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 Kostenübernahme Gebärdendolmis bei Vorstellungsgesprächen


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Quiz-Millionär´09
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Seit meinem erfolgreich abgeschlossenen Studium im April bin ich arbeitslos gemeldet und erhalte ALG II. Deswegen bin ich beim Jobcenter eingetragen und sie sind für mich zuständig.

Vor zwei Wochen bekam ich eine EInladung zu einem Bewerbertag in Stuttgart. Der Bewerbertag dauert sechs Stunden und es finden unter anderem Vorträge, Assessment-Center, Vorstellungsgespräche und Diskussionen statt.

Dafür habe ich sofort beim Jobcenter einen Antrag auf Kostenübernahme für die Gebärdensprachdolmetscher gestellt. Nachdem ich mich mehrmals dort per Mail, Dolmetschertelefonat und Brief gemeldet habe kam nach 12 Tagen endlich eine Antwort. Ich durfte heute zum Jobcenter gehen und dort wurde mir etwas mitgeteilt was ich gar nicht glauben konnte [ops]

Man teilte mir mit, dass es keine rechtliche Grundlagen gibt, dass das Jobcenter für die Kostenübernahme der Gebärdensprachdolmetscher zuständig ist. Nachdem ich darauf aufmerksam gemacht habe, dass ich einen Anspruch auf Kostenübernahme nach SGB I §19 habe wurde mir daraufhin mitgeteilt, dass das nur der Fall ist, wenn ich im Jobcenter einen Dolmetscher benötige, nicht aber, wenn ich bei Vorstellungsgesprächen einen Dolmetscher benötige.

Ich gab der Sachbearbeiterin die Telefonnummer einer Dolmetscherin und sie rufte bei der Dolmetscherin an. Anschließend bat sie mich raus zu gehen und im Flur zu warten. Nun wartete ich mehr als eine Stunde bevor ich wieder ins Zimmer hineingebeten wurde. Neben der Sachbearbeiterin war nun ihre Vorgesetzte anwesend. Man teilte mir mit, dass man den §33 im SGB IX gefunden hätte und sie haben festgestellt, dass das nicht für den Jobcenter zutrifft. Der Jobcenter bezieht Gelder vom SGB II und nicht vom SGB IX, deswegen können sie mir keine Kostenzusage geben.

Daraufhin meinten sie, dass es zwei Möglichkeiten gibt:

Zum einen soll ich mich an die Rehaabteilung von der Agentur für Arbeit wenden und dort einen Rehaantrag stellen mit der Bitte um Kostenübernahme für Gebärdensprachdolmetscher. Wobei ich schon einen Rehaantrag bei mir habe und den nur dann ausfüllen kann, sobald ich einen Arbeitgeber gefunden habe. Damit würden mir das persönliche Budget und die technischen Hilfsmitteln bezahlt werden. Beim Jobcenter behauptete man, dass es auch einen arbeitgeberunabhängigen Antrag gibt, mit der man eben einen ANtrag auf Kostenübernahme für Gebärdensprachdolmetscher stellen könnte. Und damit können auch Fahrtkosten zu den Vorstellungsgesprächen übernommen werden.

Die andere Möglichkeit wäre:

Mittels einem Vermittlungsgutschein kann man den Integrationsfachdienst einschalten und diese würden die Kosten für Gebärdensprachdolmetscher übernehmen...

Soweit so gut...

Ich ging daraufhin zur Rehaabteilung der Agentur für Arbeit und musste wieder mal warten. Als ich dran kam, wurde mir mitgeteilt, dass die Rehaabteilung mit den Vorstellungsgesprächen GAR NICHTS zu tun hat, GAAR NICHTS! Sie meinten, dass die Sachbearbeiter vom Jobcenter sich genauer informieren sollen und dass das deren Job wäre... Und man teilte mir auch mit, dass ich mich mit einem Vermittlungsgutschein an das Integrationsfachdienst wenden soll. Als ich daraufhin fragte, mit welchen Geldern der Integrationsfachdienst die Dolmetscher bezahlt, meinte man, dass der Integrationsfachdienst das mit dem Jobcenter abrechnet [ops]

Wie soll bzw. darf man das verstehen? Das eine Amt sagt, sie können, da sie dem SGB II angehören, keine Gelder vom SGB IX ausgeben. Das andere Amt meint, dass eben dieses Amt das Geld vom SGB IX ausgibt...

Nun gehe ich morgen zum Integrationsfachdienst und bin mal gespannt was man mir dort sagen wird.

Übrigens teilte man mir in der Rehaabteilung mit, dass sie GAR NICHTS mit den Fahrtkosten für die Vorstellungsgespräche zu tun haben, da soll ich mich an den Jobcenter wenden...


