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Aktuelle Zeit: 28.03.2024, 10:10:18





 Hartz IV Regelsatz verfassungswidrig?


Mitglied



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Hallo, bitte nachfolgende Information an betroffene Gehörlose weitergeben

Das Landessozialgericht Hessen hält den Hartz IV Regelsatz für Erwachsene und Kinder für verfassungswidrig, weil dieser völlig unzureichend ist und deshalb gemäß Artikel 100 Absatz 1 Grundgesetz dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vorlegt.
Das Verfahren mit dem Aktenzeichen LSG Hessen AZ L6 AS 336/07 kam jetzt zur Verhandlung und wurde ausgesetzt - Begründung siehe am Anfang.

Für Arbeitslose bedeutet dies, dass nicht nur eine Anhebung des Regelsatz erfolgen könnte, sondern auch per Überprüfungsantrag Bescheide bis zu 4 Jahre Rückwirkend angefochten werden könnten.

Endlich tut sich mal was. Die kleckerige Erhöhung des Regelsatz von letztem Jahr war nicht einmal ausreichend um den Anstieg der z.B. Stromkosten auszugleichen. Zudem wurde mit der Erhöhung des Regelbetrags im letzten Jahr auch gleichzeitig die Kosten für warm Wasserbereitung (im Regelsatz enthalten) von den ARGEN angehoben.

Zumindest geht es voran. Das Bundesverfassungsgericht muß nun entscheiden ob der Regelsatz tatsächlich ausreichend ist.

Wen es interessier, dem könnte ich per mail die Berechungsgrundlage des Regelsatz zusenden.
Grüße
solo



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@solo

danke für den nachrichten.

Bleibt bitte am Ball und wenn es weitere nachrichten kommen sollte,dann bitte weitere öffenlich machen.danke im voraus



Mitglied



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Hallo rostafa, ich werde versuchen relevante Informationen hier weiterzugeben.

Heute hat das Bundessozialgericht in Kassel ein weiteres Verfahren (Schwerpunkt Regelsatz für Kinder) an das BVG weiterverwiesen.
Jetzt muß man abwarten, ob das BVG diese Verfahren annimmt oder abweist.



Mitglied



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Wichtige Information.

Gerade war ich auf der Seite des VDK. Dort kann man auch über dieses Thema nachlesen.
Der VDK rät, dass man einen Überprüfungsantrag stellen sollte. Dort gibt es auch Vorlagen für ein solches Schreiben.

Zwar legt der VDK den Schwerpunkt auf die Verfassungswidrigkeit des Regelsatz für Kinder es ist jedoch sinnvoll auch für Personen ohne Kinder einen solchen Antrag zu stellen.

Das Landessozialgericht in Hessen hält den Regelsatz auch für Erwachsene für verfassungswidrig und dieser Antrag liegt auch beim Verfassungsgericht. Bitte beachtet wenn ihr die Vorlagen vom VDK verwendet dort entsprechende Änderungen vorzunehmen, wenn der Überprüfungsantrag für Erwachsene gestellt wird. Zitiert werden kann das Urteil im ersten posting hier.
Grüße
solo



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Nach langer Zeit gibt es nun Neuigkeiten. Am 20.10 kommt nun diese Angelegenheit der Regelleistung vor Gericht.
Bin schon gespannt was dabei raus kommen wird.
Unklar ist bislang ob die Regelleistungen für Kinder und auch die Regelleistungen für Erwachsene abgehandelt werden. Dazu habe ich widersprüchliche Aussagen gefunden.
Mal abwarten.



Spitzenmitglied



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Solo
Sag mal! Wieso weist Bundessozialgericht die Sache an Bundesverwaltungsgericht weiter? Bundesverwaltungsgericht bearbeiten ja nur Verwaltungsablauf der Behörden, soweit ich ja in unser Streitigkeit mit Behörden mit Verwaltungsgericht zu tun hatte. In letzten Zeit haben Bundesverwaltungsgericht den Bundesregierung abgemahnt, zwar Erbschaftsteuersache etc.

Solo
Vielleicht weisst du welche Grund zu Klage bei BVG handelt. Das wäre schon, wenn man Hintergrund wusste.



