich nach Bedarf.

GENAU so sollte es sein!

Lieber Charly, aber noch mal, das Teilhabegeld ist kein Urlaubsgeld, kein Unterhaltsgeld, kein Geld für Konzert oder Fussballkarten. Es ist für kommunikative Ausgleiche bei GL gedacht. Dolmetschen und Übersetzung von Schriftstücken, politische Veranstaltungen und Theater besuchen etc...
Wenn es wenig THG gibt - gehen wir mal von 130 Euro aus, kann man sich sicher auch eine Fussballkarte kaufen. Das muss niemand nachweisen, wenn es aber um Teilhabe bei Veranstaltungen geht, greift das Teilhabegesetz. Da wird dann der Bedarf bezahlt. So ist/war das geplant. Eine Pauschasleistung ist nicht verfassungskonform und wird im Entwurf des Teilhabegesetzes ausdrücklich abgelehnt, weil es ungerecht wäre.
Was am Ende herauskommt, darauf haben wir wenig Einfluss. Ein Wunschkonzert wird und ist es sowieso nicht. Egal was wir hier schreiben.
Vielleicht lest ihr mal den Entwurf?
Viele Grüße
Karin



Spitzenmitglied



offline
Doch noch mal ein bisschen erklären:
deine Beispiele:
Zitat:
Die taube Oma möchte vielleicht mit dem pauschalen Geld einmal im Leben
teilnehmen an einem Wellness-Urlaub oder ähnlich.
Aber weil sie das ohne Dolmi machen kann, darf sie es nicht???!


Doch, sie kann natürlich den Wellnessurlaub machen auch ohne Dolmi. Wenn sie immer schön die 130 Euro spart, kann sie das selbstverständlich auch allein!

Anderes Beispiel:
Zitat:
Tauber Opa möchte endlich eine Jahreskarte für das Stadion von Bayern München
oder Werder Bremen. Aber weil das „privates Vergnügen“ ist und keine Dolmi
daran verdient, sind natürlich Dolmis und andere Sozialberufler gegen ein
pauschales Teilhabegeld?!

Auch hier: Karte kaufen ist kein Problem, auch ohne Dolmi! Geld sparen und alles für die Duerkarte ausgeben- kein Problem (weiß nicht, was sowas kostet)

Zitat:
und keine Dolmi
daran verdient, sind natürlich Dolmis und andere Sozialberufler gegen ein
pauschales Teilhabegeld?!


Das stimmt nicht. Es ist nur nicht verfassungsmässig zulässig! Und es wäre dumm auf alles zu verzichten, was bezahlt würde, wenn man nur Geld (Pauschal) bekommt.

Okay - verstanden? Lieben Gruß
Karin



Mitglied
Benutzeravatar
offline
Anmerkung zur Gestaltung des Leistungssystems zur sozialen Teilhabe im Rahmen des geplanten Bundesteilhabegesetzes:

Mit der UN-Behindertenrechtskonvention erhält Menschen mit Behinderung erstmals ein eigenes Menschenrecht, was bisher nur den Menschen ohne Behinderung „galten“. Mit der Ratifizierung des UN-BRK durch Bundestag werden die deutschen Gesetze auf Nieren und Herz geprüft sowie sie entsprechend UN-BRK-konform geändert und ausbauen werden. Das Ziel ist, dass alle Menschen mit Behinderung einen gleichwertigen und barrierefreien Zugängen zu Bereichen in der deutschen Gesellschaft und erhalten das gleichwertigen Lebensqualität wie bei Menschen ohne Behinderung.

Zu den Diskussionen, in welchem Umfang und zu welchem Zweck wir Gehörlosen und Schwerhörigen ein Teilhabegeld bekommen, ist folgendes zu entnehmen:

Im Rahmen des geplanten Bundesteilhabegesetztes gibt es ggf. 3 wichtigsten Säulen des Leistungssystems zur Ermöglichen der Partizipation der Menschen mit Hörbehinderung in sozialen, kulturellen, politischen und bürgerlichen Bereichen der Gesellschaft:

1. Sachleistung (z.B. Dolmetschleistung)
2. Pauschalleistung (z.B. Teilhabegeld / GL-Geld)
3. Wunsch- und Wahlrecht (z.B. Wahl und Wunsch zwischen Dolmetscher/in und der Verwendung eigenes Teilhabegeld zur Abbau der Barrieren in eigenem Lebensumfeld)

In 3 oben genannten Punkte werden die Leitungen nicht zusammenfasst sondern voneinander unabhängig geregelt.

