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 Versorgung mit digitalen Hörgeräten


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Interessant, hoffen wir auf positive Urteil vom Bundessozialgericht in Kassel.

http://www.bsg.bund.de/cln_101/nn_13825 ... 3__09.html


"Denk ich an Deutschland in der Nacht......." (H. Heine)



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Da bin ich mal gespannt ob das wird?



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ich vermute es, das für Gl noch schlechter werden...


**Die Menschen haben die Atombombe erfunden.
Keine Maus der Welt wäre auf die Idee gekommen, eine Mausefalle zu bauen!



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Fuchs
Wieso?



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Urteil ist da!
kopiert von bild.de

Die gesetzlichen Krankenkassen müssen schwer hörbehinderten Menschen die Kosten für hochwertige digitale Hörgeräte erstatten und dürfen sich nicht auf die Auszahlung unzureichender Festbeträge beschränken. Dies hat das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel in einem Grundsatzurteil entschieden. Damit könnten den Krankenkassen Mehrkosten in dreistelliger Millionenhöhe drohen. „Das ist eine weitreichende Entscheidung, die auch viele andere behinderte Gruppen betreffen kann“, sagte der Vorsitzende Richter des Dritten Senats, Ulrich Hambüchen. Im verhandelten Streitfall wollte der seit Geburt an schwer hörbehinderte Kläger im Jahr 2004 die Kosten für ein hochwertiges digitales Hörgerät erstattet haben. Die Krankenkasse Securvita BKK wollte aber nur den für Hörgeräte vorgesehenen Festbetrag in Höhe von 987 Euro zahlen.


**Die Menschen haben die Atombombe erfunden.
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Also doch!?
Nun zahlen die Krankenkassen wieder den vollen Betrag, ohne das wir Rest zuzahlen müssen!?



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ich vermute es das Krankenkasse neue Wege erfinden um ohne zu bezahlen, oder sie werden Einspruch einlegen..

Ich warte feste Urteil mit Aktenzeichnen!


**Die Menschen haben die Atombombe erfunden.
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Da hast du recht!
Abwarten bis die Urteil mit der Aktenzeichen abgesegnet wird.
Dann müssen wir dies Aktenzeichen alle Hörgeräteträgern dies Dokument ausdrücken und bei der nächsten Anschaffung vorlegen als Widerspruch!

Hier habt was http://juris.bundessozialgericht.de/cgi ... s=0&anz=59



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@ Pingu

stimmt, das weiss ich auch selber, falls alles kalr ist wird sowieso ab JAHR 2010 den PDF Datei runterladen und ins Krankenkassenstelle einreichen....

dann wird viele Gl den neue Hörgeräte beantragen,,,

dass muss schnell gehen, bevor die Krankenkassn wieder Einspruch liegen...


**Die Menschen haben die Atombombe erfunden.
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Endlich das ist eine faire Behandlung zwischen Hörgeräteträger und CI-Träger (ich meine damals musste Hörgeräteträger diese Kosten wie ein Esel zuzahlen, während CI vollständig von der Krankenkasse fette Kohle bekommt). Die Zeiten mit Zuzahlungen ist nun vorbei. In 5 Jahren kriege ich sowieso neue Hörgeräte und diesmal ohne Bürokratie (vor 10 Monaten musste ich mit viel nervige Bürokratie neue Hörgeräte ohne Zuzahlung erreichen und das mit Erfolg *kopfschüttel*).


"Denk ich an Deutschland in der Nacht......." (H. Heine)



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Endlich!!!!

Ich freue mich total! Das ist ein Urteil, auf das viele gewartet haben!
Hurra
Viele Grüße
Karin



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Karin
Das ist so, aber glauben viele, dass Krankenkassenvereinigung ein Berufung einlegen können. Das kostet aber bei Berufung sehr viel Geld. Da wissen viele Hörgeshcädigten aber nicht. Meist genügt Urteil Bundessozialgerichthof. Wenn Einspruch legen sollte, da dauert aber sehr lang bis Bundesgerichthof kommen.

