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 [Ratsuchende] Erbschaftsteuer & Behindertenausweis Wich


Spitzenmitglied



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Wer weiss von Euch in Sache Erbschaftsteuer für 2.Linie (Kinder) ?

Ich wurde von Jemand erzählt, dass die Schwerbehinderten über 80 % ein Steuerermiederung oder Befreiung geben soll. Leider fand ich kein korrekte Hinweis auch ncith im Internet. Mein Frage bei Rechtsanwalt scheitert leider. Durch ein Diskussion fällt mir auf, wenn jemand SB mit Merkmal "H" hat, da bekommt dies Steuerbefreiung im erbfall. Da war ich erstaunt. Das kann aber nicht sein.

Normalsweise ist so

1.Linie bis 307.000 Euro frei für Ehefrau

2.Linie bis 205.000 Euro frei für Kinder.

ua.

Daher suche ich Jemand , welche Erfahrung mit Erbschaftsteuer als Kind von Verstorbene Eltern gemacht haben.



Zuletzt geändert von Fritzl am 22.10.2007, 08:18:36, insgesamt 1-mal geändert.

Spitzenmitglied



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@ Fritzl,

ein RA mit der Spezialisierung auf Erbschaftssteuer sollte diese Frage aber beantworten können!

In deiner Umgebung gibts viele!

siehe:

Erbrecht

Ob der Grad der Behinderung etwas mit der Höhe der Erbschaftssteuer zu tun hat, weiss ich auch nicht.

Diese Seite von Sachsen gibt einen guten Ãœberblick zu Nachteilsausgleichen.

http://www.imn.htwk-leipzig.de/~bhlf/index.php?id=149


Hier findet sich ein Hinweis zur Erbschaftssteuer bei GdB 100:

http://www.lebertransplantation.de/schwerb.htm

GDB 100: Steuerfreibetrag 1.420 € (§ 33b EstG)
Bei Erwerbsunfähigkeit 80.000 € Freibetrag für Erbschaft oder Schenkungen von Eltern oder Großeltern (§ 13 Abs. 1 Nr. 6 ErbStG)


Pyros



Spitzenmitglied



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Pyros, Rechtanwaltsuche ist kein Problem, jedoch möchte ich sehen, wer Erfahrung mit Umgang Erbschaftsteuer selber erlebt haben. Du weisst, dass viele GL wissen nichts. Ein User von hier behauptet so, dass bei Ausweis mit Merkmal "H" sei Erbschaftsteuer total befreit, da wundere mich aber, daswegen finde ich auch kein Hinweis. Das war mein Grund.



Spitzenmitglied



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~hoch schieben*

Hat Einer Ärger mit Erbschaftsteuer ein Erfahrung gemacht?????



Spitzenmitglied



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*Hoch schieben*


Wer hat höhre Freibetrag bei Erbschaftsteuer bei Ableben Elternteil bekommen, wenn man Behindertenausweis vorgelegt hat?

Kind erhalten nur bis 205.000 Euro Freibeitrag.

Behinderten Kind welche "H" im Ausweis hat viel höhere Freibetrag , wie ich hörte.

Wer kennt diese Reglung oder hat erlebt.
Bitte hier oder via PM an mich senden.



Mitglied



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ich würde RA für speziale Fachgebiete in der Stelle fragen.
In HH gibt ein Rechtsanwalt, der gebärden kann. Fachgebiete Antidiskrimmierung.


www.connie-art.de



Spitzenmitglied



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Connie, Wichtig, dass Betroffende hier ihre Erfahrung Umgang mit Erbschaftsteuer, wenn Elternteil verstorben sind. Mit RA komme ich nicht viel weiter, doch entdecke ich Gesetztlücke, weil erbschaftsteuer ist im Jahr 1974 geändert, sodass Merkmal"GL" NICHT Drin sind, daher suche ich auf diese Weg via Foren, ob jemand Behindertenzulage im Erbschaftsteuer dazu bekommen hat.



Mitglied



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@Fritzl

warum fragst du nicht bei deiner zuständiger Finanzamt oder Verbraucherzentrale oder Steuerberater??

sie werden dir bestimmt helfen.

viel erfolgt!!



Spitzenmitglied



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Wenn nur ein Elternteil stirbt, dann bekommt Witwe(r) Erbteil.
Also 307.000 Euro Freibetrag wie Fritzl behauptet!
Dann EINZELkind 205.000 Euro Freibetrag!
Dann müsste Vermögen mind. 512.000 Euro "groß" sein!

Villa, Luxusauto und so weiter können abgeschrieben werden!

Wer superreich und clever ist, dann weiss man, wie man "Ätsch" ans Finanzamt zeigen kann! [british]


BOOOOOOOOORN TOOOOOOOOO SIGN!!!!!!!!



Spitzenmitglied



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@Rostfa, Viele Steuerberater wissen aber nicth alles. Ich habe wie geschrieben, dass ein Gesetzlücke gibt. Grundsätzlich hilft Finanzamt kaum!!! Dies muss man unbedingt mit Steuerfachanwalt nehmen, wenn Immobielsache handelt. Dies ist ziemlich ein Streitobjekt aller Zeit.

@Gummikuh, Was soll sowas schreiben sein? Bleib ernsthaft bleiben!!!!!



