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Aktuelle Zeit: 28.03.2024, 10:43:34





 Erfahrungen mit persönlichem Budget


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Hallo,
das persönliche Budget ist ja schon länger im Gespräch. Es gibt hier ja auch schon Threads dazu. Meine Frage ist, ob schon jemand persönliches Budget beantragt und auch bekommen hat. Wenn ja, für welche Bereiche? Erfahrungen? Ich frage mich, welche Vorteile Gehörlose von einem persönlichen Budget haben können. Ich persönlich kann bis auf wenige Ausnahmen keine Vorteile erkennen.
Gruß
Thomas



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HI Thomas,

das ist eine gute Frage. Viel Theorie aber wenig Erfahrungen. Das haben die Ämter auch selbst. Zu wenige Anträge sind bisher gestellt worden. Einige Bewilligt, aber auch welche abgelehnt.
Doch gibt es gute Wege. Aber: Es ist nicht generell für alle gleich. Jeder hat andere Vorraussetzungen dazu.

Nach § 57 und § 58 SGB IX aber gibt es einen guten Weg, wo auch Arztbesuche, verschiedene Vorträge und Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft mit Dolmi drunter fallenm.
Der DGB sollte die Erfahrungen sammeln und weitergeben können.

Schöne Grüße ins Hamburger Land [wink]



Spitzenmitglied
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Ich selbst habe ein persönliches Budget, so sagt man Arbeitsassistenz! Es hat ziemlich sehr lang gedauert, bis ich es endlich bekomme.
ich habe letzten Jahr Oktober 2007 Antrag an Integrationsamt (nicht Integrationsfachdienst; BITTE KEINE VERWECHSLUNG) gemacht, dass ich ein persönliches Budget brauche. Integrationsamt verlangt auch: Schwerbehindertausweis, wie sieht deine Arbeitsbereich aus?, warum Dolmetscher notwendig? Wieviel Stunden brauchst du für Dolmi? Arbeitsbeschreibung von dir, wie du deine Aufgaben machst, da dein Chef berichten muß? etc.
Leider sehr sorgfältig ausfüllen!
Daher kann Integrationsamt nochmal nachprüfen, ob es für dich wirklich lohnt.
Ich habe erst meine Genehmigung im Mai bekommen, kann Integrationsamt für mich bezahlen.

Ich habe bisher kein Problem oder keine Schwierigkeiten mit meinem persönlichen Budget, weil ich 4-5 mal im Monat einen Dolmetscher für die Teambesprechung bestelle, wirklich sorgenfrei! So oft kannst du einen Dolmetscher bestellen, aber abhängig auch, wieviel EURO bekommst du jeden Monat von Integrationsamt? Ich bekam vom letzten Mai das Geld (von Oktober bis Mai), das reicht davon aus, dass ich öfter bestellen könnte!

Ich denke, das persönliche Budget ist nur wichtig, wenn man viel mit Menschen arbeitet, beispiel ich arbeite in einem sozialen Bereich, darum habe ich auch davon mein Recht! Beispiel Schreiner, Metallbauer oder so ist nicht so unbedingt, ein persönliches Budget zu bekommen.
Für mein Privat brauche ich kein persönliches Budget, weil ich genau weiß, da ich sicher kaum verwende. Für meine Arbeit ist schon klar, ist mir wichtig!

Brauchst du dieses persönliche Budget für deine Arbeit oder dein Privatleben?

Noch Frage, worseck?


~**!RoCk i$ iN!**~



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Es gibt hier offenbar zwei Wege mit dem persönliche Budget:
Einmal für die, die Abeit haben zur Teilhabe nach dem Schwerbehindertenrecht und beruflicher Rehabilitation am Arbeitsplatz

Und einmal nach SGB IX -Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft zur Teilnahme an der Gesellschaft und Kultur für gl Leute zur Mitarbeit in sozialen AG und sozial-politische Arbeit, Vorträge, Arztbesuche usw. mit Dolmi



Spitzenmitglied
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@gelok

ja klar, wie du da geschrieben hast!

Ich denke so, dass ein persönliches Budget eher bestimmt wenig Chance für privates Bereich bekommt.


~**!RoCk i$ iN!**~



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@Crazyrockfanie:

Dein Nick lässt sich schön schreiben [wink]
Wie bei Dir ist, gibt es mit der Einführung des SGB IX die Möglichkeit schon länger auch für Gehörlose einen Arbeitsassistenten zu bekommen. Dieses wurde jetzt individuell für Dich mit einem Persönlichen Budget (PB) umgewandelt und Du entscheidest selbst, wen Du zur Hilfe holst und wie (über die Art der Kommunikationshilfen) Richtig, oder?

