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 Kein Dolmetscher für Betriebsversammlung


Film-Freak´09
Film-Freak´09



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Am 03.12. habe ich Betriebsversammlung. Ich hatte den Dolmetscher beim IFD beantragt. Der IFD hat mich aufmerksam gemacht, dass der IFD keine Kosten für den Dolmetscher nur für den Betriebsversammlung aufgrund der Kostengründen ab 01.12. übernimmt.

SEid ihr auch davon betroffen? Kann man sich doch dagegen wehren?

Ich habe also die Kosten für den Dolmetscher bei meinem Geschäftsführer beantragt, ob der es übernehmen kann. Er sei allzu bereit, wenn die Kosten klare Grenzen hat...



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Unverschämtlich und diskriminiert.

es muss aus rechtlichen Gründen Widerspruch eingelegt werden.!!!


www.connie-art.de



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Normalerweise soll das ortsansässige Integrationsamt die Dolmi-Kosten (Doppelbesetzung) übernehmen!


ッ Humor ist ansteckend und Lachen ist infektiös, aber beide sind gut für die Gesundheit. ッ



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Grilly, eigentlich muss das Integrationsamt die Dolmetscherkosten laut dem Gesetz übernehmen. Wieso IFD...dies hat damit nix zu tun. Sie sind nur die Zweigstelle sozusagen, wo sie dem Integrationsamt zugeordnet sind. Wenn du die Dolmetscher brauchst, dann musst du direkt beim Integrationsamt beantragen.

Da muss man Widerspruch einlegen.

Ich bekomme die Dolmetschereinsätze für 2 Veranstaltungen (Betriebsversammlung und Schwerbehindertenversammlung) vom Integrationsamt bezahlt.

Muss nachschauen, nach welchem § des Sozialgesetzbuch man Anspruch darauf hat. Da weiss ich nicht im Kopf.



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ja leider und Grund: Dolmetscher hat viel Arbeit mit dem gebärdensprache wg. lange std. und schnell bewegen, was sagt Chef oder mitarbeiter lange redetext... und dolmetscher bekommt schwitzen...leider...

Betriebsversammlung kostet viel geld für Dolmetscher.. z.B. 3,5 Std kostet ca. 300-400 Euro inkl. dolmetscher`s lohn (inkl. abzug auch Versicherung (Krank- und rentnerversicherung und usw.) und fahrkosten.. [sorry] [sorry]
1 std kostet ca. 70 -100 euro. hm

ob chef breits oder nicht wg. kosten für dolmetscher übernehmen...

Dolmtscherin erzählte mir, dass wg grund und bin [crap] schade schade

Empfohlen: Betriebsversammlung besser mit zwei dolmtscher (1 pause und 1 gebärden wie wechsel) und aber aber wg kosten.. [roll]

Problem: man bekommt auch nicht schnell einen dolmetscher, da bei uns sowieso überlastet....

Sieht bei http://www.glvmu.de -> Dolmetscher



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alle 6 Wochen gibt es bei uns für 1 Stunde Mitarbeiterbesprechung, bisher gab es keine Probleme, Dolmetscher zu kriegen, bekam immer Zustimmung.

Dazu einmal im Jahr große MAB mit Betriebsrat und Orientierungsgespräche , bislang noch keine Ablehnung.

Grilly, du hast einen Anspruch darauf, soviel ist es sicher.Zuständig ist das Integrationsamt, manchmal holt man den Empfehlung oder Rat vom IFD ein. So bei mir der Fall, als ich beantragt habe,Dolmetscher für interne Weiterbildung zu bekommen. Es gab keine Probleme.



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tipp: "persönliches budget" beantragen!


Menschen sehen Dinge wie sie sind u fragen:"Warum?"-
Ich träume von Dingen,die es nie gab und frage:"Warum nicht?"



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Also ich habe nachgeschaut.

Begleitende Hilfe im Arbeitsleben gem. § 102 Abs. Ziffer 1 f Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch - (SGB IX) in Verbindung mit §25 Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnungen

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9/__102.html

http://www.gesetze-im-internet.de/schwbav_1988/__25.html



Neuling



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Bei uns ist so IFD zahlt nur bei Betriebsversammlung nicht... andere z.b. Mitarbeitergespräch oder Abt.gespräch ja...
Eigentlich muss Firma Dolmetscherkosten für Betriebsversammlung übernehmen....



