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Virtuelles Kommunikationsforum für Gebärdensprachnutzer
Aktuelle Zeit: 22.11.2024, 07:45:23





 80% und GL?


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Neuling



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Hallo ihr Lieben,

ich habe beim Versorgungsamt Hessen einen Verschlechterungsantrag gestellt.

Ich hatte bisher 70% und nun bekomm ich 80% aber GL nicht.
Die Voraussetzungen für GL stehen mir nicht zu, so das Versorgungsamt.

Ich war die ganze Zeit der Meinung das wenn man nur wegen der Ohren 80% hat, dass einem das GL zu steht?! Wisst ihr mehr davon?
Ich möchte auf jedenfall Widerspruch einlegen.. geil wäre es natürlich wenn ich irgendwo ein Gesetzestext dazu hätte.



Neuling



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Möchte hier nochmal was erläutern.. was ich eigentlich will ist die Freifahrt.
Die ist doch nur mit GL möglich oder habt ihr andere Informationen.
Zudem ist mein Ausweis nur grün!



Spitzenmitglied



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Es ist normalweise Ausweis 100% und bekommt man ja mit GL. Unter 100% bekommt man kein mit GL angestempelt. Es steht mehr bei Sozialgesetz 9 oder kannst du noch bei Taubenschlag dort ein Ratgeber gesucht.



Spitzenmitglied



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Miss Jamaica
ich hab 80db und freifahrt!



Spitzenmitglied



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@don Quijote,

er meint mit GL ins Ausweis angestempelt. Es ist klar mit Wertmarke frei...



Neuling



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@ Zaubi: Schwerbehinderte Menschen mit Merkzeichen G, Gl, aG, H oder Bl erfüllen die Vorraussetzung für die unentgeltliche Beförderung im Öffentlichen Personennahverkehr(ÖPNV).

„Gehörlos“ sind Hörbehinderte, bei denen Taubheit
beiderseits vorliegt (GdB 80). Gehörlos sind auch Hörbehinderte
mit einer angeborenen oder später erworbenen,
an Taubheit grenzenden Schwerhörigkeit,
wenn daneben schwere Sprachstörungen vorliegen (GdB 100).


Rechtsgrundlage ist § 145 SGB IX. Viel Erfolg!

Gruß Thomas



Neuling



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@deaf consult: Wow, genau so etwas hab ich gesucht. Weil ich hab ja jetzt 80% aber das GL wollen sie mir ja nicht geben. Heute scheint es wirklich so zu sein dass man ohne GL auch keine Wertmarke mehr bekommt, ja anders wie früher.. daher werden die "alten" Ausweisbesitzer die neuen Regelungen ned so kennen. War alles mal viel einfacher!!! Jetzt guck ich mir aber nochmals die Rechtsgrundlage an. :-) DANKEEE!!!


Ups ich bins nochmal.. wo steht der TEXT im Internet wo man ganz genau raua lesen kann wann man GEHÖRLOS ist?! Ja das hätt ich gern weil dann kann ich auch nochmal mit meinem Arzt darüber reden.



Quiz-Millionär´09
Quiz-Millionär´09



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@Zaubi

bist du von Geburt an gehörlos oder erst später ertaubt? Wie ist deine sprachliche Entwicklung? Davon hängt es auch ab, ob man 100% bzw. Gl bekommt.


Frage nicht: warum etwas NICHT geht - sondern: Was kann ich tun, DAMIT es geht!
________________
Suomi on ihanaa :-)



Spitzenmitglied



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hi Zaubi

wenn du dich "gl" fühlst, musst du dem Versorgungsamt Hessen im Antrag genau begründen, dass du mindestens 80 GdB haben möchtest.

Zwischen 80 und 100 GdB hängt davon ab, seit wann man taub ist! Ist es von Geburt an, ist 100 klar! Wenn später (nach 7. Lebensjahr) wird es viel schwieriger....

Wenn mindestens 80 GdB anerkannt wird, wird auch die Wertmarke (gegen Entgelt!) auch ausgestellt.


Gruss Marky

* Weg mit dem Audismus *



Spitzenmitglied



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meine frau hat 80% RF + GL.
80% = deaf also anspruch auf Dolmi.