Spitzenmitglied



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@Fritzl

sorry, möcht mich nicht einmischen. Du behauptest, dass Steuerberater nicht alles wissen? Schliesslich ist es deren Aufgabe, sich zu erkundigen bzw die Mandanten richtig zu beraten, wenn Fragen von denen kommen.

all:
Das mit den Freibeträgen hier im Forum ist ungefähr richtig.


Gruss Marky

* Weg mit dem Audismus *



Spitzenmitglied



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@Fritzl: Ich meine wirklich ernst!!!!!!
Leute mit Haufen Geld sind extrem geizig und planen genau, dass Finanzamt fast nichts bekommt!
Viella hat dein Freund falsch verstanden oder behauptet!
Ich würde hier nichts schreiben, falls ich Millionenerbe kriege!


BOOOOOOOOORN TOOOOOOOOO SIGN!!!!!!!!



Spitzenmitglied



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hi Fritzl und Gummikuh

ich möchte "nur" ein Beispiel aufstellen.

Vater stirbt, vererbt das Haus (Kosten: 200.000 €) an Sohn, da Ehefrau nicht mehr lebt.
Sohn hat Freibetrag von 205.000 € (wie von Gummikuh vom 22.10. erwähnt).
Ergebnis: Sohn zahlt für Erbschaft nichts! (weil Haus unter 205.000 € Wert hat)

Die meisten Familien haben zwei oder drei Kinder, so dass die 200.000 € vom Haus immer noch frei sind von Erbschaftssteuern.

Natürlich müssen eventuelle Schulden, die der Vater hinterlässt, "mitgenommen werden"! Das kann man ausschlagen durch Nachlassgericht, dann erbt man aber das Haus nicht.
Was hier besser ist, muss im Einzelfall abgewogen werden.


Gruss Marky

* Weg mit dem Audismus *



Spitzenmitglied



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Deafnmarky, Richtig, das weiss ich auch, aber mit Behindertenausweis ist hier gefragt! Ich weiss nur, dass Ausweismerkmal "H" viele Vorteil auch bei Erbschaftsteuer gibt, das ist Brennpunkt diese Thread. Ausserdem muss man dazu Freibetrag auch achten! Mit Nachlassgericht stimmt schon, aber mit Erbschaftsteuer hat Nachlassgericht nicht am Hut! Dies weiss ich von mein Nachlassverwalter, der ich wegen ziemliche hohe Entrumpelungskosten mit Finikus in Streit habe.

Kernfrage diese Thread: Hat jemand noch Behindertenfreibetrag dazu bekommen, weil nur für bestimmte Behinderten nach Gesetzlage im Jahr 1974 vorgesehen hat.

Gummikuh, Verenn dich nicht, da ist Finanzamt im Bereich Erbschaft ziemlich hart und sieht nur Geld!!!!

Deafmarky, Finanzamt berechnet Hauswert nicht nach Bauwert berechnet, sondern Verkehrwert, dies ist oft viel höher als Hauswert!!!!!



Mitglied



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Hallo Fritzl,
soviel ich das sehe, gibt es für behinderte Erben nicht viel Steuerfreiheit. Siehe unten:

Erbschaftsteuerfreiheit bei behinderten Erben ( ErbStG § 13 Abs. 1 Nr. 6 ) mit Verwandtschaftsverhältnis:

* Eltern
* Adoptiveltern
* Stiefeltern oder
* Großeltern

Vorraussetzungen:

* der Erbe zusammen mit dem übrigen Vermögen des Erbenden 41.000 Euro nicht übersteigt
* Schwerbehindertenausweis mit einem GdB von 100%

Diese Regelung ist mit Anhebung der Freibeträge praktisch nur mehr bei Stiefeltern (weiter entfernter Verwan d schaftsgrad - niedrigerer Freibetrag) relevant.

Mir ist nicht bekannt, dass es noch andere Regelungen existieren.
Gruß
Thomas



Spitzenmitglied



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Hallo Worseck,
Danke für Info. Ich werde Paragraph an mein Rechtsanwaltin weitergeben. Mal sehen, ob es klappt.

Alles gutes



Spitzenmitglied



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*Hochschieben*
Inzwischen ist ja Streitigkeit im Bundestag, denn wisst ihr, dass neue Regelung kommen werden. Trotzdem einige ungereimte Sache aufgetaucht. Einige Gehörlosen sind zu Teil berufunfähigkeit, wie ich selber auch war. Die Hintergrund steht Unklar, ob Erbschaftsteuersache Behindertenfreundlich oder nicht. Wisst ihr etwas neues oder selbst betroffen?



Spitzenmitglied



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Ab 1.1.2009 gibt es neue Bestimmung Erbschaftsteuer-Reglung.

für Ehefrau / Ehemann früher 307.000 Euro Freibetrag auf 500.000 Euro Freibetrag erhöht

Für Kinder: 205.000 Euro Freibetrag auf 400.000 Euro erhöht.

Hinweis Erbschaftsteuer 2009

Hinweis für Haus / Eigentumwohnung-Besitz

Für berufunfähige Kinder gibt es zwar Härtefälle, da ist aber mit neue Reglung leider nicht vorgesehen. Unter Gehörlose gibt es viele berufunfähige Menschen, die scheiden meist aus gesundheitliche Gründe oder erweiterte Behinderung wie Syndrom Usher etc.




 [Ratsuchende] Erbschaftsteuer & Behindertenausweis Wich





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