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Aktuelle Zeit: 22.11.2024, 01:48:58





 Dolmetscher: Elternabende


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Servus :),


bin (noch) keine Mutter :D, aber möchte für eine Freundin
hier mal nachfragen.

Sie hat bisher die Dolmetscherkosten f. Elternabende ihrer
Kinder aus eigener Tasche bezahlt und ich finde das nicht
in Ordnung.

Gibt es denn kein Amt oder ähnliches, das die Dolmetscherkosten
übernimmt? Wenn ja, kann mir jemand verraten, wer dafür
zuständig ist bzw. an wen sie sich wenden kann?


Danke!



MR.MOKONA ? u n v e r k ä u f l i c h!!



Spitzenmitglied
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Bei uns in Hessen übernimmt der Schulträger die Dolmetscherkosten. Also sie soll an das Schulverwaltungsamt bzw. wenden und dort beantragen.

Elternabende und -gespräche, Einschulungsfeiern
Nach dem Hessischen Behinderten-Gleichstellungsgesetz vom 29.03.2006 muss die Schule die Kostenübernahme eines Gebärdensprachdolmetschers zwecks Elternabend / Elterngespräch beim Schulamt beantragen. Nach Kostenzusage vom Schulamt können Sie dieses Formular an die Dolmetschervermittlung schicken.

Quelle: www.gl-hessen.de



Also es hängt vom Bundesland ab. Aber ihr sollt beim Landesverband der Gehörlosen erkundigen. Vielleicht kann der euch weiterhelfen.

Eben habe ich nachgeforscht. Also in Baden-Württemberg wird die Kosten vom Landesverband der Gehörlosen BadenWürttemberg übernommen, da er das Budget vom Ministerium für Arbeit und Soziales bekommt.

Quelle: www.lv-gl-bw.de/html/intro.htm => Info über Elternabend



Spitzenmitglied



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Danke KdB. Bin eeeben auch auf die URL des Landesverbandes
Ba-Wü gestossen und habe den Text gefunden:






Quelle: Ministerium für Arbeit und Soziales Baden-Württemberg



03.07.2008 „Ab sofort können hör- oder sprachbehinderte Eltern von nicht hör- oder sprach-behinderten Schülerinnen und Schülern die Kostenübernahme für Gebärdensprachdolmet-scher anlässlich von Elternabenden oder notwendigen Eltern-Lehrer-Gesprächen beantragen“, sagte der Staatssekretär im Ministerium für Arbeit und Soziales und Beauftragte der Landes-regierung für die Belange behinderter Menschen Dieter Hillebrand am Donnerstag (3.7.) in Stuttgart. „Das Land stellt hierfür zunächst im Rahmen eines Modellprojekts für das laufende Jahr 40 000 Euro als freiwillige Leistung zur Verfügung.

In Zeiten der Haushaltskonsolidierung ist dies ein sichtbares Zeichen einer aktiven Politik für Menschen mit Behinderungen, um ihre Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern“, betonte Hillebrand.

In Baden-Württemberg hatten Menschen mit Hör- oder Sprachbehinderungen bislang ledig-lich in Verwaltungsverfahren das Recht, zur Geltendmachung eigener Rechte mit den Dienst-stellen und sonstigen Einrichtungen des Landes in Gebärdensprache oder mittels entsprechen-der Kommunikationshilfen zu kommunizieren. Die jeweiligen Dienststellen haben die dafür erforderlichen Aufwendungen zu tragen. Auf Initiative des Behindertenbeauftragten der Landesregierung müssen die betroffenen Eltern bei der Verwirklichung der Erziehungs-partnerschaft Schule-Eltern nun nicht mehr auf die einkommens- und vermögensabhängige Leistung der Sozialhilfe bei der Übernahme der Kosten für eine Kommunikationshilfe verwiesen werden. Sie haben jetzt vielmehr die Möglichkeit, sich mittels Gebärdensprach-dolmetscher barrierefrei über die schulische Entwicklung ihrer Kinder informieren zu können. „Das dient der gesamtpersönlichen Entwicklung und ist auch für den Schulerfolg und die Schulintegration wichtig“, zeigte sich der Staatssekretär überzeugt.

Die Bewilligung des Einsatzes von Gebärdensprachdolmetschern beziehungsweise die Über-nahme der Zusage für eine entsprechende Kostenerstattung übernimmt der Landesverband der Gehörlosen Baden-Württemberg e.V. (Hohenheimerstr. 5, 70184 Stuttgart, Gehörlosen-dolmetschervermittlungszentrale). Ein entsprechender Antrag und nähere Informationen zum Verfahren für den Einsatz eines Gebärdensprachdolmetschers für den schulischen Bereich sind über die Homepage des Landesverbands der Gehörlosen, www.lv-gl-bw.de abrufbar. Der Landesverband ist auch per Fax: 0711 - 23 60 616 oder email: dvz-bw.wagner@arcor.de für entsprechende Dolmetscheranforderungen erreichbar.


http://www.lv-gl-bw.de/html/intro.htm





Suuuuper, werde es ihr gleich weiterleiten :)



MR.MOKONA ? u n v e r k ä u f l i c h!!