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@Surfer, aus welchem Bundesland kommst du her? Eigentlich ist das Integrationsamt verpflichtet, die Dolmetscherkosten zu übernehmen, wenn es dem Arbeitsplatz betrifft.

Die Gesetze, die ich hier genannt habe, sind überall in ganz Deutschland anerkannt. Also nicht nur für bestimmtes Bundesland!!!

Bei mir gab es bis jetzt keine Probleme mit der Kostenübernahme für die Dolmetschereinsätze, wenn ich die Dolmetscher bei den Betriebsversammlungen, Schwerbehindertenversammlungen und Mitarbeiterversammlungen brauche.



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wahey grilley!!

wie bist du eigentlich darauf gekommen, IFD zu beauftragen?
IFD ist keine "Dolmetschvermittlungszentrale" - verpflichtet unter versch. Aufgaben die Unterstützung für die Hörgeschädigte im Berufsleben unterzubreiten wie z.B. bei der Antragstellung beim Integrationsamt.

Man stellt am besten wie bereits von anderen erwähnt direkt beim Integrationsamt einen Antrag (am besten der Gesetztext wie Teilhabe am Arbeitsleben - §.... einbinden) mit der genauen Stundenanzahl der Hilfsbedarf.

Bei meiner letzter Job als Ausbilderin hatte mir das IA 15 Stunden Dolmi-Einsätze zugesagt, sogar auch die Kosten für TeSS hatten sie übernommen.

dir viel erfolg wünsch ik.



Film-Freak´09
Film-Freak´09



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Hier das Schreiben vom INtegrationsamt:

Einstellung der Finanzierung von Gebärdensprachdolmetschern bei Betriebs-/

Schwerbehindertenversammlungen ab dem 01.12.2008

Sehr geehrte Damen und Herren,

bisher wurden vom Integrationsamt des Kommunalverbandes für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS) als freiwillige Leistungen die Kosten für Gebärdensprachdolmetscherleistungen bei Betriebs- I Schwerbehindertenversammlungen in Baden-Württemberg übernommen. Entsprechende Leistungen können nicht der Begleitenden Hilfe im Arbeitsleben nach § 102 Abs. 2 Sozialgesetzbuch IX zugeordnet werden. Die Kosten der Betriebsversammlung hat nach §§ 40 ff. BetrVG der Arbeitgeber zu tragen. Nach § 95 Abs. 6 SGB IX gilt das auch für die Schwerbehindertenversammlung. Dazu gehört auch die Pflicht der Arbeitgeber gegenüber ihren gehörlosen Mitarbeitern, diesen eine barrierefreie Teilnahme an den betrieblichen Veranstaltungen zu ermöglichen. Aufgrund dieser Rechtslage und der seit Jahren zurückgehenden Ausgleichsabgabe, sowie der deutlich gestiegenen Ausgaben für Gebärdensprachdolmetscher sind wir nicht mehr in der Lage, Haushaltsmittel aus der Ausgleichsabgabe einzusetzen.

Hier das Schreiben vom Integrationsfachdienst:

Kostenübernahme des Einsatzes von Gebärdensprachdolmetschern bei Betriebs- und Schwerbehindertenversammlungen

Sehr geehrte Damen und Herren,

in der Vergangenheit haben Sie über den Integrationsfachdienst Böblingen die Kostenübernahme für Gebärdensprachdolmetscher-Leistungen für Ihre Betriebs- und Schwerbehindertenversammlungen
beantragt. Diese freiwillige Leistung wird der KVJS ab dem 01.12.2008 aus Kostengründen nicht mehr übernehmen. Bitte beachten Sie das beigefügte Schreiben von Herrn Ernst, Leiter des Integrationsamtes. Die Regelung gilt auch für bereits beauftragte Dolmetschereinsätze ab dem 01.12.2008. Für Beauftragungen ab dem 01.12.2008 nehmen Sie bitte direkt mit den Dolmetschern Kontakt auf. Eine Liste mit zertifizierten Dolmetschern haben wir beigefügt.

