GL-C@FE.de

Virtuelles Kommunikationsforum für Gebärdensprachnutzer
Aktuelle Zeit: 28.03.2024, 10:08:51





 Kindergeld


Mitglied



offline
Hallo zusammen,

wie ihr bestimmt sichern weiß,dass hat jetzt die Bundesgerichtshof entschieden hat,dass die Leute ,ob bis 25 Lebensjahr oder später sind bekommen noch das Kindergeld zu. Habe ich recht die neue BGB an Agentur schreiben?

Was denkt ihr? vielen dank für ihre Hilfe.



Mitglied



offline
Hallo,

das Thema gab es schon, siehe unter:

http://www.gl-cafe.de/viewtopic.php?t=4 ... kindergeld



Mitglied



offline
@tobey,

vielen dank für info.

kennst du die Info?

http://www.pr-inside.com/de/kindergeld- ... 853977.htm

???



Spitzenmitglied



offline
Rostfa, Wie alt ist ihre Kinder?

Info von AA betrifft nur, wenn Kinder Schulabschluss hinter sich. Dies betrifft meist Kinder nach 18 Lebensjahr!!!!!!! Übrigens muss man bei Studium ein Bescheinigung von Fachhochschule bzw. Universität. Bei arbeitssuchende Kinder muss man extrem aufpassen. AA zwingen den erwachsende Kinder, dass Sie bei Eltern wohnen müssen!!!!!!!! Ich bekam von Bekanntkreis, doch weigert die Kinder Ruckkehr ins Elternhaushalt, weil Zimmer meist zu klein oder kein Lebensgemeinschaft zweier Generation möglich.



Mitglied



offline
ich schliesse an Fritzl an.

Fritzl,

Voraussetzung dafür ist, 1.Hauptsitz, d.h die Studenten wohnen noch im Elternhaus, und wohnt aus Studentzweck-und -gründen in der Wohnung, wo er studiert.

Es soll über Grenze beachten werden, es darf nicht überschritten werden.


www.connie-art.de



Mitglied



offline
Wenn Kinder unter dem 25. Lebensjahr bereits eine eigene Wohnung haben müßen sie nicht zurück zu den Eltern ziehen, wenn sie ALGII beantragen. Sie können auch nicht gezwungen werden.

Die Miete für die Wohnung muß dem Mietspiegel (Größe und QM-Preis) des zuständigen AA entsprechen. Dann werden diese Kosten übernommen.

Nicht nur die Eltern können Kindergeld beantragen, sondern auch das Kind selbst. Das Kindergeld wird dann, wenn es bewilligt wird, dem Kind ausgezahlt - nicht den Eltern.



Spitzenmitglied



offline
Solo, Was mit ALGII betrifft, da ist ein Hacken da, weil nach Schulabschluss noch kein Arbeit oder Ausbildung vorliegt, da haben die Betroffene auch nicht Arbeitslosenversicherung geleistet. Dies ist bei HartzIV oft Zankapfel draus geworden. Soviel weiss ich, dass Verfassungsgricht total überlastet. Ich weiss von meine Tochter, die hat Kontakt zu ehemalige MitschülerInnen.



Mitglied



offline
Hallo Frizl,
natürlich hast du recht, Schulabgänger sind in einer anderen Situation.
Es ist schwierig hier auf diese threads zu antworten, weil nur sehr wenig Informationen gegeben werden. So muß man halt vermuten und raten was nun eigendlich das Problem ist.

Bei Schulabgängern ist es wichtig das diese sich Ausbildungssuchend beim AA melden. Dann läuft auch das Kindergeld weiter. Wie rostfa mit dem link informiert hat, muß man sich dann regelmäßig beim AA melden. Sonst gehen die davon aus, dass kein Interessen an einer Vermittlung besteht.
Wichtig ist der Teil der Ausbildungssuche für das Kindergeld. Wenn man sich nur Arbeitssuchend meldet dann gibt es kein Kindergeld. Weil dies nur während der Ausbildung weiter gezahlt wird.

