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Virtuelles Kommunikationsforum für Gebärdensprachnutzer
Aktuelle Zeit: 22.11.2024, 07:41:04





 Rauchmelderanlage


Spitzenmitglied



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Hallo Ihr,

bald kommt es Pflicht dass wir alle einen Rauchmelder anzapfen müssen, aber wie können wir dann erkennen? Kleinen Rotblink am Rauchmelder reicht nicht aus denn dann müssen wir immer auf Rauchmelder anglotzen. Gibt es solchen für spezielles für allen tauben Menschen (alle wer nicht hören kann, nicht nur Hörgeschädigten sondern auch Hörschwäche Personen, tiefschlafenen Personen) die man mit Blitzwecker verbindet oder extras Blitz für Rauchermelder? Das wäre Sinn mal was darüber vorbereiten. Jeder SH oder CI können nicht mal in der Nacht hören, also ist der Fall für uns alle wichtig darüber zu informieren bevor wir so teuer bezahlen müssen als die ganz normale Rauchermelder für Hörenden? Alternative wäre Babymirkofon auch verbinden? Sowie Klingelblitzwecker? Ist zwar blöd aber gibt es einen Rauchmelder für alle tauben Menschen? Darauf müssen jeder wissen und erfahren. Sonst ist es keine Hilfe oder?


Techno rulez



Moderator & Einstein & "Tante Emma"´09
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Hier ist auch ein ähnliches Thema:
viewtopic.php?f=214&t=39066&start=0
Hier findest du einige Antworten.


Dass mir der Hund das Liebste sei,
sagst du, o Mensch, sei Sünde?
Der Hund blieb mir im Sturme treu,
der Mensch nicht mal im Winde.



Spitzenmitglied



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Danke, denn ich denke es ist kein Hilfsmittel wie alle so beschrieben haben, trotzdem poste ich extra rein. Denn es ist so wichtig für uns alle was im Recht steht.


Techno rulez



Moderator & Einstein & "Tante Emma"´09
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Der Rauchmelder selbst ist natürlich kein Hilfsmittel, aber das Zubehör für uns Gehörlose schon eher.


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Ronco
Es ist nicht ganz richtig! Rauchmelder ist Hilfsmittel aller Menschen, aber nicht im Sinn Hilfsmittelkatalog Krankenkasse. Für Hörgeschädigte tritt erst ein, wenn Brandschutz im Ländergesetzt fest geschrieben ist, dann muss Krankenkasse für Teile zahlen, welche für Gehörlosen machbar ist. Also Rauchmelder müssen alle zahlen. Zusatzgerät wegen Kleinserien können die Hörgeschädigte nicht selbst zahlen!



Spitzenmitglied



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Akutischer Rauchmelder ist wie Schlafstablette für Taubstummen.
Am bestens Nachbar/in Karate-Kurs anbieten, damit die Wohnungstür mit Gewalt aufgebrochen wird.


BOOOOOOOOORN TOOOOOOOOO SIGN!!!!!!!!



Moderatorin & Smalltalkerin´09
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Zitat:
Am bestens Nachbar/in Karate-Kurs anbieten, damit die Wohnungstür mit Gewalt aufgebrochen wird.
[idiot]



Moderator & Einstein & "Tante Emma"´09
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Bundessozialgericht: Krankenkassen müssen Kosten für Rauchmelder für Gehörlose übernehmen!
Video vom Gehörlosenverband Hamburg e.V.:
https://www.facebook.com/photo.php?v=812428935474518


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Spitzenmitglied



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Ronco,
Leider ist Rauchmelderbestimmung mit länderregierung abhängig! Deshalb brauchen wir Aktenzeichen Bundessozialgericht, damit wir Texte Urteil nach lesen können. Hier NRW giibt es Pflichtausrüstung nur für Neubau. Für ältere Baute wahrscheinlich viel später. Es heisst, dass Krankenkasse müssen nach gesetzliche Vorlage von entsprechende Länder folgen und andere Länder können KrKa Zuschuss verneinen. Ich werde bei LAndesverband der Gehörlosen NRW überprüfen lassen.



Neuling
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Fritzl hat geschrieben:
Deshalb brauchen wir Aktenzeichen Bundessozialgericht, damit wir Texte Urteil nach lesen können.

