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 "Ferndolmetschen nicht erlaubt"


Spitzenmitglied



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Durch Posting von Speedmaus siehe viewtopic.php?p=1264835#p1264835 kam ich heute zu neue Thread, was uns alle Handybesitzer, Notebookbesizer betrifft. Heutige Zeitalter UMTS / LTE sind alle Hörgeschädigte wohl froh, dass sie z.B.: Verbindung mit TESS oder andere Dienstleistungsfirma.

Zitat von Speedmaus:
Zitat:
Beim Arzt- oder Behördenbesuch ist das Ferndolmetschen mit dem Notebook per Tess nicht erlaubt. Ferndolmetschen gehört nicht zur Tess-Dienstleistung. Tess ist nur ein TELEFONvermittlungsdienst für Hörgeschädigte, siehe Link: Ferndolmetschen bei Tess nicht erlaubt


Ehrlich gesagt, dass mir zu neu ist. Weil kein gesetzliche Lage gibt, oder?

Siehe auch: viewtopic.php?p=1264835#p1264835

In mein Posting schrieb ich auch, dass gehörlose Handy-und Funkstick Besitzer via UMTS nicht den TESS anrufen dürfen, wenn sie unterwegs sind. Nur zu Hause oder Büro wo dort zweckmassig beantragt worden. Daher halte ich Wortanwendung Ferndolmetschen sinnmässig nicht genau defeniert sind, weil

1.) TESS betreibt sowieso ja Ferndometschen wo "Telefon" steht. Handy oder Funkstick sinnmassig lst. PDF-Hinweis verboten.
2.) deutsche Telekommunikation-Gesetz ist zumTeil sogar alte Zopf aus der alte DBP Zeit dabei. EU Telekommunikationrecht bin ich zur Zeit nicht im Bild.
3.) Es gibt bei O2 Hörgeschädigte ein Angebot Ferndolmetscherdienst! Firma heisst: VerbaVoice. Siehe Verba-Voice-Webseite

Vor Weihnachten wurde ich von O2 informiert, dass Schriftdolmetscherdienst auch über o2 Netz erreichbar. Ich habe bei Verbavoice angefragt, jedoch bin ich Preislage schockiert! Sogar lt. Schreiben von Verbavoice bei Arztbesuch auch Dolmetscherdienst auf Abrechnung mit Krankenkasse sei möglich. Ach, da muss ich erstmal unser Dolmetscherdienstleistungsfirma in Bielefeld erfragen, ob dies uberhaupt funktionieren kann. Also Verbavoice bietet nur Schriftdolmetschen via Funkstick an.



Spitzenmitglied



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Eigentlich sollte zwischen Telefon-Dolmetschen und Person-zu-Person (vor Ort) unterschieden werden. Frage ist, wer bezahlt die Dolmetscher.

Das Telefon-Dolmetschen ist eine Vorrichtung, um tauben und schwerhoerigen (und sprechbeeintraechtigen) Personen den ungehinderten, barrierefreien Zugang zum Telefondienst zu ermoeglichen. Die Kosten dafuer sollte von allen Telefonteilnehmern gleichmaessig getragen werden. Schriftdolmetschen ist auch miteingeschlossen. Jedoch zahlen in Deutschland taube Teilnehmer leider mehr als hoerende Teilnehmer, wenn sie Gebuehren an TESS zahlen und die dafuer noetige Hardware fuers Video-Telefon kaufen muessen. Das ist ungerecht. Entweder muessen alle Telefongesellschaften den gesamten Telefondolmetschdienst finanzieren oder alle Telefonteilnehmer durch eine zusaetzliche Gebuehr beitragen (wie 75 cents pro Telefon monatlich in den USA; mit diesem Geld werden die Hardware und die Betriebskosten der Dolmetschvermittlungsdienst finanziert). TESS versteht sich nur als Telefonvermittlungsdienst.

Beim Dolmetschen vor Ort muessen verschiedene Stellen die Dolmetschkosten bezahlen, wie Betriebe, Krankenkassen, Gemeinden, Kirchen, Staat, Gericht, oder gar jede Dienstanbietende (wenn gesetzlich vorgeschrieben wie in den USA). Das ist was beim Ferndolmetschen geschieht, da der Dolmetscher nicht persoenlich erscheinen kann.


Hartmut




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