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 Änderung bei Werbungskosten für AZUBI


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Neu - Vielleicht ist es ja für den einen oder anderen hier nützlich. -

Lehrlinge mit ergänzenden ALGII können Werbungskosten in voller Höhe abrechnen.
Besondere Regelungen für AZUBIS mit monatlichen Bruttoeinkommen unter 400 Euro. Bei der Einkommensanrechung können die Werbungskosten in tatsächlicher Höhe geltend gemacht werden.

Werbungskosten sind u.a. Ausgaben für Gewerkschaften und andere Berufsverbände, notwendiges Lehrmaterial (Bücher, Programme), Berufbekleidung.
Außerdem können Fahrtkosten von 20 Cent je Kilometer zwischen Wohnung und Arbeitsort (tatsächlich gefahrene KM- bei berechtige Behinderte) geltend gemacht werden.
Für viele Auzbis ist besonders die Möglichkeit wichtig, Ausgaben für ein Zimmer am Ausbildungsort als Kosten für doppelte Haushaltsführung absetzen zu können...

Die Regelung der Werbungskosten für AZUBIS steht im Gegensatz zu anderen Erwerbstätigen mit einem monatlichen Bruttoeinkommen unter 400 Euro und ergänzenden ALGII. Diese dürfen auch dann nur eine Pauschale von 100 Euro geltend machen auch wenn die tatsächlichen Werbungskosten höher sind.




 Änderung bei Werbungskosten für AZUBI





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