____________________________________
*Des Menschen Wille ist sein Himmelreich*



Moderatorin
Moderatorin



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Es wäre auch eine andere Möglichkeit, wenn du deinem Arzt bittest für Dich einen Gutachten zu schreiben, dass du Probleme mit Kommunikation im Alltag hast und auf Dolmi angewiesen bist. Dann legst du diesen Gutachten dem Amt vor, so wird dann sofort genehmigt.


_________________
Bild



Neuling



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Nun, also ich habe seit Kind an, eine an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit. Hörgeräte trage ich seit meinem 6. Lebensjahr. Der Besuch auf der Hörenden Schule wurde in der 3. Klasse abgebrochen da gar nix mehr funktioniert hat und seitdem hab ich bis auf die Berufsschule, Schulen für Hörgeschädigte besucht.

Sprachstörungen hab ich nicht wirklich bzw. es fällt nicht so auf. Dank meiner sehr frühen Logopäden-Erziehung!! *fg* Nur wenn mann etwas genauer hinhört dann merkt man es, ja in der Aussprache. Kinder bzw. Jugendliche merken das gleich.. das ist mir bei meiner letzten Zeltlagerbetreuung klar geworden. Die fragten dann auch weshalb ich so komisch spreche. Mhmm, war schon seltsam zumal mir das schon lange keiner mehr gesagt hat.

Ich habe ja jetzt 80 GdB bekommen aber mein Ausweis ist noch immer Froschgrün so dass ich mit diesem keine Wertmarke in Anspruch nehmen kann. Ehrlich gesagt war ich der ganzen Zeit der Meinung dass ich für eine Wertmarke GL benötige, ja das dies die Vorraussetzung für eine Freifahrt ist. Liege ich da etwa falsch?

Reichen 80 GdB um normalerweise einen grün/orangenen Ausweis zu erhalten?!



Spitzenmitglied



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nochmal antrag machen.
abgelehnt?
wiederspruch!
dann warten,vielleicht klappt es [wink]
ich hatte das auch schon mal gemacht. [stolz]



Spitzenmitglied
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Bei 80% Behinderung an deiner Ausweis reicht dir vollkommen genug!
Nur versuche mal in der Lösung einer Orange/grüne ausweis zu bekommen,damit kannst du wie bei einer 100% Behinderung die Vorteile nutzen.
Achte bitte darauf nicht zu, im deinem Recht vorzudrängen!Es kann Passieren das du deiner 80% Behinderung heruntergestuft wird!



Neuling



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Habe nächste Woche Termin beim Ohrenazt.. auch werde ich mal bei VDK vorsprechen.. sobald ich schlauer bin hört ihr wieder von mir. :-)



Spitzenmitglied
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Wünsch dir dabei viel Glück, Zaubi!
Meine Schwester hatte früher 70dB
und jetzt hat sie 80db, bekommt eine Freifahrt! [smile]



Quiz-Millionär´09
Quiz-Millionär´09



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@Zaubi,

wenn du erst später ertaubt bist, nach dem Spracherwerb, dann dürfte es sehr schwierig sein, die 100% zu bekommen.

Eine ehemalige Klassenkameradin von mir war früher mittelgradig schwerhörig und durch mehrere Hörstürze ertaubte sie vollständig. Sie hat 80% auf dem Ausweis, weil sie a) spät ertaubte und b) weil sie sehr gut sprechen kann...


Frage nicht: warum etwas NICHT geht - sondern: Was kann ich tun, DAMIT es geht!
________________
Suomi on ihanaa :-)



Spitzenmitglied



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aber was hat man davon wenn man gut sprechen kann,aber nicht hört? [neutral]



Spitzenmitglied



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Don Q, gute Frage.
Es gibt einige Vorteile, wenn man gut sprechen kann:
1. Frauen anmachen, die hören und keine GS kennen.
2. Hörendem Chef klar machen, das eine Gehalterhöhung
unbedingt notwendig ist.
3. arrogante Hörende mit ihrer eigenen Waffe (Lautsprache)
wortgewaltig "zur Schnecke" machen.
4. Fragen von "dummen" Hörenden geduldig beantworten, bis
sie verstanden haben.

