@ Nikki,
ein sozial ausgerichteter Verein oder Verband ist nicht so gern bereit,
in ein laufendes Verfahren einzusteigen. Man muss oft auch erst eine Zeit lang Mitglied sein,
bevor man entsprechende Unterstützung für seine Sache erhält.
Das Internet gibt in diesem Fall wenig her.
Was steht sonst noch im Kleingedruckten deines Mitgliedsantrages?
http://www.sovd.de/sozialberatung.0.html
Auf dieser Seite wird im Absatz "Sie haben Rechte!" auf ein
flächendeckendes Netz von Sozialberatungszentren und -büros
und Kreisgeschäftsstellen verwiesen.
Man soll also mit den Beratern vor Ort Kontakt aufnehmen.
http://www.sovd.de/verbandsebenen_landesverbaende.0.html?&no_cache=1
In dieser Broschüre findet sich der für dich interessante Satz:
"Wir helfen Ihnen bei der Antragstellung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
Dabei vertreten wir unsere Mitglieder in Widerspruchsverfahren
sowie Klageverfahren vor den Sozialgerichten.
* §53a -> gemeint ist damit wohl SGB XII §53a
Alles schön und gut, aber man muss immer erst die Leute vor Ort
um Unterstützung bitten und deren Zusage abwarten.
Soweit meine Erfahrungen.
Ein Sozialverband will kein Ersatz für eine private Rechtsschutzversicherung sein.