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 UN-Behindertenrechtskonvention in DGS


Apfelwein-Lady & GL-Kultur-Insider´09
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    UN-Behindertenrechtskonvention in DGS



    Ein gewaltiges Projekt zur Barrierefreiheit hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) im Internet verwirklicht:

    Die UN-Behindertenrechtskonvention, die Deutschland im Februar 2009 ratifiziert hat, ist vollständig in DGS übersetzt worden. Das bedeutet, dass ingesamt alle 50 Artikel plus Präambel und Fakultativprotokoll in DGS übersetzt wurden.

    Zusätzlich für Gehörlose wurde ein Glossar erstellt, in dem Gehörlose Erklärungen zu den wichtigen Begriffen der Konvention in DGS erklärt bekommen.

    Für dieses einmalige Werk, für das Gebärdenwerk ein paar Monate gebraucht hat, wurde als Berater und Moderator Prof. Dr. Christian Rathmann vom Institut für DGS engagiert. Er gibt im moderierten Überblick eine Einleitung und führt die gehörlosen Besucher durch die Konvention.


    Als Übersetzer wurden bekannte Gehörlose engagiert:
    Knut Weinmeister (Gebärdenwerk)
    Thomas Mitterhuber (Spectrum11, München)
    Helmut Vogel (KUGG-Vorsitzender, Frankfurt)
    Daniela Gnerlich (Gehörlosenpädagogin, Hamburg)
    Thomas Zander (1. Vorsitzenden des Gehörlosenverbands Berlin)
    Professor Dr. Christian Rathmann (Institut für Deutsche Gebärdensprache, Hamburg).


    [arrow] Gebärdensprachfilme in der Übersicht (moderierter Überblick)


    [arrow] Gebärdensprachfilme (DGS) zur UN-Konvention


    Insgesamt 106 Filme sind da aufgelistet. Ein Mammutwerk! Jetzt müssten Gehörlose eigentlich Experten in Sachen UN-Konvention und Politik werden. Einige Stunden Zeit zum Ansehen der DGS-Videos sollten sie sich allerdings nehmen! ;)


Quelle: http://www.taubenschlag.de vom 06.12.2009



Wie viele Stunden werden wir brauchen? Habe bisher bis Einleitung und Präambel geschafft.


°°°°°°°



Apfelwein-Lady & GL-Kultur-Insider´09
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Quelle: http://www.taubenschlag.de






[crap] keine Kommentare hier? Was ist los? Juckt es keinen von euch?

Wir haben die tolle CHANCE, UN-Konvention mittels Gebärdensprachfilme zu verstehen.

Ihr müsst nicht alle Artikel lesen, wichtig sind z. B. Artikel Nr. 21 und 24!!!!!


Oder ist es euch (noch) nicht ganz bewusst, was UN-Konvention für die (Gebärdensprach-)Gemeinschaft bedeutet bzw. was wir damit erreichen können?


°°°°°°°



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Zitat:
keine Kommentare hier? Was ist los? Juckt es keinen von euch?

Wir haben die tolle CHANCE, UN-Konvention mittels Gebärdensprachfilme zu verstehen.

Ihr müsst nicht alle Artikel lesen, wichtig sind z. B. Artikel Nr. 21 und 24!!!!!


Oder ist es euch (noch) nicht ganz bewusst, was UN-Konvention für die (Gebärdensprach-)Gemeinschaft bedeutet bzw. was wir damit erreichen können?

erdbebchen,
vielen Dank für die Tipps Artikel 21 und 24.
Das werde ich gern tun.
Ich und sicher viele Gehörlosen und Tauben haben einige Artikel angeklickt.
Leider sind die Artikel ohne Untertitel nicht gut zu verstehen!

Zu viele Erklärer mit Eigen-Gebärden und zu wenig Mundbild.

Da trifft bengie's "gebärdensprachbehindert" und
DeafGuru-Hartmut's "gebärdensprachinkometent"
passgenau zu. :-)
(Thema taub - gehörlos)

Sich alle UN-MK-Artikel ohne UT zu Gemüte führen ist zuviel verlangt.