Wie sieht geplanten gesetzliche Gestaltung der Soziale Teilhabe aus, um Bedürfnisse der Hörbehinderten Menschen und vollständige Beseitigungen der Barrieren bei der sozialen Teilhabe zu erzielen? Bei der sozialen Teilhabe hörbehinderter Menschen gibt es als möglichen Szenario zwei folgenden Leistungen:

Teil A - Sachleistungen zur Teilhabe nach SGB –> erstmalig einkommens- und vermögenunabhängig
Sozialleistungen zur Teilhabe nach SGB, betrifft die sprachlich-kulturelle Kommunikationsbehinderung bei der sozialen Teilhabe in der Gesellschaft. Hier bekommen die Hörbehinderten Menschen eine Anspruch auf Assistenz-Unterstützung (= Gebärdensprach-Dolmetscherinnen), um Barrieren in allen Lebensbereichen insbesondere der Teilhabe am gemeinschaftlichen und kulturellen Leben abzubauen. Hier werden die Kosten der Dolmetscher vom Staat bzw. den Kommunen direkt übernommen und nicht vom Teilhabegeld finanziert. Hier wird zum ersten Mal nicht mehr einkommen- und vermögenabhängig sein! Gleichzeitig wird es raus aus dem System der Fürsorgehilfe getrennt.

Als Beispiele sind:
• „Verständigung mit der Umwelt“ (nach §57 SGB IX) durch den Gebärdensprach-Dolmetscheinsatz in allen Lebensbereichen der Umwelt
• „Teilhabe am gemeinschaftlichen und kulturellen Leben“ (nach § 58 SGB IX) durch die Assistenzunterstützung
• DGS-Frühförderung durch Hausgebärdensprachkurse als „Heilpädagogische Leistung“ nach § 56 SGB IX
• Einsatz einer Kommunikationshilfe (Gebärdensprach-Dolmetscher) im Sinne des § 17 Abs.2 SGB I bei der Ausführung von verschiedenen Sozialleistungen nach SGB II, III, V, VI, VII, VIII, IX, XI und XII
• etc.

Teil B - Teilhabegeld (= bisher Gehörlosengeld) zum Ausgleich behinderungsbedingter Nachteile und Mehraufwendungen in seinem persönlichen Umfeld. WICHTIG: Teilhabegeld ist NICHT für Finanzierung der Dolmetschleistungen gedacht!
Es handelt sich um das Teilhabegeld (=GL-Geld) als ,,vorausgezahlte personenzentrierte Hilfe” zur besseren Umsetzung der UN-BRK. Sie wird ergänzend neben den bisherigen Sozialleistungen nach SGB und BGG als Mittel der Eingliederungshilfe zur freien Verwendung an die Betroffenen gezahlt. Das Teilhabegeld wird zum Ausgleich behinderungsbedingter Nachteile und Mehraufwendungen im persönlichen Umfeld verwendet. Beispiel sind Kosten für den Telefondolmetschdienst TESS, Hörgerätebatterie, technische Ausstattungen, erhöhte Handygebühren (durch UTMS bzw. LTE) bei der Internetflatrate zwecks Videolive-Kommunikation, etc. wie unten in der Auflistung. Das Teilhabegeld soll unabhängig vom eigenen Einkommens und Vermögen gezahlt werden.

