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 Studium mit abgeschlossene Ausbildung.


Neuling



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Hallo Gl-Kaffeetrinker/in,
eventuell könnt ihr mir die Tipps geben, die ich es wertvoll gebrauchen kann. Wie sieht es mit Dolmi-Kosten aus? Warum gibt keine Eingliederzuschuss vor allem die Kosten der DGS- Dolmetscher fürs Studium(Mit abgeschlossene Ausbildung), obwohl ich dieser dringend brauche? Ohne Dolmetscher kann ich doch nicht studieren. Begründung ist laut Gesetz, dass ich eine abgeschlossene Ausbildung absolviert habe. Wenn ich keine Ausbildung nicht abgeschlossen hätte, dann hätte ich gute Chance auf Eingliederzuschuss was ich eigentlich nicht fair fände. Habt ihr trotz die abgeschlossene Ausbildung keine Probleme mit die Kosten-Übersetzter Übernahme während Ihr studiert oda wie sind eure Erfahrungen?
Vielen Dank im Voraus für euer Aufmerksam und Antworten



Zuletzt geändert von raab am 17.04.2007, 01:50:53, insgesamt 2-mal geändert.

Spitzenmitglied



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sieh das hier mal:
http://gl-cafe.de/viewtopic.php?t=37907


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310 Notoring 4ever



Neuling



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Hm danke nochmals. Das hab ich nets gemeint. Die Frage war Das Thema "Studium"! Warum entfällt der Eingliederzuschuss vor allem DGS-Dolmestcher(Wenn ich die Fachoberschule- Abschluss nachholen will, danach studieren.Vorher habe ich die abgeschlossene Ausbildung)?Laut Gesetz gibt keine Eingliederzuschuß eil ich eine abgeschlossen Ausbildung habe! Ohne Dolmetscher-Zuschuss würde ich nicht studieren! Sonst muss ich der komplette Studium den Kosten der Dolmetscher selbst tragen falls ich studieren würde. Gibt auch eine anderen Möglichkeiten bzw Ausnahmen?



Spitzenmitglied
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ich würde dir ein Tip geben, schreib besser anderes Mottothema : beispielweise ..."Dolmikosten-Übernahme wegen FOS-Abschluss" egal was anders schreiben...sonst muss irgendwer dein Thema abschliessen! [wink]


~**!RoCk i$ iN!**~



Apfelwein-Lady & GL-Kultur-Insider´09
Apfelwein-Lady & GL-Kultur-Insider´09
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@raab
ich war in ähnlicher Situation wie Du. Hatte zuerst eine Ausbildung abgeschlossen, im 2. und 3. Ausbildungsjahr wurden Dolmetscherkosten vom Arbeitsamt nach langem Kampf übernommen.

Als ich dann danach das Studium anfing und beim Landeswohlfahrtsverband Antrag auf Kostenübernahme stellte, lehnte LWV ab mit der Begründung, ich hätte zu viel Vermögen. In Wirklichkeit wollten sie mir nicht zahlen, WEIL ich bereits in der Ausbildung Dolmetscher bezahlt bekam.

Ich ging vor Gericht. Da der Kampf total aussichtslos war, zog ich nach 2 Jahren die Klage zurück. [nerv] Seitdem wurden die Kosten aus privater Tasche bezahlt. Auch ein Grund, warum ich das Studium abgebrochen habe.

Ich wüsste nicht, was ich nun jetzt an Deiner Stelle tun könnte. [crap]

Vielleicht kann Lieblings Dir weiter helfen, da es bei ihm aktuell ist und bei mir 1998-2000 war.

Gib nicht auf! Versuche weiter! [wink]


°°°°°°°



EL-Sieger´13
EL-Sieger´13



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Das ist nunmal die Tatsache, dass man aufgrund einer abgeschlossene Ausbildung keine Dolmi-Kosten fürs Studium kommt.
Aber soviel ich von Marty erfahren hat, muss man sein eigenes Vermögen "wegmachen", dann hätte man mehr Chancen auf Kostenerstattung.
Ich hoffe, Marty kann da mehr dazu erzählen.

