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Aktuelle Zeit: 25.11.2024, 07:57:58





 Teilhabe behinderter Menschen


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Spitzenmitglied



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Zitat:
Bei Förderschule ist dagegen sowas wie von Pflicht, daß die Klasse klein bleibt - sonst bleibt die Förderung auf der Strecke!


Sorry, auch das muss ich widersprechen! Schon mal an durchschnittliche Klassengrößen gedacht?
Traditionell sind die Klassengröße der Förderschule klein. Warum das so ist? Klar, weil die behinderten im Minderheit sind und das ergibt sich rechnerisch logisch heraus. Meistens so durchschnittlich 10 Schüler/-in pro Klasse. Von Pflicht ist nichts zu erkennen.

Berechnen wir mal bei Regelschule z.B. Haupt-, Realschule und Gymnasium die durchschnittliche Klassengröße. Von Hauptschule bis zum Gymnasium sähe die durchschnittliche Klassengröße von 20 bis 25 Schüler/-in pro Klasse so aus.


"Denk ich an Deutschland in der Nacht......." (H. Heine)



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Nö, da muß ich dir nochmals widersprechen:
Auf Realschule in Dortmund z.B. gab damals mehrere gl Klasse, und alle mit durchschnittlich 12 Kindern. Warum nicht eine Klasse weniger dafür mit 18 - 20 Kindern, hmm?
Oder auch bei sh Klassen, die sind genauso mit durchschnittlich 12 Kindern besetzt, und das bei mehreren Klassen pro Jahrgang. Ich denke, das hat seinen Sinn.
Kenne auch keine Förderschule, wo die Klasse mit über 20 Kindern drin ist. Hier in der Nähe gibt es eine Förderschule mit Schwerpunkt Sprachheilerziehung, und dort gibt auch mehrere Klasse pro Jahrgang - aber ebenfalls mit höchstens 12 Kindern besetzt.


Im Moment pennen 26 Mill. Leute, 28 Mill. essen, 13 Mill. verlieben sich und 29 Mill. sexeln! Aber nur 1 arme Sau liest vor Langeweile diese Message!



Spitzenmitglied



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@ joergmarc,

die von TW1 genannten Zahlen für die Regelschule liegen aber ca. 20% unter dem
aktuellen Wert von 30-33 Schülern an Realschulen und Gymnasien (Unterstufe).

Einen guten Einblick in diese Welt liefert diese Seite:
http://www.schulradar.de/forum/bildungspolitik/klassenstaerke-sind-zu-viel

Es dürfte ziemlich stressig für einen GL-Schüler sein,
sich in einer so großen Klasse mit einem Dolmi zu behaupten.

Eine qualifizierte Förderschule dürfte m.E. der bessere Unterrichtsweg sein.
Ich weiss aus eigener Erfahrung, dass gerade an (örtlichen) Gymnasien
ein paar überkandidelte, egozentrische Eltern das Klima in der Klasse versauen können.

Ich stehe mit dieser Meinung nicht allein. Ein User "Ollimater" des Forums 123recht.net schrieb ähnliches.

"Dummerweise reichen 1-2 Sonderlinge unter der Elternschaft komplett aus,
um das Klassenklima zu versauen. Der Lehrer muss ja alle Schueler gleich gerecht behandeln."


Gl, die in eine solche Inklusions-Klasse geraten, können einem leid tun.


Pyros



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Ich sagte ja auch, bei Grundschulen geht´s noch, aber nicht auf weiterführenden Schulen. Da sollen die hörgeschädigten Kinder lieber zu Realschule für Hörgeschädigte wechseln, sonst ist alles einfach zu hart für die Jugendliche!
Oder man muß mehrere Gymnasien anschauen, nicht alle sind schlecht! In meiner Umgebung gibt es 6 Gymnasien, 2 davon haben gute Konzept, da hätte ich keine Bedenken, das hörgeschädigte Kind mit Dolmi dorthin zu schicken.


Im Moment pennen 26 Mill. Leute, 28 Mill. essen, 13 Mill. verlieben sich und 29 Mill. sexeln! Aber nur 1 arme Sau liest vor Langeweile diese Message!