Es dauert ein paar Tage, dass Aktenzeichen im Webseite vom Bundessozialgericht kommt. Bleib bitte am Ball.

Noch etwas: Viele Gehörlosen haben Hörgeräte, daher reihen Analoghörgeräte meist aus. Digitale Hörgeräte haben nur Sinn, dass Sprachverständnis verbessert werden. In mein Fall reicht Analog-Hörgeräten völlig aus!



Rote Karte!
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Zitat:
Fritzl: Das ist so, aber glauben viele, dass Krankenkassenvereinigung ein Berufung einlegen können.

Fritzl, juristisch ist alles alles möglich, das noch höhere Gericht könnte möglich ändern aus Finanz-/ Sozialpolitischen Erwägungen... z.B. KK haben kein Geld..., evtl. genauere Fallprüfung,
oder es nimmt Berufung nicht an oder ...

Die gl RA in HH könnte den Rechtsmittel-Baukasten (Berufung / Revision / Beschwerde) erläutern.

Kein Problem auch, die KK dürfen Zusatzbeiträge erheben, so wird's dann gemacht.
--
http://www.kobinet-nachrichten.org/cipp ... et,g_a_s_t
Das Urteil hat weit reichende Konsequenzen.
Die Krankenkassen müssen nun endlich das nachholen, was sie jahrelang verweigert haben:
Sie müssen die gesamten Kosten von bedarfsdeckenden Hilfsmitteln übernehmen",
erklärte der behindertenpolitische Sprecher der Grünen im Bundestag. sch
--
http://newsticker.sueddeutsche.de/list/id/893476
Kassen müssen digitale Hörgeräte voll bezahlen
--
http://apotheke-adhoc.de/Nachrichten/Politik/9035.html
BSG: Versorgung wichtiger als Festbeträge
Krankenkassen müssen Hörgeschädigten digitale Hörgeräte bezahlen und
dürfen die Erstattung nicht auf den Festbetrag begrenzen.

Zum Ausgleich von Hörbehinderungen müssen die Kassen laut BSG alle Hörgeräte erstatten,
„die nach dem Stand der Medizintechnik die bestmögliche Angleichung
an das Hörvermögen Gesunder erlauben“ und
gegenüber anderen Hörhilfen „erhebliche Gebrauchsvorteile im Alltagsleben“ bieten.
Daran müssten auch die Festbeträge der Krankenkassen ausgerichtet werden.

Der Festbetrag für Hilfsmittel gelte nicht,
wenn die Versorgung ungenügend sei,
so die obersten Sozialrichter.
Die etwa 125.000 betroffenen Personen
mit einem Hörverlust von nahezu 100 Prozent
konnten laut BSG mit den
– in diesem Fall für Baden-Württemberg im Jahr 2004 –
geltenden Festbeträgen nicht ausreichend versorgt werden.
--

Das BSG hat gute Arbeit gemacht!
Und für die 100%-Gehörlosen ohne Dig-Hg muss es Gehörlosengeld geben! :-)
Auch ein Fall für's BSG.
Da muss erst unten geklagt werden.
--



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Das Bundessozialgericht ist das höchste Gericht. Die Krankenkasse hat praktisch keine Möglichkeiten mehr, gegen das Urteil vorzugehen! Also können vor allem die hochgradig Schwerhörigen endlich die volle Kosten von der KK erstattet bekommen. Der Kampf vor allem des Schwerhörigenbundes hat lange genug gedauert.


http://www.dvgss.de



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heißt das nur Schwerhörigen habe diese Möglichkeiten?


**Die Menschen haben die Atombombe erfunden.
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Nein, alle die Hörgeräte tragen nicht nur für Hochgradig Schwerhörige auch in anderen Taubheit!

Wenn das so wäre,dann wäre es nochmal ein lang schwieriges Bekämpfung des BSG.