Einige sagen auch: Man soll den Dolmi so lange aus eigener Tasche zahlen, bis man kein Geld mehr hat. Dann bekommt was Dolmi-Kosten erstattet.

Kann aber auch nicht stimmen.


Wer tanzt, hat bloß kein Geld zum saufen!



Quiz-Millionär´09
Quiz-Millionär´09



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@raab

Fakt ist: du hast eine abgeschlossene Ausbildung und es ist Sache der Kostenträger (Landeswohlfahrtsverband, Sozialamt, Agentur für Arbeit), wie sie sich entscheiden, ob sie die Dolmikosten übernehmen oder nicht. Ich würde dir empfehlen, die Sozialgesetzbücher zu studieren und auf irgendwelche Paragraphen hinzuweisen und dazu ganz genaue Begrüdnungen aufschreiben. Es ist nicht so, dass du einen Antrag stellen kannst und von den Ämtern erwartest, dass sie die das Geld zur Verfügung stellen.

Wenn du arbeitslos gemeldet bist, informiere dich bei der Agentur für Arbeit oder beim Sozialamt. Sie haben Personen, die für die Eingliederung der behinderten Menschen im Berufsleben zuständig sind, für die Rehabilitation. Vielleicht besteht die Möglichkeit, dass sie die Kosten für eine Zweitausbildung mit Dolmis übernehmen. Informiere dich am besten immer vorher, welche Voraussetzungen für eine Antragsbewilligung erfüllt sein müssen, bevor du einen Antrag stellst.


Frage nicht: warum etwas NICHT geht - sondern: Was kann ich tun, DAMIT es geht!
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Suomi on ihanaa :-)



Mitglied



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Ich kenne ein paar Studenten, die totz abgeschlossener Ausbildung Dolmetscher bezahlt bekommen.

Es hängt sehr stark vom Sachbearbeiter ab, ob man Bewilligung bekommt.

Ich erinnere mich nicht, dass ich von dem Sozialamt gefragt wurde, ob ich eine abgeschlossene Ausbildung habe.

Ich wünsche dir viel Glück. Ein Antrag soll nicht zu viel Inhalt enthalten. Es reicht, wenn drin steht, dass du studierst und wegen Taubheit Dolmetscher brauchst und du laut Gleichstellungsgesetz ein Recht darauf hast. Immer schön auf viel Paragraphen verweisen und zeigen, dass du viel Ahnung von deinen Rechten hast ;)



Spitzenmitglied



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Ich kann nur zustimmen, was yippiee zur Antragstellung schreibt!

Aus Erfahrung (ist schon länger her) kann ich aber sagen, dass es oft von den Behördenstellen und den Sachbearbeitern dort abhängt,
ob man eine weitere Förderung bekommt oder nicht.

Die Ausführungsbestimmungen des AGG sind noch nicht in allen Behördenstuben angekommen.

Es stellt sich die Frage, ob in diesem Fall eine Ablehnung der Dolmetscherkosten aufgrund
älterer Dienstvorschriften nicht dem noch neuen AGG widerspricht.


Pyros



Neuling



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Wie ich hier sehe sind hier auch einige Leidsgenossen zu denen ich mich gerne anschließen möchte. [razz]

Emnpfehlen kann ich dir, dass du bei der Behindertenbeauftragte von der Uni vorbeischaust, dort wirst mit Sicherheit weitergeholfen.

Die Sachbearbeiterin hat mir mitgeteilt ich soll lückenlos mein Lebenslauf schildern, und begründen warum ich studieren möchte statt zu arbeiten. Nach Paragraphen und gute Formulierungen werden nun gesucht.
Wenn ich dabei Erfolg habe, werde ich euch wissen lassen. ;-)


*Bei einem Kampf kann man verlieren, wer nicht kämpft hat schon verloren*



Mitglied



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Jedes Bundesland hat andere Vorschriften?