Es gibt aber auch für den privaten Bereich ein PB zu Arztbesuchen, Vorträge oder MItarbeit in sozialen Arbeitskreisen, Behindertenbeirat usw. Das heißt auch in der ehrenamtlichen Arbeit für Behinderte.Dieses PB ist trägerübergreifend ( es hat mehrere Träger wie Krankenkassen, Sozialamt, Stadtverwaltung usw) Dieses Recht besteht für jeden Behinderten seit 1.1.2008
Alles wird natürlich geprüft und genehmigt. Das Ganze ist nicht pauschal, sondern wird individuell festgelegt. Wer hat solche Anträge schon gestellt? Und wie ist gelaufen?



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Hallo,
spannend wird es, wenn persönliches Budget mit mehreren Kostenträgern beantragt wird. So z.B. Arbeitsassistenz (Integrationsamt), Dolmetscher für Arztbesuche (Krankenkasse), Umschulung (Agentur für ARbeit) usw. Für mich ist die Frage, ob ich dann selber entscheiden kann, wofür ich das Geld ausgeben will (mehr Arbeitsassistenz oder mehr Arzt usw.) Und Verwendungsnachweis: ich habe gelesen, dass man nur wenig Verwendungsnachweis machen muss. So wie ich Integrationsamt kenne, wollen sie alle Rechnungen. Ist das hier auch der FAll? Wenn ja, wo ist dann die Vorteile beim persönl. Budget, außer selber Dolmetscher auswählen? Hierzu Erfahrungen?
Teilhabe an der Gesesllschaft § 57 ist einkommensabhängig. also nur für Studies und hartzIV-Empfänger interessant. hier Erfahrungen?
Gruß
Thomas



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@Worseck:

Es gibt Erfahrungen, wonach Anträge auf PB nach § 57 SGB IX einkommenunabhängig sind, denn man muß genau dazu schreiben, für was das gebraucht wird.
Man kann bei einem ehrenamtlichen Einsatz in der Öffentlichkeit doch nicht einen Dolmi selbst bezahlen. So wäre das keine Teilhabe am Leben in der Gesellschaft.

Später kann ich Dir dazu mehr erklären. Also bis dann....



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@gelok
Ich bin gespannt....



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@Gelok: Einkommensunabhängige Leistungen sind die nach § 17 SGB I (bei Ausführung von Sozialleistúng, z.B. Arztbesuch), § 19 SGB X (Gespräch mit dem Sozialleistungsträger, z.B. Termin bei Agentur für Arbeit), § 102 SGb IX oder § 33 SGB IX (Arbeitsassistenz)... Wenn du diese Leistungen zu § 57 SGB IX zählt, dann hast du mit Einkommensunabhänigkeit Recht. Nur ich meine Dolmetschleistungen speziell im "privaten" Bereich wie zum Beispiel Besuch beimRechtsanwalt, Informationsveranstaltung, "normale" Beratungsstellen usw. Dies bleibt weiterhin einkommensabhängig, auch mit persönl. Budget. Rechtsgrundlage hierfür ist § 7 Satz 2 SGb IX. Leider! Ich würde mich freuen, von dir was anderes zu lesen....

Gruß
Thomas



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Hi Thomas,

der erste Teil Deines Schreibens ist ja klar.
Ich meine auch den zweiten Teil im privaten Bereich. Da fehlen noch viele Erfahrungen auch in den Ämtern.
Wenns soweit ist, werde ich Dich die Erfahrungen mitteilen.
Bis dahin noch etwas Geduld
Gruß Gerda



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soviel ich weiß, irgenddeine Ämtern mit dir einen Termin vereinbaren will, muss Ämtern oder so selbst Dolmetscher/in bestellen, nicht du! DAS ist oft Problem, da viele Ämtern viel zu wenig Erfahrung oder keine Information davon haben.

Als persönliches Budget im privaten Bereich liest keiner im Sozialgesetz, was ein Behinderter unbedingt braucht, ist oft schwierig! Wer interessiert sich davon?


~**!RoCk i$ iN!**~



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Das sollte normalerweise auch so sein, dass die Ämter den GSD oder Kommunikationshilfen für Taubblinde bestellen. Es ist in der Realittät aber sehr unterschiedlich.Da gibt es Einrichtungen, die sich barrierefrei nennen und Rampen gebaut haben, Treppenstufen markiert aber dann von Gehörlosen und Taubblinden erwarten, dass sie einen GSD mitbringen und auch bezahlen.

