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Aktuelle Zeit: 22.11.2024, 02:41:16





 Übernahme der Dolmetscherkosten für Jugendamt


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Eine Freundin hat mit der Übernahme der Dolmetscherkosten
beim Jugendamt zu kämpfen.. sie hat bald dort eine Besprechung
wegen ihrem Kind.

Wißt Ihr, wer für die Dolmetscherkosten aufkommt und ob es
ein Gesetz gibt, wo es drin ist, die Kosten müssen übernommen werden?

Die Ämter verwiesen immer wieder auf die Beratungsstelle,
aber die Rolle muss getrennt werden. Da sind die Sozialarbeiter
tätig und NICHT die Dolmetscher!



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Jugendamt
* Beratung *
Die Kosten werden vom Jugendamt gemäß SGB IX übernommen. Ich suche für dich URL...



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Ich war selbst oft im Jugendamt und habe nie einmal selbst bezahlt! Ich weiss genau, Jugendamt bezahlt es!


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@ spikegirl16:

Die Freundin hat es auch versucht, aber es ist nicht so einfach!

@ Eselchen:

Danke.. würd mich freuen, wenn es mit URL klappt! [wink]



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@deafziege11, sie darf es nicht aufgeben! SIE muss weiter kämpfen, das ist die RECHT für die Gehörlosen!


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@ spikegirl16:

Das tut sie auch...keine Sorge! [wink]



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Kostenträger von www.gl-hessen.de

Kostenträger (pdf-Datei): http://www.gl-hessen.de/pdf/kostentraeger.pdf

Hoffentlich klappt es mit der Dolmetscherkosten...



Apfelwein-Lady & GL-Kultur-Insider´09
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@Eselchen

Dieser Satz steht in der Homepage vom LVGH, stimmt? [wink]

EDIT: Zufall, fast gleichzeitig gepostet. Stimmt, diese Homepage meinte ich.


°°°°°°°



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Ja, durch habe ich diese Satz im mein Word gespeichert... ohne URL... blöd von mir aber hab trotz URL gefunden! Meine Freundin aus Hamburg hat auch Problem mit Jugendamt und Dolmetscherkosten...



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Ich denk´ doch mal, da müßte doch dasselbe gelten wie für die Dolmikosten beim Sozialamt....die müßten von Amts wegen übernommen werden !



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Leider fühlt sich keiner von den Ämtern dafür
zuständig.. muss die Freundin mal fragen. [sorry]



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Welche Bundesland lebt ihre Freundin? Es gibt ein Problem in Sache mit SBG IX, doch werden nur Bundesbehörde nach SBG IX regeln, aber gilt nicht bei Landesbehörde bzw. Gemeinde-Behörde, wenn kein Ausführungbestimmung gibt. Leider so.



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Der Fritzl hat recht, hängt von Ausführungsbestimmungen in den Ländern ab....



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Die Freundin wohnt in NRW...



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Komisch in NRW, wo Ausführungbestimmung immer noch nicht bei Gemeinde erreicht. Versuch mal Kontakt mit Landesverband und Beschwerde einreichen.



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Dann hängt´s wohl stark von der jeweiligen Gemeinde ab.....wir haben zumindest definitiv ausdrückliche Anweisung zur Übernahme von Dolmi-Kosten....



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Es ist eigentlich egal, wo man sich aufhält, denn dieser
SGB IX gilt überall, dass die Behörden die Dolmetscherkosten
definitiv übernehmen müssen. Viele Behörden schieben es immer
auf die anderen "Zuständigkeiten" ab, um Geld zu sparen, aber in
Wirklichkeit muss diejene mit der man eine Beratung/Gespräch
geführt hat, die Kosten zahlen.

@deafziege11
Redest du vielleicht von der Person, die selbst schon einen
Rechtsanwalt eingeschaltet hat und trotzdem kein Glück hat.


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CurlySmoothly, Da kann ich nicht zustimmen, da die Landesregierung und Kommunale hängen von Ausführungbestimmung von Landestag abgesegnet werden muss. SBG IX gelten nur für Bundesbehörde!!!, wie auch im Gesetzblatt steht. Leider so. Zur Zeit ist nur 3 Länder haben im Azsführungbestimmung aufgeführt, soweit ich informiert bin. FRag mal bei Behörden doch. Dies wird auffallen.



