Danke KdB. Bin eeeben auch auf die URL des Landesverbandes
Ba-Wü gestossen und habe den Text gefunden:
Quelle: Ministerium für Arbeit und Soziales Baden-Württemberg
03.07.2008 „Ab sofort können hör- oder sprachbehinderte Eltern von nicht hör- oder sprach-behinderten Schülerinnen und Schülern die Kostenübernahme für Gebärdensprachdolmet-scher anlässlich von Elternabenden oder notwendigen Eltern-Lehrer-Gesprächen beantragen“, sagte der Staatssekretär im Ministerium für Arbeit und Soziales und Beauftragte der Landes-regierung für die Belange behinderter Menschen Dieter Hillebrand am Donnerstag (3.7.) in Stuttgart. „Das Land stellt hierfür zunächst im Rahmen eines Modellprojekts für das laufende Jahr 40 000 Euro als freiwillige Leistung zur Verfügung.
In Zeiten der Haushaltskonsolidierung ist dies ein sichtbares Zeichen einer aktiven Politik für Menschen mit Behinderungen, um ihre Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern“, betonte Hillebrand.
In Baden-Württemberg hatten Menschen mit Hör- oder Sprachbehinderungen bislang ledig-lich in Verwaltungsverfahren das Recht, zur Geltendmachung eigener Rechte mit den Dienst-stellen und sonstigen Einrichtungen des Landes in Gebärdensprache oder mittels entsprechen-der Kommunikationshilfen zu kommunizieren. Die jeweiligen Dienststellen haben die dafür erforderlichen Aufwendungen zu tragen. Auf Initiative des Behindertenbeauftragten der Landesregierung müssen die betroffenen Eltern bei der Verwirklichung der Erziehungs-partnerschaft Schule-Eltern nun nicht mehr auf die einkommens- und vermögensabhängige Leistung der Sozialhilfe bei der Übernahme der Kosten für eine Kommunikationshilfe verwiesen werden. Sie haben jetzt vielmehr die Möglichkeit, sich mittels Gebärdensprach-dolmetscher barrierefrei über die schulische Entwicklung ihrer Kinder informieren zu können. „Das dient der gesamtpersönlichen Entwicklung und ist auch für den Schulerfolg und die Schulintegration wichtig“, zeigte sich der Staatssekretär überzeugt.
Die Bewilligung des Einsatzes von Gebärdensprachdolmetschern beziehungsweise die Über-nahme der Zusage für eine entsprechende Kostenerstattung übernimmt der Landesverband der Gehörlosen Baden-Württemberg e.V. (Hohenheimerstr. 5, 70184 Stuttgart, Gehörlosen-dolmetschervermittlungszentrale). Ein entsprechender Antrag und nähere Informationen zum Verfahren für den Einsatz eines Gebärdensprachdolmetschers für den schulischen Bereich sind über die Homepage des Landesverbands der Gehörlosen,
www.lv-gl-bw.de abrufbar. Der Landesverband ist auch per Fax: 0711 - 23 60 616 oder email:
dvz-bw.wagner@arcor.de für entsprechende Dolmetscheranforderungen erreichbar.
http://www.lv-gl-bw.de/html/intro.htm
Suuuuper, werde es ihr gleich weiterleiten
MR.MOKONA ? u n v e r k ä u f l i c h!!