Hier findest du das Aktenzeichen zum Urteil:

https://www.facebook.com/glzeitung/post ... 5265587605

Allerdings ist das Urteil im Internet noch nicht zu lesen. Wenn, dann können gehörlose Menschen Anträge bei ihren Krankenkassen stellen und sich dabei auf dieses Aktenzeichen beziehen.


http://www.gehoerlosenzeitung.de - DIE Zeitschrift für die Gebärdensprachgemeinschaft



Spitzenmitglied



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DGZ
Langsam! Urteil betrifft aber nicht alle Bundesländer gültig, weil in Hamkburg gesetzliche Lage mit Brandschutz sehr scharf als hier NRW!!! Daher brauche ich Inhalt Urteil genau. Unser Land zwingt nur bei Neubau Brandschutzmelder leider :( Und irgendwann kommt auch für Altbau, dann muss Krankenkasse blechen!!! Deshalb aufpassen! KraKa zahlen nur wenn Branschutz vorschreibt. Grund: Kläger bei BSG ist Hambuirger!!!! Wichtig: Urteil darf nicht "ländergebundende Brandschutzvorschrift" stehen, sonst ist BSG Urteil im Bereich NRW wertlos. Ich versuche selber ein Antrag 9 Zimmer (Familie 4 Kopf) Brandschutzmelder stellen.



Spitzenmitglied



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Fritzl, das ist nicht richtig wie du schreibst!

Das Urteil ist in ganz Deutschland gültig!

Es hat auch gar nichts mit den unterschiedlichen Brandschutzbestimmungen zu tun!
Jede Krankenkasse muss ab heute zahlen!

Gruß Karin



Spitzenmitglied



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Karin, Halt! Ich kenne Verhalten KraKa sehr gut. Deshalb will ich erst Urteil lesen, wie ich oben schrieb. Hier im Land NRW besteht kein Pflicht Räuchgermelder für Altbauten!!! Deshalb muss ich absichern. Erst Urteilinhalt lesen dann sehen wir weiter!!!! Man muss geau lesen, wenn Wortknebel "Länderspezische Bestimmung" enthalten, dann ist Urteil einseitig. Also abwarten bis ich Urteilinhalt gelesen habe.



Spitzenmitglied



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Hier kannst du es lesen: http://juris.bundessozialgericht.de/cgi ... linked=urt

Es ist ein Grundbedürfnis, deswegen muss die KK zahlen. Es ist nicht abhängig, ob du einen Rauchmelder haben musst oder nicht.
LG
Karin



Spitzenmitglied



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Karin
Grundbedurfnis oder nicht, trotzdem mit gesetzliche Lage vorrangig. Wir haben ein Hinweis erhalten!!!! Deshalb lese ich zuerst Urteil. Solang die Texte von Urteil nicht vorliegt da jede Diskussion sinnlos!!!!

Nachtrag:
Inzwische las ich Urteil, trotzdem etwas faules dabei! Text ist irgendwie ein Klausel mit Ländesbauordnung dabei. Dies lasse ich von Jurist überprüfen.



Spitzenmitglied



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@Fritzl,

ich habe das Urteil auch gelesen. Die Landesbauordnung spielt dabei keine Rolle.
Ein GL kann auch frei wählen, welches Rauchmelder-Fabrikat er wünscht.


Pyros



Spitzenmitglied



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Intersannte Seite: http://rauchmelderpflicht.net/ betreffende Bundesland anklicken

Pyros, Im Urteil gibt es irgendwie sogenannte Knebelform. Das ist wirklich schwierig zu verstehen, trotzdem schalte ich ein Jurist ein.

Was mit Wahl Rauchmelder ist mir schon klar, aber Bezahlung von Krankenkasse muss man aufpassen mehr steht im obengenannte Link.



Spitzenmitglied



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Nach Gespräche mit Amtkollgen schliesse ich Meinung an, dass Vermieter Mietwohnung auch Kostenübernahme Konvertermodelle zu übernehmen müssen, wenn gehörlose Mieter/in einzieht. Siehe auch unter obige URL. Verantwortlich obliegt Vermieter allein! Daher kann ich Urteiö BSG nur teilweis bestätigt! Grund einfach: Vermieter haben Pflicht im Sinn Rauchmelderpflicht ohne jede Rucksicht Hörstatus!!!!



Moderator & Einstein & "Tante Emma"´09
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Das ist aber eigentlich Unsinn.
Was nützt einem Gehörlosen ein Rauchmelder, den er nicht hören kann? Das ist nutzlos und erfüllt hier somit nicht den Zweck, den ein Rauchmelder eigentlich hat: den Bewohner vor Brandgefahr zu warnen. Der Gehörlose kann sich dann weigern, einen solch nutzloses Gerät in seiner Wohnung installieren zu lassen.
Das habe ich auch gemacht - mit Erfolg.