Spitzenmitglied



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Ähnliche Fall habe ich selbst nch zu tun. JAhrelang kämpfte ich um Dolmi-Kostenübernhame für Elternabend, Schulsprechstunde und Abschlussfeier. Bei mein alteste Tochter hat Regierimgspräsisent nicht genatwortet, obwohl wir mehrmals angefragt haben. Jetzt habe ich noch knapp 13.jährige Sohn, daswegen suche ich Kontatstelle in NRW. Schulamt im Ort hat abgelehnt, doch zwei Widersprüche eingereicht.

Ich weiss nur, dass Landesregierung ein Beshcluss gemacht, aber fand ich bislang nicht. Wer weiss davon?



Spitzenmitglied
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@CA: Vor 2 Wochen gab Elternabend, da unser kleiner in die Kinderkrippe
geht, wir haben dolmetscher beantragt und mussten nicht zahlen...
Die Kosten übernimmt Sozialdienst für Hörgeschädigten, ich denke,
es kommt von einem Topf...



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CA. damals stand es schon im Taubenschlag, glaube war im April.
Aba ist ja gut, wenn deine Freundin ab jetzt sparen kann.

Trill, bei euch in Bayern gibt einen Topf bis es ausgeschöffelt ist.

Zu Fritzl, darf ich mal ehrlich sagen, warum du vom NRW noch für Schulabende betteln möchtest, obwohl du vom Bund ja extra monatlich ca.77Euro Gl.Geld bekommst.
Diese ist auch für Dolmetscherkosten etc. gedacht. Oder??



Spitzenmitglied



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Nein, das GL-Geld ist nicht für Dolmetscher gedacht.
Damit könnte er auch nicht viel anfangen, denn 77 Euro sind nicht gerade viel Geld.

Das GL-Geld ist ein Nachteilsausgleich - wie Blindengeld.

Gruß Karin



Spitzenmitglied



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Kofi, 77 Euro GL-Geld ist gar nicht für Dolmi-Kosten gedacht, siehe Beshcreibung der Benachteiligung im Sinn GL-Geld. Ich wundere mich immer wieder, dass hat man falsche Vorstellung im Bezug GL-Geld!!!!

GL_Geld ist vorwiegend für höhere Stromverbrauch, Reparaturkosten z.B.: Waschmaschine. etc. Bitte Beshcreibung GL_Geld durchlesen!!!!

Dolmi-Kosten schnell pro Einsatz schon 300 Euro!!!! Wir benötigen 2 Einsatze Dolmi pro MOnat, das ergibt sich schon 600 Euro pro Monat. Dies übernimmt die Stadtverwaltung! Dies anket auf SBG X

Ich habe ein Hinweis bekommen, dass Schulamt nach Anweisung von Landesregierung handeln muss. Daswegen brauche ich schriftliches für Schule.

Nachtrag:
Karin, du bist Spitze. Und auch shcneller als ich. Danke!

Zwei Dame vom Service-Stelle handelt sich nicht so wie wir vorgestellt haben. Dies sagt immer wozu GL-Geld da ist. Die spinnen doch! Wir haben beim Oberbürgermeistermat beshcwert, dort wurde etwas aufgeweckt.,



Spitzenmitglied
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Fritzl, kannst uns mal zeigen, wo wir diesen lesen können. Wo steht die Beschreibung über GL-Geld? Übrigens, wieso sagst du über SGB X. Denke, dass es mit SGB IX zu tun hat. Vielleicht kannst du hier mal erklären.

Wenn du den Hinweis bekommen hast und du brauchst Schriftliches. Wende doch mal den Landesverband NRW. Dieser hat doch bestimmt eine Verbindung dafür und hat bestimmt doch ein Schreiben oder so ähnliches, dadurch kann der LV NRW dies veröffentlichen lassen. Mit dem Schreiben kannst du der Schule zeigen.

Von alleine kommt es aber leider nicht. Da musst du selber aktiv sein.



Spitzenmitglied



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Nicht nur SBG IX sondern auch SBG X

Thomas Worseck hat dies empfohlen!

Siehe: http://www.gl-cafe.de/viewtopic.php?p=965656#965656

Unter Begriff "Dolmetscherkosten Jugendamt"

Übrig bin bei Landesverband der GL Hessen Mitglied, aber lebe ich hier NRW.




 Dolmetscher: Elternabende





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