Rote Karte!
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Da ist Einer felsenfest überzeugt, es ist noch nicht endgültig.
Zitat:
Fritzl: Das ist so, aber glauben viele,
dass Krankenkassenvereinigung ein Berufung einlegen können.

Die Antwort von einem Rechtskundigen macht klar:
Zitat:
worseck: Das Bundessozialgericht ist das höchste Gericht.
Die Krankenkasse hat praktisch keine Möglichkeiten mehr,
gegen das Urteil vorzugehen!

Die dornigen Pfade zum Recht:
http://de.wikipedia.org/wiki/Sozialgerichtsbarkeit
Siehe Bild ... Berufungsinstanz LSG ist längs durch.

Bei Zweifel hilft Wikie immer. :-)
--



Moderator & Einstein & "Tante Emma"´09
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http://www.sueddeutsche.de/95638R/31962 ... rigen.html

Die Kassen haben vermutlich allerdings die Möglichkeit, nachprüfen zu lassen, ob die Notwendigkeit für digitale Hörgeräte gegeben ist oder ob dem Benutzer analoge Hörgeräte ausreichend sind. Ich glaube, daß sie wahrscheinlich hiervon Gebrauch machen werden - jeden Einzelfall nachzuprüfen. So könnte es mitunter sein, daß manche Pech haben und gutachterlich falsch eingeschätzt werden.


Dass mir der Hund das Liebste sei,
sagst du, o Mensch, sei Sünde?
Der Hund blieb mir im Sturme treu,
der Mensch nicht mal im Winde.



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Hallo Alle, also erstmal hat Thomas völlig Recht, wenn er schreibt, dass das BSG das höchste Gericht ist. Gegen das Urteil ist keine Berufung möglich! Schon früher mussten Gehörlose und stark Schwerhörige vom Akustiker nachweisen lassen, dass sie mit digitalen Hörgeräten besser als mit anderen hören, wenn sie vor dem Ablauf von 5 Jahren neue HG brauchten.

So ein Hörtest zum Vergleichen ist nicht schwer. Die Hörkurve mit alten HG muss festgestellt werden und die Hörkurve mit neuen HG muss festgestellt werden. Dann hat man einen Unterschied im Hören und Sprachverstehen. Das reicht aus und wenn es nur 5 db mehr sind. Und glaubt mir, mit den z.B. Naida, hört man um Meilen besser als mit anderen älteren Modellen.

Bis jetzt gab es doch gar keine Möglichkeit gute HG ohne Zuzahlung zu bekommen. In der Realität mussten die SH und GL immer drauf legen. Das hat jetzt ein Ende. Wenn das Urteil öffentlich ist, sollte es jeder auf seinem PC haben und bei Bedarf ausdrucken.

Ich freue mich, dass Kassel mit einem positiven Urteil in den Schlagzeilen ist. ;-)
Karin



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Heute in der Bild-Zeitung stand es drin.
Ausschneiden und aufbewahren ist unser Vorteil.



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Also ich weiß nicht was ich dazu sagen soll,
aber irgendwie gilt das nur für taubheitsgrenzende Schwerhörige..

Siehe den Text:

Nach Angaben des BSG in Kassel und des Deutschen Schwerhörigenbunds betrifft die Entscheidung jene Betroffene, die fast gehörlos sind. Sie benötigen modernste digitale Hörgeräte, analoge helfen ihnen nicht mehr. Das BSG kritisierte die Festbeträge als unvereinbar mit der medizinischen Realität: «Zum Ausgleich von Hörbehinderungen haben die Krankenkassen für die Versorgung mit solchen Hörgeräten aufzukommen, die nach dem Stand der Medizintechnik die bestmögliche Angleichung an das Hörvermögen Gesunder erlauben (…). Daran müssen auch die Festbeträge der Krankenkassen ausgerichtet werden», teilte das BSG in einer Urteilsbegründung mit.

http://www.pressemitteilungen-online.de ... -bezahlen/


"betrifft die Entscheidung jene Betroffene, die fast gehörlos sind." Dieser Satz stört mich.. denn Hochgradigschwerhörige wie die schwerhoerigen-netz.de geschrieben haben ist nach dem BSG gar nicht der Fall.