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Hallo Fritzl,
gerne fasse ich mal kurz zusammen worum es geht. Als erstes muß ich jedoch nochmal die gerichtliche Reihenfolge klarstellen, weil die Klage beim Bundesverfassungsgericht liegt, nicht wie du sagst beim Bundesverwaltungsgericht.

Also, wenn Arbeitslose eine Klage gegen den Bescheid der Agentur für Arbeit (SGB II) eingeben geht dieses vor das örtliche Sozialgericht. Ist man mit dem Urteil des Sozialgerichts nicht einverstanden dann kann man weiter klagen. Diese Klage wird dann vom Landessozialgericht geführt. Danach kommt dann des Bundessozialgericht.
Bei Personen, die Sozialgeld (SGB XII) erhalten oder Rente ist das Verwaltungsgericht zuständig, nicht das Sozialgericht.


Nun zur Frage der Regelleistung nach SGB II (SGBXII ist davon nicht betroffen!). Die Klage wurde zuerst beim Landessozialgericht vorgelegt. Dort hat man entschieden, dass für die Entscheidung über diese Frage das Bundesverfassungsgerichts zuständig ist, weil die Grundlage (Referenzgruppe, sowie Kürzugen) zur Berechnung in Frage gestellt wird. Am 20 Oktober 2009 gibt es beim Bundesverfassungsgericht mündliche Verhandlungen zur Höhe der Regelleistung.

Das Bundesverfassungsgericht ist dann zuständig wenn Grundsatzfragen (dies sind Fragen, die Gesetze oder Richtlinien in frage stellen) anliegen. Hier geht es also darum: wurde der Regelsatz gemäß der geltenden Richtlinien erstellt.

Hier nur mal kurz einige Details zur Begründung der Klage (durchaus nicht alle).
Die zur Berechung des Regelsatz herangezogene Referenzgruppe ist nicht korrekt, weil diese Gruppe, die diese Berechnungsgrundlage bildet, nicht den unteren Einkommenbereich entsprach (Einkommen 1800-2500DM unterste 20% vom Nettoeinkommen).
Zudem wurden dann noch unzulässige Abschläge vom Ergebnis dieser Berechung vorgenommen.
Begründet wurden diese Kürzungen damit, dass die Referenzgruppe Ausgaben tätigte, die nicht notwendig seien (Ausgaben für z.B. Maßkleidung, Wohnmobile, Sportflugzeuge usw.).
Auch wird die jährliche Anpassung des Regelsatz, die sich an die Rentenerhöhung orientiert, in Frage gestellt, weil die Rentenerhöhung nicht am Bedarf, sondern an politischen Zielrichtungen (Stabilität und Nachhaltigkeit der Haushalte) orientiert ist.

Dies nur mal kurz dazu.
Grüße
solo1



Zuletzt geändert von solo1 am 22.09.2009, 01:58:16, insgesamt 1-mal geändert.

Spitzenmitglied



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Solo1
Vielen Dank für ausführliche Erklärung. Verdamt mit Kürzek wie BVG daher habe ich nicht an Bundesverfassungsgricht gedacht. Jetzt habe ich begriffen.



Rote Karte!
Rote Karte!



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Fritzl,
auf die Schnelle ... und interessante Lektüre

http://www.bundesverfassungsgericht.de/aktuell.html

Kürzel: BVerfG

Termine
20.10.2009
Mündliche Verhandlung in Sachen "Hartz IV"
[ Pressemitteilung ]
http://www.bundesverfassungsgericht.de/ ... /bvg09-096

--

http://www.bundesverwaltungsgericht.de/ ... ite_2.html

Kürzel: BVerwG

--



Mitglied



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Fritzl,
es ist nicht einfach zu verstehen welches Gericht für was zuständig ist und die Abkürzungen machen es auch nicht leichter. Wenn ich es einigermaßen verständlich beschrieben habe freut mich dies.