Mit dem Antrag auf PB müssen sich die Ämter und Träger damit beschäftigen und einen gut lösbaren Weg finden. So einfach [wink]



Rote Karte!
Rote Karte!



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Persönliches Budget für
Zitat:
Nur ich meine Dolmetschleistungen speziell im "privaten" Bereich
wie zum Beispiel Besuch beim Rechtsanwalt, Informationsveranstaltung,
"normale" Beratungsstellen usw.
Dies bleibt weiterhin einkommensabhängig,
auch mit persönl. Budget.
Rechtsgrundlage hierfür ist § 7 Satz 2 SGb IX. Leider!


Weitere gute Fragen bei:
- Einkommensabhängig -
-ab welche Höhe?
-welcher Nachweis will das Amt sehen?

Das steht bestimmt schon fest?

In der Schwebe ist noch die Anwendung für den "Privat Bereich".

Normale Beratungstellen...
Mieterverein; Verbraucherschutz; Kriminalpolizei-Prävention-Beratung; Kreditberatung ...,
Gesundheit-Beratung beim Arzt ...
was noch...?

--



Spitzenmitglied



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Man erkennt aus den Beiträgen hier:
PB ist ein "Bürokratismus-Monster"!
Es ist die übliche Strategie der Politiker: alles im sozialen
Bereich mit viel "Antragformularen", verschiedenen Ämtern,
jeden Kleinkram extra belegen, usw.
Ein Teil der berechtigten Menschen geben schon beim Anblick
der Formulare auf. Ein anderer teil gibt auf nach warten bei Ämtern
und zu anderem Amt geschickt werden usw.
Und sowas halten einige Gl für besser als den Nachteilsausgleich
nach skandinavischem Muster?!
Naja, manche Gl, denen es gut geht, sind typische "gute deutsche Bürger",
lieben staatliche Kontrolle und gönnen anderen Gl nicht die paar Euro
Nachteilsausgleich zur freien Verfügung.



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@ Worsek
das mit der Einkommensabängigkeit halt ich für voll daneben.
Wo steht das überhaupt, dass diese Leistungen Einkommensabhängig sind?
Denn es geht ja um Geleichstellung mit nicht Behinderten. Hat ein Nichtbehinderter die gleiche Arbeit und auch Einkommen wie ein Behinderter dann muß der Nichtbehindertevon seinem Geld nichts ausgeben - weil er keine Behinderung hat. Der Behinderte soll aber von seinem Geld Dolmetscher nun privat bezahlen. - Wo ist da die Gleichstellung? Denn der Behinderte ist ja dadurch schlechter gestellt als ein nicht Behinderter.



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@CharlyBrown:
Mit der Einrichtungen der Servicestellen wird man nicht mehr von Amt zu Amt geschickt und so eine Bürokratie weniger Trotzdem ist alles noch kompliziert, denn man muß vorher gut informieren, was mit dem Persönlichen Budget denn überhaupt gemeint ist für Gehörlose. Und da ist wieder der ganze Pragrafendschungel und Vorschriften, wie Worseck auch geschrieben hatte..

Das alles zu lesen eignet sich sicher nur beim Frisör zu lesen, weil dann die Haare besser zu Berge stehen, und sich besser schnippeln lassen(Dieser Satz ist als Spaß gemeint [wink] )

@Solo:
Es gibt allgemein noch wenig Erfahrungen dazu, auch zur einkommensunabhängigkeit. Du kannst Dich informieren per Fax oder Schreibtelefon direkt im Bundessozialministerium oder bei einem Behindertenbeauftragten vor Ort. Dann nochmals Antrag stellen. Wenn möglich, kannst Du auch einen Budgethelfer bestimmen, der Dich da mit begleitet.Dann also viel Erfolg. [wink]



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Persönliches Budget bedeutet nur, dass man statt der Sachleistung Geld bekommt, um selber die Leistung zu kaufen. Wenn die Leistung vorher einkommensabhängig war (z.B. Dolmetschen im privaten Bereich), dann ist es mit dem persönlichen Budget auch. Hier ist keine Änderung.
Mit dem persönlichen Budget kann man selber einkaufen gehen. Auch nur noch einen Antrag statt viele einzelne. Das Problem wird sein, dass viele Ämter damit überfordert sind.



Rote Karte!
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Worseck,
zu PB - 'einkommensabhängig' ... , alle ratlos, kopfkratz,
Einkommensgrenze?