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Mit dem SGB IX ist es ungenau. Das richtige Gestz steht in § 19 SGB X. Dieses Gesetz dem Sachbearbeiter unter die Nase halten und mit Anzeige drohen. Wirkt oft Wunder!!
Gruß
Thomas



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Hallo!

Ich war beim Jugendamt (im Bundesland Hessen), die Gebärdensprachdolmetschkosten werden von denen getragen!

Im Zweifel könnt ihr Eure GebärdensprachdolmetscherIn fragen, die haben ja meist Erfahrungen mit Kosten-Erstattungen.
Im Zweifel könnt ihr Termine über diese Leute vereinbaren lassen, wirkt auch "Wunder".

Grüsse von Marky



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worsek hat geschrieben:
Das richtige Gestz steht in § 19 SGB X


Liebe Thomas,

Fein, dass du schreibst. Es wäre nett, wenn ganze Gesetzbeschreinung ui SBG X §19 zu wiedergeben. Damit wir ein Zusammenhang zu finden, weil wir bislang auf SBN XI verlassen haben.



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§ 19 SGB X
Amtssprache

(1) Die Amtssprache ist deutsch. Hörbehinderte Menschen haben das Recht, zur Verständigung in der Amtssprache Gebärdensprache zu verwenden; Aufwendungen für Dolmetscher sind von der Behörde oder dem für die Sozialleistung zuständigen Leistungsträger zu tragen.

Dieses Gesetz gilt für alle Behörden und Sozialleistungsträger, die nach dem Sozialgesetzbuch Leistungen bewilligen. Bsp. sind Krankenkassen, Sozialämter, Arbeitsagenturen, Rentenversicherungen und auch Jugendämter...



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Halloo Thomas,

Gilt auch für Schulamt und Schule, damit ich ins Nase stecken kann.?



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hi Fritzl

das mit dem Schulamt war so eine Sache bei mir vor ca 2 bis 3 Jahren. Schulamt lehnte Kostenübernahme für Elternabende ab!!!
(wenn du fragst, in Hessen war es)

Kann sein, dass es jetzt "besser" ist als noch vor paar Jahren.
Bin auch auf Antwort von Worseck gespannt.

Gruss Marky



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Schule ist und bleibt Sache der einzelnen Bundesländer. In manchen Landesgleichstellungsgesetzen ist es geregelt, in manchen nicht. Wer im "falschen" Bundesland wohnt, hat Pech gehabt oder unterstützt seinen Landesverband der Gehörlosen im Kampf um die Kostenübernahme der Dolmetschereinsätzen in der Schule.

Gruß
Thomas



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Solche Ablehnung vom Schulamt kennen wir als Eltern heranwachsende Kinder sehr gut. Schade, dass wir vorher Gesetzlage wie SBG X § 19 nicht wussten. Nächstemal schreiben wir "bösen" Brief an Schulbehörden mit Hinweis auf Gesetzlage. Mal sehen, wie reagieren. In unser Stadt arbeiten zwei unfähige Sozialarbeiterinnen, die sagen, dass Dolmetscherkosten müssen die Eltern tragen. Die spinnen total. Dafür haben wir direkte Kontakt zu Jugendamt, die unterstützt uns sehr gut. Dort arbeiten ein junge Sozalarbeiterin udn hat viel von Hörgeschädigten Mentalität näher kennengelernt. Sie wiess jetzt was machen muss. Hauptproblem war Sprachförderung, daher benötigen wir Ünterstutzung von Jugendamt.



Apfelwein-Lady & GL-Kultur-Insider´09
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@DeafMarky

GUTE NACHRICHT FÜR DICH!!!


    Hessen übernimmt Kosten für GebärdensprachdolmetscherIn bei allen Elterngesprächen

    Ein neuer Erlass des Hessischen Sozialministeriums regelt die Kostenübernahme für GebärdensprachdolmetscherInnen bei Elternabenden oder ähnlichen Veranstaltungen, die die Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern betreffen. Im Hessisches Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen war die Kostenübernahme für den Bereich Schule schon geregelt, aber noch nicht für den Bereich Kindergarten oder ähnliche Tagesbetreuungseinrichtungen. Mit dem Erlass ist nun für alle gehörlosen Eltern, die in Hessen wohnen, die Kostenübernahme von GebärdensprachdolmetscherInnen für Gespräche mit ErzieherInnen und LehrerInnen gesichert. Mehr Informationen finden Sie hier.