Bei Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Roland Bittlingmeyer Integrationsamt Karlsruhe, Telefon 0721/8107-906 oder per Mail roland.bittlingmeyer@kvjs.de

Andere Einsätze mit Gebärdensprachdolmetscher im Rahmen der Begleitenden Hilfe sind nicht betroffen. Außerdem möchte ich Sie bitten, weiterhin sicherzustellen, dass die Termine, für die wir Dolmetscher beauftragt haben, stattfinden. Leider kam es in diesem Jahr bereits zu einigen Ausfällen, diese sind mit erheblichen Ausfallgebühren verbunden. Ausfallgebühren, die vom Arbeitgeber zu verantworten sind, beispielsweise bei kurzfristiger Absage, sind vom Arbeitgeber zu tragen. Abschließend möchte ich die Gelegenheit nutzen und mich bei Ihnen herzlich für die gute Kooperation in der Vergangenheit bedanken und freue mich auf unsere weitere Zusammenarbeit.



Spitzenmitglied



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Da hat sich Baden-Württemberg aber etwas einfallen lassen.
Ich möchte nicht wissen, wie viele Leute gesucht haben, um die Paragrafen zu finden.

Okay. Hier ist es an den Arbeitgebern zu protestieren!
Das Amt gefährdet mit solchen Massnahmen die Arbeitsplätze der Gehörlosen.

Die Kosten für Dolmetscher sind Peanuts im Vergleich zu Kosten, die für andere Dinge zum Fenster herausgeschmissen werden. Ich bin gespannt, wohin das führt.

Es wird Zeit, dass aus der Kann-Bestimmung ein Gesetz gemacht wird mit einer Muss-Bestimmung.

Hier in Hessen wurde uns mitgeteilt, dass es für Dolmetscher immer Geld geben wird.

Gehörlose und Arbeitgeber müssen sich zusammen tun - und protstieren!
Um einen barrierefreien Arbeitspaltz zu schaffen ...... wer ist zuständig???
Da können nur Rechtsanwälte helfen! Die Paragrafen können meiner Ansicht nach auseinandergepflückt werden.
Gruß Karin



Zuletzt geändert von Karin am 16.11.2008, 12:52:44, insgesamt 1-mal geändert.

Film-Freak´09
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Soll ich auch dem Landesverband der Gehörlosen in Ba.-Wü. fragen, was sie dazu meinen?



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Ich würde vor allem mit meinem Arbeitgeber sprechen!!
Und ja, ich würde es dann auch gleichzeitig mit dem LV der GL besprechen. Vielleicht alle an einen Tisch!

Dann ein Rechtsgutachten von einem Gutachter zum SGB einholen! Die Gewerkschaft könnte auch helfen.

Dolmetscher können hier nicht mehr eingreifen! Wir haben ja schon viel geschafft, aber in diesem Fall sind wir dann auch machtlos.

Gruß Karin



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Grilly, frag mal den Geschäftsführer von LV-Verband, ob er davon wüsste??



Film-Freak´09
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@Kofi: Diese Woche frage ich mal dem Geschäftsführer vom LV...



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Zitat:
Die Kosten der Betriebsversammlung hat nach §§ 40 ff. BetrVG der Arbeitgeber zu tragen. Nach § 95 Abs. 6 SGB IX gilt das auch für die Schwerbehindertenversammlung. Dazu gehört auch die Pflicht der Arbeitgeber gegenüber ihren gehörlosen Mitarbeitern, diesen eine barrierefreie Teilnahme an den betrieblichen Veranstaltungen zu ermöglichen.


Kann es sein, dass der Arbeitgeber den Dolmetschereinsatz beantragen muß und er dann dafür entsprechende Gelder erhält?
Laut § 102 Abs. 2 SGBIX
Zitat:
a.) zur behinderungsgerechten Einrichtung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen für schwerbehinderte Menschen,
d.) für Prämien zur Einführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements und


Stellt das Integrationsamt diese Gelder dafür zur Verfügung. Unter 7.) steht dann, dass diese Gelder auch unter dem PB zur Verfügung gestellt werden können.

Es könnte daher durchaus sein, dass das Schreiben für die Ablehnung nur darauf beruht, dass dein Arbeitgeber diese Anträge ab 1.12.2008 zu stellen hat, anstatt du selbst.



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Zitat:
Hier in Hessen wurde uns mitgeteilt, dass es für Dolmetscher immer Geld geben wird.


Da kann ich nur lachen!