Die UN-Menschenrecht-Konvention gilt weniger für die europäischen Gehörlosen und Tauben,
denn sie sind von der Politik gut bis sehr gut behandelt worden.
--



Apfelwein-Lady & GL-Kultur-Insider´09
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@yakamoz

du bist schriftsprachkompetent (oder "schriftsprachig" [british] ), also kannst du die UN-Konvention in schriftlicher Form sicher gut verstehen, oder?!

Die UN-Konvention mit Gebärdensprachfilmen sind für diejenigen gedacht, die der Schriftsprache nicht mächtig sind.


Zitat:
Zu viele Erklärer mit Eigen-Gebärden und zu wenig Mundbild.

Hast du dies auch dem Gebärdenwerk mitgeteilt? Sie wären dankbar für Rückmeldungen.


Zitat:
Die UN-Menschenrecht-Konvention gilt weniger für die europäischen Gehörlosen und Tauben, denn sie sind von der Politik gut bis sehr gut behandelt worden.

wirklich? Entweder hast du nicht mitbekommen, oder lebste hinter´m Mond? *nimm´snichttragisch*

im Ernst: Wobei sind die GL und Tauben deiner Meinung nach von der Politik gut bis sehr gut behandelt worden?



°°°°°°°



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erdbebchen,
deine Antwort ist in Ordnung!
Zitat:
also kannst du die UN-Konvention in schriftlicher Form sicher gut verstehen, oder?!

Ich würde aus praktischen Gründen sehr gern die Gebärdensprachfilme MIT Untertitel anschauen!
Ich liebe die leichte klare UT von Ssh.
Das reicht mir echt vollkommen.
Das gibt dann in der Unterhaltung mit Schriftschwachen keine Mißverständnisse.

Ich schlage hiermit vor, "Sehen statt hören", das Fernsehen-Format,
soll die wichtigeren UN-Artikel von Jürgen Stachlewitz mit seiner klaren Gebärdensprache erklären.
(seine Rolle als John E. Pacher (1842–1898) – ein „Taubstummer“ aus Hamburg)
Mehr Gehörlosen und Tauben und Sh und Ertaubte bekommen dadurch Kenntnis.

Zitat:
Wobei sind die GL und Tauben deiner Meinung nach von der Politik gut bis sehr gut behandelt worden?

Die Politik hat die hohen Hürden tiefer gelegt und die schweren Barrieren abgebaut:
ein gl Prof. und Institutsleiter in HH; Uni-Abteilungen; Akadem.-berufe wie Ärzte / Rechtsanwalt; Psychologen; Wissenschaftler; Lehrer, Erzieher, Gl-Institute; etc ...
--



Quiz-Millionär´09
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§24 Absatz 5

Hier wird die Hochschulbildung, Erwachsenenbildung und das Lebenslange Lernen erwähnt. So haben behinderte Menschen die gleichen Rechte, wie jederman/-frau auch. Das bedeutet also, dass behinderte Menschen nicht vom Studieren ausgeschlossen werden dürfen.

In §24 Absatz 2 wird auch betont, dass behinderte Menschen nicht ausgeschlossen werden dürfen und dass der Staat dafür sorgen muss, dass ihren Bedürfnissen angepasst wird.

Aus §24 Absatz 4 geht hervor, dass Lehrkräfte eingestellt werden sollten, die selbst behindert sind. Sollte das nicht der Fall sein, dann soll der Staat dafür sorgen, dass die Lehrkräfte mit der Kommunikationsform der behinderten Menschen vertraut sind und dass die Lehrkräfte diese Kommunikationsform lernt. Das bedeutet, dass Lehrkräfte in der Erwachsenenbildung und Hochschulbildung auch die Gebärdensprache lernen sollen, wenn es keine gehölose Lehrkräfte gibt. Dafür soll der Staat aufkommen.

Allerdings frage ich mich:
a) Sollten die Lehrkräfte nicht gebärdensprachkompetent sein, wie sieht es dann mit den Gebärdensprachdolmetschern aus? Können Dolmetscher als "Kommunikationsform" eingesetzt werden? Wenn ja, dann muss der Staat theoretisch diese finanzieren.

b) Wenn ein gehörloser Student in Hessen studieren will, darf er dann auf Grundlage der UN Konvention das Bundesland Hessen dazu auffordern, dass ihm Gebärdensprachdolmetscher für sein Studium finanziert wird, vorausgesetzt die Lehrkräfte sind nicht gebärdensprachkompetent?

c) Weswegen wird in §24 der Gebärdensprachdolmetscher nicht erwähnt?

d) Darf man erwarten, dass Lehrkräfte die Gebärdensprache lernen, sobald ein "Lehrling", Student o.ä., der gehörlos ist, in der Lehre oder studieren geht?


