Durch Posting von Speedmaus siehe
viewtopic.php?p=1264835#p1264835 kam ich heute zu neue Thread, was uns alle Handybesitzer, Notebookbesizer betrifft. Heutige Zeitalter UMTS / LTE sind alle Hörgeschädigte wohl froh, dass sie z.B.: Verbindung mit TESS oder andere Dienstleistungsfirma.
Zitat von Speedmaus:
Zitat:
Beim Arzt- oder Behördenbesuch ist das Ferndolmetschen mit dem Notebook per Tess nicht erlaubt. Ferndolmetschen gehört nicht zur Tess-Dienstleistung. Tess ist nur ein TELEFONvermittlungsdienst für Hörgeschädigte, siehe Link:
Ferndolmetschen bei Tess nicht erlaubtEhrlich gesagt, dass mir zu neu ist. Weil kein gesetzliche Lage gibt, oder?
Siehe auch:
viewtopic.php?p=1264835#p1264835In mein Posting schrieb ich auch, dass gehörlose Handy-und Funkstick Besitzer via UMTS nicht den TESS anrufen dürfen, wenn sie unterwegs sind. Nur zu Hause oder Büro wo dort zweckmassig beantragt worden. Daher halte ich Wortanwendung Ferndolmetschen sinnmässig nicht genau defeniert sind, weil
1.) TESS betreibt sowieso ja Ferndometschen wo "Telefon" steht. Handy oder Funkstick sinnmassig lst. PDF-Hinweis verboten.
2.) deutsche Telekommunikation-Gesetz ist zumTeil sogar alte Zopf aus der alte DBP Zeit dabei. EU Telekommunikationrecht bin ich zur Zeit nicht im Bild.
3.) Es gibt bei
O2 Hörgeschädigte ein Angebot Ferndolmetscherdienst! Firma heisst:
VerbaVoice. Siehe
Verba-Voice-WebseiteVor Weihnachten wurde ich von O2 informiert, dass Schriftdolmetscherdienst auch über o2 Netz erreichbar. Ich habe bei Verbavoice angefragt, jedoch bin ich Preislage schockiert! Sogar lt. Schreiben von Verbavoice bei Arztbesuch auch Dolmetscherdienst auf Abrechnung mit Krankenkasse sei möglich. Ach, da muss ich erstmal unser Dolmetscherdienstleistungsfirma in Bielefeld erfragen, ob dies uberhaupt funktionieren kann. Also Verbavoice bietet nur Schriftdolmetschen via Funkstick an.