Zitat:
Es wird Zeit, dass aus der Kann-Bestimmung ein Gesetz gemacht wird mit einer Muss-Bestimmung.


Ja, das wurde wohl übersehen. Vieles sind nur kann Bestimmungen und die Bewilligung somit abhängig von mehreren Faktoren. Dies bedeutet auch: Wenn Klagen eingereicht werden, dass die Urteile dann auch immer "Einzelfallurteile" sind und nur sehr wenig nützen, weil sich immer auf diese "Einzelfall" hingewiesen werden kann.

Zitat:
Gehörlose und Arbeitgeber müssen sich zusammen tun - und protstieren!


Welch utopische Vorstellungen noch herrschen sieht man man wieder hier.
Welcher Arbeitgeber wird dies schon tun und aus welchem Grund? Weil er so sozial ist? Arbeitgeber haben andere Interessen.



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Hi Solo, wir haben es schriftlich, dass es immer Gelder geben wird.
Und ich habe grundsätzlich eine positive Einstellung - auch zu Arbeitgebern.

Warum so destruktiv? Gestze zum Wohl Behinderter sind in Zusammenarbeit vieler entstanden. Auch wir Dolmis tun unseren Teil ...

Viele Grüße
;-) Karin



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Haben die LV Baden Würtemberg (oder auch andere LV-Vorstände) und DGB die Möglichkeit hier zu lesen und vielleicht beantworten? Das reale Probleme der Gehörlose müssen künftig ohne Schwierigkeit unterstützt werden. Da ist der Staat verantwortlich. Es kann nicht sein, dass der Staat immer behauptet, dass ihre Budget für das Dolmetscherkosten geringer ausfällt. Die müssen einfach zusammenrechnen, wieviel Hörgeschädigte in einem Bundesland leben und wieviel die Gesamtkosten für jede Dolmetschereinsätze insgesamt kosten. Das dürfen keine Begrenzung mehr geben.

Oder es muss ein Gehörlosenminister im Merkel-Kabinett her. :D


Echtes Wissen ist: Wenn Du das, was Du weisst, als Wissen erkennst, und das, was Du nicht weisst, als Nichtwissen akzeptierst.
(Konfuzius)



Rote Karte!
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Lieber Cellfusion,... :-)
Lesen können hier ALLE unbeschränkt,
nur die User dürfen schreiben.

Warum ist es so sooo schwierig mit den GS-Dolmi-Einsätzen?

Sign_Dialog / Vibelle ( dazu sind sie da ) soll nach den Gründen schauen
und beantworten (nicht verallgemeinernd / pauschalisieren).

In den Betriebsversammlungen können auch 'gut-mit Gl' - kommunizierende Mitarbeiter "dolmetschen", oder aufschreiben.

Das wichtigste wird ohnehin von den Firmen verschriftlicht (Aushang / persönl. Schreiben).

Obligatorische (gesetzlich) BV oder Betriebsbesprechung (Bbs), viel geredet, so nur dem Gesetz vollauf Genüge getan.

Nach der BV oder Bbs wird oft aufgeregt heiss-luft-diskutiert,
dann müssen alle wieder brav an den Arbeitsplatz.

Die Gl können nach der BV vom Betriebsrat oder ... die Infos holen.

"Berufsgehörlose / Berufs-Deafies" die immer nur Rechte fordern,
sollten mal ein paar Jahre in der Privatwirtschaft hart arbeiten
und so realistische Einblicke bekommen!!!

CX, Hg-Beauftragte Person ist möglich; Gehörlosen- / Deaf-Minister -
könnte es geben wenn über 33 % der Bevölkerung echt gl ist. :-)
Und der Finanzminister sollta auch gl sein - ideal-optimal - :-)

--



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Eine gehörlose Ministerin oder Minister wäre doch was ganz normales. Es muß dabei nicht erst ein bestimmter Anteil der Bevölkerung gehörlos sein. Es hat dabei auch was mit gleichberechigter Teilhabe des Einzelnen im Berufsleben zu tun. Bis es mal soweit ist, wird wohl noch viel Wasser die Donau hinunter fließen. Alles ist aber möglich. [smile]

Es gibt ja schon viele Selbsständige in den Berufen , die gehörlos sind und leiten Betriebe mit hörenden MitarbeiterInnen.
Bei Betriebsversammlungen ist schon wichtig, dass man da direkt gut versteht. Wenn es da zum Beispiel um Umstruktuierungen geht, dann weiß jeder, dass diese sich weiterbilden müssen.Warum sollen das gehörlose ArbeiterInnen erst "über mehrere Ecken" erfahren?

