Alle Tess-Dolmetscher (egal ob Video oder Schrift)
müssen den Firmennamen des Telefonvermittlungsdienstes für die Hörgeschädigten veröffentlichen, wenn man die Hörenden über Tess anrufen möchte - lt. Regel wie beim Call-Center durch die Bundesnetzagentur (= Pflicht).
Ohne "Werbung" oder "Firmennamen" oder Zusatz "Hörgeschädigt" zu nennen
geht es leider nicht, sonst fühlen die Hörenden sich verärgert von diesem Dienst oder dem Tess-Kunden!!!
Tipp ist:
Zuerst den vollständigen Namen des Tess-Kunden, dann den Firmennamen des Tess-Relay-Dienstes nennen, bevor der Tess-Kunde dem Dolmi kurz erklären soll.
Einmal hat mein Bruder den Hörer sofort aufgelegt, da er zuerst den Firmennamen "Tess - Telefonvermittlungsdienst für..." gehört hat, dann dachte er gleich an die Telefonwerbung... Dann bat ich die Dolmi, sie soll beim nächsten Versuch zuerst meinen Namen nennen, dann "Tess...". Es hat ja geklappt, und mein Bruder war am Anfang überrascht, dass ich mit ihm über Tess telefonieren konnte. Jetzt weiß er schon Bescheid...
ッ Humor ist ansteckend und Lachen ist infektiös, aber beide sind gut für die Gesundheit. ッ