Dass mir der Hund das Liebste sei,
sagst du, o Mensch, sei Sünde?
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Spitzenmitglied



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Ronco
Lies mal von mir genannte URL, da dürfen die gehörlose Volk nicht verweigern, sonst hohe Bussgeld. Besser wäre, wenn Kosten Zusatzgerat für Hörgeschädigte von Hausverwaltung bezahlt wird. So denke ich!



Moderator & Einstein & "Tante Emma"´09
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Ich habe damit nicht gesagt, dass wir Gehörlose einen Rauchmelder partout verweigern - sondern dass uns auch das Recht zusteht, ihn auch benutzen zu dürfen bzw. die Warnsignale empfangen zu können.

Darauf bestehe ich grundsätzlich, jeder andere Unsinn interessiert mich nicht. Und Bußgeld würde ich partout nicht bezahlen, weil ich mich im Recht fühle! Rauchmelder sind heutzutage Standard, und es geht hier um Menschenleben im Falle eines Brandes! Wir wollen ja keine Rauchmelder nur als Dekoration oder Wohnungsverschönerung, sondern weil ein solches Gerät nötig ist!

Und das müsste ein Gericht grundsätzlich auch einsehen.


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Spitzenmitglied



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Ronco
Mieter zahlen Bussgeld nur über Betriebskostenumlage leider so. Das heisst Hausverwaltung trägt Verantwortung wie Rechtsprechung steht. Nur eigene Haus muss Hausbesitzer zahlen :( auch Gerät muss gekauft werden :(

Zunächst versuche ich selber Rauchmelder bei TKK beantragen, da habe ich 9 Räume (4 kopfige Familie) beantragen, da ich selber Hausbesitzer bin.



Spitzenmitglied



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Froztl, du bist Hausbesitzer, hast du eine Lichtklingel von der KK bezahlt bekommen? Sicher ja!
So und nun bekommst du auch Rauchmelder, die du daran anschließen kannst, auch von der KK berzahlt.

Bitte verunsichere hier nicht die anderen, mit deinem Halbwissen!

Karin



Spitzenmitglied



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Karin
Langsam ! Mit Halbwissen nicht zu tun, sondern lies mal Urteil genau hin. Wir haben Bestätigung unser Vermutung bekommen!!!! Es gibt Probleme. Trotzdem lasse ich von Jurist überprüfen. Mein Lichtklingelanlage lassen sich nicht mit Rauchmelder verbinden, da LISA 2 handelt. Es geht nur mit LISA 3!!!! Deshalb musss ich einige Neuerung, wenn Frist abgelaufen ist. Kraka zahlt nuir 7 Jahren Abstand!!!!!

Mit Verunsicherung gar nicht zu tun. Warte mal ab, bis wir Antwort von ein behördliche Ebene bekommen, der wir in enge Verbindung haben. Nochmals möchte ich hinweisen, dass Lichtblitzzusatzgerat auch ein Angelegenheit Vermieter!!!!! Also muss nicht von Krankenkasse bezahlt werden!!!! Grund: Vermieter haben generelle Verpflichtung nach gesetzliche Lage!!!!!! Siehe von mir genannte Link!

Noch etwas: Im Bauordnung steht, dass bestimmte Räume müssen mit Rauchmelder ausgestattet werden. Also Schlafzimmer, Kinderzimmer, Arbeitszimmer, Wohnzimmer, WC und Flur!!!! Also Bauordnungamt-Auflage ist gesetzlich höher verankert. Deshalb muss diese Urteil erstmal von Jurist überprüfen!!!! Wenn nach BSG Urteil zahlt Krankenkasse nur 2 Rauchmelder, da ist leider nicht korrekt!!!!!



Spitzenmitglied



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Fritzl hat geschrieben:

Nochmals möchte ich hinweisen, dass Lichtblitzzusatzgerat auch ein Angelegenheit Vermieter!!!!!
Also muss nicht von Krankenkasse bezahlt werden!!!!
Grund: Vermieter haben generelle Verpflichtung nach gesetzliche Lage!!!!!! Siehe von mir genannte Link!


