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Virtuelles Kommunikationsforum für Gebärdensprachnutzer
Aktuelle Zeit: 29.03.2024, 07:00:11





 Dolmetscherkosten - Übernahme


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Spitzenmitglied



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Karin, Zitat:
"Und Charly, warum sollten Kinder nicht Dolmis wie Erwachsene auch, bezahlt bekommen?"
Was soll diese Frage an mich?
Ich habe niemals was dagegen gesagt, das Kinder Dolmis bezahlt bekommen.
Im Gegenteil, ich habe mehrfach in Foren gemahnt, das nicht über Kosten
diskutiert werden soll, sondern nur über die Sache an sich
(hier: ob Regelschule mit Dolmi gut für ein taubes Kind ist).
"Drei Dolmis ..." im Taubenschlag hat Missverständnisse ausgelöst.
Wenn Yak und andere Gl da an "Bevorzugung" denken, unterstellst Du
gleich Neid. Mit dem Argument "Neid" kann man andere leicht Mundtot machen
Auch ich dachte anfangs an so was wie "Ganztagbetreuung in drei Schichten".
Und weil ich weis, wie "geizig" die Sozialbehörden sind, hatte ich die Vermutung
der Vater zahlt das privat. Nichts dagegen.



Rote Karte!
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Hi Karin,
Zitat:
Und lieber Yak, ich glaube, wenn man dir sagen würde,
du musst in Zukunft die Dolmis selbst bezahlen, was würdest du zu dem Rückschritt sagen?

Ich würde mein Dolmi gern selbst bezahlen.
---
Zu den Kritiken (Kommentare) im TS fällt besonders sehr deutlich auf:
"EinAugenschmaus"-Jule ist schwerhörig - war nie auf einer Gehörlosenschule.

Ihre beiden Kommentare sind kein Leseschmaus, sie sind nicht "gl-kompatibel".
Sie hat es sich viel zu einfach mit ihrer engen Sichtweise gemacht.

Eine hörbehinderte "Ausnahme-Persönlichkeit", das ist sie halt, darin ist sie sehr gut. :-)

Gruss yak



Spitzenmitglied



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Hallo Charly, dann habe ich dich wohl falsch verstanden - sorry.

Hallo Yak, na dann zahle die Dolmis doch selbst - es hindert dich keiner.

LG
Karin



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Hi Karin,
du machst "super Lobbyarbeit" für deine Dolmi-Zunft.
Der DGB wird zum Papiertiger und kann seine Sachen einpacken.
Gruß yak



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http://www.taubenschlag.de/meldung/6510#kommentare

3 Dolmis für Melissa gesucht - Taubenschlag-Kommentar:
siehe Kommentar "Von: jepp Datum: 13.06.2011 12:38"
zum Schulvergleich-Kommentar und Blog von @EinAugenschmaus -schwerhörig; sie war nie in einer Gl-Schule-:
Zitat:
Ich habe hörende Schulen von klein auf ohne Gebärdensprachdolmetscher besucht

strotzt vor Selbstdarstellung und Selbstliebe:
http://meinaugenschmaus.blogspot.com/20 ... anken.html
Zitat:
weshalb meiner Lehrerin nach meinem ersten Diktat in Deutsch
die Augen aus dem Kopf herausfielen,
weil ich ein fehlerloses Diktat abgegeben hatte und vor sich hin murmelte:
"Das gibt es doch nicht, das kann nicht sein."


Immer werden solche Seitenhiebe auf die GL-Schulen sehr gern gemacht.
Das sind sehr scharf gemachte Lobby-Wörterwaffen, auf die Gl-Schulen massiv einzuschiessen.
Warum?

Die Schulpolitik muss die Gl-Schulen davor schützen!

Die hör. Dolmis MÜSSEN in die Gl-schulen als Hilfe für die nichtgebärdenden hör. Lehrer.
Dann braucht es keine Dolmi Vorzugs-/ Sonderbehandlung für gl Prinzen und gl Prinzesinnen.
Es kommt allen hörgesch. Schülern zugute.
-



Spitzenmitglied



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Stell du doch einen Antrag beim Kultusministerium und frag doch mal nach, warum die das nicht wollen.
Die Antwort solltest du hier veröffentlichen.
Eltern die deswegen schon vor Gericht waren werden dir für deine Hilfe dankbar sein. Die wollten Dolmis in der Förderschule.



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Karin,
Zitat:
Stell du doch einen Antrag beim Kultusministerium und frag doch mal nach,
warum die das nicht wollen.
Die Antwort solltest du hier veröffentlichen.

Die Gehörlosen wie Yak und andere gl User sollen die Kohlen für Euch aus dem Feuer holen! :-)
Das wäre viel zu schön für Euch.

Durch die Nichtgehörlosen und die Berufsdeafies und Gl-Institut HH und der Deafguru von Boston
und noch andere ist die Schulpolitik für die Gehörlosen so sehr "umgebaut" worden,
dass darüber stark gemeint wird: "die Gl-schulen sollten nicht gut sein".