Frage nicht: warum etwas NICHT geht - sondern: Was kann ich tun, DAMIT es geht!
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Lieblings hat geschrieben:
d) Darf man erwarten, dass Lehrkräfte die Gebärdensprache lernen,
sobald ein "Lehrling", Student o.ä., der gehörlos ist, in der Lehre oder studieren geht?

hallo Lieblings,

wie dir sicher nur zu gut bekannt ist,
sind Hochschuldozenten allgemein nur wenig bereit,
ihren Vortragsstil gravierend zu ändern.
Hierzu würde das Erlernen und Vortragen in DGS gehören.

Ein Ordinarius beruft in solchen Dingen gern schon mal auf
Art. 5 Abs. 3 Satz 1 des GG, wo u.a. steht
" Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei."

Aber einmal anders gesehen, eine Vorlesung in DGS über Algebra I vor 500 Studenten im Audimax
würden dann wahrscheinlich nur 1 oder 2 Personen verstehen.
Wäre das sinnvoll?

Als Ausweg bleibt dann eigentlich nur der Einsatz qualifizierter Dolmetscher.
Und diese Dolmetscher wollen natürlich auch bezahlt werden.

Wer bezahlt sie?
Die UNO bestimmt nicht! [wink]
Der Bund?
Die Länder?

Die geplante Steuersenkung und deren Gegenfinanzierung
dürfte auch zu Kürzungen im sozialen Bereich führen.
Auch eine UN-Konvention wird das nicht verhindern.
Sie ist eben auch nur ein Stück Papier,
das man unterschiedlich auslegen kann.
Vor allem dann, wenn kein Geld zur Umsetzung vorhanden ist.

Es zeigt es sich dann wieder einmal mehr, dass Recht haben und Recht bekommen
zwei weit auseinander liegende Begriffe sein können.


Pyros



Quiz-Millionär´09
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Jo, dann bin ich mal auf die ersten Klagen gespannt, die beim Europäischen Sozialgericht eintrudeln. Wenn Deutschland die UN Konvention ratifiziert hat, dann muss sie auch zusehen, dass das Recht umgesetzt wird und dass das Recht auch demjenigen zugesprochen wird, dem es zusteht.

Bei den Gehörlosen Kultur Tagen in Köln hat Markku Jokinen einen ausgezeichneten Vortrag über die UN Konvention gehalten und wenn ich mich recht entsinne, dann muss der Staat die Ausbildung der Dolmetscher finanzieren und die Einsätze der Dolmetscher. Ich hoffe mal, dass es zu einem tiefgreifenden Reform kommt, in der die Dolmetschdienstleistung ein bezahlbares Unterfangen wird und in der die Dolmetscher auch sozialversicherungstechnisch abgesichert werden. In Finnland klappt das hervorragend. Dort haben Dolmetscher eine 40-Stunden-Woche und jedem Gehörlosen stehen im Jahr 180 Dolmetschstunden zur Verfügung. Jedem Tauben dort ist es selbst überlassen, wo er den Dolmetscher in Anspruch nimmt, sei es im Kino, im Sportverein, in der Fahrschule oder auf der Arbeit. Studenten haben einen anderen Status und denen werden die Dolmetscherkosten komplett übernommen.

Wenn das irgendwann in Deutschland klappt, das wäre dann ein Traum...


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Spitzenmitglied



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Lieblings, Klagen beim EU-Sozialgericht?
Nach meinem Wissen gibt es nur ein einziges EU-Gericht, kein spezielles Sozialgericht.
Pyros hat das grundsätzliche Problem treffend gepostet "Recht haben und Recht
bekommen sind zwei verschiedene Sachen".
Dazu noch was grundsätzliches: Das Recht eines Menschen begründet nicht unbedingt
eine allgemeine Pflicht für alle anderen Menschen, bzw den Staat.
Beispiel: Im Grundgesetz steht, jeder Mensch hat das Recht Beruf, Arbeitsplatz
und Wohnort frei zu wählen.
Da bedeutet aber nicht, der Staat muss jedem Menschen eine Wohnung bezahlen!
Der Staat muss nicht jedem Menschen seine gewünschte Berufsausbildung
finanzieren und den gewünschten Arbeitsplatz besorgen.
Als die DGS in Deutschland gesetzlich anerkannt wurde, dachten manche Gl,
alle Arbeitgeber, LehrerInnen usw müssen DGS lernen. So ist es aber nicht.
So ähnlich ist es jetzt mit der UN-Konvention.