Als Beispiel sind:
• Das Ziel des UN-BRK ist Förderung und Stärkung des kulturellen Identität, des Gehörlosenkulturs und der Implementierung von der Gebärdensprache mit Hilfe des Teilhabegeldes in sozialen, kulturellen, politischen und bürgerlichen Bereichen der Gesellschaft. So wird eine Barrierefreiheit, Chancengleichheit, Teilhabemöglichkeiten, Selbstbestimmung und Würde in allen Lebensbereichen gewährleistet, ohne durch das finanziellen Mangel oder Mehraufwand bedroht oder beeinträchtigt werden sollen. (behindertenbedingt außergewöhnliche Mehraufwandskosten und gleichzeitig Förderung und Erhaltung der kulturelle Identität, Gehörlosenkultur und Implementierung der Gebärdensprache)
• Erhöhte Handygebühren (durch UTMS bzw. LTE) bei der Internetflatrate zwecks der Video-Live-Kommunikation (Face-to-Face), ebenso die hohen TESS-Gebühren (behinderungsbedingt außergewöhnliche Betriebskosten)
• Anschaffung von technischen Hilfsmitteln wie Lichtsignalanlage, Rauchmelder, Mobile Computer mit Webcam, Hörgeräte mit Batterien
• Beiträge für Selbsthilfegruppen, Betroffenenvereine, Fahrtkosten per PKW zu den weit entfernt liegenden Veranstaltungen und Beratungsstellen für Hörbehinderte (meist in Großstädten)
• DGS-Lernmaterialien, Bücher bzw. Medien in leichter Sprache, technische Deutsch-Korrekturhilfe
• Mehr Stromkosten da Menschen mit Hörbehinderung nicht im Dunkeln unterhalten können (visuelle Kommunikation) und deswegen einen höheren Stromverbrauch verursachen müssen. (behinder-tenbedingt außergewöhnliche Betriebskosten)
• Technische Geräte wie Waschmaschinen, Autos etc. im täglichen Gebrauch gehen schneller kaputt, da Menschen mit Hörbehinderung auf Geräusche, die hinweisen das etwas kaputt gehen könnte, nicht wahrnehmen können, weil sie sie nicht hören. (behinderungsbedingt außergewöhnliche Mehraufwandskosten)
• Im beruflichen Leben können die Menschen mit Hörbehinderung nicht die Karriereleiter so er-klimmen können, wie die Hörende. Selbst ein Rollstuhlfahrer kann bessere Karriere machen als ein Gehörloser. In der Folge werden viele Gehörlosen in das Alter- und Rentenarmut fallen. Folge: Negative Lohnentwicklung und weniger Rente! (mehr dazu siehe unten das Bild „Szenario: Lohnentwicklung“)
• Nachteilausgleich für höheren Aufwand zur Aufrechthaltung der Lebensqualität, für Fahrtkosten und Zeitaufwand sowie als Entschädigung, dass unsere Leben fast nur am Wochenende abspielt.
• Teilhabegeld als Ersatz für das Wegfall der ermäßige Eintritte zu den Einrichtungen der öffentlichen Träger oder privaten mit Steuergeld geförderten Träger wie Freibäder, Museen, Zoos, Kinos, etc.
• Schaffung einer selbstständigen Existenz beim Wohnen (z.B.: Hilfsmittelversorgung, Mobilitätshilfen, Hilfen zur Haushaltsführung, Wohnungshilfe bezogener behindertengerechter Einrichtungen, Sozialpädagogische Betreuung) à z.B. Bildtelefonklingel, Rauchmelder mit Blitzlampe, Bildtelefon, etc.
• Teilhabegeld für die Erschließung und Teilnahme an Bildungsangeboten mit Dolmis (z.B.: beim VHS malen, Fremdsprache lernen und alles was mit dem Hobby zu tun haben, um eigene Bildungsdefizit aufgrund der Hör- und Kommunikationsbehinderung abzubauen.
• Teilhabegeld zur Beschaffung von Informationen wie DVDs, Bücher, Magazine, Lehrmitteln bzw. mit mehr Bilder (visuelle Darstellungen) bzw. in einfacher Sprache, um Informationsdefizit auszugleichen
• Teilhabegeld zur Finanzierung der Dolmetscher in den Familienfeiern wie Hochzeit, Verlobung, Jubiläen, etc.
• Teilhabegeld zur Finanzierung der Unterstützung zur Freizeitgestaltung mit Dolmis (z.B.: Hobby-Club, Telefonate, Tätigkeiten bei den Hörenden, etc.)
• Teilhabegeld zur Finanzierung der Wartung von technischen Hilfsmitteln wie Blitzlampen, TESS-Technik, Computer
• Teilhabegeld zur Finanzierung des Kontogebühr (2. Konto, um Teilhabengeld zu verwalten)
• Teilhabegeld als Entschädigungsgeld für Komminikationshelfer wegen der Begleitung für gl. oder hd. ältere Eltern, wenn die Eltern nicht mehr in der Lage, die Kommunikation (auch in DGS) zu verstehen, hilflos sind oder kommunikativ schwer verständlich sind.
• Teilhabegeld zur Finanzierung der Hörgeräte-Batterie (die Krankenkasse zahlen sie nicht)
• Teilhabegeld als Ersatz für das Wegfall des Steuer-Freibetrages
• Teilhabegeld als Ersatz für den Wegfall der KFZ-Steuervergünstigung
• Teilhabegeld als Ersatz für den derzeitigen Gehörlosengeld in den 5 von 16 Bundesländer
• Teilhabegeld als Ersatz für das Wegfall des Rundfunkgebühr-Ermäßigung

Das Steuervergünstigungen wegfallen, wie Steuerfreiheit von 1600€, bei Ehepaar 3200€ oder KFZ Steuervergünstigungen können Menschen mit Hörbehinderung damit leben, denn die Steuerfreiheit sind schon seit Jahren auf dem gleichen Niveau, so dass es kaum noch bemerkbar macht. Weiteres ist eine Steuervergünstigung weg zufallen und an diese Stelle das Teilhabgeld einzuführen, ist gemäß dem Rahmen des UN-BRKs am ehesten geeignet, um UN-BRK besser umsetzen zu können. Menschen mit Hörbehinderung sollen eine echte Teilhabe in allen Lebensbereichen haben und erleben.

Wenn man gegen Abschaffung der allgemeinen Vergünstigung ist, sollte man aber folgendes bedenken: Nach Motto „Was nichts oder ermäßigt kostet, ist nichts wert!“. Wenn man eine ermäßigte Eintritt zum Kino oder zum Museum erhält, ist seine Teilhabe dort trotzdem nicht viel „wert“, aufgrund der fehlenden echten und vollwertigen Zugang/Teilhabe aufgrund der fehlenden UT oder fehlenden Dolmetschereinsatz bei der Führung. Eine echte uneingeschränkte Teilhabe in vollen Umfang wie bei den nicht-behinderten Menschen ist ein echten „Mehrwert“. Dieser Wert ist für Menschen mit Hörbehinderung ein reelles Menschenrecht! Wenn eine Einrichtung dank des Wegfalls der Vergünstigungen eine "Mehreinnahme" hat, kann es wiederum damit in das Ausbau der Barrierefreiheit investiert werden.