Damit nichts falsch verstanden wird:
Ich halte es für wichtiger, das taube Kinder gut lesen und schreiben
lernen. Akustisch sprechen sollten sie natürlich auch lernen, aber
das wird nie sehr gut werden und sollte darum nicht auf Kosten
der Allgemeinbildung gehen.



Mitglied



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Schwerbehinderten-Ausweis

Mein SB-Ausweis ist auch 100%, weil ich vor dem 7. Lebensjahr (bei mir im Alter von 3 Jahren) RESTLOS ertaubte. Aber sprechen kann ich gut – um genau zu sein: sehr gut!

Meiner Meinung nach sollen die Prozente nur abhängig sein, wie viel man hört und NICHT wie gut man spricht!!!

Die Spätertaubten oder Schwerhörige, die ertaubt wurden, haben es im Leben schwerer als die Taubgeborenen oder Frühertaubten (ich persönlich definiere frühertaubte bis zum 3. Lebensjahr) und sollten 100% bekommen!


@CharlyBrown

1. Frauen anmachen, die hören und keine GS kennen.

völlig falsch! Sprechen ist Output und der Input fehlt

2. Hörendem Chef klar machen, das eine Gehalterhöhung unbedingt notwendig ist.

wieder falsch! Nur Output ist keine Kommunikation

3. arrogante Hörende mit ihrer eigenen Waffe (Lautsprache) wortgewaltig "zur Schnecke" machen.

und wieder....! Erst Input, dann......

4. Fragen von "dummen" Hörenden geduldig beantworten, bis sie verstanden haben.

nja, s.o.

Damit nichts falsch verstanden wird:
Ich halte es für wichtiger, das taube Kinder gut lesen und schreiben
lernen. Akustisch sprechen sollten sie natürlich auch lernen, aber
das wird nie sehr gut werden und sollte darum nicht auf Kosten
der Allgemeinbildung gehen.


oooh, da bin ich auch der Meinung :-)


______________________________________
Was ich nicht weiss, weiss www.google.de ;-)



Spitzenmitglied



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Dr Null,
der Input ist natürlich auch wichtig.
Als ich jung war, hatte ich nur Lippenlesen als Input.
Das war mühsam. Aber bei manchen Hörenden, besonders bei
Frauen, konnte ich gut Lippenlesen.
Und wenn es um mein Gehalt ging, habe ich sehr konzentriert
aufgepasst, was der Chef redete.
Nur wenn er von "mehr Arbeiten" laberte, hab ich nicht
gut verstanden.



Neuling



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Nun da muss ich jetzt auch nochmal mein Senf dazu geben weil ich mir nämlich gerade hier auch schon meine Gedanken gemacht habe. Ich höre schlecht aber spreche gut bzw. sehr gut.

Aber nur weil: Meine Eltern "sehr streng" mit mir waren, viel mit mir sprechen "gelernt" haben.. gescheite Aussprache, gescheite Bücher lesen, früher Besuch beim Logopäde etc. Ja sie wren da sehr hinterher und natürlich bin ich da auch sehr Dankbar dafür..

Aber im Prinzip wird man doch jetzt im Nachhinhein bestraft. So seh ich das zumindest. Und das kanns ja wohl nicht sein. Hören tu ich nach wie vor schlecht und auch nur darum gehts mir..



Spitzenmitglied



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wahrscheinlich sollte man das sprechen in logopäden,eltern usw.so gut lernen um nicht zuviele prozente im schwbha. zu bekommen um dabei mehr vorteile zu verschaffen. :D



Quiz-Millionär´09
Quiz-Millionär´09



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@Zaubi

geh mal mit deiner Mutter oder mit deinem Vater zum Versorgungsamt und sie werden vielleicht die "Ente", dass du nicht selbständig sein kannst, schlucken. Auch wenn die Selbständigkeit nichts mit der Höhe der Behinderung zu tun hat. Aber somit kann man die Amtsleuten auch "verschaukeln".

Es gibt Menschen, die von Geburt an, akustisch gesehen, gehörlos sind und "perfekt" sprechen können und sie sind 100%-ig behindert...


Frage nicht: warum etwas NICHT geht - sondern: Was kann ich tun, DAMIT es geht!
________________
Suomi on ihanaa :-)



Neuling



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@ Lieblings: das würde ich nicht tun. Habe damals auch versucht...was kommt dann...gesetzl. Betreuer fast am Hals... [lach]



Spitzenmitglied
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Ich muss nach meinem Ausbildung trotzdem die Wertmarke bezahlen, obwohl ich völlig gl bin. Recht?



