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 Antidiskriminierungsgesetz in Sicht!!!!


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Union: Antidiskriminierungsgesetz kommt bald
"Haben jetzt einen guten Kompromiss gefunden"


Im Streit der großen Koalition um das geplante Antidiskriminierungsgesetz rechnet die Union mit einer raschen Einigung. "Wir haben jetzt einen guten Kompromiss gefunden", sagte Unionsfraktionsvize Wolfgang Bosbach der "Rheinischen Post". Bei gutem Willen aller Beteiligten könne das Gesetz noch vor der Sommerpause beschlossen werden. Bosbach mahnte zur Eile: "Wir sind ohnehin in Verzug und sollten der EU signalisieren, dass wir das europäische Recht zügig umsetzen wollen."

Dem Zeitungsbericht zufolge wurde die umstrittene rot-grüne Vorlage aus dem Jahr 2005 in "Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz" umbenannt. Dieses soll die entsprechenden EU-Richtlinien weitgehend "eins zu eins" umsetzen. Der von Rot-Grün vorgelegte Entwurf, den die SPD bislang weiter mitgetragen hat, sah hingegen einen weitgehenderen Diskriminierungsschutz vor.

Quelle:
http://www.donau.de/SID_58fa4a573f3c9989a8eb8c79ff37b2ed/nachrichten/politik/afp_politik/meldung.shtml?rubrik=afp&id=219131



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noch eine Artikel zum gleichen Thema:

"Behinderte sollen ins Antidiskriminierungsgesetz kommen"

Berlin (kobinet) Die große Koalition arbeitet derzeit daran, ein abgestimmtes Antidiskriminierungsgesetz vorzulegen. Behinderte Menschen sollen dabei anscheinend nun doch in den zivilrechtlichen Teil des Gesetzes mit aufgenommen werden. Dies verlautete am Freitag aus internen Kreisen der Koalition.

"Jetzt scheint auch die CDU verstanden zu haben, dass Deutschland schleunigst ein Antidiskriminierungsgesetz braucht. Allen voran Fraktionsvize Wolfgang Bosbach, der erklärte, die große Koalition sei sich schon weitgehend einig. Es werde ein Allgemeines Gleichstellungsgesetz geben, das bis auf wenige Ausnahmen nicht über die vorgegebenen Richtlinien der EU hinausgehen werde. Bereits seit 2003 ist die Frist für den Gesetzentwurf abgelaufen. Deshalb läuft gegen die Bundesrepublik ein Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission", schrieb die taz am Donnerstag. Aus Koalitionskreisen verlautete am Freitag, dass nun klar sei, dass behinderte Menschen in den zivilrechtlichen Teil als Gruppe mit aufgenommen werden, die vor Diskriminierungen geschützt werden.

Ottmar Miles-Paul erklärte für die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL), dass es zwar hoffnungsfroh sei, dass behinderte Menschen nun eine echte Chance hätten, in den zivilrechtlichen Teil des Antidiskriminierungsgesetzes aufgenommen zu werden, doch steige und falle der Wert dieses Gesetzes nach wie vor damit, dass das Gesetz gruppenübergreifend angelegt ist. "Es kann und darf keine Hierarchie der Diskriminierungen und Diskriminierten geben, bei der die Diskriminierung von Schwulen und Lesben geduldet und die von Menschen nichtdeutscher Herkunft und Behinderten geahndet wird. Wir brauchen ein umfassendes Antidiskriminierungsgesetz und auch eine entsprechende umfassende Antidiskriminierungskultur in Deutschland", erklärte Ottmar Miles-Paul. elba

Quelle:
http://www.kobinet-nachrichten.org/cipp/kobinet/custom/pub/content,lang,1/oid,10904/ticket,g_a_s_t



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Laut Tagesschau eben soll da Anti-Diskriminationsgesetzt zum 1. August 2006 in Kraft treten!


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Koalition einigt sich auf "Gleichbehandlungsgesetz"


02. Mai 2006
Die große Koalition hat sich nach langem Streit über das Antidiskriminierungsgesetz (ADG), das künftig Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz heißen wird, geeinigt. Das Gesetz folge weitgehend dem ursprünglichen Entwurf der rot-grünen Bundesregierung und gehe über die EU-Richtlinien hinaus, sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) am Dienstag in Berlin.

Sie sei nun zuversichtlich, daß das Gesetz am 1. August dieses Jahres in Kraft treten werde. Der Europäische Gerichtshof hatte Deutschland verurteilt, weil entsprechende EU-Richtlinien nicht als Gesetz verwirklicht wurden. "Ich gehe nicht mehr davon aus, daß wir an die EU Strafe zahlen müssen", sagte Frau Zypries.

