Hallo habe einen Mailantwort erhalten und Ihr könnt hier alles mitlesen:
Sehr geehrte XXXX,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Die Wertmarke ist nicht Bestandteil des Schwerbehindertenausweises. Für die Wertmarke wird es auch zukünftig das Beiblatt zum Ausweis geben.
Es besteht kein Umtauschzwang für den Schwerbehindertenausweis, da alte Ausweise weiterhin gültig bleiben. Alle Nachteilsausgleiche können damit weiterhin in Anspruch genommen werden.
Bei weiteren Fragen empfehlen wir Ihnen, sich direkt an Ihr zuständiges Amt/Versorgungsamt zu wenden.
Dieses Schreiben ist im Auftrag und mit Genehmigung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales durch das Kommunikationscenter erstellt worden und dient Ihrer Information.
Mit freundlichem Gruß
Kommunikationscenter
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
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