Neuling



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Sooooo. ich hab nun den Bescheid vom Versorgungsamt..
80% + GL... jawohl.
Attest vom Arzt + persönliches Schreiben.. so hats geklappt. :-)



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~michael owen,

ja leider, wenn man "H" im Ausweis gestrichen ist, müssen wir die Wertmarke selber bezahlen!!! Ist bei mir genauso! Denk dran 60 € ist immer hin viel günstiger als bei den Normalhörenden!



Spitzenmitglied



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nun frage ich euch,

wo kann ich SGB finden, dass es Gesetz von 80dB mit Freifahrt ist?

Mein Schatz hat ein grünen Ausweis und bekommt 80dB. Aber er bekommt kein Wertmarke und grün/organgenen Ausweis.

Früher hat er unter 70 dB, deswegen bekommt der nur grünen Ausweis und kein Wertmarke.

Nun möchte ich für meinen Schatz bei Versorgungsamt beschwerden und auch um ihn zu kümmern.

es wäre toll dass ihr mich helfen könnt.. DANKE!



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B@sketb@llgirl hat geschrieben:
Mein Schatz hat ein grünen Ausweis und bekommt 80dB. Aber er bekommt kein Wertmarke und grün/organgenen Ausweis.



dein Schatz muss einen orange-grünen Ausweis mit GdB 80 (Grad der Behinderung) haben.

Zusätzlich muss das Merkzeichen "GL" drin stehen.

Kannst du hier z. B. nachlesen:

http://www.versorgung.breisgau-hochschwarzwald.de/vafr/vvbw/feststellgschwbg.html#t3

http://www.spaetertaubt.de/MerkzeichenGl.htm


Pyros



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@Pyros: vielen dank für Hilfe... nun frage ich, aber mein schatz kann gut sprechen aber er hat einen Hörverlust sonst ned mehr.. ist es Chance für ihn, dass er einen grün/organgen Ausweis bekommt und auch Wertmarke (Freifahrt für Verkehr)??? es kann hier erklären wie es weiter geht..



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~bbgirl

er hat sicher die Chance, dass er den Ausweis und die Wertmarke bekommt.



Neuling



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@B@sketb@llgirl
Was meinst Du mit: Mein Schatz kann gut sprechen aber er hat einen Hörverlust sonst ned mehr.. ?

Wie hoch ist denn sein Hörverlust?
Gruß


Höre in Stereo mit Med El



Neuling



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Merkzeichen Gl
- Gehörlos -

Als ein neu festzustellendes Merkzeichen wurde mit dem Inkrafttreten des Neunten Buches des Sozialgesetzbuches zum 01.07.2001 das Merkzeichen "Gl" für gehörlos eingeführt.

Die Feststellung des Merkzeichens "Gl" setzt voraus, dass Gehörlosigkeit vorliegt. Gehörlose sind hörbehinderte Menschen, bei denen Taubheit beiderseits vorliegt, sowie Hörbehinderte Menschen mit einer an Taubheit grenzenden Schwerhörigkeit beiderseits, wenn daneben schwere Sprachstörungen (schwer verständliche Lautsprachen, geringer Sprachschatz) vorliegen. Das sind in der Regel hörbehinderte Menschen, bei denen an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit angeboren oder in Kindheit erworben worden ist

------

80db (ist allein Gehörlos)



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Zuletzt geändert von ocram am 21.02.2022, 13:53:29, insgesamt 3-mal geändert.

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Ups! Wo ist meine Posting?
Kriege ich noch mehr Prozent für Plemplem-Ausweis?



Rote Karte!
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@ocram,
"Leider wenig Aussicht, es wurde uns Bedroht,
sogar ist mir ein Schreiben vorliegen,
das die Behörden meine Eltern
(die 100% GL und Schlechtsprechen)
die Ausweis GL streichen würde."

Zeig mal dem Forum die Behörden-Aufassung vom Schreiben,
oder schreibe die betreffende Sätze.

Das GL-Merkzeichen, das bei Vorliegen von Gl-keit rechtmäßig ist,
kann die Behörde nicht aberkennen? oder?