Irrtum!!
Die Krankenkasse muss dafür zahlen.
Lies es hier noch einmal nach:

http://www.behindertenbeauftragte.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2014/PM16_Rauchwarnmelder.html

Viele Grüße


Pyros



Spitzenmitglied



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Trotzdem verweise ich Pflicht Vermieter , die müssen auch mittragen, weil ein Veränderung Rauchmelder genehmiginmgspflicht vorliegt, wenn Rauchmelder mit sogenannte BMZ (Branmelderzentral)verbunden ist, da bei Neubau Miethäuser öfter ausgerüstet sind, daher ungeeignet für Zusatz-Geräte zu anschliessen!!!! Deshalb denke ich Verpflichtung Vermieter, dass ein geeignete Lösung für hörgeschädigte muss gefunden werden. Siehe http://de.wikipedia.org/wiki/Brandmeldeanlage

Im Klage steht, dass Kläger aus Schleswig Holstein stammt, wo in Hamburg fast alle Hörgeschädigte von KraKa bezahlt worden, deshalb entstand Klage bei BSG nach den LSG negative Verweisung. Weil Brandschutzordnung Schleswig Holstein nicht mit Hamburgerische Brandschutzordnung übereinstimmen.

Nochmals bitte ich, dass Urteil genau durchlesen im Bereich Brandschutzordnung geknüpft ist. Die Streitigkeit zwischen Sozialämter und Krankenkassen sind wirklich alte Hut der Menschlichkeit!!!!!!

Was Schreiben von Behindertenbeauftragterbereich stammt, jedoch muss man gut überlegen, sonst ist Brandmeldertechnik wirkungslos, wenn kein regelmässige Wartung unterliegt. Viele Menschen denken gar nicht an Wartungspflicht dran denken, zwar im Gegensatz zu BMZ ausrüstete Häuser jahrliche Warung beauftragen müssen. Das bedeutet auch Kosten Wartung im Betriebkosten enthalten!!!!

Die angebotende Zusatzgerat muss man zumindest einmal im Jahr Batterie auswechseln, sonst ist Geräte witzlos! Viele Denken gar nicht an Batteriewechsel oder einfach igonieren,

Nachtrag:
Pyros
Du schreibst "Irrtum", was habe ich Irrtum geschrieben? Lies mal mein Satz genau hin. Ich schrieb, dass Hausbesitzer auch ein Verpflichtung hat (siehe Brandschutzverordnung), wenn Mieter hörgeschädigte im Haus hat. Unterschied zwischen BMZ-gesteuerte Rauchmelderanlage und Einzel-Rauchmelder sehr gross ist, wenn einzelne Mieter Orginal BMZ gesteuerte Rauchmelder gegen Spezialrauchmelder auswechseln, da wird BMZ automatisch Alarm ausgelöst. Dies kommt zu Feuerwehrzentral Signal. Die Rest dürft Ihr Einsatzrecnung blechen! Das ist tatsachlich. Ich weiss von mein ehrenamtliche Arbeit. Eine Frau hat was gemacht und Feuerwehr steht vor dem Tür!!! Ich musste gemeinsam mit Brandschutzbeauftragter nach Alarmauslöste Quelle suchen und gefunden. Dies verursacht von starke Bratenqualm!!!!! Das war BMZ gesteuerte Rauchmeldanlage Einsatzrechnung ist leider dreistellig!!!!! Also ist Urteil BSG teilweis okay, aber hat man bestimmte Häuser mit BMZ Anlage nicht gedacht.



Spitzenmitglied



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Heute bekam ich rechnung von Schornsteinfeger, da liegt ein Hinweis, dass Rauchmelder in NRW siehe untere Text

Text: Die Rauchmelderpflich in NRW ist ab dem 1.4.2013 da.Rauchmelder können Leben retten! Facgrechte Beratung und Montage durch geschultes Pesonal Iher Schornsteinfeger-Meisterbetriebes R.W.

Ich kenne Schornsteinfeger seit 10 Jahren, wobei will ich spezisch Probemik Hörgeschädigte erkundigen, da bin ich gespannt, ob spezifische Rauchmelder in sein Kalalog hat.



Spitzenmitglied



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@Fritzl,

mit "Irrtum" meinte ich deinen Hinweis, dass ein Lichtblitzzusatzgerät auch eine Angelegenheit des Vermieters sei.
Der Vermieter ist nach der geltenden Landesbauordnung verpflichtet, seine Mietwohnung mit einer ausreichenden
Anzahl von Rauchmeldern auszustatten. Mehr nicht!