Zitat von Dir:
"In Finnland klappt das hervorragend. Dort haben Dolmetscher eine 40-Stunden-Woche und jedem Gehörlosen stehen im Jahr 180 Dolmetschstunden zur Verfügung. Jedem Tauben dort ist es selbst überlassen, wo er den Dolmetscher in Anspruch nimmt, sei es im Kino, im Sportverein, in der Fahrschule oder auf der Arbeit. Studenten haben einen anderen Status und denen werden die Dolmetscherkosten komplett übernommen."

Ich bin grundsätzlich für das skandinavische Sozialsystem.
Das sollte in ganz EU Standard werden.
Aber nicht alles gefällt mir.
Ich habe den Eindruck, in Finnland sind inzwischen die Dolmetscher und
anderen "Sozialbetreuer" wichtiger als die Betroffenen?!
40 Stundenwoche und soziale Absicherung für Dolmi und die Gl haben jährlich
180 Dolmistunden frei wählbar. Wie soll ein Gl in anspruchsvollem Beruf mit
180 Stunden jährlich klar kommen?
Nur die Gl-Studenten haben Sonderstatus. Und was machen diese Studenten
nach dem Studium?

Off Topic:
relativ viele Gl aus Finnland und Schweden sind nach Deutschland ausgewandert!
Warum eigentlich, wenn es in Deutschland angeblich schlechter für Gl ist?



Spitzenmitglied



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@Lieblings,
deine Frage, ob Dolmetscher auch als eine Kommunikationsform juristisch anzusehen sei, wuerde ich bejahen. In englischer Sprache, wo doch die UN-Konvention original abgefasst ist, wird der englische Ausdruck "forms of communication" immer das GS-LS Dolmetschen als eine der "communications forms" verstanden. Auch andere Kommunikationsformen werden nicht sonderlich erwaehnt. Daher erfordert die Konvention Durchfuehrungsgesetze, die noch erstellt werden muessen.

Es bleibt jedem Land ueberlassen, wie die UN-Konvention umgesetzt und finanziert wird. Es braucht nicht immer und nicht alles vom Staat finanziert werden. Z.B. im Universitaetsbereich koennen die Universitaeten fuers Dolmetschen aufkommen, wenn die Dolmetschkosten gesetzlich als normaler Bestandteil des Hochschulbetriebs erklaert werden, wie sie selbst auch fuer die Entfernung der architektonischen Barriere finanzieren muessen (indirekt zahlt der Staat dies, weil die Universitaeten dem Staat gehoeren und er fuer alles, was sie benoetigen, aufzukommen haben).

Man kann schlecht auf Basis der UN-Konvention klagen, wenn in keinem deutschen Gesetz klar ist, wer und inwiefern jemand dafuer zustaendig ist.

Unter "Kommunikationsform" gehoert auch Schrift und orale Kommunikation. Es wird dann zu Streitigkeiten (und Gerichtsprozesse) kommen, da man plaedieren kann, dass die taube Person die GS nicht benoetige, und dass Schrift und orale Kommunikation durch langsames Sprechen in manchen Augen vollauf genuegen koenne. Z.B. kann man da sagen, der taube Student koenne per Buecher alles lernen und in privaten Gespraechen mit Professoren oder seine Assistenten Zusatz-Info bekommen, wenn nachgewiesen wird, dass er in 1-1 Gesprachen gut mitbekommen kann.

Also muss in etwaigen Durchfuehrungsgesetzen oder -bestimmungen das Recht auf GS-Dolmetschen und dessen Finanzierung ausdruecklich verbrieft werden.

CharlyBrown hat geschrieben:
relativ viele Gl aus Finnland und Schweden sind nach Deutschland ausgewandert!

