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Aktuelle Zeit: 28.03.2024, 11:04:20





 Kindergeld für Behinderte


Spitzenmitglied



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Ich habe heute im Internet gelesen, dass die Möglichkeit besteht, über dem
27. Lebensjahr (jetzt 25. LJ) darüber hinaus weiterhin Kindergeld zu
bekommen, wenn man behindert ist und die Verdienstgrenze von etwa
14.000€ nicht überschritten hat.

Mich interessiert nun, wer von euch schon mal Kindergeld mit mind. 27 Jahren
beantragt hat?

Hier eine kurze Information darüber:
http://www.familien-wegweiser.de/bmfsfj/generator/wegweiser/stichwortverzeichnis,did=44094.html



Spitzenmitglied
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Das sehe ich etwas andert das ist ein fehler ..............................
Kindergeld endet immer ab jetzt bei 25 Jährigen nicht mehr 27 Jährigen.
Es hat mit Behinderung nichts zu tun.

Kindergeld

Das Kindergeld wird einkommensunabhängig gezahlt. Es ist nach der Zahl der Kinder gestaffelt und beträgt:

*

für das erste, zweite und dritte Kind monatlich 154 Euro
*

für das vierte und jedes weitere Kind monatlich 179 Euro

Seit dem 1. Januar 2007 gilt:
Kindergeld gibt es grundsätzlich

*

für alle Kinder bis zum 18. Lebensjahr,
*

für Kinder in Ausbildung, die im Jahr 2007 das 26. oder 27. Lebensjahr vollenden (Geburtsjahrgänge 1980 und 1981) weiterhin bis zum 27. Lebensjahr,
*

für Kinder in Ausbildung, die im Jahr 2007 das 25. Lebensjahr vollenden (Geburtsjahrgang 1982) bis zum 26. Lebensjahr,
*

für Kinder in Ausbildung, die im Jahr 2007 das 24. Lebensjahr vollenden oder noch jünger sind bis zum 25. Lebensjahr (ab Geburtsjahrgang 1983),
*

für arbeitslose Kinder bis zum 21. Lebensjahr.

Für Kinder, die wegen fehlendem Ausbildungsplatz eine Berufsausbildung nicht beginnen oder fortsetzen können, gelten die oben genannten Regelungen für Kinder in Ausbildung.

Das Kindergeld für ein Kind über 18 Jahre entfällt bei eigenem Kindeseinkommen ab 7.680 Euro im Jahr. Das Kindergeld wird an die Person ausgezahlt, in deren Obhut sich das Kind befindet. Lebt das Kind mit beiden Eltern zusammen, können diese bestimmen, wer von ihnen das Kindergeld erhalten soll.



Spitzenmitglied



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Hi Calva,

lies mal im diesem Bundesgesetzblatt auf Seite 4 unter Punkt 20, §52.

Demnach muss man außerstande sein, sich selbst zu unterhalten.
Es gelten zudem Ausschlussfristen.
Dann bekommt man ggf. auch über das 27. Lebensjahr hinaus Kindergeld.


http://217.160.60.235/BGBL/bgbl1f/bgbl106s1652.pdf


Pyros



Spitzenmitglied



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@Pingu: Wer lesen kann, ist klar im Vorteil... [roll]

Wenn das Kindergeld für Behinderte normal ausgezahlt würde, hätte ich doch
nicht extra einen Thread dafür aufgemacht...

Danke für deine Bemühungen, mich auzuklären dass das Kindergeld bis zu
25./27. Lebensjahr ausgezahlt wird, aber das weiß hier doch jeder.

Was ich mit dem Thread sagen wollte, ist:
BEHINDERTE können über diese Altersgrenze darüber hinaus weiterhin
Kindergeld bekommen, wenn sie sich noch in Ausbildung befinden, berufsun-
fähig sind oder einen sehr geringen Lohn haben (bis zu 14.000€ pro Jahr).

Das hat die Krankenkasse von meinem Vater (sie haben einen ähnlichen Fall)
gesagt und jetzt werden wir versuchen, den Antrag zu stellen. Ich wollte
wissen, ob hier jemand den Antrag mal gestellt hat und Erfolg dabei hatte?



Spitzenmitglied



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calva, probieren kannst du mal! ein versuch ist es wert! :D


Menschen sehen Dinge wie sie sind u fragen:"Warum?"-
Ich träume von Dingen,die es nie gab und frage:"Warum nicht?"



Spitzenmitglied



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@Pärchen: Ja, sicher, ich werde das mal ausprobieren. Von zwei Freunden
weiß ich, dass sie das Kindergeld weiter bekommen, weil ihre
Ausbildung noch nicht beendet ist.



Spitzenmitglied



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Tipp: Mit Kinderkleidung zum Amt gehen! [british]
Kige auf eurem Konto oder Eltern´s Konto?



Spitzenmitglied



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14.000 dm, meinst du?
denn ich las nur 7.680 euro pro jahr. [confused]


Menschen sehen Dinge wie sie sind u fragen:"Warum?"-
Ich träume von Dingen,die es nie gab und frage:"Warum nicht?"



Spitzenmitglied
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@Calva

Wer lesen kann, ist klar im Vorteil...

Dann zeig uns mal wo das beschrieben ist! [confused]
Man kann es versuchen, viel erfolgt.



Spitzenmitglied
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Vorerst, hab es nie versucht - aber lt. URL:

http://www.finanztip.de/recht/familie/sparbuchregel12.htm

1) Die Behinderung MUSS vor dem 27. Lj eingetreten sein
2) Wer pro Jahr nur 7.188€ verdient hat Anspruch drauf.
3) Und wer ein Vermögen von 15.500€ hat, scheidet aus...

Und das letzte Wort hat vermutlich doch die Familienkasse ...


****~cat




 Kindergeld für Behinderte





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