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Aktuelle Zeit: 22.11.2024, 01:49:53





 Höherstufung beim Versorgungsamt nach Ablehnung


Neuling



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Hallo,
Ich habe sehr interessiert eure Beiträge gelesen. Ich habe auch eine Frage dazu und hoffe mir kann jemand helfen.
Also folgendes Problem: Ich habe bis 2009 an einer an Taubheit grenzenden Schwerhörigkeit gelitten war mit HG versorgt(GdB 70) und mein Hörvermögen wurde immer weniger bis im November 2010 festgestellt wurde, das ich an einer Taubheit beiderseits leide und wurde daraufhin mit einem CI versorgt. Ich habe beim Versorgungsamt einen Antrag auf Höhere Einstufung gestellt und es wurde abgelehnt zum einen mit der Begründung, dass ich mit dem Implantat ja wieder hören könne und es sogar eine Verbesserung eingetreten sei. Ich bin in Widerspruch gegangen mit dem Hinweis auf die MedizinVerordnung und dass die Erkrankung ohne Hilfsmittel zu beurteilen sei. DAs Versorgungsamt wollte einen Hörtest, mein HNO-Arzt schrieb das ist nicht möglich wegen Taubheit beidseits, nun hat das Gericht auch einen verlangt und mein HNO-Arzt hat das gleiche geschrieben. Das Versorgungsamt reitet auf diesem Hörtest rum und meint ich könne ja mit CI wieder hören. Ich möchte doch nur den GdB 80 und die Marke haben. Wer von euch hat ähnliches durch und kann mir vielleicht ein Urteil oder Paragraphen nennen? Oder auch andere Möglichkeiten, denn das Verfahren dauert schon 1 Jahr und ein Ende ist noch nicht abzusehen weil das Versorgungsamt sich sträubt. Sie wollen jetzt noch Gutachten über die Nachsorge von der Klinik obwohl die Einstellungen von Ingenieuren der Fa Cochlear vorgenommen werden. Für eure Hilfe bin ich sehr dankbar.



Spitzenmitglied



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hallo mana1xxl,

Es gibt in diesem Forum nicht so viele CI-Träger. Deshalb würde ich dir raten,
deine Frage noch einmal in einem dieser Foren zu wiederholen:

http://www.schwerhoerigen-netz.de/PINBOARD/

http://www.hcig.de/index.php?option=com_kunena&view=entrypage&defaultmenu=100008&Itemid=100007

http://www.dcig-forum.de/phpBB2/index.php?sid=d1932420d5a5705ecacc7497a1887590


Pyros



Neuling



offline
Vielen Dank



Spitzenmitglied



offline
Versorgungsämter spinnen und finden immer ausreden, das dürfen die nicht. Weil man darf niemals mit einem Hilfsmittel benutzen um dich klein zu machen. Stell dir vor, ohne Brille und du siehst schlecht. Da soll Ausweis auch voll % rein und nicht herunterstufen. Sag das Versorgungsamt das mal dass bei vielen Kinder mit CI und bei den anderen Erwachsenen mit Ci voll 100% Ausweis haben. Weil man ohne Hilfsmittel voll taub ist. Da sollen die eigentlich wissen, kläre das dort mal auf dass mit CI Implatant anschaffen= Schnecke kaputt, pasta. Ärzten sollen auch das wissen und an dennen aufzuklären. Auch Auweis 80% niemals mit vollem grün ausstatten, das habe ich bei einigen IFD mitbekommen und CI Träger voll gesehen, spinnen die Ämter?? Denn ab 80% gilt rot/grün auf dem Ausweis im Gesetz. Viele Ämter machen Fehler, das dürfen die nicht machen. Augen auf. Auch nicht vergessen, CI Träger erhalten auch unbefristeten Schwerbehindertenausweis sowie beim Gehörlosen auch. Wer CI hat und einen befristet Ausweis hat, sofort Beschwerden und Gesetz einschalten. Viele hörenden Eltern wissen wenig darüber, deswegen.


Techno rulez




 Höherstufung beim Versorgungsamt nach Ablehnung





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