Kannst du das beweisen? Kannst du auch die Quantitaet "relativ viele" nachweisen?


Hartmut



Quiz-Millionär´09
Quiz-Millionär´09



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@Charly Brown
deiner Meinung, dass die Gebärdensprachdolmetscher in Finnland wichtiger sind als die Betroffenen, kann ich nicht zustimmen. Die Gebärdensprachdolmetscher verdienen z.B. weniger als die Lehrer.
Ja, du hast Recht, es ist der Europäische Gerichtshof. Der Europäische Gerichtshof kann je nach Sachlage die Funktion eines Sozialgerichtes übernehmen. Wobei, ich bin am Überlegen, ob die Klage nicht direkt bei den Vereinten Nationen eingereicht werden müsste, weil die Vereinten Nationen als Überwachungssystem für die Ausführung ebenjener UN-Konvention fungiert...

Ich finde, wenn sich die Chance anbietet, dann sollte man die Chance nutzen und auch nicht davor scheuen, den Weg vor das Europäische Gerichtshof oder eben vor den Vereinten Nationen zu gehen. Denn wenn man sich nicht dagegen wehrt, dann bleibt alles beim alten. Ich würde das tun, wenn ich weiß, dass ich im Recht stehe...
Deine andere Frage: "Wie soll ein Gl in anspruchsvollem Beruf mit
180 Stunden jährlich klar kommen?"
Die 180 Stunden stehen jedem Gehörlosen in Finnland zur Verfügung, da ist es egal, wofür er sie gebraucht. Sollte es der Fall sein, dass man berufsbedingt mehr Dolmetschstunden benötigt, dann können die Stunden auch erhöht werden. Leider habe ich hierfür keine schriftliche Quelle und ich habe das vom Hörensagen erfahren.

Viele finnische und schwedische Gehörlose sind nach Deutschland ausgewandert? Ich kenne eine Person, die aus Finnland nach Deutschland kam, das hatte aber persönliche Gründe gehabt.

@Hartmut
Deutschland hat die UN-Konvention für die Rechte der Behinderte ratifiziert. Darunter verstehe ich, dass Deutschland diese Vorgaben gesetzlich verankert sind. Ich frage mich aber, in welchen Gesetzen/Rechten diese Vorgaben nun stehen. Oder heisst es, dass die Ratifizierung in Deutschland nur die Form einer Richtlinie bzw. Empfehlung hat, die man anwenden kann aber nicht muss?

@Topic
Gibt es Informationsvorträge, Kofos, Diskussionen von den Gehörlosen Verbänden, in der das "deutsche Gehörlosen Volk" aufgeklärt wird und darüber informiert wird, welche Auswirkungen die UN Konventionen für die Rechte der behinderten Menschen haben? Oder anders gefragt: Wer erklärt den Gehörlosen, was sie davon haben, dass die UN Konvention nun ratifiziert ist?


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Zitat:
von Lieblings: @Topic
Gibt es Informationsvorträge, Kofos, Diskussionen von den Gehörlosen Verbänden,
in der das "deutsche Gehörlosen Volk" aufgeklärt wird und darüber informiert wird,
welche Auswirkungen die UN Konventionen für die Rechte der behinderten Menschen haben?
Oder anders gefragt: Wer erklärt den Gehörlosen, was sie davon haben,
dass die UN Konvention nun ratifiziert ist?

GEGENFRAGE, geht es den deutschen Gehörlosen derart sooo schlecht, dass sie
auf die UN-Konvention pochen müssen?
Das dt Sozialgesetz gibt guten Schutz, nicht nur den Behinderten, sondern auch den Hörenden.

Informationsvorträge, Kofos, Diskussionen von den Gehörlosen Verbänden,
davon gib's mehr als genug.
Die sind immer gut besucht, weil wieder zusammenkommen unter sich bleiben und unterhalten.
Es geht gar nichts verloren.
Alle haben verstanden dank Gehörlosensprache, aber wozu klagen, wo es nicht schlecht geht.
Es war aha sehr interessant. Tschüss.

Inzwischen hat die Politik schwere Finanz-Probleme.
Leistungsgesetze vom Bundestag wg der UN-Kv?, der Fi-minister will sparen, also überprüfen / aufheben.

