nach langen Suchen im Internet und auch hier kann ich nicht Infos über die gesetzliche Regelung zur Anerkennung der Deutsche Gebärdensprache (DGS) finden.
Bitte um eure Hinweise, wo ich es finden kann!
auf Bundesebene gibt es zwei Gesetze, in den die DGS seine Anerkennung gefunden hat:
1. § 19 SGB X:
Amtssprache
(1) Die Amtssprache ist deutsch. Hörbehinderte Menschen haben das Recht, zur Verständigung in der Amtssprache Gebärdensprache zu verwenden (...).
2. § 6 Behindertengleichstellungsgesetz (BGG)
Gebärdensprache und andere Kommunikationshilfen
(1) Die Deutsche Gebärdensprache ist als eigenständige Sprache anerkannt.
Daneben gibt es - wie DeafMarky erwähnt hat - diverse Landesgleichstellungsgesetze, in den die DGS anerkannt wurde.