Wegen dein Begehren, droht das Amt deine Eltern zu bestrafen?
Das gibst doch nicht.

Wenn Problem, dann zum Anwalt für Sozialrecht.

schau mal da rein:

http://www.spaetertaubt.de/MerkzeichenGl.htm

--



Spitzenmitglied
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Zuletzt geändert von ocram am 21.02.2022, 13:53:09, insgesamt 1-mal geändert.

Rote Karte!
Rote Karte!



offline
@Ocram,
"Ich hab meinen Schwerbeschädigeausweis jetzt 100% und
auch GL-Merkmal.
Trotzdem werde ich als kein Schwere Sprachstörung.
z.B. bekomme ich keine Rechte wie GL-Geld in einigen Bundesländer."
---

Das ist doch für dich kein Nachteil!
"Schwerbehindertenausweis" ist die exakte Bezeichnung

Zu "Sprachstörung" wegen Gl-Geld in deinem Bundesland?

In deinem Fall wäre der Gl-LV dein Partner für dein Begehren,
nur er hätte die politische Anerkennung für dieses Thema zu sprechen.

"Das Schreiben, ..." , das sollte dabei sein - das ist eigentlich interessant.

--



Spitzenmitglied



offline
Hallo,

man bekommt GL auch, wenn man angeblich zu gut spricht.
Was bringt es mir, wenn ich mal bei einer Gerichtsverhandlung bin,
dass ich gut spreche? Da kann es kreuz und quer gelabert werden
von allen Richtungen und Geschwindigkeiten. Also Gebärden- oder
Schreibdolmetscher her! Damit man den roten Faden nicht verliert
(Fallbeispiel meine Schilderung hier) Da macht es keinen Sinn, dass
man gut spricht - ALSO GL HER! Ich meine zu erinnern, dass GL ein
Hinweis darauf ist, dass man einen Anspruch auf Dolmetscher hat
bei solchen Situationen.



Neuling



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In Berlin kommt es darauf an, dass man bis zur Vollendung seines 7. Lebensjahrens gehörlos/ ertaubt bzw. an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit vom Arzt festgestellt bekommen hat.
Das Sprachvermögen ist dabei egal. Es können nicht diejenigen "bestraft" werden, die mühsam die Lautsprache gelernt haben. Ein Bekannter von mir, der sehr gut spricht, hat sich vor Gericht das Gehörlosengeld erstritten.

Es ist wichtig, sich von dem betreffenden Bundesland die genauen Voraussetzungen für die Gewährung von Gehörlosengeld zu besorgen.



Mitglied



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Hallo

ist schon etwas älter, aber ich muss hier meine Meinung sagen.
Es ist vom Versorgunsgamt unterschiedlich und es hängt auch von dem Sachbearbeiter ab.

Wenn man von der Geburt an oder bis zum 7. lebensjahr schon Hochgradig Schwerhörig /Grenze der Taubheit oder Gehörlos ist, hat man automatisch einen Anspruch auf GL.
Was danach ist weiß ich nciht, da kann man im WEB suchen.

Und man bekommt eigentlich ab 50 % schon die Wertmarke.
Aber nur wenn man z.B. gehbehindert ist oder ...
Und die anderen Behinderungsarten bekommen je nach dem ab 80 % die Wertmarke aber man muss dann pro Jahr 60 Euro zahlen. Dies ist ja preiswert.
Normalhörende zahlen pro Monat für den Ausweis zwischen 30-60 Euro.

Und wer "H" hat bekommt automatisch kostenlose Wertmarke.
Den "H" hat man nur anspruch wenn man noch in der Schule, Ausbildung befindet oder Studiert oder Weiterbilung/Umschulung macht.

Man kann eigentlich zufrieden sein, wenn man 80 % oder hat.
Mein Bruder wurde schlecht behandelt und er ist gott sei dank heute nicht mehr behindert weil er operiert wurde.
Hier mal kurzgeschichte:
Er ist früh auf die Welt gekommen, war im Brutkasten, und hatte eine Starke Sehbehinderung (teil war auch die Vererrbung) und bis zur OP dieses jahr hatte er - 27 und - 30 Dioptrien. Damals hatte er 100 % und B, dies wurde später geändert auf 80%, dann auf 50 % und B weg und letzte Jahr wollten sie sogar auf 20 % reduzieren.
Ist das gerecht ???
NEIN.
Widersprüche hatten nciht geholfen.
Also man soll zufieden sein, wenn man 80 % hat.