Schreibe schnell ne Mail an diesen Schwerhörigenbund.
cu wossi


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ich bin ich, so bin ich es!



Zuletzt geändert von [wossi] am 23.12.2009, 18:47:15, insgesamt 1-mal geändert.

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Digitale Hörgeräte erstattungsfähig

Krankenkassen müssen digitale Hörgeräte
in vollem Umfang bezahlen, wenn die me-
dizinische Notwendigkeit klar gegeben
ist.Das Bundessozialgericht stärkte mit
seiner Grundsatzentscheidung die An-
sprüche von 125.000 Schwerhörigen in
Deutschland und beendete damit die Pra-
xis der niedrigen Festbeträge, die die
Zahlungen der Kassen bisher deckelten.

Den Löwenanteil der oftmals mehrere
tausend Euro teuren Geräte hatten die
Patienten stets selber aufbringen müs-
sen. Geklagt hatte ein 27-Jähriger, der
seit Geburt hörbehindert und inzwischen
fast gehörlos ist.(AZ: B 3 KR 20/08 R)


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fuchs..

der text ist zu kurz zusammengefasst..
entspricht nicht den vollen umfang.
und woher hast du die quelle?


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@[wossi]
hab aus Videotext kopiert, von ARD Seite.


**Die Menschen haben die Atombombe erfunden.
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wossi,
Fuchs hat völlig korrekt informiert, so wie die Gl /Tb es so machen.
Mehr und genauer ... das darfst von Gl / Tb nicht erwarten.
Da muss du, lieber wossi, dich selbst auf die Fährte machen.


Von dir "taubheitsangrenzende Schwerhörige" ... diese Wörter stehen nicht im BSG - Text.
Im Hörbehinderten-Wörterkrabbelsack hast du wundersame Wörter herausgeholt. :-)

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Anderes Thema "Blinde können wieder sehen
n-tv text Sa. 19.12. / Seite 130 fast identisch, AZ Nr stimmt.

"Mit Hilfe der Seh-Prothese sei die Grenze überschritten,
jenseits dessen man nicht mehr als blind gelte."

analog

Das passt analog haargenau für die Hör-Prothese.
"Mit Hilfe der Hör-Prothese sei die Grenze überschritten,
jenseits dessen man nicht mehr als taub gelte."

Wie zu sehen ist, die Entwicklung fließt unaufhaltsam zum Sehen (für Blinde) und Hören (für Gl/Tb).
--



Spitzenmitglied



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Yakomoz da muss ich Dich leider enttäuschen..

Hab 5 verschiedene Quellen die auf "taubheitsgrenzende Schwerhörigkeit" beziehen.
Da der Kläger taubheitsangrenzende Schwerhörigkeit hat.

http://www.tagesschau.de/inland/hoergeraete102.html
http://www.ad-hoc-news.de/bundessozialg ... k/20807588
http://www.schwerhoerigen-netz.de/MAIN/ ... 09/2009-23 (Auszug vom BSG)
http://www.kostenlose-urteile.de/BSG-Kr ... ws8951.htm
http://www.aerztezeitung.de/praxis_wirt ... digte.html


In der DSB Stellungsnahme steht komischerweise hochgradig Schwerhörige.. siehe quelle:
http://www.schwerhoerigen-netz.de/MAIN/ ... 09/2009-03


Und die Einteilung von Schwerhörigkeit:

Ein Abweichen der Hörkurve von der Nulllinie bis 20 dB wird noch als Normalhörigkeit bezeichnet.
Wird das Ticken der Armbanduhr, welche eine Lautstärke von etwa 20 dB hat, nicht mehr gehört, liegt bereits eine geringgradige Schwerhörigkeit vor.

Ab einen Hörverlust von 40 dB (Grundgeräusch in Wohngebieten am Tage) spricht man von einer mittelgradigen Schwerhörigkeit.