Klag du doch beim EU-Gerichtshof in Strassburg - nur das macht weise. :-)
Ohne Klage ist endlos drumrumrum-kreiseln. :-)
Die erkennenden EU-Richter freuen sich über interessante Gehörlosen-Materie nachdenken,
anschließen oder nicht anschließen zu dürfen.
Der Steuerzahler darf die Kosten tragen. :-)
--



Spitzenmitglied



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Hartmut schrieb:
"CharlyBrown hat geschrieben:
relativ viele Gl aus Finnland und Schweden sind nach Deutschland ausgewandert!
Kannst du das beweisen? Kannst du auch die Quantitaet "relativ viele" nachweisen?"

Ich muss nichts beweisen.
"relativ viele" ist darauf bezogen, das es in Schweden und Finnland viel
weniger Gl gibt als in Deutschland und darum schon ca zwanzig bis dreissig Gl
"relativ viele" sind.
Aber OK, man kann auch sagen "relativ wenig" Menschen aus Schweden und Finnland
sind nach Deutschland ausgewandert.
Fakt ist: Aus allen möglichen Ländern sind viele Menschen, darunter auch Gl nach Deutschland gekommen. Die wären bestimmt nicht gekommen, wenn in Deutschland
alles so schlecht wäre, wie manche Leute ständig behaupten.



Quiz-Millionär´09
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@CB und Yak
Wer sagt denn, dass es uns schlecht geht? Weswegen gibt es dann die UN-Konvention für die Rechte der Behinderte? Sicherlich nicht dafür, dass die Politiker sich selbst loben können und den "Preis" irgendwo verstauben lassen, weil es nicht angewandt wird...

die Kofos gerade zum Thema UN Konvention, wo gibt es die? Gibt es mittlerweile schon Prognosen, wie sich die UN Konvention für die Betroffenen und für den Staat auswirkt? Welche Rechte können die Betroffenen nun anwenden und wie werden die Rechte umgesetzt? Ich würde es schade finden, wenn man das nicht anwendet. Darf man z.B. aus Artikel 30 "Teilhabe am kulturellen Leben sowie an Erholung, Freizeit und Sport" erwarten, dass Gebärdensprachdolmetscher für kulturelle Veranstaltungen, wie Theater, Kino, Museumbesuche, Vereinssport etc. vom Staat oder von sonstwem finanziert wird?


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Spitzenmitglied



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Lieblings, die UN-Konvention finde ich grundsätzlich gut.
Bei uns in Deutschland und in der EU muss noch einiges verbessert werden.
(Wie ich schon oft schrieb, das skandinavische Sozialsystem finde ich gut
und es sollte in der ganzen EU Standard werden).
Die UN-Konvention ist aber nicht auf Deutschland "fokussiert".
Du hast gefragt:
"c) Weswegen wird in §24 der Gebärdensprachdolmetscher nicht erwähnt?"
Das können nur die Verfasser der UN-Konvention beantworten und die sitzen
meines Wissens in New-York.
Hier in Deutschland ist Gebärdensprache schon anerkannt und Gl-Studenten
bekommen Dolmetscher.
Weiter fragst Du:
"d) Darf man erwarten, dass Lehrkräfte die Gebärdensprache lernen, sobald ein "Lehrling", Student o.ä., der gehörlos ist, in der Lehre oder studieren geht?"
Das kann man nur auf freiwilliger Basis der jeweiligen Lehrkräfte erwarten.
Gl-Studenten und Azubi haben ja schon Anspruch auf Dolmetscher, bzw
Arbeitsassistenz.
Ich kann mir nicht vorstellen, das der Ausbildungsmeister in einem Industrie-
oder Handwerksbetrieb DGS lernen soll, wenn die Firma einen Gl-Azubi einstellt.
In einigen grossen deutschen Firmen (zum Beispiel Siemens und Daimler) gibt
es aber schon seit Jahrzehnten Ausbilder, die sehr gut mit Gl kommunizieren können.

Teilhabe am kulturellen Leben der Hörenden muss für Gl noch verbessert werden.
Das ist leider schwierig. (Dolmetscher im Kino und Theater? Wie soll das gehen?)
Wegen dieser Schwierigkeiten gibt es doch die eigenständige Gl-Kultur.