Yakamoz
Danke für das Einfügen der Links.
In der Pressemitteilung beim Verfassungsgericht ist auch die Problematik mit dem prozentualen Regelsatzanteil für Kinder dargestellt.
Viele meinen es geht bei dem Termin lediglich um die Regelsätze für Kinder, weil diese je nach Alter einen prozentuallen Anteil vom Regelsatz erhalten.
Der Regelsatz selbst wird jedoch auch auf den Prüfstand gestellt.



Neuling



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Heute ist nun der Termin beim Bundesverfassungsgericht.
Falls ihr es noch nicht aus den Nachrichten mitbekommen habt, befindet das Verfassungsgericht alle Regelsätze von Hartz IV (auch Alleinstehenden) als überprüfungsbedürftig.
Heute war dazu der Verhandlungsbeginn.

Man kann nur hoffen, dass auch die Grundlage zur Berechnung der Höhe vom Regelsatz ausreichend mitberücksichtigt wird.
Bis zu einem Urteil wird es jetzt auch noch ca 3 Monate dauern.



Mitglied



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es werden sowieso neue regeln für harz 4 sein.



Spitzenmitglied



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Rostfa,
Sehr dunn beschrieben. Was willst du damit sagen?



Neuling



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Habe einen interessanten Bericht über die heutige Verhandlung gefunden:
http://www.400-euro.de/bverfg.html

Wen das interessiert, der kann sich ja mal durchlesen wie das heute dort gelaufen ist.

rostafa
Das kann man nicht verstehen weshalb du der Ansicht bist das es eine neue Regelung für Hartz IV geben wird. Meinst du weil jetz schwarz-gelb zusammen arbeitet?
In dem Verfahren geht es um die Höhe der Regelsätze als Hartz IV eingeführt wurde und die dafür herangezogene Berechnungsgrundlage. Die Kläger haben in Frage gestellt ob ein menschenwürdiges Leben mit diesem Regelsatz möglich ist.



Spitzenmitglied



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Solo1
Sehr gut beschrieben, blös nur, ob die andere User hier uberhaupt verstehen wollen. Im Vergangenheit haben Bundesverwaltungsgericht einige beschlossene Sachen des Bundesregierung umgekippt, sodass neue Beschluss durch Parlament entstehen müssen. Ausserdem gibt es neue Probleme durch neugebildente CDU-FPD Regierung, die versucht immer IDEE von der SPD-Zeitalter zu umkippen.

Wie ich in letzte 40 JAhren sehe, dass Partei-Welt nie auf geordente Bahn kommen, so wird Menschen mit niedrige Einnahme zugunst Unternehmer, Manager blutig ausgenutzt werden. Die Manager verdienen nicht korrekt. Name Hartz kommt von ein damalige VW-Vorstand, die durch Äffare zum Schleuder kam. Schau mal Beispiel mit Karstadt, Quelle. Schon wegen Fehlentscheidung eines Manager werden mehrere Personal schnell zu Hartz IV Bereich kommen. Diese Manager sahnt bei Entlassung stark ab, sodass sie bis zum Rentenzeit genuge Geld auf sein Konto hat. Aber Verkaufspersonal bekommen kein Abfindung, wenn Firma-Schiff sinkt.



Neuling



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Hallo Fritzl,
ich denke es sind hier im Forum nicht so viele von Hartz IV betroffen. Trotzdem habe ich dieses Thema mal angesprochen weil einige sicher doch Kontakte zu Betroffenen haben könnten.

Gut kann ich auch deine hier beschreibene Ansicht verstehen. So ist es eben in diesem System. Einer veruntreut Milliarden und geht dafür u.U. noch nicht einmal ins Gefängnis. Der arme kleine Mann/Frau erdreistet sich 3 belegte Brötchen des Arbeitgebers (die weggeworfen werden sollten) zu essen und verliert dadurch seinen Arbeitsplatz (=Existenzgrundlage).
Irgendwie ist das alles nicht Verhältnismäßig.



Rote Karte!
Rote Karte!