Hier nochmal eine Auflistung des §33 SGB IX:

§33 SGB IX Absatz 3 [Quelle: http://www.sozialgesetzbuch-bundessozia ... ix/33.html ]:
Absatz 3: Die Leistungen umfassen insbesondere
Nr. 1.: Hilfen zur Erhaltung oder Erlangung eines Arbeitsplatzes einschließlich Leistungen zur Beratung und Vermittlung, Trainingsmaßnahmen und Mobilitätshilfen,

§33 SGB IX Absatz 8 [Quelle: ebenda]:
Absatz 8: Leistungen nach Absatz 3 Nr. 1 [...] umfassen auch
[...] die Kosten einer notwendigen Arbeitsassistenz für schwerbehinderte Menschen als Hilfe zur Erlangung eines Arbeitsplatzes


§33 SGB IX Absatz 6 [Quelle: ebenda]:
Die Leistungen umfassen auch [...] pädagogische Hilfen, soweit diese Leistungen im Einzelfall erforderlich sind, um die in Absatz 1 genannten Ziele zu erreichen oder zu sichern [...], insbesondere [...]
Beteiligung von Integrationsfachdiensten im Rahmen ihrer Aufgabenstellung (§ 110)


Die Aufgabenstellung der Integrationsfachdienste nach SGB IX §110 beinhalten u.a. [Quelle http://www.buzer.de/gesetz/5856/a80930.htm ]:

(1) Die Integrationsfachdienste können zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben (Aufnahme, Ausübung und Sicherung einer möglichst dauerhaften Beschäftigung) beteiligt werden, indem sie
[...]
1. die schwerbehinderten Menschen beraten, unterstützen und auf geeignete Arbeitsplätze vermitteln,
[...]
(2) Zu den Aufgaben des Integrationsfachdienstes gehört es,
[...]
8. in Zusammenarbeit mit den Rehabilitationsträgern und den Integrationsämtern die für den schwerbehinderten Menschen benötigten Leistungen zu klären und bei der Beantragung zu unterstützen.


Hier steht nichts davon, dass sie die Kosten für Gebärdensprachdolmetscher übernehmen müssen!

Meine Frage ist: Muss der Jobcenter wirklich keine Kosten für die Gebärdensprachdolmetscher übernehmen? Oder nach welchen rechtlichen Grundlagen ist der Jobcenter dazu verpflichtet, die Kosten zu übernehmen?


Frage nicht: warum etwas NICHT geht - sondern: Was kann ich tun, DAMIT es geht!
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Spitzenmitglied



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Wende dich einfach an Behindertenbeauftragter! Google wird/könnte dein bester Freund sein.

Zitat:
Im jährlichen Bericht des Behindertenbeauftragten werden insbesondere die Jobcenter für mangelhaften Service kritisiert.


Quelle:
http://www.tagesspiegel.de/berlin/;art270,2432790

Zitat:
Bitte beachten Sie, dass Kosten für selbst beauftragte Gebärdensprachdolmetscher vom Jobcenter nicht übernommen werden können.


Quelle:
http://www.berlin.de/jobcenter/treptow- ... ngangszone



Mitglied



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@Lieblings:

Deine Situation ist mal wieder echt zum K..... :( mit der ewigen Hin- und Her - Schickerei.
Aber nicht verzweifeln, denn Dir steht nach § 33 SGB IX unter Punkt (8)ein Gebärdensprachdolmetscher zu, weil hier zu Arbeitsassistenz auch für Arbeitsplatzsuche gilt. Zuständig für die Bezahlung ist der Jobcenter oder auch das Integrationsamt.

So läuft das. Und ich drücke Dir die Daumen und wünsche für die Zukunft viel Erfolg, dass Du bald wieder Arbeit findest.



Spitzenmitglied



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Also ich hatte ja deiner Dolmi auch schon den § 33 genannt.

Aber auch das SGB 2 § 1 Abs. 5 gibt was her!
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__1.html
Wenn die schon SGB II anführen. hmm - ich warte noch auf die Antwort eines RA - melde mich dann.
Solche Probleme hatte ich nie hier in Hessen.

Noch was gefunden!!!
SGB II § 6b Rechtsstellung der zugelassenen kommunalen Träger
(1) 1Die zugelassenen kommunalen Träger sind an Stelle der Bundesagentur im Rahmen ihrer örtlichen Zuständigkeit Träger der Aufgaben nach § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 mit Ausnahme der sich aus den §§ 44b, 50, 51a, 51b, 53, 55 und 65d ergebenden Aufgaben. 2Sie haben insoweit die Rechte und Pflichten der Agentur für Arbeit.
(2) 1Der Bund trägt die Aufwendungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende einschließlich der Verwaltungskosten mit Ausnahme der Aufwendungen für Aufgaben nach § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2. 2§ 46 Abs. 1 Satz 4, Abs. 2 und 3 gilt entsprechend. 3§ 46 Abs. 5 bis 8 bleibt unberührt.
(3) Der Bundesrechnungshof ist berechtigt, die Leistungsgewährung zu prüfen.
Viele Grüße
Karin
Karin



Spitzenmitglied



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Hallo Lieblings,

leider bist auch du in eine knirschende Behördenmühle geraten.
Da weiß manchmal die rechte Hand nicht was die linke tut!
Du nennst das SGB IX §110:

(1) Die Integrationsfachdienste können […] ,

können- nicht aber sollen oder müssen!
Eine Ermessensentscheidung also.