Eigentlich dürfte das mit dem Dolmi in Betriebsversammlungen kein Problem sein, wenn dafür ein Persönliches Budget am Arbeitsplatz vereinbart wurde. [wink]



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Cellfusion, da stimme ich dir zu und echt toll was du schriebst.
Ob die LV-Verbände dies lesen, glaube ich kaum, außer die gl-bewusste Leute.
B.Württ. bezahlt seit April Dolmetscherkosten nur für Elternabende, von Budget.
Das haben die LV-Leute gekämpft, aber für die Firmen davon weiß ich nicht.
Da muß ich mal bei LV erkundigen.

Was ich saudoof finde, daß man von Bundesland zu Bundesland selbst entscheiden dürfen.
Ich bin nicht dafü. Es wäre wenn ganz Deutschland in einem sind.
B.Württ. war schon bis heute immer so, bei Wirtschaft super, aber soziales schlecht " Entwicklungsland"



Rote Karte!
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gelok, ... :-)
Zitat:
Wenn es da zum Beispiel um Umstruktuierungen geht,
dann weiß jeder,
dass diese sich weiterbilden müssen.
Warum sollen das gehörlose ArbeiterInnen erst "über mehrere Ecken" erfahren?

Wenn kein Dolmi da, was dann, 'gut-mit Gl"-kommuniz.- Kollege oder
Betriebsrat ... ist die einzige Möglichkeit.

aus den Unterhaltungen mit gl Konzern-Beschäftigten:
Im Großkonzern klappt's es mit den Dolmi, weil der Gl Vertrauensmann ist und
gute Dolmi-Beziehungen (Wunschdolmi) hat. :-)

Die Weiterbildung, Aushang am Schwarzen Brett, berufsspezif. Vorträge ...
steht den Beschäftigten frei ... (kein Zwang) ...
der Gl muss sich selbst darum kümmern.

Insolvenz ... wichtige MitarbeiterVersammlungen in kurzen Intervallen ...
der Insolvenzverwalter spricht ...
da wäre ein Dolmi "Gewehr bei Fuss" gut ... d.h. schnell-schnell-sofort!!!

Den DGB, den LV, den Gl-Institute ... ist das allen sehr lange bekannt... :-(
Nun aufgewacht ... Schnellschußlösungen werden gemacht.

--



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Kofi:

Was ich saudoof finde, daß man von Bundesland zu Bundesland selbst entscheiden dürfen.

***
Nicht ohne Grund haben die Allierten dafuer gesorgt, dass Deutschland nicht das System Frankreich hat, denn es besteht die Gefahr, dass 3. WW wieder von Seite Deutschlands beginnt. Von daher werden die Maechte zwischen Bund und Bundeslaendern aufgeteilt. Ich weiss, dass dies nicht zum hiesigen Thema passt, aber ich wollte erlaeutern, was du oben schriebst.

"Gemäß ihrer Verfassung versteht die Bundesrepublik sich als soziale, rechtsstaatliche und föderale Demokratie." (von wikipedia.de) Nicht ohne Grund ist Deutschland als föderale Demokratie genannt. Mehr hier: http://de.wikipedia.org/wiki/F%C3%B6deralismus

Auch in den USA sind die Maechte zwischen Staaten und Regierung in D.C. aufgeteilt. In Frankreich ist alles von Paris aus geregelt, von daher ist Frankreich ein zentralistischer Einheitsstaat.



Film-Freak´09
Film-Freak´09



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Eben habe ich den Geschäftsführer vom LV in Ba.-Wü. gefragt!



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Bin auch betroffen und bin sehr enttäuschend, dass ich kein kostenlose Dolmetscher mehr für Betriebsversammlung bekomme.
Hab auch schon bei IFD Karlsruhe beauftragt und wurde leider abgelehnt :-(
Bin gespannt, was LV in BaWü sagen wird.
Wenn es so ist, wird die Arbeitsplätze gefährend wie anderen schrieben, tja!