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Zitat:
von Fritzl: Wie ich in letzte 40 JAhren sehe,
dass Partei-Welt nie auf geordente Bahn kommen, so wird Menschen mit niedrige Einnahme
zugunst Unternehmer, Manager blutig ausgenutzt werden.
Die Manager verdienen nicht korrekt.
Name Hartz kommt von ein damalige VW-Vorstand, die durch Äffare zum Schleuder kam.
Schau mal Beispiel mit Karstadt, Quelle.
Schon wegen Fehlentscheidung eines Manager werden mehrere Personal
schnell zu Hartz IV Bereich kommen.
Diese Manager sahnt bei Entlassung stark ab,
sodass sie bis zum Rentenzeit genuge Geld auf sein Konto hat.
Aber Verkaufspersonal bekommen kein Abfindung, wenn Firma-Schiff sinkt.

Das ist sehr emotionsgeladen, siehe die ARD Sendung mit UT
"Frau Böhm sagt nein".

Fakt:
Die Firma gehört den Eigentümern, das sind die Aktionäre.
Eigentümerwechsel finden gemäß Aktienrecht über die Börsen statt,
wenn Aktionäre die Aktien der Firma verkaufen.
Entweder die Aktionäre MÜSSE verkaufen, weil sie das Geld persönlich brauchen.
Aktionäre verkaufen Aktien um in andere Aktiengesellschaft zu investieren.
Bei Firmenübernahmen wechseln Aktienpakete die Besitzer.
Vertreter der AN werden überstimmt mit der AR-Vorsitzenden-Stimme.
Die übernommene Firma wird umgebaut, A-plätze fallen weg.
Dann wacht die Politik auf und "will" die AN echt schützen,
im Zweifel spielt die Justiz mit, Anfangsverdacht Untreue, Durchsuchungsbefehle ...
Staranwälte schützen die Firma-Führungsmannschaft.
Das ist das "ewige" Wirtschaftsleben in der Gesellschaft.
Die Belegschaft hat über Gewerkschaft Tarifverträge ausgehandelt und
wirkt bei Sozialplan mit.
Der Aufsichtsrat, der Vorstand, die Manager sind leitende Mitarbeiter, die Führungsleute.
Sie haben einen Beraterstab; Unternehmensberater (die meinen Personal reduzieren),
den bezahlt die Firma.
Der Aufsichtsrat aus Arbeitgebergruppe und A-nehmergruppe (Gewerkschaftsvertreter)
Das sind die Klassen, die "Vertreter" (Vorstand, Manager = Elite) der Eigentümer (Aktionäre) führen
die Firma und die Unter-Mittelschicht-Beschäftigten (die abhängig Beschäftigten)
haben tarifvertraglich zu leisten.
Die Medien freuen sich über reichlich brisanten Stoff zu berichten.

Dann lieber selbstständig unternehmerisch tätig sein als abhängig Beschäftigter.
Nüchtern betrachtet,
diese Wahl hat jeder.
Oder Belegschaftsaktien (Miteigentümer) kaufen und die Ohren spitz und die Augen auf,
rechtzeitig nach Haltedauer verkaufen.
--



Rote Karte!
Rote Karte!



offline
Fritzl, DonMasterLions und Alle …
für die Arbeitnehmer gibt es die nicht vergoldeten und perforierten Rettungsschirme wie
Al-geld, HartzIV, steuerpfl. Abfindungen ind einige andere kleine Unterstützungen.
Da werden Familienhaushalte schnell prekär.

Für die Vorstände, Manager (Elite) gibt es den von der Firma bezahlten Schutz vom Feinsten vor Unbill:

http://boerse.ard.de/content.jsp?key=dokument_388466

21.10.2009 09:18
Haffa-Versicherer müssen blechen
Spät, aber immerhin:
Das EM.TV-Nachfolgeunternehmen Constantin Medien bekommt für die waghalsige,
fehlgeschlagene Strategie der ehemaligen Börsen-Stars Thomas und Florian Haffa
eine üppige Entschädigung.

