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Virtuelles Kommunikationsforum für Gebärdensprachnutzer
Aktuelle Zeit: 26.04.2024, 22:54:38





 Bitte um Orientierung zur Anerkennung der DGS!


Neuling



offline
Hallo

nach langen Suchen im Internet und auch hier kann ich nicht Infos über die gesetzliche Regelung zur Anerkennung der Deutsche Gebärdensprache (DGS) finden.
Bitte um eure Hinweise, wo ich es finden kann!

DANKE!



Spitzenmitglied



offline
hallo Aina

leider "Ländersache".

Aus Hessen hier der Link: (siehe § 8) http://www.hessenrecht.hessen.de/gesetze/34_Fuersorge_und/34-46-HessBGG/HessBGG.htm


Gruss Marky

* Weg mit dem Audismus *



Mitglied



offline
Hallo Aina,

auf Bundesebene gibt es zwei Gesetze, in den die DGS seine Anerkennung gefunden hat:

1. § 19 SGB X:
Amtssprache
(1) Die Amtssprache ist deutsch. Hörbehinderte Menschen haben das Recht, zur Verständigung in der Amtssprache Gebärdensprache zu verwenden (...).

2. § 6 Behindertengleichstellungsgesetz (BGG)
Gebärdensprache und andere Kommunikationshilfen

(1) Die Deutsche Gebärdensprache ist als eigenständige Sprache anerkannt.

Daneben gibt es - wie DeafMarky erwähnt hat - diverse Landesgleichstellungsgesetze, in den die DGS anerkannt wurde.

Ich hoffe hiermit geholfen zu haben.

Gruss Thomas




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