Fröhliche Weihnachten
LG Nikki
[smile]



Spitzenmitglied



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Nikki,Ich stimme zu dein Posting zu.

In letzte Zeit habe ich mit versch. Behörde in Streit, weil sie immer gleiche falsche Informationen (genau: Ausführungbestimmung vom Landesregierung) folgen. Was die Beschlüsse vom Bundesregierung vorliegt, da folgen Kommunale Behörde nur auf Ausführungbestimmung von Landesregierung. Mit Hilfe Rechtsanwalt bekam ich Ausführungbestimmung zum Lesen, darin fand ich falsche Formulierung, daher lasse ich durch Verwaltungsgericht klären!!! Wie man zu Verwaltungsgericht kommen wollen, da muss ein Wiederspruch gegen Entscheidung gegen Entscheidung Behörde einreichen. Von Behörde werden Verwaltungsgericht angerufen!!!!Merk euch eins: Was mit Verwaltungsgericht geht, da geht besser mit Rechtsanwalt, weil ein juristische Werk handelt. Bei uns verlieren städtische Behörde dauern immer, da kostet fürKommunalunheimlich viel Geld. Grund: Grosse Dummheit durch Unternehmergeist Hartz (VW-Äffare). Die Vorstandsmitglieder stecken einfach viel Geld für sich, was die kleine Leute wie Fruhrentner, Behinderten am Hungertuch nagen müssen. Das ist ungerecht! Die Sozialform aus der Bismarkzeit und 1927 war besser, leider erst im 21 Jahrhindert abgeschafft.



Spitzenmitglied



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Bei mir war damals auch als ich 14 Jahre alt war und wurde 100% abgeschafft und auf 50% gesetzt, obwohl ich in GL Schule war, die deppen haben irgendwie gesagt dass ich hören und sprechen besser wurde, aber nur Hörgerät ja, ohne Hörgerät niemals besser hören undwar oft über 80% taub, da als ich in der Ausbildung kam wundert diesen leute bei mir warum ich GL bin und 50% habe, dann nochmal zum Versorgungsamt in der Ausserhalb und bekam mit 20 endlich 100% wieder, so ein Schwein hat mein EX Schule an dem AMt benachrichtigt und ich bekam das Ausweis reduziert, dagegen in der Ausbildungzeit und Ort haben die mir geholfen hatte meine Ausweis mit 100% zurückgeholt, bis heute habe ich GL vermerk drauf und bin sauzufrieden damit endlich Ruhe. Aber wieso gibt es GL die kein CI haben und eine unbefristet Schwerbehindertenausweis haben?? Das wundert mich echt, bei CI ist klar für immer 100% Ausweis und unbefristet. Ich bin wegen mit 1 Jahre alt Masern ertaubt worden und wurde Hörschaden hochgestuft, gott sei Dank mit dem Breif aus dem Krankenhaus konnte ich beweisen dass ich für immer taub bin (hätte meine Mutter besser beweisen soll als ich 14 Jahre alt war), da kann heute kein Amt dagegen tun, weil es wahrhaft Hörschäden ohne Besserung steht und das ist auch bis heute so.
Wenn Ihr z.B. CI machen wollt , wie beweist Ihr an dem Versorgungsamt?? Werden die euch glauben und geben Euch 100% einen Ausweis?? Gab es plm? Es gab mal einen Versorgungsamt gegen CI und reduziert wegen Sprachentwicklung, sowas gemeines. Laut Vorschriften für CI müssen alle 100% Ausweis haben trotz mit besseren Sprachentwicklung, komisch was?


Techno rulez



Rote Karte!
Rote Karte!



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Fritzl:
du schwärmst von der harten Bismarckzeit,
du hättest sie mal erleben sollen!

Zitat:
Die Sozialform aus der Bismarkzeit und 1927 war besser...

??? - unklar, was du damit meinst?
Bismarck hat die Sozialversicherung eingeführt.
Trotzdem reichte es vorn und hinten nicht aus.

