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 Neue Verordnung über d. Staatlichen Prüfungen in Hessen


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Neue Verordnung über die Staatlichen Prüfungen in Hessen und Meldeschluss zur Staatlichen Prüfung für Dozenten für Deutsche Gebärdensprache


Am 15. September 2010 ist die neue Verordnung über die Staatlichen Prüfungen für Übersetzerinnen und Übersetzer, Dolmetscherinnen und Dolmetscher, Dozentinnen und Dozenten für Deutsche Gebärdensprache (DGS) und Untertitlerinnen und Untertitler für deutsche Sprache (ÜDPVO) im Amtsblatt des Hessischen Kultusministeriums erschienen.

Das Amt für Lehrerbildung, Dezernat Staatliche Prüfungen, in Darmstadt bietet ab sofort folgende Prüfungen an:

    • Staatliche Prüfungen für Übersetzerinnen und Übersetzer für die gewählte Sprache

    • Staatliche Prüfungen für Dolmetscherinnen und Dolmetscher für die gewählte Lautsprache

    • Staatliche Prüfungen für Dolmetscherinnen und Dolmetscher für die Deutsche Gebärdensprache (DGS)

    • Staatliche Prüfungen für Dolmetscherinnen und Dolmetscher für internationale Gebärden oder Gebärdensprache eines anderen Landes
    (NEU!!)

    • Staatliche Prüfungen für Dolmetscherinnen und Dolmetscher für Schriftdeutsch (NEU!!)

    • Staatliche Prüfungen für Dozentinnen und Dozenten für Deutsche Gebärdensprache (DGS)

    • Staatliche Prüfungen für Untertitlerinnen und Untertitler für deutsche Sprache
    (NEU!!)




Seit 2006 haben Dozenten für Gebärdensprache die Möglichkeit, im Amt für Lehrerbildung in Darmstadt/Hessen (AfL) die Staatliche Prüfung zur Dozentin / zum Dozenten für Deutsche Gebärdensprache abzulegen.

Die Prüfung beinhaltet das Anfertigen einer Hausarbeit, Erstellen einer Unterrichtseinheit, Präsentation einer Unterrichtsstunde á 45 Minuten aus der Unterrichtseinheit, Gespräch über die Unterrichtseinheit und die Umsetzung der Unterrichtstunde, Zusammenfassung eines Textes in DGS, Gespräch über das Thema der Hausarbeit und Prüfungsgespräch zu den von dem Prüfling gewählten 4 Themenschwerpunkten (Linguistik, Didaktik und Methodik, Pädagogik, Psychologie, Geschichte, Politik, Kultur und Soziologie der Gehörlosen).


Der nächste Meldeschluss zur Staatlichen Prüfung für Dozenten für Deutsche Gebärdensprache ist am 15. Oktober 2010.

Auf folgender Seite "Dozentinnen und Dozenten für Deutsche Gebärdensprache"
finden Sie in der Prüfungsverordnung (Downloadbereich) Informationen, welche Unterlagen Sie für die Meldung zur Prüfung benötigen und weitere Informationen zu Prüfungsanforderungen, Zulassungsvoraussetzungen sowie einzelne Prüfungsteile.


Weitere Informationen auch zu den Prüfungsgebühren entnehmen Sie dem Downloadbereich der Seite "Staatliche Prüfungen".


Elke Menges, Mitarbeiterin im AfL Darmstadt, steht für Ihre Fragen gerne zur Verfügung (elke.menges@afl.hessen.de, Bifon: 06151 – 3682 555, Fax: 06151 – 3682 551).


http://www.afl.hessen.de




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