1. die schwerbehinderten Menschen beraten, unterstützen und
auf geeignete Arbeitsplätze vermitteln.


Von diesem Satz könnte man eigentlich die Kostenübernahme
für einen Dolmetscher ableiten.
Mit „unterstützen“ denkt man als GL an eine Dolmetscherbezahlung.

Ob der Sachbearbeiter und sein Abteilungsleiter das auch so sehen,
ist offen.

Es sieht so aus, als brauchst du für den Behördendschungel
noch zusätzlich einen Rechtsanwalt.
Karin ging schon in diese Richtung.


Pyros



Quiz-Millionär´09
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Danke für eure Postings und Hinweise...

Bei Wikipedia habe ich folgendes gefunden:

Das Jobcenter ist zuständig für die Anwendung des Sozialgesetzbuches II (SGB II) und damit für die Auszahlung des Arbeitslosengeld II und die Integration dieser Arbeitslosen und Arbeitssuchenden in Arbeit.

Heisst das, dass der Jobcenter in der Tat keine Leistungen nach dem SGB IX ausgeben darf und dass die Leistungen nach dem SGB IX ein Privilleg ist, die ALG-II Empfänger nicht in Anspruch nehmen dürfen?



@Karin Kommunale Träger wären in diesem Falle der Jobcenter bzw. die ARGE, ist das richtig? Dann haben die Jobcenter die gleichen Rechten und Pflichten wie die Agenturen für Arbeit, ergo sie müssen auch die Leistungen nach dem SGB IX ausführen... hmm...


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Der Weg ist eigentlich klar. Wer lange Zeit auf Arbeitssuche war bekommt vom Arbeitsamt eine Bescheinigung als schwervermittelbar. Das sind meistens ja die Behinderten und über 50jährige Personen. Mit dieser Bescheinigung geht man zum Integrationmsamt, die verpflichtet sind, bei der Arbeitssuche mit zu unterstützen.Nach erfolgreicher Vermittlung wird dann auch der Dolmi bezahlt bei Vorstellungsgesprächen.
Bisher ist das jedenfalls gut gelaufen. Oder wird das unterschiedlich in den Einrichtungen gehandhabt?hm....



Spitzenmitglied



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Hallo Lieblings,

Zitat:
@Karin Kommunale Träger wären in diesem Falle der Jobcenter bzw. die ARGE, ist das richtig? Dann haben die Jobcenter die gleichen Rechten und Pflichten wie die Agenturen für Arbeit, ergo sie müssen auch die Leistungen nach dem SGB IX ausführen... hmm...


Ja, genau so meine ich es! Sie handeln für die AA und haben so die Pflicht. Wie ich sagte, es ist mir hier noch nie untergekommen in der Form. Hier muss man zwar auch Bescheid geben vorher, aber mehr auch nicht.

Ich habe deiner Dolmi das auch geschickt. Ich sehe sie auch heute und versuche für dich etwas zu formulieren. Du solltest vor allem eins machen, alles schriftlich beantragen und Widersprüche abwarten. (auch die nur schriftlich, dann kann man dagegen vorgehen.

Ich würde auch an dieser Massnahme mit Dolmi teilnehmen. Gebe denen Bescheid, dass du dorthin willst, dies ohne Dolmi nicht kannst, also einen bestellst.

Beantrage die Kosten schriftlich! Egal welche Antwort kommt, fahre dorthin, wenn es für dich wichtig ist. Die Kosten kann man hinterher noch einfordern, notfalls einklagen. Ich helfe euch dann dabei. Ich glaube aber kaum, dass die es auf einen Prozess ankommen lassen!

Liebe Grüße
Karin



Spitzenmitglied



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Gelok, es hat nichts mit der erfolgreichen Vorstellung zu tun.
Es wird auch gezahlt, wenn man den Job nicht bekommt.

Gruß Karin



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Diese Probleme kenne ich auch.
@Lieblings
Wie machst du das denn beim Amt? Warst du mit Dolmetscher dort?
Die schriftliche Sprache beherrscht du ja. Mein Arbeitsvermittler ist dazu übergegangen mir so gut wie keine Termine mehr zu geben. Anfragen werden ignoriert. Gehe ich ohne Termin hin, weil es sich nicht mehr aufschieben lässt, schreibt der SB mir seine Antworten zu meinen Fragen auf ein Blatt.

