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Aktuelle Zeit: 29.03.2024, 12:15:09





 neues Kindergeldproblem


Neuling



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hi an alle,

bin voll ratlos. Und zwar bin ich jetzt 21 geworden. Im Jahr 2007 habe ich mein Abitur gemacht und bis dahin war alles ok. Seitdem wollte ich ein Jahr in einem 400 Euro Job ein bisschen Geld für mein späteres Studium verdienen und natürlich noch Bedenkzeit haben, was ich so überhaupt studieren soll.
Anfang diesen Jahres kommt ein Brief in dem steht das ich keinen Anspruch auf Kindergeld habe seitdem ich meinen Abschluss habe. Außerdem muss ich einen überbezahlten Betrag zurückzahlen (bzw meine Eltern).

Daraufhin habe ich im Internet einen Artikel gefunden in dem steht, dass man Anspruch auf Kindergeld hat, wenn das Geld was man verdient zu einem weiteren Ausbildungszweck dient. Ich habe das Geld ja auch gespart um mir mein Studium ein bisschen finanzieren zu können. Das habe ich ihnen auch geschrieben.
Daraufhin kam ein Mahnbrief, der überhaupt nicht auf meinen Brief eingegangen ist und jetzt muss ich irgendwas ausfüllen und habe keinen Anspruch auf Kindergeld.

Kann mir da jemand weiterhelfen???

vielen Dank



Mitglied



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ich finde blöd und unverschämtlich.
Du musst einen Widerspruch einglegen. Laut Bundesverfassungsgericht hättest du Anspruch eingelegt.
Du darft bis 400 Euro verdienen (1-2 x Jahr), d.h nicht überschritten.
Wenn du Studienplatz hast, benötigst du Bescheinigung mit Stempel wegen Anspruch auf Kindergeld.

ich würde per Google stöbern.
http://www.sozialleistungen.info/con/so ... rgeld.html
http://www.google.de/search?hl=de&q=Kin ... ende&meta=


www.connie-art.de



Spitzenmitglied



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Hi Olga,

im ersten Link von Connie steht klipp und klar:

Kindergeld wird mindestens bis zum 18. Lebensjahr des Kindes gezahlt.
Befindet sich das Kind in einer Schul- oder Berufsausbildung bzw. im Studium,
wird Kindergeld bis grundsätzlich maximal zur Vollendung des 25. Lebensjahres gezahlt

Leider hast bist du dein Orientierungsjahr etwas falsch angegangen.
So wie du es dir vorstellst, geht das nicht! Dein 400 Euro Job zum Ansparen ist für die Kindergeldstelle keine Ausbildung!
Also gibt es auch kein KiGe dafür.
Wenn du dich letztes Jahr zum WS 07/08 an verschiedenen Hochschulen beworben
und keinen Studienplatz bekommen hättest, würde dir jetzt Kindergeld zustehen!
KiGe wird nämlich auch zur Überbrückung bezahlt,
wenn eine Ausbildung mangels Ausbildungsplatz nicht aufgenommen werden kann.
Ansparen ist sowieso keine gute Idee, falls du Bafög beantragen willst.
Das nette Amt bezieht deine Spargroschen in die Berechnung mit ein.
Den vollen Bafög-Satz bekommst du erst, wenn dein Erspartes weg ist!

Sende eine PM, wenn du mehr wissen willst.


Pyros



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Bin mir nicht sicher ob dir doch Kindergeld zusteht. Es gibt einen Freibetrag pro Jahr (glaube so um 7000 Euro im Jahr).

7000 Euro wären die Grundlage für "bereinigtes Einkommen" d. h. Man muß so rechnen: Betrag den du im Jahr verdient hast - dann Abzüge z. B. Fahrtkosten oder Kosten die mit der Arbeit zu tun haben (Berufskleidung z. B.) wenn dann 7000 oder weniger übrig sind hast du Anspruch auf Kindergeld. Das Gilt auch für Lehrlinge und Studenten auch Schüler oder Weiterbildung.



Mitglied



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@ Pyros
Das stimmt nicht so ganz mit dem Ersparten. Etwas darf man haben. Wie viel weiss ich jetzt auch nicht.



Spitzenmitglied



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solo hat geschrieben:

Das stimmt nicht so ganz mit dem Ersparten. Etwas darf man haben. Wie viel weiss ich jetzt auch nicht.