Kann der Gesprächpartner nicht mehr gehört werden (Normales Sprechen entspricht 60 dB), liegt eine hochgradige Schwerhörigkeit vor. Dann besteht ein Hörverlust von mindestens 60 dB.

Ein Hörverlust über 80 dB (laute Musik, belebte Straße) entspricht einer an Taubheit grenzenden Schwerhörigkeit.
Hört man praktisch nichts mehr, entspricht das der Taubheit.
quelle: http://www.hno-loss.de/KrankOhr/Schwerh.htm


Bei taggesschau.de steht in den letzten Abschnitt diesen Text:

Von den rund 2,5 Millionen Menschen in Deutschland mit einem Hörgerät gehört der Kläger zu einer Gruppe von rund 125.000 nahezu ertaubten Personen, die nun alle ein hochwertiges digitales Hörgerät beanspruchen können.
(quelle siehe oben)

Daher habe ich an DSB eine Mail geschrieben, dass irgendwie widersprüchliche Darstellung von der DSB Stellungsnahme mit den
Berichte unterschiedlicher Quellen gibt.


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Zuletzt geändert von [wossi] am 23.12.2009, 18:46:01, insgesamt 1-mal geändert.

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wossi,
vielen vielen Dank und gut informiert.
ein großer Schub "verwirrender" Klarstellung mit dem Begreifen des Wortes "taub".
Die Artikelschreiber haben total freie Hand nach eigen Lautsprachegefühl zu malen. :-)

Die gl/tb/sh User mit dem bescheidenen Wortkrabbelkiste sind da hoffnungslos überfordert. :-)

"taubheitsangrenzend" = das hab ich nicht gefunden, deine schöne Wortschöpfung?, die trifft gut.
"gehörlosangrenzend" = das trifft auch genau. :-)

Es muss ein Wörterbuch "Gehörlos-Taub-Wortspiele" herausgegeben werden. :-)
--



Moderatorin & Smalltalkerin´09
Moderatorin & Smalltalkerin´09
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"taubheitsangrenzend" schreibt einen HNO Arzt nicht mehr ,ob die andere Ärzte es auch machen bin ich überfragt.



Moderator & Einstein & "Tante Emma"´09
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Ich kenne eher die Begriffe "an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit" und "hochgradig schwerhörig".


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Egal ob taubheit grenzend SH, resthörig, hochgradig SH oder gehörlos schmieren die Ärzte nur Surditas -> ICD-10: H91.9 in die Krankenakten von Patienten ein.

http://www.gesundheits-lexikon.com/Ohre ... toerungen/


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Leute,das habe ich eben hörgerätegeschäft telefoniert.

Der meinte,daß der Klartext in 3 monate rauskommt.

Dieser Fall ist einzelfall !!!!!!!!!!!!!! [eek] [eek] [eek] [eek] [eek] [eek]


von hengst [smoke]



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@TW1

Egal ob taubheit grenzend SH, resthörig, hochgradig SH oder gehörlos schmieren die Ärzte nur Surditas -> ICD-10: H91.9 in die Krankenakten von Patienten ein.

Das stimmt so nicht...
ICD-10: H91.9 steht nur in den Krankenakte wenn die Person gehörlos/taub ist.. mehr und weniger nicht..


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Nein, ich bin resthörig und mein Arzt hat dies auch im Akten vermerkt. Um genauer zu unterscheiden, muss man die Gruppen zwischen Hypakusis und Surditas richtig aufteilen, also gehören Hypakusis zu den Gruppen "Schwerhörigen", die noch im Umwelt mit oder ohne Hörgeräte wahrnehmen können. Aber ich bin ganz anders und zwar kann ich mit Hörgeräte die Umwelt wahrnehmen, nur ohne Hörgeräte höre ich rein gar nichts, also gehöre ich zu den Gruppe Surditas.


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OK TW1

Dann haste recht... dieser unterschied stand da net..


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Spitzenmitglied



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So jetzt melde ich wieder mal zum Wort...

