06.07.2010
Präimplantationsdiagnostik
Bundesrichter erlauben Gentests an Embryonen
Die umstrittenen Gentests an Embryonen sind nicht strafbar -
das hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Vorausgegangen war ein längerer Rechtsstreit:
Das Berliner Landgericht hatte den Arzt im Mai 2009 zunächst von dem Vorwurf freigesprochen,
das Embryonenschutzgesetz verletzt zu haben.
Die Berliner Staatsanwaltschaft hatte Revision eingelegt.
Dass sich der Mediziner dabei auf rechtlich problematischem Gebiet bewegte,
dürfte ihm klar gewesen sein.
Mit einer Selbstanzeige im Januar 2006 wollte der Mann für Klarheit sorgen.
Die gibt es nun durch den Spruch der Leipziger Richter
Bei Paaren mit einer Veranlagung zu schweren Erbschäden
dürfen Ärzte künftig im Reagenzglas befruchtete Eizellen auf Schäden untersuchen -
und nur gesunde Zellen für eine Befruchtung auswählen.
Weil die Frauen die defekten Embryonen nicht eingesetzt bekommen wollten,
musste der Arzt diesem Wunsch aus Rechtsgründen folgen.
http://www.spiegel.de/wissenschaft/medi ... 92,00.html--
Menschliche Eizelle: Grundsatzurteil aus Leipzig
Die umstrittenen Gentests an Embryonen sind nicht strafbar -
das hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Bei Paaren mit einer Veranlagung zu schweren Erbschäden dürfen Ärzte
künftig im Reagenzglas befruchtete Eizellen auf Schäden untersuchen -
und nur gesunde Zellen für eine Befruchtung auswählen.
Leipzig - Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden:
Voruntersuchungen zur Erkennung von Gendefekten bei Embryonen sind erlaubt.
Verhandelt wurde der Fall eines 47-jährigen Berliner Gynäkologen,
der die sogenannte Präimplantationsdiagnostik, kurz PID (siehe Kasten links),
in den Jahren 2005 und 2006 angewandt hatte.
Was in anderen Ländern wie Großbritannien möglich ist,
ist nun auch in Deutschland zulässig.
Der Berliner Arzt hatte bei drei erblich vorbelasteten Paaren
Gentests an Embryonen vorgenommen.
Eine der Frauen hatte bereits eine behinderte Tochter,
eine andere drei Fehlgeburten hinter sich.
Der Mediziner pflanzte den Frauen deswegen nur jene Embryonen ein,
die keinen Gendefekt aufwiesen.
Die anderen ließ er absterben.
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## Die Selbstanzeige (selbst verklagen) beim Landgericht ((etwa 2006))
hat zum Erfolg im Jahr 2010 geführt.
So läuft es im Rechtsstaat in den Instanzen ab.
## Bei CI-Zwang ist Müller&Zaracko - Auftragsarbeit sinngemäß anzusehen.
Ein Arzt macht "Zwangs-CI" und dann Selbstanzeige.
Die Bundesrichter dürfen entscheiden.
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