Zitat:
Fritzl: Das ist so, aber glauben viele, dass Krankenkassenvereinigung ein Berufung einlegen können.
Fritzl, juristisch ist alles alles möglich, das noch höhere Gericht könnte möglich ändern aus Finanz-/ Sozialpolitischen Erwägungen... z.B. KK haben kein Geld..., evtl. genauere Fallprüfung,
oder es nimmt Berufung nicht an oder ...
Die gl RA in HH könnte den Rechtsmittel-Baukasten (Berufung / Revision / Beschwerde) erläutern.
Kein Problem auch, die KK dürfen Zusatzbeiträge erheben, so wird's dann gemacht.
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http://www.kobinet-nachrichten.org/cipp ... et,g_a_s_tDas Urteil hat weit reichende Konsequenzen.
Die Krankenkassen müssen nun endlich das nachholen, was sie jahrelang verweigert haben:
Sie müssen die gesamten Kosten von bedarfsdeckenden Hilfsmitteln übernehmen",
erklärte der behindertenpolitische Sprecher der Grünen im Bundestag. sch
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http://newsticker.sueddeutsche.de/list/id/893476Kassen müssen digitale Hörgeräte voll bezahlen
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http://apotheke-adhoc.de/Nachrichten/Politik/9035.htmlBSG: Versorgung wichtiger als Festbeträge
Krankenkassen müssen Hörgeschädigten digitale Hörgeräte bezahlen und
dürfen die Erstattung nicht auf den Festbetrag begrenzen.
Zum Ausgleich von Hörbehinderungen müssen die Kassen laut BSG alle Hörgeräte erstatten,
„die nach dem Stand der Medizintechnik die bestmögliche Angleichung
an das Hörvermögen Gesunder erlauben“ und
gegenüber anderen Hörhilfen „erhebliche Gebrauchsvorteile im Alltagsleben“ bieten.
Daran müssten auch die Festbeträge der Krankenkassen ausgerichtet werden.
Der Festbetrag für Hilfsmittel gelte nicht,
wenn die Versorgung ungenügend sei,
so die obersten Sozialrichter.
Die etwa 125.000 betroffenen Personen
mit einem Hörverlust von nahezu 100 Prozent
konnten laut BSG mit den
– in diesem Fall für Baden-Württemberg im Jahr 2004 –
geltenden Festbeträgen nicht ausreichend versorgt werden.
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Das BSG hat gute Arbeit gemacht!
Und für die 100%-Gehörlosen ohne Dig-Hg muss es Gehörlosengeld geben! :-)
Auch ein Fall für's BSG.
Da muss erst unten geklagt werden.
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