Nur, ihr alle genannten müssen es korrigieren!
Ihr selbst müsst das tun - denn ihr habt die starken Mittel - und sie richtig einsetzten!
-



Spitzenmitglied



offline
Ja ,Yak, das ist der Unterschied zwischen dir und mir. Mir geht es um die Kinder und die Bildung für diese, dir geht es nur darum Zwietracht zu säen und denen, die für die Kinder etwas tun, zu unterstellen, sie würden sich daran fett machen.

Es ist wiedermal der Punkt, an dem ich denke - du kannst mich mal gern haben.

Zitat:
Die Gehörlosen wie Yak und andere gl User sollen die Kohlen für Euch aus dem Feuer holen!

Du willst doch, dass Dolmis in die Schule gehen sollen...es sind deine Kohlen, es ist dein Feuer!


Du hast überhaupt keine Ahnung!
Karin



Rote Karte!
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Karin, es sind nicht die Kohlen und das Feuer von Gehörlosen.

Immer wieder versuchen die Nichtgehörlosen, Berufsgl und andere von eigenen Fehlern abzulenken!

Ihr seid es, die die "Macht" im Hörgeschädigten-Schul-Sozial-Bereich "an sich gerissen habt".
Ein Wechsel "Vom Regen in die Traufe." - von Oralisten zu heute.

Seit dem HH-Deafinstitut vor 30 Jahren seid ihr heute dort angekommen -
siehe Blog von Meinaugenschmaus und andere User über die Gl-Schule und Gl.

Vielleicht ein Hoffnungsschimmer? Die frischgebackenen taube Dolmis müssen in die Gl-Schulen gehen
und zum Segen für die Gehörlosenschüler wirken.
-



Neuling



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Hallo, ich hänge mich mal hier dran obwohl es nun nicht gerade um die Sachen geht welche zuletzt diskutiert wurden.

Mein Dolmetscher hat Probleme in der Zahlung der Dolmi-Leistung vom Amt.
Wie ich heraus gefunden habe hat das Amt einen Dolmetscher dort. Das wußte ich damals nicht. Aber. Ich möchte auch nicht den dortigen Dolmetscher beanspruchen. Das kann doch nicht sein, dass ich verpflichtet bin nur den Dolmetscher von dort einzusetzen.
Weiß da jemand was zu diesem Thema?



Spitzenmitglied



offline
https://www.juris.de/purl/gesetze/_ges/KHV

(2) 1Die Berechtigten haben nach Maßgabe des Absatzes 1 ein Wahlrecht hinsichtlich der zu benutzenden Kommunikationshilfe. 2Dies umfasst auch das Recht, einen Gebärdensprachdolmetscher oder eine andere geeignete Kommunikationshilfe selbst bereitzustellen. 3Die Berechtigten haben der Behörde rechtzeitig mitzuteilen, inwieweit sie von ihrem Wahlrecht nach Satz 1 und 2 Gebrauch machen. 4Die Behörde kann den ausgewählten Gebärdensprachdolmetscher oder die ausgewählte andere Kommunikationshilfe zurückweisen, wenn sie ungeeignet sind oder in sonstiger Weise den Voraussetzungen des Absatzes 1 nicht entsprechen. 5Die Hör- oder Sprachbehinderung sowie die Wahlentscheidung nach Satz 1 sind aktenkundig zu machen und im weiteren Verwaltungsverfahren von Amts wegen zu berücksichtigen.
(3) Erhält die Behörde Kenntnis von der Hör- oder Sprachbehinderung von Berechtigten im Verwaltungsverfahren, hat sie diese auf ihr Recht auf barrierefreie Kommunikation und auf ihr Wahlrecht nach Absatz 2 hinzuweisen.

und
§ 4 Art und Weise der Bereitstellung von geeigneten Kommunikationshilfen
(1) Gebärdensprachdolmetscher und andere geeignete Kommunikationshilfen werden von der Behörde bereitgestellt, es sei denn, die Berechtigten machen von ihrem Wahlrecht nach § 2 Abs. 2 Satz 2 Gebrauch.

Gruß Karin



Neuling



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Hallo Karin,
ich bedake mich sehr für diese Information.
Ich finde es bedenklich, wenn Ämter auf den dort vorhandenen Dolmetscher bestehen. Das grenzt ja schon an eine Bevormundung des behinderten Menschen.

Mit dem nun vorhandenen Wissen hoffe ich dies klären zu können.

Vielen, vielen Dank.



Spitzenmitglied



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Solo1
Von Ort zu Ort sind oft so, dass Stadtverwaltung private Dolmetscherfirmen mit feste Vertragslaufzeit beauftragt, das weiss ich Beispiel hier in Bielefeld. Bestimmte Zeit ist oft so. So ein Art Subunternehmer. Vorteil für Stadtverwaltung, dass Personalkosten geringer aufzeigt. Das ist nur ein Buchführungsache.



Neuling



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Hab die Ablehnung nun schriftlich erhalten. Begründung: ein Gebärdendolmetscher stehe 1X in der Woche dort zur Verfügung.
Werde nun dagegen vor gehen.

Fritzl, der dortige Dolmetscher ist nicht von einer privaten Dolmetscherfirma. Ich finde ein solches Angebot bedenklich. Schließlich soll der Dolmetscher neutral sein.




 Dolmetscherkosten - Übernahme





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