Unterschriftensammlung - gehörlose Eltern in NRW fordern Änderung des Gesetzes für Kommunikationshilfenverordnung
Marion Nistor, 1. GECO-Vorsitzende, schreibt:
Wir gehörlosen Eltern (egal , ob die Kinder hörend, gehörlos oder behindert sind) benötigen immer einen Gebärdensprachdolmetscher beim Elternsprechtag, Elternabend oder bei anderen Veranstaltungen im Kindergarten und in der Schule.
JEDOCH werden die Kosten des Gebärdensprachdolmetschers vom Sozialamt, Jugendamt, Schulamt oder anderen Behörden NICHT übernommen. Der Grund: Es gibt einen großen LOCH im Schulgesetz und Sozialgesetzbuch (SGB IX).
Das Schulamt muss die Kosten des Gebärdensprachdolmetschers laut Schulgesetz nur übernehmen: - bei der Klassenpflegeschaftssitzung - bei der Schulpflegeschaftssitzung - bei Mitwirkung in der Klasse und in der Schule (Eltern selbst als Vertreter o.ä.) Aber NICHT beim Elternabend, Elternsprechtag oder bei Veranstaltungen (z.B. Sommerfest) in der Schule und im Kindergarten!
Dagegen kämpfen wir! Wir brauchen die Unterschriften von allen betroffenen Eltern. Andere Personen, die uns unterstützen möchten, dürfen auch unterschreiben, allerdings müssen alle in NRW wohnen, da es ja nur um ein Gesetz für NRW geht.
Außerdem sammeln wir auch die Ablehnungsbescheide (bitte alle Namen möglichst schwarz markieren).
Die Unterschriften-Listen sollten bis zum 12. Dezember direkt bei Dirk Gajdosch abgegeben oder per Post an Dirk Gajdosch, Palantstr. 2, 50226 Frechen geschickt werden.