Zitat:
Die zuständigen Gremien des Bundestages werden wahrscheinlich nicht auf pauschale Mittel einigen können, was ich auch begrüße...
Nun, ein Teilhabegeld wird es wie für andere Behindertengruppen schon geben, ABER es wird sicher nicht für Fachleistungsstunden ausreichen. Das war so im Entwurf auch nicht vorgesehen.
Geplant war: Die GL bekommen ein Teilhabegeld, dass sie behinderungsausgleichend ausgeben können. (ohne Nachweis, wofür!) So wie früher das GL-Geld in manchen Bundesländern.
Geplant war auch: Jeder bekommt Fachleistungsstunden bezahlt - einkommensunabhängig.
Das bedeutet zum Beispiel:
Ein GL geht zur VHS und braucht wöchentlich einen Dolmetscher >(Fachleistung). Er bestellt Dolmis und die Dolmetscher schicken die Rechnung an die Eingliederungshilfe. Die bezahlt. (Punkt)
So ist sichergestellt, dass die Gelder für die lebenslange Bildung oder politische Teilhabe oder kulturelle Teilhabe ausgegeben werden.
Das sind bei manchen GL 20 Stunden im Monat und z.B. für die Oma 2 Stunden im Monat, weil sie nur zu einem Kaffekränzchen mit den Nachbarn geht.
Bei einem Politiker z.B. können es auch 40 Stunden im Monat sein.
Was hilft es, wenn nun die Oma auch für 10 Stunden - wie im Positionspapier vorgeschlagen - bekommt? Oma braucht das Geld nicht für Fachleistungsstunden, sie kann sich eine tolle Dachterassenwohnung mieten, weil sie so viel Geld bekäme.
Und der arme Politiker muss 30 Stunden selbst bezahlen, weil er nur für 10 Stunden Geld bekommt. Also alles was pauschal ist, ist Unsinn in meinen Augen. Menschen und ihre Bedürfnisse sind eben unterschiedlich.
Aber auch wenn es die Alternative gäbe und es der gl Politiker ablehnt pauschales THGeld zu bekommen,
dann wird im Postionspapier gesagt:
es müsse ein Bedarfsfeststellungsverfahren geben. Das bedeutet, es muss wieder bewiesen werden, warum der gl Politiker so viele Fachleistungsstunden braucht. Sein "privates" Teilhabegeld würde dann gestrichen. Denn es wird "entweder" "oder" im Positionspapier vorgeschlagen.
Zitat aus dem Positionspapier: "Dies bedeutet, dass gehörlose und hochgradig hörbehinderte Menschen zwischen einer pauschalierten Geldleistung und den in
einem Bedarfsdeckungsverfahren festgestellten individuellen Fachleistungen auswählen können." Zitat Ende
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Deswegen halte ich das Papier für unüberlegt. Bin aber der Meinung und habe auch schon mal bei verschiedenen Personen nachgefragt, dass es so ganz bestimmt nicht kommen wird! (hoffe ich). Bedarfsfeststellungsverfahren sollten eigentlich der Vergangenheit angehören. (nicht mehr gemacht werden)
Das Gesetz wird sowieso nicht in vollem Umfang, wie der Entwurf es vorsieht, kommen, denn den Politikern wird sicher viel einfallen, um Gelder zu sparen. Dazu brauchen wir nicht noch Vorschläge in einem Workshop zu machen. Wir wissen nicht wo Gelder sind und wir können auch nicht wissen, wo Gelder eingespart werden können. Dafür haben die ihre Experten!
Hier also meine Überlegungen.
Karin