Grundsätzlich müssen die Kosten für einen Dolmetscher von der Agentur für Arbeit getragen werden. Die drücken sich aber gerne davor. Teils auch aus Unkenntnis. Bis vor einigen Jahren gab es für behinderte Akademiker eine Stelle in Bonn, die für die Arbeitsvermittlung zuständig war. Dort kannte man sich in Fragen der Behinderung gut aus. Das war optimal - wurde leider aufgelöst.

Aus meiner Erfahrung würde ich auch sagen: Nimm an der Veranstaltung teil. Unterrichte vorher den SB darüber - schriftlich. Reiche danach die Rechnung des Dolmetschers ein. Sollte es Probleme geben dann kannst du immer noch weitersehen.

Lass erst mal die zuständige Stelle ihre Arbeit machen. Wenn sie die Kostenübernahme ablehnen, so müssen sie dies begründen. Erst dann kann man sehen worauf ihre Ablehnung basiert und entsprechend reagieren. Mündliche, an den Haaren herbeigezogene Argumente seitens des Amts nützen dir nichts. Du verschwendest damit nur Zeit und Energie.

Noch was: bitte immer um rechtsmittelfähige Bescheide. D.h. der Zusatz "gegen diesen Bescheid ist der Widerspruch zulässig" muß drauf stehen. Gegen Aussagen/Schriftverkehr ohne diesen Zusatz kannst du nicht vorgehen.
Drück dir die Daumen, dass alles gut abläuft.



Quiz-Millionär´09
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@Karin

beim gestrigen Gespräch beim Jobcenter habe ich der Sachbearbeiterin und deren Vorgesetzten zweimal darum gebeten, das Gesagte mir schriftlich zu geben und sie gebeten, meinen Antrag schriftlich zu beantworten. Sie meinten, dass das nicht notwendig ist, weil Ihre "Ablehnung" darauf basiere, dass ich schon einen Vermittlungsgutschein für den Integrationsfachdienst habe. Das wäre denen schon "schriftlich" genug und eine schriftliche Begründung, worauf ihre Ablehnung begründet ist, werden sie nicht tun, so teilte man das mir mündlich mit. Und ihr anderes Argument war, dass ich mich an die Rehaabteilung wenden sollte, da diese für die Anwendung des SGB IX zuständig sind.

So weit so gut, ich werde heute noch ein Schreiben verfassen und darauf bestehen, dass ich eine schriftliche Stellungsnahme erwarte und weiterhin die Kostenübernahme erwarte und zum Gespräch hinfahren werde und die Rechnung einreichen werde...

@solo ich kann von den Lippen ablesen und selbst mein Wort rüberbringen und deswegen bin ich in der Lage bei einem "2-Mann-Gespräch" auch ohne Dolmetscher klar zu kommen. Sollte es aber weiterhin Probleme geben, dann werde ich halt einen Dolmetscher zu solchen Gesprächen beantragen, was ja nach §19 SGB I mein Recht ist...

Es ist alles nur Haarspalterei und Kleinholzhackerei. Der Termin ist in 10 Tagen und ich bekomme endlich wieder mal eine Gelegenheit zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen zu werden und dann kommt sowas: erst mal zögern sie 12 Tage rum um mich einzuladen und dann lehnen sie meinen Antrag ab ohne es richtig abgelehnt zu haben... Naja... so ist es nun mal bei den Ämtern...


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Zitat:
So weit so gut, ich werde heute noch ein Schreiben verfassen und darauf bestehen, dass ich eine schriftliche Stellungsnahme erwarte und weiterhin die Kostenübernahme erwarte und zum Gespräch hinfahren werde und die Rechnung einreichen werde...


Es ist natürlich deine Sache wie du vorgehst. Persönlich würde ich einfach den Antrag vorher eingeben und dazu schreiben: ich bitte um einen rechtsmittelfähigen Bescheid.

Wenn du wie oben beschrieben vorgehen möchtest dann bedenke du lässt sich da auf eine nutzlose Diskussion ein. Bringt dir das was?



Ich muß noch was hinzufügen, weil ich das erst jetzt gesehen habe:
Folgendes.
Es ist nun tatsächlich eine andere Situation entstanden, da du beim Integrationsfachdienst warst und diese einen Vermittlungsschein erhalten haben.
Es könnte daher sein, dass nun der Interationsfachdienst diese Kosten zahlt (weiss ich jetzt nicht). Die holen sich das Geld zwar wieder bei der ARGE, aber so ist nun mal Bürokratie.
Daher kann es besser sein, auch dort einen Antrag auf Kostenübernahme einzugeben. Mit dem Hinweis, dass ein Antrag diesbezüglich auch bei der ARGE zeitgleich eingegeben wird.
Wenn du so vorgehst dann kann die ARGE sich nicht rausreden, weil du einen Antrag beim Interationsfachdienst hättest stellen müssen.