Dann bei der fraglichen Stelle testen, vorsprechen zusammen mit Dolmi.
Die Hosen runterlasen für die amtsschimmelige Bewilligungsprüfung.
Diese Tour lieben die Schreibtisch-Personen.

--



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@yakamoz: ich war mir immer sicher, dass Leistungen der Sozialhilfe immer einkommensabhängig war. Plötzlich geisterte das Gerücht (es stand auch in Gl-Zeitungen), dass mit persönlichem Budget diese Leistung jetzt einkommensunabhängig sein soll. Nur hat mir bisher keiner erklären können, warum dies plötzlich so sein soll. Ich habe auch den § hier genannt, warum es mit persönlichen Budget die Sozialhilfe einkommensabhängig bleibt.

Ich hoffe, dass dieses Gerücht der Einkommensunabhängigkeit von der Welt ist. Hier nochmal:

Sozialhilfe bleibt auch mit persönlichem Budget einkommensabhängig.



Rote Karte!
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Worseck,
genau... :-)
das Gerücht ist sehr schön und hat sich schnell verselbstständigt ... :-)
Der Gefärdenfunk funzt so prima. ;-)

Dass beim Amt die Begehrenden erst mal die Hosen runterlassen müssen
wird bei den Formularen und Nachweis-Unterlagen schnell klar.

Die Verwirrung durch Gerüchte, da sollte der GehörlosenBund
als die Lobby der Gl für eine Klarheit für das Gehörlosen-Umfeld bemühen.

--



Spitzenmitglied



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PB ist nur dann Einkommensunabhängig, wenn es um Dolmetscher
bei Arzt oder Arbeitsassistenz im Beruf geht.
Im privaten Bereich muss man selbst zahlen oder beim
Sozialamt "Hosen runter lassen" wie Yak es treffend nennt.

Der Nachteilsausgleich wie in Skandinavien oder Italien,
ist grundsätzlich das bessere System.
Nur für einige tausend Beamte, die zur Zeit mit PB-Formularen
bearbeiten, bewilligen,prüfen, beschäftigt sind, wäre die
Einführung des skandinavischen System schlecht, sie hätten
keine Arbeit mehr.



Spitzenmitglied



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Charly, das stimmt so nicht ganz.
Bei allen Ämtern wird der Dolmi bezahlt.
Nur wenn es um die Teilhabe am kulturellen Leben geht, ist es einkommensabhängig.

Yak, die Grenzen kenne ich leider nicht genau.
Aber man kann einiges abziehen, wie Miete und Unterhalt für Kinder etc...
Bitte beim Amt selbst nachfragen.
Karin



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@ gelok
Mein Antrag war nicht für ein persönliches Buget. Da ging es um was anderes. In erster Linie darum, dass Anträge für Hilfsmittel (egal welche) formlos gestellt werden können (Begründung muß enthalten sein).
Bei einem Einkommensnachweis würde ich sogar noch akzeptieren, dass man einen Einkommensnachweis (Gehaltabrechnung oder ALG) vorlegen muß, aber nicht 8 Seiten ausfüllen soll, die auch noch die Rentenansprüche abfragen. Das ist unverschämt!
Bei Informationen über Dritte ist immer Vorsicht geboten. Macht euch selbt erst schlau. Hab hier z.B. die Information erhalten, dass man einen Dolmetscher beim Anwalt nicht unbedingt selbst bezahlen muß - ist natürlich vom Einkommen abhängig. Der GBD sagt pauschal der Dolmetscher muß selbst bezahlt werden - stimmt also nicht ganz.
Ganz kurz noch hier zu Dolmetscher und Anwaltskosten, die werden bei ALG II immer ersetzt. Der Antrag muß bei Gericht gestellt werden. Demnächst gehe ich mal ins Gericht und frage nach ab wieviel Einkommen man den Dolmetscher selbst bezahlen muß. Kann ja sein, dass jemand mal in die Lage kommt und dies benötigt. Poste das dann auch hier.



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@Karin
Bei allen Ämtern wird der Dolmi bezahlt.

Das stimmt! Seit die wissen, dass ich dort mit Dolmetscher hinkomme kriege ich keinen Termin zur Vorsprache - habe 3x schriftlich darum gebeten. Sind auch wichtige Sachen, die ich abklären muß - also legitim nicht nur mal kurz irgendwelche Info.



