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Virtuelles Kommunikationsforum für Gebärdensprachnutzer
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 Das Gehörlosengeld soll abgeschafft werden.


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http://auskunft.giby.de/kostentraeger/gericht/

Und hier noch mal als DGS-Film



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Hallo und Karin,
Das weiss ich ja, da geht darum müssen alle Stellen nach UN.Konversionen anwenden. Es dauert trotzdem lang, bis alle Stellen diese Hinweis zu folgen. Hier einige Beispiele, was mit Gericht allein nicht zu tun. Museumbesuch braucht man bei Führung Dolmetscher, doch verpflichten Museumleitung nach bisherige Recht leider nicht. Das ist einer von viele Beispiele.

Zu Gericht: Ich streite mit Amtsgericht in zwei Punkte, was mit Verfahren gar nicht zu tun. Diese Sachbearbeiter will Kostenverpflichtung nicht hinnehmen. Ich streite schon seit 3 Monaten. Deshalb sehe ich besser, wenn man UN-Konversion hinweisen könnet.



Zuletzt geändert von Fritzl am 17.10.2014, 11:11:08, insgesamt 1-mal geändert.

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Karin hat geschrieben:
Gebärdensprachdolmetscher bei Gericht

Bei Gerichtsverhandlungen gibt es für Gehörlose die Möglichkeit, sich mit Hilfe eines Gebärdensprachdolmetschers zu verständigen, wenn sie als

- Kläger,

- Beklagte oder

- Zeugen

vor Gericht auftreten.
Gerichtsverfassungsgesetz (GVG)

§ 186

(1) Die Verständigung mit einer hör- oder sprachbehinderten Person in der Verhandlung erfolgt nach ihrer Wahl mündlich, schriftlich oder mit Hilfe einer die Verständigung ermöglichenden Person, die vom Gericht hinzuzuziehen ist. Für die mündliche und schriftliche Verständigung hat das Gericht die geeigneten technischen Hilfsmittel bereitzustellen. Die hör- oder sprachbehinderte Person ist auf ihr Wahlrecht hinzuweisen.

(2) Das Gericht kann eine schriftliche Verständigung verlangen oder die Hinzuziehung einer Person als Dolmetscher anordnen, wenn die hör- oder sprachbehinderte Person von ihrem Wahlrecht nach Absatz 1 keinen Gebrauch gemacht hat oder eine ausreichende Verständigung in der nach Absatz 1 gewählten Form nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich ist.

Es ist wichtig, das Gericht vor der Verhandlung über die Gehörlosigkeit und die gewählte Kommunikationsart zu informieren. So kann die Kommunikation bei Gehörlosen mit einem Gebärdensprachdolmetscher, bei taub-blinden Menschen mit einem Lormen-Dolmetscher, bei geistig Behinderten mit einem Relaxdolmetscher und bei Schwerhörigen mit einem Schriftdolmetscher erfolgen. Aber das Gericht entscheidet selbst und sendet eine schriftliche Bestätigung.


Dies gilt für alle Gerichtszweige, also für:

- Ordentliche Gerichtsbarkeit (Zivilgerichte einschl. der Freiwilligen Gerichtsbarkeit*)

- Arbeitsgericht

- Verwaltungsgericht

- Sozialgericht

- Finanzgericht

- Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht

(* Zur Freiwilligen Gerichtsbarkeit gehören z. B. Nachlassgericht, Familiengericht, Vormundschaftsgericht, Registergericht.)



Kläger, Beklagte und Zeugen bekommen eine schriftliche Vorladung vom Gericht, damit erfahren sie wann der Gerichts- bzw. Verhandlungstermin ist.



Du kopierst immer aus dem Internet. Ergänzung immer mit Quelle


______________________
Bild von Hallo



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Hallo
Richtig, das wäre Urheberrechtverletzung!!!! Viele Leute achten nach Urheberrecht meist nicht genau.



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Sorry - stimmt!
http://www.deaf-sachsen.de/index.php?menuid=170



Spitzenmitglied



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Gehörlosen Geld habe ich überhaupt nicht und musst man auch nicht oder ?


Ich bin Schwerhörig !



Spitzenmitglied



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Ckaudym Merkst du nicht dass dein Posten grisse Zeitabstand von letzte Posting?



Spitzenmitglied



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Ckaudym,Merkst du nicht dass dein Posten grosse Zeitabstand von letzte Posting?



Zuletzt geändert von Fritzl am 24.10.2020, 01:44:49, insgesamt 2-mal geändert.


 Das Gehörlosengeld soll abgeschafft werden.





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