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Ich habe nur Integrationsamt beantragt, da ich persönliches Budget bekomme! NICHT Integrationsfachdienst. (Nicht Verwechselung)
Ich wundere mich schon und bin schon entsetzt, was Grilly schrieb. Finde es unglaublich ungerecht von Integrationsamt in Baden-Württemberg. [crap]


~**!RoCk i$ iN!**~



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Die Sozialgesetzbücher I bis XII sind Bundesgesetze.
Sie gelten in allen Bundesländern von Deutschland.

http://de.wikipedia.org/wiki/Sozialgesetzbuch

Warum es dann zu so unterschiedlichen Kostenübernahmen
von Dolmetschereinsätzen in den einzelnen Bundesländern kommt,
verstehe ich auch nicht.

Möglicher Weise spielen dabei die Landesgleichstellungsgesetze eine Rolle.
Hier hat wieder jedes Bundesland sein eigenes Gesetz
und die dazu gehörenden Ausführungsbestimmungen.

http://de.wikipedia.org/wiki/Landesgleichstellungsgesetz

Es zeigt sich hier einmal wieder die alte Erfahrung im Umgang mit dem Recht:


Recht haben und Recht bekommen sind zweierlei.


Pyros



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Hi Pyros, nein, es sind nicht die LGG einschlägig. Es gilt das Bundesgesetz.

Ich bin der Ansicht, dass die mit den § nicht durchkommen, wenn man vor Gericht geht. Die AG müssen zwar für die Kosten der Betriebsversammlung aufkommen, wenn der Betriebsrat einläd. Doch das gilt meines Erachtens nicht für Kosten die durch die Gehörlosigkeit entstehen.

Ich würde zum RA gehen!
Gruß Karin



Spitzenmitglied



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hi Karin,

im Fall von Lieblings bedeutet das, dass er an zwei Fronten gleichzeitig kämpfen müsste.

1. Es geht um einen Arbeitsplatz zum Einstieg ins Berufsleben.

2. Die zur Bewerbung erforderliche Unterstützung stehen als Paragraphen auf dem Papier,
die zustehenden Leistungen müssen aber ggf. erst eingeklagt werden.


Pyros



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Ich würde die unterschiedliche Handhabung eines Bundesgesetzes direkt in einem Landesbehindertenbeirat die Frage stellen, warum das so ist. Wer ist von den Gehörlosen denn in einem Behindertenbeirat?

Dann nähmlich bekommt der oder die Sozialministerin das Problem direkt auf den Schreibtisch und kann im Ausschuss dann auch Lösungen suchen. [wink]



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Gelok, ich glaube, Uli Hase für Schleswig Holstein und Andreas Kammerbauer für Hessen?? Stimmts Erdbebchen??
Vielleicht dort erkundigen..



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Kofi, dass diese beiden da mitmachen ist ja klar, denn ein Landesbehindertenbeauftragter ist automatisch Mitglied im Landesbehindertenbeirat. Und das Sozialministerium hat den Hut auf.
Mit Andreas Kammerbauer hat man in Hessen schon mal einen ganz wichtigen Mann, der sich in dieser Beziehung der verschiedenen Probleme der Gehörlosen und Hörgeschädigten im sozialen Bereich auch gut auskennt. [smile]

Aber leider muß man dort noch auf eine "richtige" Regierung mit Neuwahlen warten, nachdem die Landtagswahlen in diesem Jahr nichts gebracht hatten.
Trotzdem aber nicht verzagen und wichtige Schritte nach vorne wagen. [wink]



Film-Freak´09
Film-Freak´09



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Bis jetzt noch keine Antwort vom LV Ba.-Wü...

Heute habe ich von meinem Betriebsrat erfahren, dass mein Geschäftsführer grünes Licht gibt, dass er die Kosten für zwei Dolmetscherinnen übernimmt. Welch ein Glück! Aber die Zukunft ist noch ungewiss...wer weiss...



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GrillyHermy, ich freue mich auch mit, dass es geklappt hatte für Dich.
Gut wäre es aber auch, wenn andere gehörlose ArbeitnehmerInnen hier oder in einem Behindertenbeirat ihre Erfahrungen damit weitergeben könnten.Nur so kann sich dann auch was verbessern. [wink]



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Geloks Meinung kann ich nur zustimmen.

Es sollte auf Landesebene eine und Koordinierungs- und
Informationsstelle für Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch geben.