Zuletzt geändert von solo am 07.11.2008, 09:54:12, insgesamt 1-mal geändert.

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Hallo,

soweit ich Deinen Fall beurteilen kann, haben die Mitarbeiter vom Jobcenter tatsächlich richtig gehandelt. Dein Ansprechpartner ist die Agentur für Arbeit. Die Reha-Berater können bzw. müssten dir da weiter helfen. Ich würde an Deiner Stelle einen Antrag bei der Agentur für Arbeit stellen (nicht vergessen: Einschreiben oder persönlich abgeben und dies auch bestätigen lassen). Dann muss die Agentur für Arbeit Stellung beziehen. Hier geht es dann bei Ablehung auch Widerspruch usw.
Andere Möglichkeit wäre, du gehst zu einer Servicestelle. Die können dann auch für dich den Antrag entgegen nehmen. Die müssen dann selber zu sehen, wohin der Antrag gehen muss.

Viel Erfolg wünscht dir

Thomas



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@worseck
Die Situation ist ja derzeit so, er ist beim Integrationsfachdienst. Diese Stelle erhält vom AA Gelder damit Behinderte von dort aus in Arbeit vermittelt werden.
Ich weiss nicht ob diese Vermittlungstätigkeit des Integrationsfachdienst zeitgleich mit der Agentur für Arbeit läuft oder ob die Agentur für Arbeit dann in ihrer Vermittlungstätigkeit ruht.
Vielleich weiss du das ja.



Spitzenmitglied



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Hallo Thoams, hallo Lieblings, ich habe gerade mal hier mit dem Kassler IFD gesprochen.

Der Vermittlungsgutschein hat nichts mit den Dolmikosten zu tun. Die muss auch für den IFD die Agentur für Arbeit bezahlen.

Die Jobcenter haben in der Regel einen Geldtopf, asus dem die Domikosten bezhalt werden.

Also was ich oben schrieb, ist schon korrekt.

Der IFD Kassel sagte mir, dass es aber vorher bekannt sein muss und in Absprache mit dem Sachbearbeiter der Domi bestellt werden kann. Da der Vorstellungstermin eine Aussicht auf Erfolg haben kann, gibt es eigentlich keinen Grund die Kosten für den Dolmi abzulehnen!

Informiere die Dolmi darüber, dass sie Ihre Rechnung zwar schicken kann, aber es möglich ist, dass sie auf ihr Geld warten muss.

Notfalls muss man im nachhinein klagen!

Die REHA-Abteilung ist nicht zuständig, weil er keine REHA beantragt hat, er will ja erstmal den ersten Job!
Gruß Karin



Quiz-Millionär´09
Quiz-Millionär´09



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Eben war ich beim IFD und dort wurde mir auch mitgeteilt, dass der Jobcenter dafür zuständig ist. Man kann die Leistung bei der Agentur für Arbeit oder beim Jobcenter beantragen.

Der IFD hat die Aufgabe den hörbehinderten Bewerber bei der Bewerber-Procedere zu unterstützen, in Form von Hilfen beim Bewerbungsschreiben, Vorbereitung für die Vorstellungsgespräche und ähnlichem.

Mitarbeiter vom IFD können den hörbehinderten Bewerber auch bei Vorstellungsgesprächen begleiten und bei der Kommunikation unterstützen, sie sind aber keine ausgebildete Dolmetscher und können diese nicht ersetzen.

Darüber hinaus kann der IFD keine Kosten für Gebärdensprachdolmetscher übernehmen, da sie mit dem Vermittlungsgutschein nur für die Vermittlung eines Jobs vergütet werden und der Vermittlungsgutschein hat überhaupt nichts mit der Kostenübernahme der Gebärdendolmetscher zu tun.

Also geht das ganze noch mal zum Jobcenter...

@Karin das Geld aus dem Geldtopf, mit der die Dolmis bezahlt werden, wird dann bezahlt, wenn der Hörbehinderte bei einem Arbeitgeber angestellt ist --> bei Teamsitzungen oder Kollegengesprächen o.ä.

@Thomas: nach welchen rechtlichen Grundlagen ist die Rehaabteilung bei der Agentur für Arbeit für die Vorstellungsgespräche und die damit verbundenen Dolmetscherkosten zuständig?


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Hi Lieblings, ich meinte das:

Zitat:
Die Jobcenter haben in der Regel einen Geldtopf, aus dem die Domikosten bezahlt werden.


Sie müssen den Dolmi bezahlen.

Die Rehaabteilung ist deswegen nicht zuständig, weil du keinen Reha-Antrag gestellt hast. Das wäre der Fall, wenn du deine Arbeit aus zum Beispiel gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben kannst.
Viele Grüße
Karin



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@Lieblings: Die Sache wird langsam unübersichtlich. NIcht der IFD ist damit gemeint zur Jobsuche unterstützen, sondern das Integrationsamt. Das ist eine Zwischenabteilung zwischen Arbeitsagentur und INtegrationsfachdienst, wie 50:50 Aufgaben.