Spitzenmitglied



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http://www.kestner.de/n/verschiedenes/p ... lusion.htm
Dann lest mal das!



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zu Karins-Posting Inklusion=Illusion:
Die Bayern-Gehörlosen-Repräsentanten Hans Busch und Rudi Sailer und Rudolf Gast
müssen zu Dr. Seehofer, Bayerischer Ministerpräsident (hat sozial-gefühl) gehen.
Viel Erfolg wünschen die User!
_____



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Gefunden bei dpa-AFX (Nachrichtenagentur)

http://www.finanznachrichten.de/nachric ... se-016.htm
Zitat:
Soli brachte 200 Milliarden Euro in Bundeskasse
Der ursprünglich zur Finanzierung des Aufbaus Ost erhobene Solidaritätszuschlag hat bis Ende vergangenen Jahres rund 200 Milliarden Euro in den Bundeshaushalt gebracht.


Spitzen-Hinweis für den DGB - Präsident, ein gutes Stück vom "Kuchen" für die Teilhabe der
gehörlosen Menschen fordern.
Diese Mittel müssen den gehörlosen Menschen zukommen und nicht den "hohen" Vergütungen für die Nichtgehörlosen.
____



Moderatorin & Smalltalkerin´09
Moderatorin & Smalltalkerin´09
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Blind Foundation - Inklusion
http://www.youtube.com/watch?v=PWF37F2fbak



Moderator & Einstein & "Tante Emma"´09
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Mir schwant, dass Teilhabe- oder Gehörlosengeld in Zukunft auch angerechnet werden könnte:
http://www.kobinet-nachrichten.org/de/1 ... %B6gen.htm


Dass mir der Hund das Liebste sei,
sagst du, o Mensch, sei Sünde?
Der Hund blieb mir im Sturme treu,
der Mensch nicht mal im Winde.



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Zum Teilhabegeld - die Idee ist, weg vom Fürsorgegedanken - ein Wendepunkt:
Zitat:
Im Gespräch sei eine Höhe von etwa 600 bis 660 Euro.
Einkommen und Vermögen sollten nicht mehr angerechnet werden, sagte Storm.

http://rollingplanet.net/2013/11/28/soz ... ehinderte/
Das THG ist im Prüfauftrag -
die ParagrafenKonstrukteure arbeiten an neue THG-Gesetz-Texte.
____
Text ist von Schweizer Zeitung -Basler Zeitung- von BaZ-Chefredaktor Markus Somm.
Zitat:
Merkel oder die Welt als Wille und Wahn
...
... dass sie in Deutschland mit seiner glänzenden Tradition preussischer Verwaltungsvirtuosen noch herrischer, opaker und undurchdringlicher formuliert sind.
Es sind Texte, die einen Gott der Bürokratie blass erscheinen lassen.

Zitat:
opak= in der Sprachphilosophie einen Kontext, in dem gleichbedeutende Begriffe
nicht austauschbar sind


Warten und Tee trinken.
____



Spitzenmitglied



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Bis jetzt ist noch nicht klar, ob das "Teilhabegeld" wirklich im nächsten Jahr kommt.
Ich habe es in "" geschrieben.
Nachteilsausgleich ist ein besseres Wort.
Grund:
Im Wort "Teilhabegeld" ist eine Art Bedingung enthalten:
Das Geld ist nur für Teilhabe an Kultur, Veranstaltungen usw bestimmt wo
die Gl Dolmi brauchen.
Im Wort Nachteilsausgleich ist keine versteckte Bedingung.
Jeder Gl kann selbstbestimmt entscheiden, wie er/sie das Geld verwendet.
Beispiel: Gl verwendet das Geld für Urlaubreise nach Mallorca.
Ist im Prinzip auch "Teilhabe" am Urlaubsleben der Hörenden [smile]
--
Ronco hat richtig erkannt, das Teilhabegeld (wenn es kommt) wird vermutlich doch auf
andere Einkommen angerechnet.
Etwas an dem Kobinet-Artikel ist mir unklar.
Zitat aus Kobinet:
Zitat:
Für ein selbst bestimmtes Leben, ist sie auf Persönliche Assistenz angewiesen, die monatlich rund 8.000 Euro kostet. Obwohl beide einen Hochschulabschluss und Berufe mit gutem Einkommen haben, bleibt beiden wenig mehr als das Existenzminimum und das lebenslang.