Außerdem es ist zu bedenken, dass ein reicher Gehörlose aufgrund seines Vorteils der eigenen Behinderung sich von den Steuervergünstigungen mehr profitiert als bei armem oder weniger gut verdientem Gehörlose. Daher wollen wir diese ungerechten Vergünstigungen abschaffen und eine fairen Chancengleichheit für alle schaffen.

Zu der negativen Lohnentwicklung und dem Alters- und Rentenarmut könnt ihr euch den folgenden Bild veranschaulichen. Menschen mit Hörbehinderung werden immer noch benachteiligt beim Berufswahl und im Arbeitsumfeld. Am Arbeitsplatz werden Menschen mit Hörbehinderung oftmals nicht zugetraut, eine höheren Verantwortung zu tragen oder ein Projekt zu leiten. Das hat eine negative Auswirkung auf Finanzhaushalt des Lebens. Daher werden benachteiligten Menschen mit Hörbehinderung ein Teilhabegeld als Nachteilausgleich erhalten.
Bild

Weiteres wo immer gesprochene Lautsprache eingesetzt wird, werden Hörbehinderte Menschen de facto benachteiligt – also in praktisch sämtlichen Lebensbereichen, wie in sozialen, kulturellen, politischen und bürgerlichen Bereichen der Gesellschaft. Hörbehinderung ist in ersten Linien eine Kommunikationsbehinderung. Da trifft dem folgenden Spruch von taubblinden Helen Keller zu:

„Blindheit trennt von den Dingen, Taubheit von den Menschen.“


Aus diesem Grund wird es gefordert, die Gruppen der Hörbehinderten und Blinden auf die gleichen Stufen der Härte und Schwere ihrer Schwerbehinderung zu stellen. Für beiden behindertengruppe Tauben und Blinden muss gleiche Höhe des Teilhabegeldes haben, um sämtlichen Nachteile wie oben im ganzen Leben auszugleichen.


Ich wünsche euch ein frohes neues und erfolgreich inklusives Jahr! :)



Zuletzt geändert von DeafMarty am 16.01.2015, 15:11:12, insgesamt 4-mal geändert.

Mitglied



offline
@ Karin
...deine Bemerkung "Okay - verstanden ? " halte ich für eine Diskriminierung unserer Gebärdensprach-Gemeinschaft

Das ist wohl kaum zu akzeptieren...! Du glaubst immer noch, dass wir dumm sind , sowohl im Lesen, Schreiben und im Ausdrücken der Gebärdensprache...
Politisch sind wir noch nicht tot...aber wir wissen längst, dass du in Essen beim KOFO warst ...und braucht man nicht zu diskutieren...es hat mich nur bestätigt, dass KK gern einmischt...

Wir wissen uns zu wehren ...gegen Menschen mit dem Hintergrundgedanken " Communikation is our Business "

Au Revoir AvignonMan


Raus aus dem Schattendasein - Chancen suchen und sie nutzen !



Spitzenmitglied



offline
Zitat:
wir wissen längst, dass du in Essen beim KOFO warst


Ich war bei keinem Kofo in Essen...!

Wenn sich Charly diskrimminiert fühlt, werde ich das mit ihm persönlich klären.



Spitzenmitglied



offline
Super Auflistung, woher ist die? Das ist sehr gut geschrieben.
Vielen Dank DeafMarty



Spitzenmitglied



offline
Avignonman,
Karin hat sich selbst diskriminiert, Mangel an Verständnis für die Situation vieler alten Gl.
Zitat:
Wenn sie immer schön die 130 Euro spart, ....

Zitat:
Karte kaufen ist kein Problem, auch ohne Dolmi! Geld sparen .....kein Problem

Viele Alten haben so wenig Geld, das sie garnichts sparen können!



Moderator & Einstein & "Tante Emma"´09
Moderator & Einstein & "Tante Emma"´09
Benutzeravatar
offline
@ DeafMarty, bitte Quelle angeben!


Dass mir der Hund das Liebste sei,
sagst du, o Mensch, sei Sünde?
Der Hund blieb mir im Sturme treu,
der Mensch nicht mal im Winde.



Spitzenmitglied



offline
Zitat:
Karin hat sich selbst diskriminiert, Mangel an Verständnis für die Situation vieler alten Gl.


Lieber Charly, du weißt gar nicht, wie viel Verständnis ich habe,... aber es ist nun mal so, dass das Teilhabegeld nicht als Rentenaufstockung gedacht ist. (es ist ein Behinderungsbedingter Nachteilsausgleich)
Von mir aus könnten alle GL Zusatzgeld bekommen als Ausgleich für schlechte Rente, schlechte Arbeit und Mehrkosten für die Dinge, die oben so toll aufgelistet sind.
Ich würde mich für ALLE sehr freuen!
Es wird aber hier in Deutschland nur die Grundsicherung bezahlt - die ist für alle gleich (gl konnen aber noch etwas behinderungsbedingt mehr bekommen) Ist nicht viel aber ich glaube so um die 40 Euro. Ich möchte aber auch daran erinnern, das es viel hörende Rentner gibt, die eben auch nicht mehr bekommen. Meine Schwiegermutter hatte auch nur Grundsicherung. Die knapsen auch an jeder Ecke und können nicht in Urlaub fahren. Das ist leider so in Deutschland.

