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 Das Recht zu Sparen - auch für Behinderte?


Spitzenmitglied
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offline
Ich bekam die Nachricht rein, und möchte euch dies auch (nur) zur Info reinstellen:

==>>> Recht auf Sparen und gleiches Einkommen auch für Menschen mit Behinderungen #2600 <<<==

Die Petition kann man auch unterschreiben (wer will)


****~cat



Spitzenmitglied



offline
Diese "größte globale Petition-Website" kommt mir etwas merkwürdig vor.
Da werden vieleicht nur viele Namen und E-Mailadressen gesammelt für
ganz andere Zwecke.
Für Petitionen sind eigentlich die Verbände der Betroffenen zuständig.
Es kann nicht stimmen, daß alle Behinderten, die irgendwelche Leistungen
vom Staat bekommen, nicht mehr als 2600,- auf ihren Bankkonten haben dürfen.
Das gilt nur für Bezieher von HartzIV, bzw wenn der Staat die Kosten für Pflegeheim
tragen muß.
In den Fällen ist es ja gerecht, daß jeder Mensch erstmal aus eigenem Vermögen
seinen Unterhalt usw tragen muß.
Ob diese 2600,- Grenze auch für Gl gilt, die vom Staat Arbeitsassistenz bezahlt
bekommen, sollten die zuständigen Fachleute im DGB klären.
Es wäre eine "hinterlistige Überraschung" wenn das Sozialamt jahrelang Dolmikosten
für Regelschule bezahlt und die Eltern müssen eines Tages ihre Ersparnisse an den
Staat abgeben!




 Das Recht zu Sparen - auch für Behinderte?





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