Hier ein paar Beispiele:
Dolmetschereinsatz bei Betriebsversammlungen: Welche Stelle zahlt aufgrund welcher Vorschriften?
Dolmetschereinsatz bei betriebsinternen Besprechungen:……..?
Dolmetschereinsatz bei Bewerbungen:……….?
Dolmetschereinsatz bei beruflicher Fortbildung:…..?
Dolmetschereinsatz beim Arztbesuch:……?
usw.

Nicht jeder GL hat die Möglichkeit,
sich im Internet darüber zu informieren.


Pyros



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Grilly, [super]



Film-Freak´09
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Der Geschäftsfüher vom LV Ba.-Wü. hat sich gemeldet, denn er war krank. ER bat mich, zwei Schreiben ihn zu faxen.

Werde es morgen tun...



Spitzenmitglied
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Grilly, [please] hier posten, sobald du mehr vom LV BW weisst. [dankem] im voraus.



Spitzenmitglied



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Ist ja blöd dass nicht alle Bundesland gleich geregelt sind, es steht nähmlich im Gesetz drin und die können einfach nicht so arm sein.
Ich würde auch zu Rechtsanwalt hingehen, wenn die da verweigern. Ämter sind heutzusagen echt faul geworden. Wo liegen das Problem?


Techno rulez



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vengaboys
Gute Frage hast du gestellt! Also liegt von Sparforderung von Oben, sodass müssen die Sachbearbeiter ein Art "Dumm verkaufen", sodass muss auch rechbehelfwürdige Entscheidung vorliegen, damit Streit von Verwaltungsgericht kommen können. Daher weiss ich auch, dass Überlastung Verwaltungsgericht vorliegt.

Problem: Dolmi Einsatz unterliegt nur SBG IX, aber nicht SBG X. SBG X ist nur für Behördenverkehr gedacht. Wenn Integrationamt zahlte, da hat mit SBG nicht direkt zu tun, sondern andere Ausführungbestimmung. Die zahlen ja aus dem Topf.

IM Grund genommen, dass wir an Taubheit nicht verschuldet sind. Trotzdem haben wir hohe politische Barrier zwar in Hinblich auf Gesundheitsreform. Die andere Barrier führt zum Teil auch aus der dunkle deutsche Stunde zuruck.



Neuling



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was hat LV-BW geschrieben?? was hat heraus ergebnis??
hoffe, dass erfolg beim IFDkosten oder??



Rote Karte!
Rote Karte!



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schneefall, 02.07.09,
"was hat LV-BW geschrieben?? was hat heraus ergebnis??
hoffe, dass erfolg beim IFDkosten oder??"

Ein Vesuch das Thema wach zu küssen.

Nach dem "16.12.08 - Posting"
ist das Thema 6 1/2 Monate im
tiefen Dornröschenschlaf...

--



Mitglied



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Bei mir klappt es immer 2 Dolmetscher/innen über Betriebsversammlung, Schwerbehindertenversammlung und Gruppengespräch für 1 Dolmetscher/in, jedes Monat einmal. Das Integrationsamt zahlt immer. Kein Problem für mich!

Interessant, ich habe gelesen, bei Dir gibt es ein Problem. Und jetzt?



WM-Rangl.-Sieger ´14
WM-Rangl.-Sieger ´14



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Deafknuddelchen,
Zitat:
Interessant, ich habe gelesen, bei Dir gibt es ein Problem. Und jetzt?

Wen meinst Du das denn? [ops]


.:.



Spitzenmitglied
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Meine liebe Yampi,

sie meint bestimmt unser besten Grilly.... [wink]



Mitglied



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GrillyHermy hat geschrieben:

Der Geschäftsfüher vom LV Ba.-Wü. hat sich gemeldet, denn er war krank. ER bat mich, zwei Schreiben ihn zu faxen.

Werde es morgen tun...


Deswegen frage ich. Das meint King Deafbear recht. ;o)



Film-Freak´09
Film-Freak´09



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Nicht nur das, sondern auch dieses Integrationsamt in KA macht immer bürokratische Probleme...alles voll Chaos! [evil]...

Der Gl-Verband und Dolmetscherverband kämpfen sich darum und es kann noch dauern...




 Kein Dolmetscher für Betriebsversammlung





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