Das Deutsche Schwerhörigenbund hat mir wegen der obengenannte Problematik keine Mail
mit klarer Stellungsnahme gesendet.

Laut Aussagen von 3 verschiedene Hörgeräteakustiker ist der Fall in BSG ein Einzelfall.
Dieses Urteil betrifft für Leute die vorher Hörend/Schwerhörig waren und plötzlich
durch Krankheit, Hörsturz etc Taubheit grenzende Schwerhörigkeit bekamen.
Das BSG hat den Kläger recht gegeben, dass die Krankenkasse die Hörgeräte
komplett übernehmen muss. Der Punkt ist, dass der Taubheit grenzende Schwerhörige
die "SPRACHLICHE" Kommunikation braucht um sein Leben genauso zu Leben wie es vorher war.
Daher hat das BSG so entschieden, dass die Geräte das bestmöglichste HÖREN und VERSTEHEN
der Person ermöglichen muss.

Die Krankenkasse werden bei den Anträgen überprüfen.. Es werden nicht jeden Taubheit grenzende Schwerhörige
ein Gerät der High End Klasse kostenlos zur Verfügung gestellt.

Dies ist die Klarstellung seitens des Akustikersrundschreiben.

Frag lieber Eure Akustiker..


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Zitat:
Der Punkt ist, dass der Taubheit grenzende Schwerhörige
die "SPRACHLICHE" Kommunikation braucht um sein Leben genauso zu Leben wie es vorher war.
Daher hat das BSG so entschieden, dass die Geräte das bestmöglichste HÖREN und VERSTEHEN
der Person ermöglichen muss.

Nach dem Jubel dieser Dämpfer.
--



Neuling



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Nur mal kurz dazu:
Urteile sind fast immer auf den Einzelfall bezogen. Das hindert aber nicht daran sich auf dieses Urteil bei eigener Klage zu beziehen.
Wenn eine Person mit einem Gerät welches teurer ist als das von der KK bezahlte Hörgerät ein besseres Sprachverständnis hat - dies kann ja objektiv festgestellt werden - dann lohnt sich in jedem Fall eine Klage.
Begründung:
Mit einem besseren Sprachverständnis (durch das Hörgerät) ist zu erwarten, dass eine verbesserte Teilnahme am gesellschaftlichen Leben (Arbeit und Freizeit) stattfinden kann und damit auch die Behinderung besser ausgeglichen wird.



Spitzenmitglied
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Werde ich mal hoffen das ich dieser Gebraucht nutzen könnten.
Weil, ich bin auch wie die anderen genauso, für die Schwerhörigkeit im meinen Berufslebens mit anderen zu verständigen ebenso außer Betriebliche Umgang.



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http://www.gesundheit-report.de/in-kuer ... ahlen.html

Guten Rutsch!
Karin



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karin..

du musst auch den satz verstehen der sehr hohe BEDEUTUNG hat:

Der Text zu Deinen LINKS:

Die Entscheidung kommt insbesondere denjenigen zugute, die nahezu gehörlos sind, weil in diesen Fällen nur noch die besonders teuren digitalen Geräte helfen können.

Das ist doch der PUNKT wozu das BSG entschieden hat.. Und schau ruhig meine Aussagen von Hörgeräteakustiker durch
die ich weiter oben ausgeführt habe.. Bitte hoch scrollen..

Und ohne Dein Kommentar ist dein Beitrag nutzlos..


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dann heißt da ist nur Einzelfall. für andere haben keine Chance das Krankenkasse den neue Hörgeräte übernehmen.... oder?


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Hi Wossi, leider hatte ich Silvester nicht genug Zeit zum Tippen, ich wollte auch ein bisscehn feiern... ;-)

Warum kommt es insbesondere den hochgradig Schwerhörigen zu Gute?
Weil die HG für diese Menschen sehr teuer sind. Doch wenn man als Leichtschwerhöriger eine ganz komplizierte Hörkurve hat, braucht man auch teurere HG.