Gruß Karin



Mitglied
Benutzeravatar
offline
@Karin und Ronco: die Quelle dieser Auflistung stammt von uns Arbeitskreis "Sign-Teilhabe" aus Köln. LG, Martin



Spitzenmitglied



offline
super!



Spitzenmitglied



offline
Zitat:
Teilhabegeld zur Finanzierung des Kontogebühr (2. Konto, um Teilhabengeld zu verwalten)


Kann einer mir bitte erklären, warum nur wegen Teilhabegeld 2. Konto eröffnen sollte/musste? Ich finde das schon sehr seltsam.


"Denk ich an Deutschland in der Nacht......." (H. Heine)



Spitzenmitglied



offline
[idiot]
TW1 hat geschrieben:
Zitat:
Teilhabegeld zur Finanzierung des Kontogebühr (2. Konto, um Teilhabengeld zu verwalten)


Kann einer mir bitte erklären, warum nur wegen Teilhabegeld 2. Konto eröffnen sollte/musste? Ich finde das schon sehr seltsam.


____________________________________
*Des Menschen Wille ist sein Himmelreich*



Mitglied
Benutzeravatar
offline
@TW1: Es muss nicht sein! Du kannst selbst entscheiden, ob du zur Verwaltung des Teilhabegeldes eine 2. Konto eröffnen möchtest oder nicht. Aus Erfahrungen es ist sinnvoll, eine 2. Konto zu haben, wenn man zum Beispiel am Arbeitslatz ein Persönliches Budget zur Finanzierung seines Arbeitsassistenz (= Schreib- oder Gebärdensprachdolmetscher) bekommt. Hier geht es darum, saubere und vernünftige Führung der getrennten (!) Finanzhaushalten zwischen das Persönlichen Budget und Einkünften des Gehalts, Lebensunterhalten sowie Kostenunterhalten zu erhalten. Das wäre beim Teilhabegeld auch eine guten Hilfe und Überblick zu pflegen, weil es "zweckgebundend" ist. Aber das entscheidet natürlich jeder selbst!



Spitzenmitglied



offline
DeafMarty hat geschrieben:

Hier geht es darum, saubere und vernünftige Führung der getrennten (!) Finanzhaushalten
zwischen das Persönlichen Budget und Einkünften des Gehalts,
Lebensunterhalten sowie Kostenunterhalten zu erhalten.


@ DeafMarty,

vielen Dank für das Arbeitspapier von Sign-Teilhabe.

Dein Vorschlag zur Trennung von Einkünften und 2. Bankkonto stellt für die Sozialkassen
das optimal mögliche Szenario dar, um alle Leistungen überprüfen zu können.
Haben wir nicht schon genug Überwachung?

Gehörlose sind aber keine Kleingewerbetreibenden, die aus steuerlichen Gründen mindestens zwei Girokonten benötigen,
um zwischen privaten und geschäftlichen Ausgaben unterscheiden zu können.

Deshalb ist die Überlegung zu einem 2. Konto weitab von jeglicher Tauglichkeit für das tägliche Leben.
Wenn ich dabei an die gehörlose Oma bzw. Opa und deren zumeist wenigen Kenntnissen im Geschäftverkehr denke,
dann kann man zu solchen Gedanken mit der Kontotrennung nur den Kopf schütteln.


Pyros



Spitzenmitglied



offline
Hi Pyros, heute ist das aber oft schon so, dass Eltern für ein persönliches Budget ein zweites KOnto haben. Sie bkommen die Gebühren bezahlt und auch die Kosten für einen der ihnen hilft den Geldverkehr zu regeln. Der Vorteil (heute) ist, dass die Ämter eben nicht sehen, was über das allgemeine Konto läuft. Das geht die nämlich nichts an. Wenn man also Kontoauszüge vorzeigen muss - als Beweis, was man für wen überwiesen hat -, dann sieht man eben nur diese Kosten.
Es hat eben alles auch Vor - und Nachteile.
LG
Karin



Spitzenmitglied



offline
Hi Karin,

vielen Dank für diese Aufklärung zum Bankverkehr beim persönlichen Budget.
Ist doch irgendwie deppert!

Nur damit die erste Behörde nicht erfährt, wo das Familieneinkommen hinkommt,
zahlt die zweite(?) Behörde die Gebühren für das zweite Konto und den Finanzberater dazu.

Falls sich diese Praxis beim Teilhabegeld auch durchsetzen sollte, steht ein Gewinner
schon fest, der Finanzsektor.