Ja, ich weiß wie Überbelastet die Gerichte mit den AA-Angelegenheiten sind. Je mehr kämpfen, desto besser. Von deinem posting entnehme ich du kümmerst dich auch etwas um Betroffene. Gut so!

Ich sehe gerade du bist mit den Gerichten durcheinander geraten.
Wenn man einen Widerspruch beim AA abgibt und dieser Widerspruch abgelehnt wird dann kann man klagen.
Diese Klage wird dann beim örtlichen Sozialgericht geführt. Ist man mit dem Urteil des örtlichen Sozialgerichts nicht einverstanden dann kann man weiter klagen vor dem Landesgericht (jedes Bundesland hat eigene). Sollte es so sein, dass man wiederum nicht zufrieden mit dem Urteil des Landesgerichts ist dann geht es zum Bundesgericht.
Urteile vom Bundesgericht sind für alle Bundesländer gültig. Urteile vom Landesgericht dagegen eher gültig für das jeweilige Bundesland (man kann sich aber auf Urteile von anderen Bundesländern beziehen, wenn man klagt).

Das Bundesverfassungsgericht macht etwas anderes.
Beispiel:
Zur Zeit liegt eine Klage beim Bundesverfassungsgericht über die Höhe vom derzeitigen Regelsatz.
Jemand war der Ansicht, dass der Regelsatz von HartzIV nicht ausreichend ist um den Grundbedarf zu decken so wie es das HartzIV Gesetz angibt. Diese Person reichte also eine Klage ein gegen dieses Gesetz.
Das Bundesverfassungsgericht entscheidet ob ein erlassenes Gesetz richtig ist oder ob es neu überarbeitet werden muß.

Das ist alles mal nur kurz erklärt. Habe auch eine Weile gebraucht um das alles zu verstehen.



Spitzenmitglied



offline
Solo,Richtig. Da ein Arbeitgemeinschaft bei AA handelt. Wenn Wiederspruch gegen Entscheidung Arbeitgemeinschaft bei AA eingelegt, da werden immer Verwaltungsgericht angerufen!!!! Arbeitgemeinschaft besteht aus 50 % von örtliche Sozialamt und 50% örtliche AA. Das gilt nur imBereich ALGII bzw. Hartz IV!!!!

Solo, Was mit Verwaltungsgericht betrifft, da habe ich selber erlebt. Es fällt sich auf, dass die Behörde so bequem weiter an Verwaltungsgericht weitergibt. Es kann sein, dass örtliche Behörde kein Wiederspruchstelle hat. Ich warte selbst auf Termin beim Verwaltungsgricht. Nur eins weiss ich nicht, ob diese Reglung bei Wiederspruchverfahren in andere Bundesländer gleichaussieht. Schliesslich lebe ich im Bundesland NRW. Ich weiss nur, dass Bundesland Niedersachsen anders aussieht, wo ich dort gestammt bin.

Sozialgericht hat nach mein Info nicht mit Hartz IV Reglung zu tun! Dafür streitet man wegen z.B.: Arztkosten, Hilfsmittelkosten ua. Grund: Viele Hartz IV Empfänger können zusatzliche Artzkosten und Hilfsmittelkkosten nicht zahlen.



Mitglied



offline
Hallo Frtzl,
da muß ich dir widersprechen. Hier ein Zitat aus Wikipedia:
Das Verwaltungsgericht ist, vereinfacht ausgedrückt, zuständig, wenn Entscheidungen von Behörden aufgehoben werden sollen oder Behörden zu einem bestimmten Tun verpflichtet werden sollen. Dies gilt allerdings nicht bei der Bundesagentur für Arbeit, bei Rentenfragen oder bei den meisten anderen Sozialleistungen. Hier ist das Sozialgericht zuständig. Dies gilt seit 2005 auch für Fragen der Sozialhilfe, bei denen zuvor die Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte gegeben war.