8000,-Euro monatlich für eine persönliche Assistentin?!
Und beide Ehepartner (die behinderte Frau und der nichtbehinderte Ehemann) haben
Hochschulabschluß mit gutem Einkommen!
Was ist dann mit Ehepaaren, die beide behindert sind, nur ein durchschnittliches Einkommen
haben oder nur einer hat Arbeit?!
Manchmal habe ich den Eindruck, auch bei den BehindertenVerbänden dreht sich alles nur
um die Akademische Elite und die Kleinen sind vergessen?!



Spitzenmitglied



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Zitat:
Das Geld ist nur für Teilhabe an Kultur, Veranstaltungen usw bestimmt wo
die Gl Dolmi brauchen.


Hi Charlay, das stimmt nicht. Es ist nicht an Bedingungen gebunden. Und enin, es soll eben nicht auf Einkommen angerechnet werden!

Eine 24 Stunden Assistenz kosten incl. der Arbeitgeberzahlungen so viel. Richtig. Dem Paar wird alles Einkommen weggenommen. Den Rest legt das Sozialamt drauf.

Wenn es jemand Armen trifft, wird die Assistenz vom Sozialamt bezahlt.

Karin



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Laut Münchner Gl Thomas Wartenberg, Sozialarbeiter
(Video 1h 12m 56s - Vortrag in Leipzig - leider leider ohne Beschreibung)
kommt das
TEILHABEGESETZ
(Gl bekommen Teilhabegeld)
noch in dieser 18. Bundestag-Legislaturperiode 2013 bis 2017.
___



Spitzenmitglied



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@yak???
das ist nichts neues, aber hauptsache du hast für das neue Jahr etwas zu melden. :-)



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@Don, für dich ja nicht neues?
hauptsache der Taubenschlag hat für das neue Jahr wichtiges zu melden. ;-)
Der Vortrag von T.W. Soz.-arbeiter ist umfassender.
Er ist tief in den Stoff gegangen.
Weil er 'gehörlos-mundbild' gebärdet - daher üb. 1 std angeschaut.
Eine Textübersetzung wäre mir viel lieber.

Don, du kannst das Video (Link im TS) anschauen.
___
Lt. T.W. ist ein Gegenentwurf zum THG in der Beratung - nicht öffentlich.
Don, du als NRW-Soz.-arbeiter weiss doch viel mehr?
___



Spitzenmitglied



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@yak
das von dir genannte zitat:
Zitat:
(Gl bekommen Teilhabegeld)
noch in dieser 18. Bundestag-Legislaturperiode 2013 bis 2017.

ist nichts neues, denn es ist vielen bekannt das es in dieser legisl.-periode kommen wird.

ich habe den moderator Th. Wartenberg sehr gut verstanden, mundbild,mimik,gebärden... alles perfekt.(für mich persönlich).

das wichtigste:
    [deutschland] THG kommt in der zeit 2014-2017 also vor der nächsten btw.
    [deutschland] es ist einkommens und vermögensunabhängig
    [deutschland] THG ist geschützt, wird nie gepfändet oder ähnliches
    [deutschland] 24 std. dolmi(naja,dolmis wollen auch schlafen gehen,also 16 std.) kostenlos,egal ob zum anwalt,theater......
    [deutschland] für menschen mit leseschwäche oder in dgs übersetzt wegen leichteres verständnis,gibt es von den 150eur die hälfte also 75 eur(100 gdb= 120eur + gl=300eur + leseschwäche=75eur=495eur
(yak,wenn du davon betroffen bist,musst du das beantragen,wäre eine finanzielle verbesserung neben deiner rentenbezüge ;-) [deutschland] [deutschland] [deutschland] )
    [deutschland] gl-geld in den versch. bundesländern wird abgeschafft
    [deutschland] steuerfreibetrag wird abgeschafft
    [deutschland] schwebi-ausweis mit wertmarke bleibt

mehr fällt mir nicht mehr ein,hab keine lust nochmal eine stunde mir den film anzusehen. aber das wichtigste steht und wer noch ergänzen will,bitte......