Heute ist das Sozialwerk so weit ausgebaut und das PB kam dazu.
Es leidet Keiner mehr Not.
Man kann versuchen mehr herauszuholen... :-)

---



Spitzenmitglied



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YZ,
Du weisst wohl nicht, dass grosse Prozesswellebei Sozialgerichte, Verwaltungsgericht, was durch HartzIV verursacht. Täglich las ich, dass Fehlentscheidung durch Sozialbehörde , ARGE , Arbeit plus und Arbeit Agentur. Jetztige SOzialpolitik verursacht leider erhöhte Armut unter Kinder und Rentner. Ich weiss genau, was ich davon schrieb, weil ich selber Berufunfähig wegen Krankheit noch vor Reform 1992 erlebt habe. Ebenso entscheiden die Behörde oft Fehlerbehaftet.



Rote Karte!
Rote Karte!



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Fritzl... liebes Fritzle ... :-))

bestens bekannt,
die Sozialgerichtsbarkeit wird duch die Lücken ausgebaut.
Die hohen Richter in den Senaten müssen die Lösungen anbieten.

Für die ärmeren Untertanen kommt etwas mehr dabei heraus.

Dein Vergleich, Heute mit Bismarckzeit und 1927 ist ja schön
haarsträubend krass. :-)

---

2009 wird alles wieder teuer... Strom/ Gas/ Lebensmittel / ...
dadurch ist alles wieder aufgezehrt.

Wenn prekär der Zustand, dann zum Sozialamt gehen,
Bescheinigung für 'Tafel' geben lassen.
So kommst noch billiger an Lebensmittel.

--



Neuling



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Als ich alte Heimatort(Sachsen-Anhalt) bekomme immer nur orange-grüne Schwerbehindertausweis 100%, aber ohne GL und immer halbe Jahr Gültigdauer! Als ich umzogen nach andere Bundesländer, also Niedersachsen, muss Amt anmelden, dass abläuft (Gültigdauer voll) und bekomme neue Schwerbehindertaus, plötzlich nur grüne Ausweis, 100% kein GL. was soll so heissen! Habe Amt besucht und so diese Ausweis nehme ich nicht und bitte orange-grüne wie bisher, Der Frau sagt ohh, ich schauen und prüft das alte Unterlage, dann ok du bekomm ja und frage warum kein Gl bekommen, Frau sagt normalerweise bekomme ich keine GL, obowohl ich immer gehörlos, da nicht verändert. das ich seit geburt bis heute hochgradig Schwerhörigkeit beidseits und dann andere gefragt ob wirklich ist, dann bekomme ja GL
(--->ich damalige Fall wegen Dolmetscher---> Wer kein Gl im Ausweis steht, da bekommt kein Anspruch für Dolmetscher, da habe größte Streit.. trotzdem habe ich Erfolg) Deshalb für mich chaostisch.

jetzt endlich unbefristet, nicht mehr halbe jahr, da verrückt.. da Frau will prüfen ob ich wirklich ist, so witzig!

Jetzt habe Ruhe!



Spitzenmitglied



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mein schatz bekommt ein brief von gestern, dass er ein neues ausweis bekommen wird. es steht fest, alles zu ändern. er bekommt "GL" und Wertmarkt(Freifahrt) aber auch unbefristet... es klappt super, aber nur ein ärger von Landesverband Rheinland, würde leider abgelehnt wegen Gehörlosengeld. Sacharbeiter sagte dass er schon über 18 jahre alt ist. und kein chance.. tja.. ist es Recht von Sozialgesetzbuch oder?



Spitzenmitglied



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B@sketb@llgirl hat geschrieben:
s klappt super, aber nur ein ärger von Landesverband Rheinland, würde leider abgelehnt wegen Gehörlosengeld. Sacharbeiter sagte dass er schon über 18 jahre alt ist. und kein chance.. tja.. ist es Recht von Sozialgesetzbuch oder?


Da bin ich erstaunt, sowas habe ich nicht gehört. Da muss Sachbearbeiter falsch mit Gesetzlage falsches verstanden. Mach mal ein kurze Widerspruch und Kopie Schulzeugnis eines Gehörlosenschule!!!! Das wirkt meistens.




 80% und GL?





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