Pyros



Mitglied
Benutzeravatar
offline
@Pyros: Entschuldigung, ich habe NICHT aus steuerlichen Gründe oder aus Kleingewerblichen Gründe gemeint. Es ist ein Missverständnis! Ich möchte dir darauf hinweisen, dass im Rahmen des geplanten Bundesteilhabegesetzes KEINE Kontrolle oder KEINE Überprüfung der Behörden vorgesehen sind, wofür sein Teilhabegeld verwendet hat. Es steht jedem wirklich und ganz frei!

Das Sinn des 2. Konto ist (also natürlich ganz freiwillig!), was ich damit meinen wollte, dass man wenigsten ein Überblick über eigenen finanziellen Haushalt hat. Ohne 2. Konto schaut man in seinem Konto die Höhe seines Kontostand, das aus seinen Einkünften (z.B. Gehalt, Zinsen und sonstigen Gutschriften) PLUS das Teilhabegeld (zum Beispiel mntl. 500 €) stammen. Da denkt er: "Oh, noch habe ich noch soooo viel Geld in meiner Tasche, da möchte ich gerne mir was schönes beschaffen!" Das führt ihn aber in der Versuchung(!). Daher macht eine saubere Trennung das Sinn, um NICHT über "sein Verhältnis" zu leben. Er sollte mit seinem Teilhabegeld seine Barrieren, Nachteilen und Defizite im Leben abbauen und ausgleichen sowie ihn sinnvoller verwenden.

Weiteres wenn man ein Wohngeld oder eine Grundsicherung (z.B. HartzIV) braucht, macht es auch das Sinn, eine 2. Konto zu führen. So kann man sich gegen den Behörden besser schützen und nachweislich argumentieren, dass seine Teilhabegeld auf seinem 2. Konto vom Gesetz her "zweckgebunden" (!) ist und darf auf keinen Fall als Vermögen oder Einkünften zusätzlich angerechnet wird!

Aber, lieber Pyros, ich möchte hier keine weiteren Diskussion um 2. Konto mehr führen, weil das Kosten des 2. Konto sehr sehr sehr geringfügig ist und ich habe hier mit meinen Beiträge schon genügend aufgeklärt habe. Also wie gesagt jeder entscheidet selbst frei, ob er ein 2. Konto haben will oder nicht!

LG, Martin



Spitzenmitglied



offline
DeafMarty, ist der AK Signteilhabe am 24.01. auch in Frankfurt mit dabei?
LG
Karin



Spitzenmitglied



offline
@Deafmarty,

ich möchte Deine Überlegungen zu einem zweiten Konto nicht rundweg ablehnen.
Du argumentierst, es geht dabei hauptsächlich um den Schutz gegen die eigene
Dummheit des Leistungsempfängers beim unkontrollierten Geldausgeben und zum besseren,
zweckgebundenen Verwendungsnachweis.

Die wenigsten gehörlosen Bankkunden dürften er schaffen, bei ihrer lokalen Bank keine Kontogebühren zahlen zu müssen.
60 – 120 EUR im Jahr sind durchaus üblich für ein Girokonto.
Dazu kommt noch ggf. der von Karin genannte Finanzberater. Dazu habe ich keine Daten.
20 EUR/Monat kann man schon veranschlagen, das ergibt 240 EUR/ Jahr.
Dann betragen allein die Verwaltungskosten für ein 2. Konto ca. 300 EUR im Jahr.

So "sehr, sehr, sehr geringfügig" sind die also nicht.

Und irgendwann will das Finanzamt auch wissen, welches gesamte Familieneinkommen
vorhanden und ggf. zu versteuern ist. Dann hilft das Versteckspiel mit einem 2. Konto nicht weiter.

Inzwischen haben praktische alle Sozialkassen Zugriff auf die Bankkonten und können sich gut über
die Finanzlage des Leistungsempfängers informieren.

Grüße

pyros



Spitzenmitglied



offline
http://www.kontoführungsgebühren.net/ es gibt sie auch schon kostenlos. ;-) Wir wollen uns doch nicht weiter daran aufhängen.
LG und schönen Sonntag
Karin



Moderator & Einstein & "Tante Emma"´09
Moderator & Einstein & "Tante Emma"´09
Benutzeravatar
offline
Der Link funktioniert leider nicht, weil hier keine Links mit ü, ö und ä in der Linkadresse akzeptiert wird. Da hilft nur das abkopieren.


Dass mir der Hund das Liebste sei,
sagst du, o Mensch, sei Sünde?
Der Hund blieb mir im Sturme treu,
der Mensch nicht mal im Winde.



Spitzenmitglied



offline
hi Karin,

es ist doch eher unwahrscheinlich, dass ältere Gehörlose sich bei
http://www.kontofuehrungsgebuehren.net/ eine billige Online-Bank
suchen und Internetbanking mit 2 Bankkarten und TAN-Generator durchführen.
Die Leute wollen zur Bankfiliale in der Nähe gehen und dort ihr Geld abheben.