interessant ist, dass das konzept schon seit 1973 in der schublade herumlag und 40 jahre nichts daran weiter gearbeitet wurde.

mir stört der unterschied der beiträge zwischen einen blinden und einen gl.
900 eur für einen tbl ist nachvollziehbar, weiss zwar nicht ob das für sie ausreicht aber das sie finanziell besser dargestellt werden ist schon richtig.
150 eur bei einer schweren hörschädigung oder sehschädigung, beide erhalten den gleichen betrag.
aber 600 eur für einen blinden und 300 eur für einen gl.

das muss man mir jetzt erklären wieso es den blinden schlechter geht als den gl und sie deswegen mehr bekommen?
was wir können,können sie nicht.was sie können,können wir nicht.

dazu hier gefunden:
http://www.teilhabegesetz.org/



Zuletzt geändert von Don Quijote am 04.01.2014, 22:20:14, insgesamt 2-mal geändert.

Spitzenmitglied



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Zitat:
=Don, du als NRW-Soz.-arbeiter weiss doch viel mehr?

yak??? [roll]



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Zitat:
yak??? [roll]


Don???
es hat ja sinn gemacht, der taubenschläger bernd hat im neuen jahr am 3.1.2014
das kofo-thg-thema bekannt gemacht.

du hast stets über problemfälle von gl aus nrw begleitet, beklagt gepostet und
abhilfe gefordert - bist du ja sehr sozialarbeiter-kompetent.
das video-thg - hast du siehe oben als Beitrag super übersetzt-gepostet.

Zitat:
hab keine lust nochmal eine stunde mir den film anzusehen

Zitat:
sehr gut verstanden, mundbild,mimik,gebärden... alles perfekt.

das hast du sehr gut gesagt!
Zitat:
mehr fällt mir nicht mehr ein,hab keine lust nochmal eine stunde mir den film anzusehen. aber das wichtigste steht und wer noch ergänzen will,bitte......

Don, bitte den Dipl.-Sozialpädagoge um nachträgliche Textübersetzung.
-----
Zitat:
für menschen mit leseschwäche oder in dgs übersetzt wegen leichteres verständnis,
yak,wenn du davon betroffen bist

Don,oh,ja, vielen herzlichen dank für den hinweis - hab's übersehen, weil schwenk zum fernsehen-ut-film schauen.
____



Spitzenmitglied



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Th.Wartenberg berichtete etwas interessantes über den Anfang des Teilhabegeld:
Im Jahre 1973 hatte die CDU schon sowas wie Teilhabegeld für Behinderte beantragt.
Unter der damaligen SPD-Regierung (Bundeskanzler war Willy Brandt) geriet das Thema nach
einiger Zeit in "Vergessenheit"!
Das ist überraschend, paßt irgendwie nicht zu "CDU = unsozial, SPD = Behindertenfreundlich".
--
Etwas gefällt mir nicht an dem Vortrag von Th.Wartenberg:
Er gebärdete, es wurde ein Gegenentwurf zum Teilhabegesetz eingebracht.
Das wird angeblich noch in Ausschüssen diskutiert.
Über den Inhalt des Gegenentwurf wird nichts veröffentlicht!?
Bedeutet, eine kleine Minderheit will entscheiden ohne die Mehrheit der Betroffenen
wenigstens zu informieren.
"Nicht über uns, ohne uns" gilt anscheinend nicht für die Antragsteller des Gegenentwurf.
Ich habe das ungute Gefühl, eine Lobby will doch noch Bedingungen mit dem THG verbinden,
bzw "beobachten" was die Gl mit dem THG machen.
Da sollte die Mehrheit der Betroffenen wachsam sein und gegebenfalls energisch fordern,
daß keine Bevormundung oder Bedingung in das THG-Gesetz reingedrückt wird!