Zahlen müssen die Haffa-Brüder indes nicht selbst.
Die Summe von 48 Millionen Euro müssen die Manager-Haftpflichtversicherer von EM.TV aufbringen.
---

21.10.2009 11:56
Hoffentlich mit Netz: Wenn Manager stolpern
Die Leitung eines Konzerns ist ein Drahtseilakt.
Damit die Fehltritte einzelner Manager nicht gleich zur Privatinsolvenz der Betroffenen führen oder
gar den ganzen Konzern in den Abgrund stoßen, gibt es spezielle Versicherungen.
Unter Versicherungsexperten gilt die private Haftpflicht als die wichtigste Alltags-Versicherung.
Ähnlich ist es bei Konzernlenkern:
Auch sie haften für ihr Tun – und zwar mit ihrem gesamten privaten Vermögen,
falls Ihnen ein Managerfehler unterläuft.

Mit so genannten D&O-Versicherungen können Konzerne jedoch ein Sicherheitsnetz
für ihre Topmanager spannen.
Eine "Directors and Officers Liability Insurance" schützt das Unternehmen
sowie die Manager vor den negativen Folgen von Managerfehlern.
---


http://www.morgenpost.de/printarchiv/ku ... tritt.html

TV-Kritik: Frau Böhm sagt Nein (20.15 Uhr, ARD)
Uneitler Auftritt -- Donnerstag, 22. Oktober 2009 07:55
Ein Zeitungsartikel gab den Anstoß: Drehbuchautorin Dorothee Schön las eine Meldung über jene Sachbearbeiterin von Mannesmann, die sich geweigert hatte,
nach der Übernahme des Konzerns durch Vodafone Vorstandsmitgliedern
Millionenprämien anzuweisen.
---

http://www.manager-magazin.de/geld/arti ... 93,00.html

Anzeige gegen Esser wegen 60-Millionen-Abfindung
Firmen-Lenker Esser ist wegen seiner Rekordabfindung
in Höhe von fast 60 Millionen Mark ins Visier der Justiz geraten.
Zwei Anwälte haben ihn wegen der Rekordzahlung verklagt.

### Essers Anwälte haben Freispruch erster Klasse erreicht.
### Bei Postmeister Zumwinkel genauso.

---
Die auf formale Korrektheit bedachte ältere Angestellte, die später im Mannesmann-Prozess
als Zeugin aussagte, animierte die Autorin zu einem Wirtschaftsdrama,
in dessen Mittelpunkt eine ähnliche Figur stand - großartig gespielt von Senta Berger,
die sich für die Rolle als unbeugsame Buchhalterin Frau Böhm in eine
unansehnliche graue Maus verwandelte und dem Film
über Größenwahn und Raffgier in Vorstandsetagen
mit ihrem uneitlen Auftritt den Stempel aufdrückte.
Der behutsam inszenierte Fernsehfilm war nicht nur ein spannendes Drama über
ein brandaktuelles Thema,
sondern auch ein Lehrstück über Anstand und Moral in einer Wirtschaftswelt,
in der die Unternehmenskultur
vielerorts vor die Hunde geht.
---



Neuling



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Hallo alle und ein schönes neues Jahr.

Möchte den Stand der Hartz-Klage mal aktualisieren. Die Verhandlungen liefen relativ gut für den Kläger. Das Gericht befand, dass die Grundlage für den Regelsatz nicht nachzuvollziehen sei. Es wird beanstandet, dass eine nachvollziehbare Berechnungsgrundlage fehlt durch welchen der Regelsatz ermittelt wurde.
Gab natürlich noch mehr, aber hier nur das wichtigste.
Eine Entscheidung wird am Anfang von diesem Jahr erwartet. Viele denken sogar schon diesen Monat.



Neuling



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Am 09.02.2009 wird nun das BVG ein Urteil sprechen. Dies wird um 9:55 am 09. 02 im ARD übertragen. Wohl ohne Untertitel. Na ja.



Spitzenmitglied



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siehe mehr unter

http://www.bundesverfassungsgericht.de/ ... 0-004.html

Ich bin gespannt...


Freude am Surfen

Spoiler: anzeigen
Vorsprung durch Gl-Cafe.de [british]



Neuling



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Hier nun das wichtigste aus der Urteilsverkündung.
Das BVG hält den REgelsatz für Kinder und ERwachsene nicht für ausreichend um ein menschenwürdiges Existenzminimum zu gewährleisten.