Jede Hoerende Person hat keine Probleme mehrere Ausbildungen und Studiums zu absolvieren, aber die Gls bleibt es verwehrt, nur weil Dolmikosten nicht uebernommen werden. Eigentlich ist das diskriminatorisch.



Neuling



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stubenhocker82

Hui, lass mich bitte darüber wissen ob bei dir ein erfolg hat....
Mit der Stduim-Vorstellungen hab ich schön längst aufgegeben, obwohl die Kollegen zu mir sagen, warum studierst du eigentlich net?? Man sagten mir, es ist ein glücksache ob man die Dolmestscher- Kosten bezahlt bekommt darauf kann ich sehr gut verzichten. Ich will nur die volle Klarheit bover ich mit der studium anfangen würde



Mitglied



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Stubenhocker82
Zitat
Zitat:
Die Sachbearbeiterin hat mir mitgeteilt ich soll lückenlos mein Lebenslauf schildern, und begründen warum ich studieren möchte statt zu arbeiten. Nach Paragraphen und gute Formulierungen werden nun gesucht.

Ich nehme an mit Sachbearbeiterin meinst du die Ansprechpartnerin bei der Studienberatung. Wenn dies so ist dann geht es um folgendes:

Stell dir einfach vor du würdest eine Bewerbung für ein Studium an eine Universität schreiben. Darin muss enthalten sein, warum du gern studieren möchtest (allgemein). Weshalb du das Studienfach ausgewählt hast.
Schreiben mußt du auch weshalb du nach deiner Ausbildung (speziell Begründen warum du nun trotz einer bereits vorhandenen Ausbildung) nun gern studieren möchtest (oder einen besseren Schulabschluss nachholen willst - das vorgehen ist in beiden Fällen sehr ähnlich). Argumente hierfür können sein, dass z.B. auf der Grundlage von deiner Ausbildung nun dieses Studium auf bereits vorhandene Kenntnisse aufbaut. Oder auch: Es gibt wenige Möglichkeiten für Hörbehinderte das Abitur in D zu machen. Hinderungsgründe diesen Abschluss zu machen mußt du deine Situation überdenken (Eltern wollten nicht, Entfernung zur Schule usw). Theoretisch ist es auch so, dass eine bessere Ausbildung dir als behinderter Mensch bessere berufliche Möglichkeiten bieten.

Es kann auch sein, dass man zwar das Abitur hatte und trotzdem erst eine Ausbildung gemacht hat, weil man selbst Zweifel hatte ob man ein Studium unter den gegebenen Umständen (hier Hörbehinderung) bewältigen könne. Da du nun berufliche Erfahrung gemacht hast kannst du dir das eher vorstellen.

Wenn man eine Bewerbung an der Uni macht dann brauch man keine Argument d.h. keine gesetzlichen Grundlagen rauszusuchen um einen Dolmetscher als Unterstützer für das Studium zu erhalten. Dies erfolgt erst in einem weiteren Schritt.

Man kann sich dass so vorstellen erst wird geschaut ob die Person sich für ein Studium eignet und daher zugelassen wird. Ist dies der Fall dann ist erst der 2. Schritt die Dolmetscherproblematik. - Dies ist nur eine vereinfachte Darstellung.

Ach ja, möchte das noch kurz erwähnen. Baut das Studium auf deine abgeschlossenen Ausbildung auf. Dann ist dies wie eine erweiterte Erstausbildung und der Dolmetscher muß gezahlt werden.



Neuling
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ländersache.... geh nach hamburg und dort wird sowieso voll dolmetscherkosten übernommen(man muss einfach hör-kaputt nachweisen---[ops]...auch möglich mit mehrere ausbildungsabschlüsse, glaub ich...hab aber eine...)... frag mal iDeas-Team... [wink]

dort kann man auch zusätzlich antrag machen --> fachliteratur,mitschreibkräfte, tutoren...alles wird von sozialamt das kosten übernommen....

bis denne


welche sprache ist denn am ältesten...logo...gebärdensprache


[smash] die würde des hörgeschädigten ist unantastbar [smash]




 Studium mit abgeschlossene Ausbildung.





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