Analoge gibt es auch fast nicht mehr.
Es gibt sowieso fast kaum mehr HG für den KK Festbetrag.

Ich warte noch auf das Urteil, aber ich bin mir sicher, wenn der HG - Akustiker mit einem Schwerhörigen 3 Geräte ausprobiert und nur mit dem teuren HG gut Sprache/oder Umwelt/ verstanden wird, dann muss die KK auch dieses HG bezahlen. Die beste Versorgung heißt es jetzt.

"Insbesondere" heißt - vor allem für die, die sonst draufgezahlt hätten.

Dieses Urteil hat Grundsatzcharakter! Es ist keine Einzelfallentscheidung mehr.
Ich glaube, die Akusiker sind da aber ohne das Urteil gelesen zu haben, nicht in der Lage das beurteilen

Viele Grüße
Karin



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Ähm... Ihr sollst mal das BSG Urteil richtig durch lesen und das mal Gesamt ansehen

DAS BSG URTEIL richtet sich nach TAUBHEIT GRENZENDE SCHWERHÖRIGKEIT und nicht nach HOCHGRADIG..

Damit endlich klar ist..

Was der Deutsche Schwerhörigen Bund schlampig schreibt ist mir egal, die sind doof genug..


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aha, dann heißt Gehörlose haben keine Chance auf Kostenübernahme von Krankenkassen...


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Lieber Wossi, was die Zeitungen schreiben ist doch eigentlich egal.
Alle die HG brauchen, bekommen ab jetzt, die für sie besten und geeignetsten HG, ohne dass etwas dazu gezahlt werden muss.

Sobald das Urteil da ist, schaue ich es mir an. Dann können wir weiter reden. :-)

Hier ist keine Einschränkung genannt:

Zitat Anfang:
Hörbehinderte Menschen müssen in Zukunft für digitale Hörgeräte keine Zuzahlungen mehr leisten. Mit seiner neuen Grundsatzentscheidung am 17. Dezember 2009 stärkte das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel die Position der Betroffenen. Wenn die medizinische Notwendigkeit gegeben ist, müssen Krankenkassen die Kosten für digitale Hörgeräte in vollem Umfang übernehmen.

Derzeit haben rund 125.000 Hörbehinderte in Deutschland den Löwenanteil der Kosten für die oft mehrere Tausend Euro teuren Geräte selbst zu tragen. Die Kassen zahlen nur einen Bruchteil dazu. Geklagt hatte ein 27-jähriger Hörbehinderter, der von Geburt an schwerhörig ist. Nach Aussagen des Deutschen Schwerhörigenbundes (DSB) in Berlin würden für die Betroffenen pro Hörgerät im Schnitt 1600 Euro fällig. Da der Grad der Behinderung sich häufig in relativ kurzer Zeit verstärke, müsse in vielen Fällen bereits nach wenigen Jahren ein neues Gerät angeschafft werden. „Mit den Festbeträgen (der Kassen) waren bisher sogar die Reparaturkosten abgedeckt“, so Verbandssprecher Stephan Wilke.

Die Entscheidung kommt insbesondere denjenigen zugute, die nahezu gehörlos sind, weil in diesen Fällen nur noch die besonders teuren digitalen Geräte helfen können. Das Gericht erklärte, die Festbeträge der Kassen seien „unvereinbar mit der medizinischen Realität“. Um Hörbehinderungen auszugleichen seien die Krankenkassen verpflichtet, „für die Versorgung mit solchen Hörgeräten aufzukommen, die nach dem Stand der Medizintechnik die bestmögliche Angleichung an das Hörvermögen Gesunder erlauben“. Daran müssten sich die Leistungen der Krankenkassen orientieren, so das Gericht in seiner Urteilsbegründung."
Zitat Ende

Auch in der Pressemitteilung ist keine Einschränkung auf eine bestimmte Gruppe der Hörbehinderten gemacht:

Zitat Anfang:

Krankenkasse darf Hörgeschädigte nicht auf Versorgung mit unzureichenden Festbetragshörgeräten verweisen
BSG, vom 17.12.2009, Az. B 3 KR 20/08 R

Zum Ausgleich von Hörbehinderungen haben die Krankenkassen für die Versorgung mit solchen Hörgeräten aufzukommen, die nach dem Stand der Medizintechnik die bestmögliche Angleichung an das Hörvermögen Gesunder erlauben und gegenüber anderen Hörhilfen erhebliche Gebrauchsvorteile im Alltagsleben bieten. Daran müssen auch die Festbeträge der Krankenkassen ausgerichtet werden. Demzufolge begrenzt der für ein Hilfsmittel festgesetzte Festbetrag die Leistungspflicht der Krankenkasse dann nicht, wenn er für den Ausgleich der konkret vorliegenden Behinderung objektiv nicht ausreicht. (Pressemitteilung des Gerichts)

SGB-V § 33 Abs. 1 S. 1; SGB-V § 36 Abs. 1 S. 1; SGB-V § 36 Abs. 2 S. 1; SGB-V § 36 Abs. 3; SGB-V § 35 Abs. 5

Zitat Ende

Lieben Gruß
Karin



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Noch eins: Wir wurden von unser Akustiker mitgeteilt, dass Analog Horgerat ab 2011 nicht mehr auf Markt geben!!!! Also muss Krankenkasse neu überlegen! Ansosnt stimme ich Karins Posting zu. Grund; Einzelfall Urteil kommen nie ins Videotext, sondern immer ein Grundsatzurteil bekannt gegeben werden. Das weiss ich aus der Schreibtelefonzeit (ca.1983) Die Rundschreiben von Akustiker mit Behauptung "Einzelfallurteil" ist mir rästelhaft!



Spitzenmitglied
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Weija da stimme ich für Karin echt zu.
Werde mir auch mal mit dem Akustiker bereden und die vorzeigen lassen des Bundesgericht.
Im März ist es soweit da braucht ich mal wieder ein neues Ding.
Sollte die Kasse verweigern werde ich auch mein Anwalt einschalten.



Spitzenmitglied



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ich hab schon bei Hörgerätegeschäft den Urteil gezeigt und die sagen ist leider Einzelfall.
darum warte ich bis feste Urteil kommt und dann werde ich auch einklagen.. den zwei neue Hörgeräte brauche ich auch bald.

aber bedenk daran:

Es kann bis über 1 Jahr dauern, wenn ihr einklagen.


**Die Menschen haben die Atombombe erfunden.
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Ich kann nur eins empfehlen, dass die Behinderten bei VDK MItglied, da sammelt dort Urteile und stellen Anwälte zuer verfügung. Ein USerin, der ich enge Kontakt habe, hat mich mehrmals hingewiesen. Lasst Euch aber nicht auf Aussage von Akustiker beeinflussen!!!!! Geh einfach zu Krankenkasse hin und dort bohrende Frage zu stellen.



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Zitat:
Fritzl:
Ich kann nur eins empfehlen, dass die Behinderten bei VDK MItglied,
da sammelt dort Urteile und stellen Anwälte zuer verfügung.
Ein USerin, der ich enge Kontakt habe, hat mich mehrmals hingewiesen.
Lasst Euch aber nicht auf Aussage von Akustiker beeinflussen!!!!!
Geh einfach zu Krankenkasse hin und dort bohrende Frage zu stellen.

Eine Mitgliedschaft bei VDK, das ist in Ordnung.
Dann ist man aber auch noch in einem VDK-Ortsverein Mitglied, das kostet Jahresbeitrag.
Der Schwerhörigen-Verband reicht da völlig aus, mehr Sozialmitgliedschaften braucht man nicht.
Er hat die Sozial-Aufgaben für die Sh.
Der Gehörlosenbund hat die Sozial-Aufgaben für die Gehörlosen / Taube.
Der CI-Verband ist für CI-ler da.
Das sind drei sehr starke Sozial-Kampf-Verbände.
Das reicht aus?
--




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