Bei jeder Arbeitsagentur gibt eine Abteilung für Schwerbehinderte. Ob das die Rehaabteilung gemeint ist?? Diese vermitteln auch, aber das IA geht direkt los in die Betriebe und überzeugt die AG zu Arbeitsplätze zu schaffen.
Wünsche viel Erfolg trotz vielen Hin und Her.



Spitzenmitglied



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Hallo Gelok, der einzige, der hier was unübersichtlich macht, bist im Moment du [lach]

Doch der IFD (Integrationsfachdienst) bekommt einen Vermittlungsgutschein, die sorgen dann für eine Arbeit oder helfen beim Suchen und begleiten zum Vorstellungsgespräch.

Das Integrationsamt ist zuständig, wenn du schon eine Arbeit hast. Das ist auch keine Zwischenabteilung! Das Integrationsamt sucht dir keine Arbeit.

Eine Rehaabteilung vermittelt auch keine Arbeit, die zahlen nur! Und zwar Umschulgungskosten und so was.

Karin



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Gut, was bei den einen gut mit Erfolg geklappt hatte, gilt bei anderen sicher nicht. Wünsche Euch trotzdem viel Erfolg in der Sache. [wink]



Spitzenmitglied



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Mein Anwalt hat mir folgendes geantwortet:

Die Zuständigkeitsfrage kann der GL aber durch Hinweis auf § 14 und 15
> SGB IX lösen: am besten den Antrag beim Jobcenter stellen, und wenn die
> meinen, dass sie nicht zuständig sind, müssen sie selber an die richtige
> Stelle weiterleiten. Wenn sie sich nicht rühren, kann der GL den
> Dolmetscher selbst bestellen (und bezahlen) und die Kosten nachträglich
> erstatten lassen.


Gruß Karin



Quiz-Millionär´09
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@Karin danke für die Mühe und die Hinweise mit den rechtlichen Grundlagen. Heute habe ich wieder ein Gespräch beim Jobcenter und bin mal gespannt, was sie dann zu sagen haben...


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Hallo Lieblings, bitte mache es schriftlich!!!
Sonst bekommst du keine schriftliche Absage, die du angehen kannst und die müssen nichts weiterleiten!!!
Gruß Karin



Quiz-Millionär´09
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Eben bin ich ich vom Jobcenter zurückgekommen.

Ich werde einen Ablehnungsbescheid in den nächsten Tagen erhalten.

Es gibt keine rechtliche Grundlagen aufgrund dessen der Jobcenter mir die Dolmetschkosten für das Vorstellungsgespräch bezahlt.

§33 SGB IX ist eine Leistung der Rehaabteilung der Agentur für Arbeit. Der Jobcenter kann die Leistung bei der Agentur für Arbeit einkaufen.

Die Sachbearbeiterin hat in der Rehaabteilung angerufen. Dort wurde ihr mitgeteilt, dass weder der Jobcenter noch die Rehaabteilung der Agentur für Arbeit die Kosten übernimmt, es sei denn...

es sei denn...

man hat ein laufendes Rehaverfahren in der Rehaabteilung der Agentur für Arbeit. Das heisst, ich muss ein Verfahren haben oder beantragen, damit mir die Dolmetschkosten übernommen werden können.

Als ich daraufhin fragte, um welches Verfahren es sich dann handelt, wenn ein gehörloser Hochschulabsolvent ALG II bezieht und noch nicht berufstätig war und was für einen Antrag er stellen soll, darauf wusste die Sachbearbeiterin keine Antwort. Sie schien mir nervlich ziemlich fertig zu sein. Vielleicht hat sie ja auch Recht und tut nur ihre Pflicht, zumindest sah es so aus, dass sie sich darum bemüht (also keine Sesselfurzerin in diesem Sinne).

Nun heisst es, den Ablehnungsbescheid abzuwarten und einen Rehaantrag zu stellen, fragt sich nur, WELCHEN??


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Tolle Bürokratie mit Verbrechen an Taubstummen! [nerv]



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Lieblings, du kannst keinen Reha antrag stellen, weil du nicht krank bist und keine Umschulung brauchst!

Stelle einen Antrag und die müssen an den (nach deren Vorstellung) richtigen Leistungsträger senden.
Mehr kann ich dir auch nicht sagen!

Viele Grüße
Karin



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Einfacher wäre, wenn Lieblings ein PB beantragt!



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Das geht auch nicht, nur wenn schon eine Leistung genehmigt wurde!