Spitzenmitglied



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Lieber Charly, es bringt wirklich nichts hier zu spekulieren.

Das Teilhabegeld steht höchstens insgesamt auf der Abschussliste, nicht aber - wenn es das gibt, dass kontrolliert wird, was mit dem Geld gemacht wird. Es sind ja auch alle anderen Behindertengruppen, die Gelder bekommen sollen.
Viele Grüße und ein gutes Neues Jahr!
Karin



Rote Karte!
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Zitat:
Karin: Das Teilhabegeld steht höchstens insgesamt auf der Abschussliste

???
Ein Schreck - ein Schock - Abschussliste!
???
Dem Taubenschlag-Bernd ist sowas nicht im geringsten für die Info 'Kofo zu THG' eingefallen.

Der sympathische Dipl.-Sozialpädagoge Thomas Wartenberg,
er hat doch nicht "Süßholz" geraspelt?
Er hat viele Gründe und Bedürfnisse der GL für THgeld aufgezählt -
er hat viele Möglichkeiten aufgezeigt.
Thomas Wartenberg - bitte Textübersetzung - zu überwältigend die Fülle,
denn die GL brauchen gute Unterstützungen für Begründungen für THgeld.
____



Spitzenmitglied



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Karin, Th.Wartenberg hat von "beobachten" und "Gegenantrag" gebärdet und das
der Inhalt des Gegenantrag nicht bekannt gegeben wird!
Das gibt Veranlassung zum nachfragen, bzw "spekulieren".
Kann sein der erwähnte Gegenantrag soll das TGH insgesamt "abschiessen".
Aber Du hast recht, es sind auch andere Behindertengruppen am Thema THG.
Das ist gut, da werden die Gegner das THG nicht mehr "abschiessen" können.
Dich betrifft das THG garnicht und ich brauche es auch nicht.
Ich gönne es den vielen Gl, für die es eine gerechte Verbesserung der Lebensqualität bringen kann.



Spitzenmitglied



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@,
auf Facebook wird dieses Thema bei Sign-Teilhabe auch intensiv diskutiert:
https://www.facebook.com/pages/Sign-Teilhabe/391043257672891

Es gibt auch eine Webseite von einem Arbeitskreis aus Köln dazu:
http://www.sign-teilhabe.de/

auch bei Kobinet findet man eine Stellungsnahme:
http://www.kobinet-nachrichten.org/de/1/nachrichten/28474/Gedanken-zum-Bundesteilhabegeld.htm

den Blog von Michael Wahl sollte man auch lesen- mit den Kommentaren.
https://www.aktion-mensch.de/blog/eintrag.php?id=813#comment-1597


Pyros



Spitzenmitglied



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Warum "Teilhabegesetz jetzt"?
Petition unterschreibe ich vorerst nicht!
Ich weiss immer noch nicht, wie hoch das Teilhabegeld wird.
Wird das Teilhabegeld für alle geldgierigen Taubstummen gleich hoch?
Wenn das Gesetz schnell sein sollte, könnte Politikerinnen uns mit 50 Euro ver(n)a(r)schen!
Darum ist die Gerechtigkeit schwierig!


BOOOOOOOOORN TOOOOOOOOO SIGN!!!!!!!!



Mitglied



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Ich unterschreibe das auch nicht, was diese Entwurf noch viel zu schwammig ist.

Monatliche, pauschale Geldbetrag "Teilhabegeld" lehne ich strikt ab. Da könnten einige Gehörlosen sich das Geld in die Tasche stecken und verwenden für private Zwecke (=sparen für Reise, bessere Auto oder sonstige Luxusgüter) statt für Gebärdensprachdolmetscher und Hilsmittel.....

Sinnvoll ist: alle Behinderten haben unentgeltliche 100%ige Anspruch auf wichtige Hilfeleistungen: Dolmetscher, Hilfsmittel usw.

"Mit Geld spielt man nicht"




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