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Lieblings,
für die Gehörlosen ist alles möglich gemacht, überall ist Barrierefreiheit. :-)
Es ist alles offen für die aktiven und umgangssicheren Gehörlosen.
Zitat:
CB: Teilhabe am kulturellen Leben der Hörenden muss für Gl noch verbessert werden.

In der Zeitung zum Wochenende, Szene-Magazine sind voll mit Unterhaltung-Veranstaltungen.
Eine Gehörlosengruppe will dabei sein, muss der Staat die zwei Gehörlosen-Dolmetscher für
diese rein private Vergnügen voll bezahlen?
Darauf willst du aus?
Und auch Hörende werden nicht reingelassen wegen unpassend Äußerliches und
werden rausgeleitet wegen unpassend Benehmen.

Auch bei Gehörlosen-Veranstaltungen sind die Gl nicht gern bereit
von hd Besuchern die Zeit "wegnehmen" zu lassen.

Lieblings, du müsstest gut durchdachte Konzepte zur UN-Kv erarbeiten und
mit dem Gehörlosenbund besprechen.
Nur nur alles fordern, fordern und wieder fordern.
Das geht nie auf.
--



Spitzenmitglied



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Rechtsgutachten des deutschen Völkerrechtler, Prof. Dr. Eibe Riedel zu UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen und ihr Verhältnis zu Deutschland:

http://gemeinsam-leben-nrw.de/sites/def ... Riedel.pdf
http://gemeinsam-leben-nrw.de/sites/def ... chanek.pdf
http://gemeinsam-leben-nrw.de/sites/def ... Linder.pdf
http://gemeinsam-leben-nrw.de/sites/def ... sung_0.pdf

Zitat:
"Die UN-Konvention gilt als Bundesgesetz mit Zustimmung aller Bundesländer seit dem vergangenen Frühjahr" (!)


--
Wir sind die Mundfaulen. Na und? :D



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Eine Feststellung eines Rechtsgutachters ...
"Art. 13 Sozialpakt. Aufgrund der innerstaatlichen legislativen Kompetenzverteilung
entfaltet Art. 24 BRK mangels landesgesetzlicher Transformation derzeit noch keine
direkte Wirkung; völkerrechtliche Ratifikation und bundesrechtliche Transformation
genügen dafür nicht.13
9) Kann die UN-Behindertenrechtskonvention für die Auslegung des nationalen Rechts,
insbesondere des Schulrechts der Bundesländer herangezogen werden?

Aus der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hinsichtlich der
Europäischen Menschenrechtskonvention kann abgeleitet werden, dass die
Bestimmungen der UN-BRK bei der Anwendung von Landesrecht – wenn im Einzelfall
sachlich angezeigt – zu berücksichtigen ist, etwa bei der Auslegung unbestimmter
Rechtsbegriffe. Nach der ständigen Rechtsprechung ist es erforderlich, die Bedeutung und
die Tragweite der einschlägigen Bestimmung im Einzelfall angemessen zu
berücksichtigen.

Der Staat muss grundsätzlich nichts tun, was er nicht zu leisten imstande ist.
--

## Dazu werden Gutachten erstellt, Zuarbeiten für die Schulpolitik,
denn alles muss berücksichtigt werden.
Am Ende müssen vielleicht die Bundesverf.-Gericht-Richter entscheiden,
zurück an Schulpolitiker?

## Der gute Wille ist stets da, nur die Umsetzung ist ein großes Ding,
es würde viel leichter umgesetzt, wenn es genügend viele Gehörlose-Lehrer mit perfekter Sprachkompetenz gibt.
Dann sind alle Hörenden sehr sehr froh.
--



Spitzenmitglied



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@yakamoz:

Zitat:
Der Staat muss grundsätzlich nichts tun, was er nicht zu leisten imstande ist.


Da entsteht bei den Lesern irrtümlich ein Eindruck, dass der Staat GAR NICHTS tun kann. Das ist aber nicht alles, im Anschluss an diesem Satz steht es:

Zitat:
Der Staat hat also sämtliche seiner Ressourcenkapazitäten zu berücksichtigen, inklusive etwaiger Umschichtungen. Untersuchungen zufolge wird der Aufbau eines inklusiven Bildungssystems den zuständigen staatlichen Stellen im Falle Deutschlands etwa organisatorische und planerische Leistungen abverlangen und die Verlagerung von sonderpädagogischen Kompetenzen erforderlich machen, jedoch keine zusätzlichen finanziellen Ressourcen erfordern. In Deutschland wäre eine Reform also weitgehend kostenneutral und die Aufrechterhaltung der hohen Bildungsqualität relativ unproblematisch möglich.


