Hier das Schreiben vom INtegrationsamt:
Einstellung der Finanzierung von Gebärdensprachdolmetschern bei Betriebs-/
Schwerbehindertenversammlungen ab dem 01.12.2008
Sehr geehrte Damen und Herren,
bisher wurden vom Integrationsamt des Kommunalverbandes für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS) als freiwillige Leistungen die Kosten für Gebärdensprachdolmetscherleistungen bei Betriebs- I Schwerbehindertenversammlungen in Baden-Württemberg übernommen. Entsprechende Leistungen können nicht der Begleitenden Hilfe im Arbeitsleben nach § 102 Abs. 2 Sozialgesetzbuch IX zugeordnet werden. Die Kosten der Betriebsversammlung hat nach §§ 40 ff. BetrVG der Arbeitgeber zu tragen. Nach § 95 Abs. 6 SGB IX gilt das auch für die Schwerbehindertenversammlung. Dazu gehört auch die Pflicht der Arbeitgeber gegenüber ihren gehörlosen Mitarbeitern, diesen eine barrierefreie Teilnahme an den betrieblichen Veranstaltungen zu ermöglichen. Aufgrund dieser Rechtslage und der seit Jahren zurückgehenden Ausgleichsabgabe, sowie der deutlich gestiegenen Ausgaben für Gebärdensprachdolmetscher sind wir nicht mehr in der Lage, Haushaltsmittel aus der Ausgleichsabgabe einzusetzen.
Hier das Schreiben vom Integrationsfachdienst:
Kostenübernahme des Einsatzes von Gebärdensprachdolmetschern bei Betriebs- und Schwerbehindertenversammlungen
Sehr geehrte Damen und Herren,
in der Vergangenheit haben Sie über den Integrationsfachdienst Böblingen die Kostenübernahme für Gebärdensprachdolmetscher-Leistungen für Ihre Betriebs- und Schwerbehindertenversammlungen
beantragt. Diese freiwillige Leistung wird der KVJS ab dem 01.12.2008 aus Kostengründen nicht mehr übernehmen. Bitte beachten Sie das beigefügte Schreiben von Herrn Ernst, Leiter des Integrationsamtes. Die Regelung gilt auch für bereits beauftragte Dolmetschereinsätze ab dem 01.12.2008. Für Beauftragungen ab dem 01.12.2008 nehmen Sie bitte direkt mit den Dolmetschern Kontakt auf. Eine Liste mit zertifizierten Dolmetschern haben wir beigefügt.
Bei Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Roland Bittlingmeyer Integrationsamt Karlsruhe, Telefon 0721/8107-906 oder per Mail
roland.bittlingmeyer@kvjs.de
Andere Einsätze mit Gebärdensprachdolmetscher im Rahmen der Begleitenden Hilfe sind nicht betroffen. Außerdem möchte ich Sie bitten, weiterhin sicherzustellen, dass die Termine, für die wir Dolmetscher beauftragt haben, stattfinden. Leider kam es in diesem Jahr bereits zu einigen Ausfällen, diese sind mit erheblichen Ausfallgebühren verbunden. Ausfallgebühren, die vom Arbeitgeber zu verantworten sind, beispielsweise bei kurzfristiger Absage, sind vom Arbeitgeber zu tragen. Abschließend möchte ich die Gelegenheit nutzen und mich bei Ihnen herzlich für die gute Kooperation in der Vergangenheit bedanken und freue mich auf unsere weitere Zusammenarbeit.