Für die älterere Generation kann es durchaus wichtig sein, wie schnell man ans Bargeld kommt.
Auch das ist ein Aspekt vom Teilhabegeld. Je weniger Bürokratie, umso besser!

ciao


Pyros



Spitzenmitglied



offline
Ein zweites Konto kann manchmal gut sein.
Beim Thema Teilhabegeld ist es aber erstmal unwichtg.
Zur Zeit ist noch nicht klar, wann und wie das THG kommt.
Wie ich die Politiker einschätze, wird das THG immer weiter in die Zukunft
verschoben und in zwei, drei Jahren kommt nur noch ein kleines "Almosen".
Die deutschen Gl sollten froh sein, wenn das Erreichte (SB-Ausweis, Freifahrt, usw)
erhalten bleibt!
Es gibt leider Leute, die das abschaffen wollen.



Spitzenmitglied



offline
Ich sehe das ähnlich wie Pyros Meinung. Bei einer schweren Behinderung (egal ob ein GL mit schweren geistige Behinderung hat oder ärmellose Hörschädigter) könnte man evtl. von einer offenkundigen Geschäftsunfähigkeit ausgehen. Wenn der Betreute bzw. Betroffene geschäftsunfähig ist, müsste man auf zweites Konto eigentlich auf sein Namen laufen und irgendwelche Betreuer mit Vollmacht habe den Zugriff auf sein zweites Konto und könnte möglicherweise mit dem Teilhabegeld missbrauchen. Das ist schon sehr bedenklich.


"Denk ich an Deutschland in der Nacht......." (H. Heine)



Spitzenmitglied



offline
Wenn es einen Betreuer (für Finanzen) für einen GL gibt, dann hat der sowieso auf alle Konten Zugriff.



Spitzenmitglied



offline
wer bei Google das Stichwort "Teihabegeld" eingibt,

https://www.google.de/search?q=teilhabegeld&ie=utf-8&oe=utf-8&gws_rd=cr&ei=fUa-VODoK8bdaoXsgOAC

kommt bei den ersten 10-12 Treffern nur auf Seiten von Hörbehinderten.
Warum besteht bei anderen Behinderten und deren Verbänden so wenig Diskussionsbedarf
zum Teilhabegeld?
Das finde ich schon seltsam.


Pyros



Spitzenmitglied
Benutzeravatar
offline
Ich verstehe nicht, warum man nicht alle vorhandenen Regelungen behält (?)
Dolmi für das Berufsleben zahlt das Integrationsamt, Dolmi für Ärztebesuch - hier kommt die Krankenkassen dafür auf usw.
(Man sollte dran arbeiten dass das Integrationsamt die Bewilligung für Kostenübernahme flotter bearbeitet ... etc)

weil: Ermässigungen bekommt man mit Ausweis für Museum u.a. öfter.
Die Wertmarke ist doch wirklich prima ... für nur 72€/jahr kann man überall fahren.
Dadurch spart man im Jahr 1000€ oder mehr - je nachdem wie oft man öffis benutzt.

Wieso probiert man nicht nur,
dass eine einheitliche GL-Geld (bzw. Teilhabe) bekommt für ihren persönlichen Bedarf? Und gut ist`s.

(ich glaube das macht mehr Sinn, und man kommt leichter durch, wenn man die bisherige Regelung stehen lässt und sagt:
In den 5 Bundesländer gibt es GL Geld, wir wollen das jetzt als einheitliche Teilhabegeld durchführen.
Wenn man viel zu viel fordert, sieht man am Ende weniger und die Gefahr dass Wertmarke wegfällt ist noch höher.
Hier muss man geschickt vorgehen, der Staat versucht überall nur noch zu sparen.)

Ich möchte jetzt nicht von gl Kinder in Regelschulen schreiben. (Das ist ein anderes Problem)


****~cat



Spitzenmitglied



offline
Es sollen die Kostenträger doch bleiben!
Es geht nur um die jetzt einkommensabhänigigen Kosten - wie Rechttsanwalt, Kino, Theater, also Kultur, Hausgebärdenkurs für gl Kinder, die schon in der Schule sind usw..
LG
Karin



Spitzenmitglied



offline
Zitat:
wer bei Google das Stichwort "Teihabegeld" eingibt,

https://www.google.de/search?q=teilhabe ... bdaoXsgOAC

kommt bei den ersten 10-12 Treffern nur auf Seiten von Hörbehinderten.
Warum besteht bei anderen Behinderten und deren Verbänden so wenig Diskussionsbedarf
zum Teilhabegeld?
Das finde ich schon seltsam.


Pyros
Google hat dich jahrelang beim surfen verfolgt und analysiert.
Sie wissen das du Hörgeschädigt bist und kennen alle deine Interessen und Bedürfnisse.

Wenn du also beim Thema Teilhabegeld gugelst, bekommst du genau diese angeboten.

Bei mir ist das auch nicht anders.



Mitglied



offline
Mit http://www.ixquick.com werden weitere Anzeigen zum Thema Teilhabegeld ausgespuckt.