Hier der erst, der über dieses Urteil berichtet hat:
http://www.tacheles-sozialhilfe.de/foru ... Id=1335730



Neuling



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Nochmal das Wichtigste Zusammengefasst:

Bis Ende 2010 ist eine Neuregelung in der Berechnung der Regelleistung seitens des Gesetzgebers zu erreichen. Neu darin wird auch die Einführung der Berücksichtigung "besonderen Bedarfs" für Leistungen, die bisher nicht erfasst wurden jedoch für ein menschenwürdiges Existenzminimum notwendig sind.

Der Prozess läuft noch.



Neuling



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In verschiedenen Foren beginnen soeben die Diskussionen darum, welche genauen Auswirkungen dies nun auf die Höhe der bisherigen Regelleistungen tatsächlich haben wird.
Fest steht, dass sich vorerst bis Ende des Jahre wahrscheinlich nicht sehr viel verändern wird da erst ab 01.01. 2011 eine neue Grundlage seitens des Gesetzgebers stehen muß. Dies ist ja positiv, da eine zeitliche Begrenzung gegeben wurde. Ansonsten hätte sich dies unter Umständen Jahre hinziehen können.
Allerdings kann jetzt auch schon bei einem nachweislichen Mehrbedarf eine Erhöhung der Regelleistung eingefordert werden.

Mal schauen was sich weiter aus den Begründungen für dieses Urteil erkennen läßt.



Neuling



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Hier die Pressemitteilung des BVG
http://www.bundesverfassungsgericht.de/ ... 0-005.html


Hier die Hintergründe zur Entstehung der Regelleistung sowie die Begründung des Urteils
http://www.s-o-z.de/?p=16667Gru



Rote Karte!
Rote Karte!



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Frohe Botschaft, Dank BverfG,
die Freibeträge müssen neu und höher festgelegt werden.
Dann ist mehr Geld auf der Lohnüberweisung, der Steuerabzug ist dadurch weniger.
--

http://www.handelsblatt.com/urteil-der- ... er;2526936

## lesenswert und in leichter Sprache geschrieben:

Hartz-IV-Urteil entlastet auch Gutverdiener

Das neue Urteil des Bundesverfassungsgerichtes könnte überraschende Konsequenzen haben.
Im Interview erklärt der prominente Steuerrechtler Professor Dieter Bir
warum das Urteil die Steuerlast senken könnte und Vermögende und Gutverdiener
davon besonders profitieren.

Jeder Steuerzahler hat Anspruch auf einen Grundfreibetrag für sich und
seine unterhaltsberechtigten Kinder in Höhe des Existenzminimums.
Das berechnet sich wiederum nach der Höhe der Regelleistungen durch ALG II.
Die Folge:
Sollten die Sätze steigen erhöhen sich die Freibeträge.
Steuerzahler würden dann entlastet.
... weiter ...
--



Neuling



offline
Im Internet gefunden:
http://www.tacheles-sozialhilfe.de/foru ... Id=1353771

Hier ist ein Vergleich nachzulesen wieviel der Staat Prozentual von den Gesamteinnahmen für Arbeitslose ausgibt.
Das ist recht interessant, da immer wieder betont wird "Arbeitslose belasten den Staat übermäßig".
Wenn man das Gesamtbild der Einnahmen und Ausgaben betrachtet sieht das Ergebnis in Relation gerückt doch etwas anders aus.

Hier ein Ländervergleich - insbesondere der skandinavischen Länder - über das Niveau der Steuereinnahmen und der Auswirkungen im Sozialen Bereich (unter anderem: weniger niedrig Löhne, bessere Bildung, besseres Sozialsystem usw...):
http://www.jjahnke.net/rundbr68.html#1927
Man beachte hier auch die Renten, denn sollte in Deutschland keine Veränderung stattfinden dann ist in Zukunft zu erwarten, dass ein Großteil der Bevölkerung eine Rentenerwartung auf Sozialhilfeniveau hat. Konkret heisst dies: ein Leben lang gearbeitet und dann Sozialhilfe im Alter.


Grüße




 Hartz IV Regelsatz verfassungswidrig?





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