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@Gummikuh, ein PB (Persönliches Budget) kann ich nur dann beantragen, wenn ich einen Arbeitgeber habe, dieses Formular liegt vor meinen Händen...

welche andere Antragsmöglichkeiten gibt es noch ausser Antrag für Umschulung, Antrag auf Kostenübernahme der technischen Hilfsmittel, PB, Dolmetscher während des Arbeitslebens?[/list][/quote]


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Nein, das stimmt nicht!
PB gilt für alle Behinderten, egal ob sie arbeitlos oder berufstätig sind!
Auch Eltern können es für beh. Kind beantragen!



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@Gummikuh

stimmt, PB ist arbeitgeberunabhänig. Danke für den Hinweis, ich werde mich da mal schlau machen...

Bei mir liegt ein Antrag auf Kostenübernahme für technische Hilfsmittel und Gebärdensprachdolmis. Dieses kann ich ausfüllen, sobald ich einen Arbeitgeber habe, muss wohl was anderes sein...


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Zuletzt geändert von Lieblings am 10.11.2008, 16:28:49, insgesamt 1-mal geändert.

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Ja, du hast recht, aber es kann nur in PB umgewandelt werden, wenn ein Leistungsanspruch da ist!



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@Gummikuh,
auch Senioren können es beantragen. Ich gehöre schon zu den Senioren. :)

Vorgestern hat ein „Professor“ (ein Fachmann) Thomas Wartenberg hier in München darüber vorgetragen. Wir sind alle schlau und reich … hm … geworden.

Ja, ja, in München gibt es so viele Südlichter … [stolz]

Dieser Professor wird auch nach Kassel zum Seminar kommen. Siehe hier:
http://gehoerlosen-bund.de/download/pdf ... ogramm.pdf

Dieser Power-Newbie wird von der Kassler Powerdame eine allmächtige Power vielleicht noch lernen?


„Das Universum denkt mit der Hand.“ (Fise)



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Ich bin nicht dabei! So kanne r leider nichts lernen ;-)



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Aha, du bist nicht dabei. Wie schade!
Dann kann der schlaue Professor von dir eben durch Webcam immer noch lernen. Er liebt nicht nur PB sondern auch die High-Technik.


„Das Universum denkt mit der Hand.“ (Fise)



Quiz-Millionär´09
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bei wikipedia habe ich zu Berufliche_Rehabilitation folgendes gelesen:

Behinderte, die Arbeitslosengeld II (Grundsicherung für Arbeitssuchende = Hartz IV) erhalten und somit mindestend 3 Stunden erwerbsfähig sind bekommen zwar Unterhalt von den Arbeitsgemeinschaften bzw. Sozialämtern der "Options"-Kommunen; Rehabilitationsträger für die Teilhabe am Arbeitsleben ist aber die Arbeitsagentur (§ 6a, SGB IX). Sie stellt den Rehabilitationsbedarf fest und macht einen Eingliederungsvorschlag (Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Berufliche_Rehabilitation )

Und beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales gibt es sogar Gebärdenvideos zum Thema "Persönliches Budget" (Quelle: http://www.bmas.de/coremedia/generator/ ... filme.html )

Hmm... dort steht, dass man u.a. persönlich bei der Agentur für Arbeit einen Antrag stellen kann.

Das Seminar in Kassel klingt interessant... vielleicht lass ich mich dort auch schlauer machen
[lach]


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Meine bescheidene Meinung dazu:
Es gibt noch eine Möglichkeit nach § 105 SGB IX dem beratenden Ausschuss für Schwerbehinderte bei der Arbeitsagentur in Anspruch zu nehmen und das Anliegen schriftlich einzureichen. In diesem Ausschuss bestimmt nicht ein Träger allein, sondern dort sitzen auch behinderte Menschen selbst mit drin und entscheiden mit. [wink]
Es ist ein langer Weg mit immer wieder neuen Erkenntnissen
.



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In den nächsten Tagen erwarte ich vom Jobcenter einen Ablehnungsbescheid.

Beim Jobcenter wurde mir auch mitgeteilt, dass der §6 SGB II kein Anspruchsparagraph ist.

Sollte das tatsächlich stimmen, dass es keine rechtliche Grundlage gibt, dass das Jobcenter bzw. die Agentur für Arbeit einem ALG-II Empfänger, der auch kein laufendes Reha-Verfahren hat, die Kostenübernahme für Gebärdensprachdolmetscher für Vorstellungsgespräche übernimmt, dann muss dringend was dagegen getan werden!


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lieblings,

ich würde zum Vorstellungsgespräch trotzdem ohne Dolmetscher gehen. Da du nach meinem Wissen nach auch Lautsprache kannst, denke ich, dass du es vielleicht auch so schaffst. Viel Erfolg!

Klar es ist schwierig, komplizierte Sachen zu verstehen, aber wenn die Chemie mit dem Arbeitsgeber stimmt, schaffen beide eine gemeinsame Kommunikation zu finden. Wenn die Chemie eben nicht stimmt, dann würde sie auch nicht mit einem Dolmetscher besser werden?