Klagerecht für Betriebsräte und Gewerkschaften

Nach dem Gesetz darf im Arbeits- und Geschäftsleben niemand wegen seiner ethnischen Herkunft oder Rasse, seines Geschlechtes oder Alters, seiner Behinderung, sexuellen Orientierung, Religion oder Weltanschauung benachteiligt werden. Das Gesetz geht im Zivilrecht damit über die EU-Vorgaben hinaus, die hier nur auf die Merkmale Rasse, ethnische Herkunft und Geschlechtszugehörigkeit beschränkt sind. "Es ist klar, daß es für die Union schwieriger ist, Lesben und Schwulen gleich zu behandeln als etwa Behinderte", sagte Frau Zypries. Die unionsgeführten Länder hatten im Sommer vergangenen Jahres das rot-grüne Gesetzesvorhaben im Bundesrat gestoppt und eine weniger drastische Regelung gefordert, die sich an den EU-Richtlinien orientieren sollte.

Die SPD hat sich auch mit ihrer Forderung durchgesetzt, daß künftig sogenannte Antidiskriminierungsverbände - etwa Gewerkschaften oder Betriebsräte - Arbeitnehmer vertreten oder an sie abgetretene Ansprüche der Arbeitnehmer in eigenem Namen einklagen können. Auf die Zustimmung des Beschäftigten kommt es dabei nicht an. Die EU-Richtlinien sehen dieses Verbandsklagerecht nicht vor. Vor allem die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände warnte vor unkalkulierbaren Prozeßrisiken. Als Erfolg für die Union verbuchte Zypries, daß sich die Kirchen weiterhin darauf berufen könnten, daß sie Menschen mit anderer Religion nicht einstellen müßten. Zudem werde die Antidiskriminierungsstelle beim unionsgeführten Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend angesiedelt.

Das ADG war einer der schwierigsten Punkte in den schwarz-roten Koalitionsverhandlungen, und der Kompromiß ließ für beide Seiten bisher Raum für Interpretationen. Deutschland sei zwar ein tolerantes Land, doch es gebe immer noch Menschen, die diskriminiert würden. Solche Fälle sollten künftig durch das Gesetz unterbleiben, sagte Ministerin Zypries zu der Vereinbarung von Union und SPD, auf die sie sich in der Nacht zum Dienstag im Koalitionsausschuß geeinigt hatten.

Quelle: http://www.faz.net/s/Rub6B15D93102534C72B5CF6E7956148562/Doc~EB86878D602834E049233A4C048062D13~ATpl~Ecommon~Scontent.html



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Nun weitere Neuigkeiten zu dem Gleichbehandlungsgesetz, es wurde
Ende Juni verabschiedet, und wurde am 7.7.2006 in Kraft getreten.
(so stehts in einem Link - wird am Tag nach der Verkündung in Kraft treten.)

Wer mehr lesen will, kann auf den folgenden Link klicken,...

http://www.allgemeines-gleichbehandlungsgesetz.de/

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (=AGG) kommt


****~cat



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Montag, 31. Juli 2006, 09:52 UhrDIHK: Kritik an Gesetz
Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) sieht durch das am Dienstag in Kraft tretende Antidiskriminierungs-Gesetz die Schaffung neuer Arbeitsplätze gefährdet. Das Gesetz verschärfe die Unsicherheiten der Unternehmen beim Kündigungsschutz, sagte DIHK-Präsident Ludwig-Georg Braun dem „Handelsblatt“. Die Folge werde sein, dass sich die Unternehmen bei Neueinstellungen zurückhalten. Auch der Präsident der Arbeitsgemeinschaft Selbstständiger, Patrick Adenauer, erwartet negative Folgen für den Arbeitsmarkt.

Quelle: Bild-Nachrichtenticker.


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Ohne Antidiskriminierungsgesetz gab es Zurueckhaltung bei der Einstellung schon immer. DIHK will dieses Gesetz einfach nicht, da zu teuer. Falls das Gesetz in Kraft eintritt, muessen Firmen, Restaurants, etc. behindertenfreundlich sein und das kosten die Summen. Kein Gesetz, also keine Anforderung. DIHK will uns fuer dumm verkaufen.



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Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ist nicht – wie ursprünglich geplant – am 1. August in Kraft getreten. Hierfür bedarf es noch der Unterschrift des Bundespräsidenten Horst Köhler, dem die Gesetzesvorlage erst am 28. Juli zur Prüfung zugeleitet wurde. Im September soll das Gesetz zudem mit Hilfe eines Korrekturgesetzes nachgebessert werden.



Neuling



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Gestern wurde lt. Kobinet Nachricht Bundespräsident Horst Köhler das AGG unterschrieben und wird in Kürze auf das Bundesgesetzblatt erschienen und zum 1. Sep. 2006 in Kraft treten. Da bin ich aber gespannt, ob es alles zum Guten und Positiven wenden wird...




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