Ob das jetzt Einzelmelder, funkvernetzte Melder oder an einer BMZ angeschlossene Melder sind,
ist dem Vermieter in den meisten Fällen frei gestellt. Im Großeinkauf kostet ein einfacher Melder
weniger als 10 EUR.

Fritzl hat geschrieben:
Unterschied zwischen BMZ-gesteuerte Rauchmelderanlage und Einzel-Rauchmelder sehr gross ist,
wenn einzelne Mieter Orginal BMZ gesteuerte Rauchmelder gegen Spezialrauchmelder auswechseln,
da wird BMZ automatisch Alarm ausgelöst.


Einem Mieter ist es nicht erlaubt, Sicherheitseinrichtungen in der Mietwohnung eigenmächtig
zu verändern. Damit riskiert er sogar eine Kündigung! Also "Finger weg" von vorhandenen Rauchmeldern.

Lies auch einmal Absatz 12 und 13 der Urteilsbegründung von hier,
http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=tm&Datum=2014&nr=13510&linked=urt.

Das Gericht geht davon aus, dass spezielle Rauchmelder für GL bei einem Umzug ohne weiteres
mitgenommen werden können. Sie müssen deshalb nicht mit den schon vorhandenen Meldern zusammenarbeiten.
Eine Verbindung zu einer bestehenden BMZ ist nicht vorgesehen.
Die neuen Melder für GL werden einfach parallel zu den vorhandenen betrieben.

Dein Schornsteinfeger könnte dir vielleicht dieses Melder anbieten:
http://www.rauchmelder-experten.de/rauchmelder-fuer-gehoerlose

Grüße


Pyros



Spitzenmitglied



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Zu Link zu Rauchmelder sage ich Danke! Ich werde trotzdem bei Bezirkschrnsteinfeger erkundigen. Allerdings muss man an Batteriewechsel denken, weil denken viele Leute gar nicht. Bei gewerblche Gebäude müssen jahrlich gewartet werden. Bei Privat aber nicht. Bei Miethäuser welche von Vermieter ausgestattet haben, da weiss ich nicht ob Wartungroutine dabei ist. Nochmals möchte ich hinweisen, dass Vermieter auch Verpflichtung Barrierfreie Wohnung sorgen muss, wie Vorstad von Landesverband mich sagte. Diese Punkt hat mit UN-Konvestion ein Zusammenhang liegt. Wir erwarten Antwort vom Ministerium, dann wissen wir bald mehr.



Spitzenmitglied
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Jeder kann den öffentlichen Facebook-Beitrag vom Rechtsanwalt Sebastian Thalmann lesen:
https://www.facebook.com/permalink.php? ... 8135091138


ッ Humor ist ansteckend und Lachen ist infektiös, aber beide sind gut für die Gesundheit. ッ



Spitzenmitglied



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[stolz]


____________________________________
*Des Menschen Wille ist sein Himmelreich*



Spitzenmitglied



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Fitzl hat geschrieben:
Allerdings muss man an Batteriewechsel denken, weil denken viele Leute gar nicht.
Bei gewerblche Gebäude müssen jahrlich gewartet werden. Bei Privat aber nicht.
Bei Miethäuser welche von Vermieter ausgestattet haben,
da weiss ich nicht ob Wartungroutine dabei ist.


@Fritzl,
wenn im Mietvertrag nichts von der Wartung der Rauchmelder steht,
muss sich der Mieter um den Batteriewechsel kümmern.


In Absatz 29 der Urteilsbegründung steht im letzten Satz:
Zitat:
Die Kosten für die Energieversorgung der hier begehrten Rauchwarnmelder trägt in Anlehnung
an den Ausschluss der Verordnungsfähigkeit der Energieversorgung bei Hörgeräten für Versicherte
nach Vollendung des 18. Lebensjahres (§ 26 Hilfsmittel-RL) der (volljährige) Versicherte selbst.


Pyros



Spitzenmitglied
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Fritzl,
In den Mietverträge ist nicht von einer barrierefreien Wohnung die Rede
Denk einfach mal an Lichtklingel, dafür ist der Vermieter z.b. auch nicht zuständig.

Die Krankenkassen zahlen die Lichtklingel, beim Auszug kann das in neue Wohnung mitgenommen werden.
Genauso kann man mit der optische Rauchmelderanlage vorgehen. Die Hörenden benötigen das nicht.

Das ist so auch i.O.


****~cat



Spitzenmitglied



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Zitat:
dass Vermieter auch Verpflichtung Barrierfreie Wohnung sorgen muss, wie Vorstad von Landesverband mich sagte
.