Dann schreibe mal wieder, wenn du es genauer weißt! [confused]

Du könnstes auch mal in Connies Links stöbern, vielleicht bist du danach schlauer :D


Pyros



Mitglied



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@ pyros

Danke für deinen Hinweis zu dem Link oben.
Deine Bemerkungen tragen nicht gerade dazu bei, dass ich mich hier im Forum willkommen fühle.



Spitzenmitglied



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@solo,

Zitat:
7000 Euro wären die Grundlage für "bereinigtes Einkommen" d. h. Man muß so rechnen:[...]


Was hat das mit der Frage von Olga am 4.8.08 zu tun??

Wenn du "bereinigte Überlegungen" postest, kommen die bestimmt gut an.

Was du bisher geschrieben hat, fällt eher in die Rubrik "eitle Selbstdarstellung".


Pyros



Mitglied



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@ Pyros
Zitat: Was du bisher geschrieben hat, fällt eher in die Rubrik "eitle Selbstdarstellung". Zitat Ende

Du wirst jetzt ausfallend und beleidigend.
Ein Forum ist so weit ich weiss dazu da, dass man sein Meinung äußern kann oder auch Erfahrungswissen weiter geben kann. So wie dies oben auch geschehen ist.
Gibt es im GL-C@fe ein Monopol auf diesen Austausch? Könnte ja sein, dann bitte ich um Information.

Mein Beitrag ist sachlich und weist daraufhin, dass auch bei höherem Einkommen (z.B. Lehre) als der angegebene Betrag von 7680 Euro noch Kindergeld gezahlt werden kann - wenn z. B. Fahrtkosten/Arbeitskleidung usw. zu berücksichtigen sind.



Spitzenmitglied



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solo hat geschrieben:

Mein Beitrag ist sachlich und weist daraufhin, dass auch bei höherem Einkommen (z.B. Lehre)
als der angegebene Betrag von 7680 Euro noch Kindergeld gezahlt werden kann -
wenn z. B. Fahrtkosten/Arbeitskleidung usw. zu berücksichtigen sind.


Das dürfte Olga kaum interessieren. Sie hat nur einen 400 € Job.
Und 12 Monate x 400 € ergibt gerade mal 4.800 € im Jahr.


Pyros



Spitzenmitglied
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Vielleicht sollte man das hier lesen?
http://www.behinderte-kinder.de/kindergeld/kigeld.htm (noch über 27.Lj hinaus kann man KiGe beziehen)

http://www.muskelschwund.de/index.php?id=653 (hier steht es auch -> mind. 50% oder "H" im SBA)

Vermutlich wurde das vor kurzem ein wenig geändert -> 25.Lj und nicht mehr als 7.680€
http://www.bafoeg-aktuell.de/cms/sozial ... inder.html

Es gibt wohl schon eine "Sonderregelung" für Behinderte ...

KiGe für Behinderte die nicht mehr als ca. 7188€ - 7.680€ (?) im Jahr verdienen,
UND wenn die Behinderung vor dem 27. Lj oder 25. Lj (?) eingetreten sind ...

Und ich glaub, das geht auch nur, wenn die 1. Wohnsitz bei den Eltern ist. [neutral]
Am besten fragt man dazu einen Steuerberater ...


****~cat



Spitzenmitglied



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hi snowcat,

für die hier diskutierten Fälle (Abiturientin, Studentin) ist IMHO nicht die
Einkommensgrenze von 7.680 Euro ein Problem, sondern die Auslegung dieser Voraussetzung:

"...so wird das Kindergeld über das 18. Lebensjahr und auch über das 25. Lebensjahr hinaus gezahlt,
sofern das Kind aufgrund einer körperlichen, seelischen
Behinderung nicht selbst in der Lage ist,
für seinen Unterhalt aufzukommen und sein Leben aus eigener Kraft zu bestreiten.


Dass Amt dürfte argumentieren, dass allein schon wegen des Abiturs davon auszugehen ist,
dass das Kind zukünftig (nach dem Ende der Ausbildung) seinen Lebensunterhalt allein bestreiten kann.

Aber probieren kann man es trotzdem!


Pyros



Mitglied



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Zitat Pyros
Was du bisher geschrieben hat, fällt eher in die Rubrik "eitle Selbstdarstellung".Zitat Ende

Wie ich sehe ist das immer noch drin. Was machen hier die Moderatoren?
Pyros, schau mal bitte in Wikipedia unter der Suchbegriff "Rufmord".
Ich kann dir versichern dass ich das nicht nötig habe. Schon gar nicht hier!



Spitzenmitglied



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solo hat geschrieben:
Ich kann dir versichern dass ich das nicht nötig habe.
Schon gar nicht hier!


Was?


Pyros




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