Google sammelt Daten, filtert sie und zensiert sie zuweilen auch. Gerade wie's denen in den Kram passt. Heikle Themen werden zumeist von denen gar nicht ausgespuckt. Soll halt keiner wissen.


Gruß
albra-hdh



Spitzenmitglied



offline
Hallo Don,

richtig, da ist was dran an Big Brother Google.

Ein kleiner Test mit der Suche nach "Teilhabegeld":

Die Suche mit Yahoo ergibt auf den ersten zwei Seiten 11 von 20 Treffer mit
hörbehindertem Hintergrund.

Mit Bing kommt man auf das gleiche Ergebnis.

Google hält mir aber gleich 15 von 20 Treffer zu Hörbehinderten unter die Nase!

Yahoo und Bing verwende ich sehr selten. Die kennen mich deshalb nicht.

Noch neutraler ist das Ergebnis mit der von @albra-hdh genannten Suchmaschine
http://www.ixquick.com.

Damit gibt es nur 8 von 20 Treffer mit GL/SH Hintergrund.


Pyros



Spitzenmitglied
Benutzeravatar
offline
Hi Karin,

Ja das war mir schon klar - in einigen Dingen ist die auch gut argumentiert.
Aber wenn man die ganze Liste liest, es ist wirklich undurchsichtig, was bleiben darf und was nicht:

Zitat:
• Teilhabegeld als Ersatz für den Wegfall der KFZ-Steuervergünstigung
• Teilhabegeld als Ersatz für das Wegfall des Rundfunkgebühr-Ermäßigung
• Teilhabegeld als Ersatz für das Wegfall des Steuer-Freibetrages
• Teilhabegeld als Ersatz für das Wegfall der ermäßige Eintritte zu den Einrichtungen der öffentlichen Träger oder privaten mit Steuergeld geförderten Träger wie Freibäder, Museen, Zoos, Kinos, etc


Es könnte sein, dass der Staat die Wertmarke dann auch streicht. (Wenn schon KFZ-Steuervergünstigung wegfällt)

Unlogisch finde ich z.b.:
Erhöhte Handygebühren (Telekom bietet bereits 25% Ermässigung), erhöhte Stromgebühren (Hd hören Musik), etc.

Warum lässt man die alte Regelung nicht so stehen, und besteht nur auf einheitliche Teilhabegeld als Ersatz für GL - Geld? Und gut ist`s.
Denn der Staat versucht sowieso überall zu sparen.

Man hat Dolmi im Berufsleben, Dolmi für Arztbesuche - nur: die Rückerstattung u.a. sollte selbstverständlicher sein. Immer mehr UT im TV.
Wertmarke um kostenfrei zu größeren Veranstaltungen zu fahren. Man kann oder sollte mit dem Erreichte zufrieden sein. (Charly sagte es schon)

Das große aufjaulen kommt wahrscheinlich noch, denn es könnte sein,
man hat mit der Teilhabegeld weniger in der Tasche, weil eben viele Vergünstigungen weggefallen sind.

Ich wünsche der Sign Teilhabe trotzdem viel Glück... :)

tschüss


****~cat



Spitzenmitglied
Benutzeravatar
offline
Das Bedenken von snowcat (seht oben) ist berechtigt. Ist auch meine Sorge.
Niemand weiß schon jetzt, wie es aussehen wird. Und ob wir ein langes Gesicht bekommen werden?

Das Wichtigste bleibt Dolmetschereinsatz bzw. technische Hilfe in der regulären Bildung vom Kindergarten bis zur Universität sowie der Berufsausbildung und -fortbildung, und vor allem einkommensunabhängig. Aus Gehörlosen kann dann was werden. Das ist ja am wichtigsten.

Das private Leben ist nur an der zweiten Stelle.


„Das Universum denkt mit der Hand.“ (Fise)



Spitzenmitglied



offline
Wer den Beitrag von @DeafMarty

(http://www.gl-cafe.de/viewtopic.php?p=1300236#p1300236)

aufmerksam durchliest, findet in sachlicher Hinsicht etliche Widersprüche und Ungereimtheiten darin.

@snowcat hat schon darauf hingewiesen.

DeafMarty hat geschrieben:
Teil B - Teilhabegeld (= bisher Gehörlosengeld) zum Ausgleich
behinderungsbedingter Nachteile und Mehraufwendungen in seinem persönlichen Umfeld.


Gehörlosengeld in unterschiedlicher Höhe wird bisher nur in fünf Bundesländern bezahlt.
Quelle:https://de.wikipedia.org/wiki/Geh%C3%B6rlosengeld

Darüber sind die GL in den anderen Bundesländern zu recht verärgert.
Eine bundesweite Einführung des Teilhabegeldes in angemessener Höhe
ohne viel Gegenrechnen und Streichungen wäre die einfachste Lösung.


Pyros




 Teilhabegesetz





Suche nach:
Gehe zu:  




Kontakt: info(at)gl-cafe.de

Powered by phpBB © 2000, 2002, 2005, 2007 phpBB Group
Deutsche Übersetzung durch phpBB.de