Vielleicht sollte man erst mal lesen und dann ein Ministerium fragen...

Z.B.: http://www.lra-ffb.de/pdf/merkblatt/bar ... ngsbau.pdf

Das gilt alles nur für Neubauten. Und auch nur eine Wohnung bzw Geschoss muss barrierefrei sein.
Für alte Häuser gilt nicht die Pflicht alles barrierefrei umzubauen.

Bauordnungen sind zudem auch Ländersache.

hier z.B. noch Hessen:
http://www.wegweiser-barrierefreiheit.d ... dnung.html

Was für mich bedeutet, dass auch Landesverbandsvorsitzende nur Menschen sind und nicht alles wissen. ;-)

Gruß Karin



WM-Rangl.-Sieger ´14
WM-Rangl.-Sieger ´14



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Übernahme der Kosten für Hörgeschädigte - unter u.g. Link ist es zu lesen:
http://www.brandschutzprofi-nrw.de/h%C3 ... 3%A4digte/


.:.



Spitzenmitglied



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@ yampi,

neben den bekannten Herstellern von Hilfsmitteln für Hörbehinderte gibt es auch von EI-Elektronik
eine geeignete Rauchmelderanlage.
Die Anlage mit einem Funkmelder und Anzeigemodul (Blitzer) soll mindestens 260 EUR kosten.
Mehr dazu unter
http://www.test.de/Rauchmelder-fuer-Hoergeschaedigte-Alarm-mit-Blitz-und-Ruettelkissen-4651190-0/.

Eine andere Quelle:
http://www.feuerfritze.de/funkrauchmelder/systeme-hoergeschaedigte/342/hoergeschaedigten-modul-ei-electronics-ei170rf-d-fuer-funkrauchmelder?c=1237
http://www.feuerfritze.de/funkrauchmelder/ei-electronics/324/funk-rauchmelder-ei-electronics-ei650w-mit-funkmodul-ei650m

Wenn man die Einzelpreise der Firma Feuerfritze zusammen rechnet, ( 2 Funkmelder rund 150.-€ + Anzeigemodul 165.-)
kommt man auf mindestens 315.- EUR.

Wer die Geräte nicht selbst anbringen kann, darf mit ca. 1-2 Stunden Montagekosten zusätzlich rechnen.
Das können nochmal 70.- bis 140.-EUR sein.


Pyros



Moderator & Einstein & "Tante Emma"´09
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Multitone


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Der Hund blieb mir im Sturme treu,
der Mensch nicht mal im Winde.



Spitzenmitglied



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Karin hat geschrieben:
Was für mich bedeutet, dass auch Landesverbandsvorsitzende nur Menschen sind und nicht alles wissen. ;-)

Gruß Karin


Grins, Nicht neues.

Endlich bei uns NRW wurde viele Hausbesitzer unter Druck gesetzt, sodass muss alle Häuser bis 2017 Nachrüstung und wird von Schornsteinfeger geprüft! So hat unser Schornsteinfeger uns gesagt. Grund klar: Das macht Schornsteinfeger, die im Auftrag Brandschutzbehörden (Feuerwehr) tätigt. Solche Brandschutzbehörden ist sehr streng nach Regel!!!! Das weiss ich als Haustechniker in einem Bürohaus!



Spitzenmitglied



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http://www.lebensretter-nrw.de/rauchmelder_hoergeschaedigte
Antragstellung. Die Firma Chr. Weidensee hilft euch. Deutschlandweit.



Spitzenmitglied



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Hilfe für Antragstellung ist gut, aber Kosten Einbau auf Kosten Kranenkasse finde ich nicht okay. Im Gesprache mit Brandamtmann vom Feuerwehramt in mein Wohnort, wo ich mein Referat über Rauchmelder im Hörgeschädigte abgeahltet, erklärt mich, dass Einbau Rauchmelder kann Jeder selber machen. Wichtig: Pflichterfüllung ab 1.1.2017 bei Altgebäude. Es ust Einbau wirklich einfach! Funktiontest muss jede Mieter jahrlich ausführen.

Ich habe selber Schwierigkeit mit mein Krankenkasse, die hat weiter an Sozialamt weiter geleitet- Naturlich habe ich Sozialhilfe im Sinn Eingliederunghilfe abgelehnt, da ist NICHT zeitgemäss. Das weiss ich aus Bericht Teilhabe Geld-Projekt. Ellenlange Fragebogen habe ich abgelehnt.




 Rauchmelderanlage





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