    Quelle: www.gehoerlosen-bund.de

[applaus] Super Hessen! [stolz]
Wurde auch langsam Zeit....


°°°°°°°



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ach, dass Hessen jetzt problemlos die Kosten übernimmt.... lange hab ich auch gekämpft. :D


Gruss Marky

* Weg mit dem Audismus *



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wird jetzt nur in Hessen sein oder alle Bundesländer???



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@Rostfa,
Welche Bundesland lebst du?



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@rostfa

es ist ein "hessisches" Gesetz, gilt also nur in Hessen. [stolz] Es ist ja leider Ländersache! [sorry] Also jedes Land muss für sich regeln. [sorry]


Gruss Marky

* Weg mit dem Audismus *



WM-Rangl.-Sieger ´14
WM-Rangl.-Sieger ´14



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Wie kann man sowas schaffen?
Schade, dass es nicht in NRW gibt! [cry]


.:.



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@yamaha-vampir

Wie man/frau das "schafft", ist die jeweilige Landesregierung anzuschreiben und die Problematik schildern (am besten Ablehnungen mit schicken in Kopieform)... und auch auf Benachteiligung -gegenüber Hörende- hinweisen! [wink]

Tipp: Ich habe noch ein weiteres Problem (erkläre hier noch nicht), weswegen ich die Bundesregierung angeschrieben habe und hoffe auch auf deren Anpassung.


Gruss Marky

* Weg mit dem Audismus *



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@yamaha-vampir,
Ich lebe auch in NRW. Versuch mal mit SBG X §19 zu einsetzen siehe Posting von Worseck. Bitte dies auf Schreiben an Behörde dies ansetzen. Ich kämpfe auch um Dolmi-Einsatz für Elternabend und Elterngesprachtag. Blöd ist zwei Sozialarbieterin von Stadt sagte so, dass 50 Prozent von Eltern tragen muss. Ich habe ein Art Faust auf Kinn beide Sozialarbeiterin gesetzt. Ich sagte bei Jugendamt von diese Paragraph und Schachmattsetzen diese beide Sozialarbeiterin von Hörgeschädigtenberaterung. Sozialarbeiterin vom Jugendamt helfen besser als Beide von Hörgeschädigtenberatung!! Beide sind genausi wie tolle TOL (Taubstummenoberlehrer)

@Deafmarky,
Sehr gut! Kampf so weiter!



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@ Fritzl

[dankem]


Gruss Marky

* Weg mit dem Audismus *



Neuling



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Hallo

leider stehe ich mit meine Nase vor der Tür! Und kämpfe um die Dolmetscherskosten für Elternabend. Es ist von Kreis Bergheim. Eine Freundin ist mit ganze Sachen zur Gericht gegangen. Es stehe noch in der Verfahren, z.H. es läuft noch!
Und ich möchte sagen, Sie,Kreis Bergheim, suchen den Weg ob in der hörende Familieanteil zu übersetzen. Ich finde és , eine Unversämtheit von der Behörde. Und Sie schreiben auch beim Schriftverkehr, das Schule oder Kindergarten keine Behörde sind. Ich bin von der Hocker gefallen.
In Moment ist eine richtige Kriegschriftverkehr zwischen Kreis Bergheim und mir. Auch bei der Freundin ging es schon 2 oder 3 Jahre so.

Mir tut echt leid , das ich nach der Elternabend immer bei der andere Eltern nachfragen musste;wie es gelaufen war und was für Thema für die Schulkinder wichtig war. Leider bekomme ich knapp und kurze Antwort! Total bin ich unglücklich. Mein Mann und ich setzen viel für die Kinder ein, aber wenn es Verantstaltung ist und wir wissen nicht was und wie wir mitmachen dürfen. Es ist schlimm für die GL-Eltern.

Es ist ganz wichtig, ein Dolmetscher für Elternabend, damit wir auch mitanschliessen können. So sehen die Behörde leider nicht so.In Köln oder Bonn bekommen locker die Unterstützung. Und wir wohnen wirklich nicht weit von Köln.
von Bergheim werde ich weiterkämpfen um die Dolmetscherkosten zu bekommen. Ob wir auch erreichen können, steht noch im "sternen"....



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Thema ist zwar alt,aber noch aktuelle Problem geblieben.

CA:WAs ist jetzt draus geworden?




 Übernahme der Dolmetscherkosten für Jugendamt





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