Der Weg bei einer Klage gegen Arbeitsamt, Sozialamt, Kindergeld, Krankenkasse ist in jedem Bundesland der selbe
1. Örtliches Sozialgericht
2. Landessozialgerichtgericht
3. Bundessozialgericht

Eine Widerspruchstelle gibt es bei jeder Agentur für Arbeit. Dorthin wird der Widerspruch geleitet wenn dieser eingeht.
Die Widerspruchstelle ist sozusagen die Rechtsstelle von der AA. Dort sind dann Personen, die sich mit der Rechtsprechung auskennen und die AA auch vor gericht vertreten.

Nebenbei:
Wenn es dringend ist kann man auch beim örtlichen Sozialgericht eine einstweilige Anordung beantragen.
Beispiel: Man hat kein Geld zum Leben und benötigt dies dringend. Die AA für Arbeit lehnt ab zu zahlen oder braucht sehr lange um Antrag oder Widerspruch zu bearbeiten.
Dann geht man zum örtlichen Sozialgericht zu einem Rechtspfleger und erklärt diesem die Situation. Der schreibt das auf und leitet die einstweilige Anordnung in die Wege.
Die Bearbeitungsdauer einer einstweiligen Anordnung kann bis zu 6 Wochen dauern (meist geht es schneller).
Die einstweilige Anordnung ist nur bis zum Urteilsspruch des Sozialgerichts gültig.
Wie du weisst kann es sehr lange dauern bis es zum Gerichtsverfahren kommt (Jahr oder Jahre).



Spitzenmitglied



offline
Solo, In der Tat las ich ein Brief vpn "Arbeit plus" (Arbeitgemeinschaft Stadtverwaltung und AA) wird über Verwaltungsgericht Minden abwickeln, so läuft bei uns so. Acj jede Behörde macht nur ihre Mist, was "Oben" verlangt. Grund: Verwaltungsgericht dauert meist lang, da weiss ich auch.



Mitglied



offline
Hier einige interessante Informationen zu Kindergeld auf die ich gestossen bin.
Unter studium-und-arbeit.de
ist wissenswertes zu Kindergeld einschliesslich ergangene Gerichtsurteile zu diesem Thema zu finden.

Unter Familienratgeber-nrw.de
Rubrik Finanzielle Hilfe für Eltern - dann Kindergeld anklicken
Dort steht dann z.B. die aktuelle Arbeitnehmerpauschale (920Euro ohne Nachweis) die vom Einkommen des Kindes abgezogen werden kann (sollten die Kosten höher sein dann diese, aber mit Nachweis)
Vergesst auch nicht der Behindertenfreibetrag hebt den aktuellen Satz von 7680 Euro entsprechend des Freibetrags an.
Neu ist auch, dass die Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung auch abgesetzt werden können.
So ergibt sich
Einkommen
- Arbeitnehmerpauschale 920
- Pflichtbeiträge Sozialversicherung
- Behindertenfreibetrag
Wenn man nach dem Abzug dann 7680 oder drunter bleibt, kann man noch Kindergeld erhalten

Übrigens: Kindergeld kann auch über das 27. Lebensjahr gewährt werden. Wenn das behinderte Kind Eingliederungshilfe erhält bzw. gewährt wird.
Urteil: BFG IIIR 86/02



Spitzenmitglied



offline
jetzt schon neu 2009 für Kindergeld bekommen 164 €.



Spitzenmitglied



offline
Kindergeld halte ich mich raus, weil das kümmert meine Eltern darum und möchte ich auch nichts darüber wissen.


Ich bin Schwerhörig !



Moderatorin & Smalltalkerin´09
Moderatorin & Smalltalkerin´09
Benutzeravatar
offline
Es kommt darauf an ob man weiter bekommt




 Kindergeld





Suche nach:
Gehe zu:  
cron




Kontakt: info(at)gl-cafe.de

Powered by phpBB © 2000, 2002, 2005, 2007 phpBB Group
Deutsche Übersetzung durch phpBB.de