Der Vorbehalt der progressiven Umsetzung (Vertröstung auf den Nimmerleinstag) bereitete ehrlich gesagt schon Kopfzerbrechen, was aber im Gutachten durch (subjektive) Mikro- und die (gesamthafte) Makro-Ebene gut differenziert wurde und die unverzügliche Umsetzung auch im Gesamtsystem eingefordert wird.

Der Ressourcenvorbehalt nach dem Muster "das kann sich der Staat finanziell nicht leisten" fällt ohnehin nur unter die Kategorie politische Boshaftigkeit und hat mit Sachpolitik nichts zu tun.

Im Gutachten wurde herausgearbeitet, dass es eben nötigenfalls zu Umschichtungen kommen muss um die Grundrechte diskriminierungsfrei garantieren zu können.

Interview von DER SPIEGEL mit Eibe Riede:
http://www.spiegel.de/schulspiegel/wiss ... 28,00.html


--
Wir sind die Mundfaulen. Na und? :D



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@Lukbo,
Zitat:
Riedel: Die Behindertenrechtskonvention sieht keine Sanktionen auf völkerrechtlicher Ebene vor,
und es gibt auch keinen Weltmenschenrechtsgerichthof,
vor dem Deutschland zur Rechenschaft gezogen werden könnte.
Die Feststellung des Uno-Behindertenrechtsausschusses,
dass Deutschland seinen Vertragspflichten nicht nachkommt,
hätte aber eine Prangerfunktion, und kein Staat steht gern am Pranger der Staatengemeinschaft.
Andere Uno-Vertragsausschüsse, wie etwa derjenige, dem ich angehöre,
würden wohl ähnlich vorgehen und im Staatenberichtsverfahren empfehlen,
dass Deutschland die erforderlichen Schritte unternimmt,
um die Vertragsverletzung zu beseitigen.


Dtl tut alles, ja alles, sehr sehr viel für die Behinderten.
Bei den hörenden Schulen ist's nicht besser, sondern noch weiter viel schwierig geworden.
Elternbeiräte versus Schulämter... aus der Ortspresse.

Prof. Riedel hat seine Pflicht getan, den Schulbehörden leichtsprachlich zu verstehen gegeben.
Die Politik hört auf ihn, und sie kann kurzfristig etwas klein-klein anstellen, nach und nach klein-klein.
Sie erwartet die Eltern-Mitarbeit!

Bei Gehörlosen erwartet die Politik die Mitarbeit von Gehörlosen, die Lehreramt anstreben.
Sonst stimmt dieser Satz:
"Der Staat muss grundsätzlich nichts tun, was er nicht zu leisten imstande ist."

Der Staat/ das Land/ die Kommune kann NICHT alles!
Sollen Hd gezwungen werden Gehörlosensprache zu lernen? Schön wär es!
Die Hd suchen dann Schutz vor Behinderten bei der UNO. :-)

Zitat:
Der Ressourcenvorbehalt nach dem Muster
"das kann sich der Staat finanziell nicht leisten"
fällt ohnehin nur unter die Kategorie politische Boshaftigkeit und
hat mit Sachpolitik nichts zu tun.

Das hat der Prof. gutachtenmäßig hervorheben ("erzwingen") wollen. :-)
Hierzu: Es liegt KEINE pol. Boshaftigkeit (sonst ist Streit im Landtag) vor,
sondern "Ohnmacht" und "Wünsche" aller Beteiligten
und und "woher Geld" machen es sehr schwer.
--



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@Lukbo,
das dt. Spitzengericht hat über HartzIV die Politik zum Nacharbeiten verdonnert.
http://www.spiegel.de/politik/deutschla ... 25,00.html
Ähnlich könnte es auch mit den UN-MR exklusiv für Behinderte werden wenn es Klagen annehmen würde.

Deine gl Ösi-Parlamentfrau Jarmer soll zuerst bei Euch kleins Ländle anfangen.
Die großen Länder schauen's an und einiges Praktische evtl. übernehmen.
--




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