Quiz-Millionär´09
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@Zigeunerin,

du hast Recht, ich komme bei einem "klassischen" Bewerbungsgespräch in der Regel ohne Dolmetscher aus. Es handelt sich beim Bewerbertag aber um:

* mehrere Vorträge (verschiedene Infos werden vorgetragen)
* Frage- und Diskussionsrunde mit den BewerberInnen
* Assessment-Center
* Vorstellungs- und Eignungsgespräche mit den BewerberInnen

nunja... Dolmetscher/-innen habe ich mittlerweile keine mehr, da es zu riskant ist für mich und ich die nicht bezahlen kann...


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Wie ich schrieb, ich würde es mir einklagen.
Was die machen ist aktive "Arbeitsverhinderung"!
Viele Grüße
Karin



Spitzenmitglied



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hallo lieblings,

kannst du nicht vielleicht kontakt mit den organisatoren aufnehmen, ob sie
dir nicht irgendwie entgegen kommen? evtl. für dich einzelgespräche
ermöglichen und dass dir schriftlich wiedergeben wird, das in der runde
gesprochen wird. das kann vielleicht eine aushilfe oder assistent von dort
vor ort machen?



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@KK: Arbeitsbehinderung oder -verhinderung?



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nun kommt langsam Licht in den Tunnel...

Der Arbeitgeber hat mir heute überraschend mitgeteilt, dass sie die Dolmetschkosten komplett übernehmen werden und dass ich an einem Alternativ-Termin teilnehmen kann.

@Zigeunerin
ein Einzelgespräch konnten sie mir nicht anbieten, sie waren damit einverstanden, dass ich mit Dolmetscher komme und haben mir Alternativtermine angeboten, für den Fall, dass es mit dem geplanten Termin nicht mit den Dolmis klappt.

@Karin
Ich habe schon seit Oktober ein Gerichtsverfahren mit dem Jobcenter, ist aber wieder eine andere Geschichte... Nun weiss ich nicht, wie lange ein Gerichtsverfahren wegen den Dolmetschkosten dauert und ob die Dolmetscher/-innen damit einverstanden sind, so lange auf das Geld zu warten? Im Moment warte ich auf den Ablehnungsbescheid gegen die Dolmetschkostenübernahme vom Jobcenter und gehe dagegen vor...

@Gummikuh
sowohl Arbeitsverhinderung als auch -behinderung ^^


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Liebelings, ich glaube du sollest die Dolmis fragen, ob sie auf das Geld gegebenenfalls warten. Ich könnte und würde es, doch ich kann nciht für andere sprechen.
Da hilft nur fragen! Viel Glück
Karin



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nun habe ich einen Brief von der Agentur für Arbeit, nachdem ich dort auch einen Antrag auf Kostenübernahme für Gebärdensprachdolmetscher gestellt habe, bekommen. Die Agentur für Arbeit bat mich um Zusendung der Dolmetscherrechnung. Nun kann ich diese nicht einreichen, da ich nicht beim Bewerbertag dabei war und es verschoben wird. Vielleicht kann die Agentur für Arbeit doch die Kosten für Gebärdensprachdolmetscher übernehmen... Ist so ein ziemliches Hin und Her...

Im Januar habe ich dann wieder die Möglichkeit beim Bewerbertag dabei zu sein. Da müsste es dann klappen...


Frage nicht: warum etwas NICHT geht - sondern: Was kann ich tun, DAMIT es geht!
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Lieblings, ich würde der Arbeitsagentur darüber informieren und das Schriftliches von der Firma vorlegen, dass der Termin verschoben wurde. Beim nächsten Termin werden die Dolmetschereinsätze noch benötigt.



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@KDB ich war heute ebenfalls bei der Agentur für Arbeit und habe u.a. den Rehaantrag gestellt und dort wurde mir gesagt, dass ich nochmal einen Antrag stellen soll, wenn ich nochmal zum Bewerbertag fahre.


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Lieblings, hast du damit schon Erfolg, den Dolmetscher für diese Angelegenheiten zu bekommen?



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Mittlerweile bin ich nach Hamburg gezogen, wo ich ein Praktikum absolviere und deswegen bin ich dort beim Jobcenter gemeldet.
Zur Zeit wird die Sache beim Hamburger Jobcenter bearbeitet und die haben mittlerweile gesagt, dass sie sich das überlegen und es sähe positiv aus. Ich konnte auf jeden Fall zwei Dolmetscher einsetzen und das Vorstellungsgespräch bzw. der Bewerbertag ist erfolgreich gewesen. Von 20 Kandidaten wurden 2 ausgewählt und einer davon war ich. Aber es gibt noch ein weiteres Auswahlverfahren, mal schauen, wie es weitergeht :-)


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 Kostenübernahme Gebärdendolmis bei Vorstellungsgesprächen





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