Ronco, du hast dich sehr aufgeregt?:
Das A.-Gericht hat geprüft und bewertet und
mit so ein "rechtstechnisches" Urteil gegen das Jobcenter gesprochen.
Zitat:
Der Anwalt habe keinen wirtschaftlichen Vorteil durch die Einstellung erzielt.
Es sei eher eine "Gefälligkeit", eine "gut gemeinte Leistung" gewesen, meinte der Vorsitzende Richter
Zitat:
Beide Beschäftigten kamen nur über die Runden, weil sie zusätzlich zu ihrem Lohn
Aufstockerleistungen vom Staat erhielten.
Das Jobcenter wollte von dem Anwalt daher Sozialleistungen in Höhe von 4100 Euro zurückhaben.
Das Gericht wies die Klage zurück:
Mit sechs ausgelasteten Vollzeitbeschäftigten habe es der Anwalt nicht nötig gehabt,
zwei weitere Beschäftigte einzustellen.
Der Grund ist:
Zitat:
So hätten die Beschäftigten auf eigenen Wunsch unter diesen Konditionen angefangen,
um erst einmal wieder auf dem Arbeitsmarkt Fuß zu fassen.
Es ist ein Streitfall Jobcenter (nicht die zwei freiwillig Beschäftigten) gegen die Anwaltsfirma.
Eine weiteres Gericht wird die Angelegenheit (interessanter Fall - noch nicht sowas) überprüfen.
Die Leute sind halt findig und das hat dem Jobcenter nicht gefreut.
Der Rechtsanwalt mit seinen 6 Mitarbeitern braucht die zwei freiwill. Mitarbeiter eigentlich nicht.
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