Spitzenmitglied



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Dann lass den Dolmetscher einen Termin abmachen! ;-)
Glaub mir, du bekommst einen! ;-)

Wenn nicht, macht einen Termin beim Vorgesetzten, das hilft.
Viele Grüße
Karin



Spitzenmitglied



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Noch ein Tipp, du solltest mal versuchen an deinen Brief den du schickst eine Rechnung des Dolmis dranzuhängen, der dir den Brief von deiner DGS in Schriftform gemacht hat.

Mit Krankenkassen haben wir das schon erfolgreich gemacht. Die Briefe von denen versteht kein Mensch, also hab ich übersetzt und seine Antwort verschriftlicht. Alles zusammen an die KK - die haben bezahlt.

Gruß Karin



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Nachdem ich nun zu einigen Vorträgen zum PB gwesen war, bin ich immer noch nicht schlauer daraus geworden. Weil jeder etwas anderes formulierte. Dabei gab es auch Meinungen, dass dieses generell einkommenunabhängig ist.

Was ist nun richtig? Um es genauer zu erfahren, habe ich selbst nochmals nachgehakt. Und nun?
Also: Alle Leistungen zur Teilhabe an der Gesellschaft, Teilhabe zum Arbeitsleben, Leistungen zur Rehabilitation sind einkommensunabhängig, wenn sie von Krankenkassen, Arbeitsagenturen, Unfall- und Rentenversicherung übernommen werden.Wenn dieses nicht der Fall ist, dann können sich die Betroffenen an den Träger der Sozialhilfe wenden, der ebenso die Leistungen zur Teilhabe, Teilhabe zum Arbeitsleben und der Reha übernehmen können. Dann aber muß das Einkommen nachgewiesen werden und ist einkommensabhängig.

Ein bischen kompliziert das Ganze. Es ist also nicht viel Neues und das Persönliche Budget nur eine "neuer Umschlag" für das alte BUndessozialhilfegesetz.



Spitzenmitglied



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Gelok, Zitat:
"Es ist also nicht viel Neues und das Persönliche Budget nur eine "neuer Umschlag" für das alte Bundessozialhilfegesetz.

So ist es ganz offensichtlich.
Die hörenden Politiker, Sozialbeamten usw denken:
"Gl brauchen nur Dolmi bei Ämtern, Ärzten, stundenweise
am Arbeitsplatz (Arbeitsassistenz) und alles ist OK, die Gl
sind dann nicht mehr benachteiligt."
Man reduziert alle allgemeinen und beruflichen Nachteile
tauber Menschen auf "Gebärdensprachdolmi und deren Finanzierung".
Das auch taube Menschen, die aus eigener Kraft in einem guten
Beruf gut verdienen, trotzdem gegenüber vergleichbaren Hörenden
sehr benachteiligt sind, will man nicht wahrhaben, es wird sogar
von den Betroffenen selbst geleugnet.
Mit falsch verstandenem Selbstbewusstsein wird getönt:
"Wir sind nicht behindert, nur sprachliche Minderheit".
Darüber freuen sich jene Politiker, die gern bei sozialen Ausgaben
sparen!
Forderung auf Nachteilsausgleich nach skandinavischem Muster wird
dadurch abgewürgt.



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@CharlyBrown:

In vielen Punkten gebe ich Dir recht. Jedoch kann man das nicht pauschalisieren. Es hat zwar einige Verbesserungen gebracht, aber vielen Betroffenen auch nicht.
Verfolgt man die Diskussionen hier in manchen Thread, dann ist man ständig nach der Suche von Diskriminierungen und Zeichen von Audismus usw.KLar dass auch darüber sich Gedanken gemacht werden sollten, aber das Soziale insgesamt ist doch nicht alleine Aufgabe anderer.Man glaubt, dass die Gebärdensprache gesetzlich anerkannt ist und dann werden anderen in der Politik zum Beispiel schon kümmern.

Leider zeigt die Realität, gerade in den Gesprächen um das Persönliche Budget auch für gehörlose Menschen, dass die Gebärdensprache und die Behindertengleichstellungsgesetze noch nicht auf allen Ebenen der Verwaltungen agekommen ist. Die einzelnen Gesetze müssen auch in die Praxis umgesetzt werden, damit sie für die Gehörlosen wirksam werden können. Und nicht nur einseitig zu Hilfen zur Kommunikation. Jeder GEhörlose hat das Recht auf freie Entfaltung in Beruf und Freizeit. In der Umsetzung der Gesetze ist viel Nachholebedarf. Es bleibt zu hoffen, dass nach den Kulturtagen sich alle wieder in das
Soziale stürzen und wirkliche Verbesserungen schaffen können.




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