Vielleicht sollte man das hier lesen?
http://www.behinderte-kinder.de/kindergeld/kigeld.htm (noch über 27.Lj hinaus kann man KiGe beziehen)
http://www.muskelschwund.de/index.php?id=653 (hier steht es auch -> mind. 50% oder "H" im SBA)
Vermutlich wurde das vor kurzem ein wenig geändert -> 25.Lj und nicht mehr als 7.680€
http://www.bafoeg-aktuell.de/cms/sozial ... inder.html
Es gibt wohl schon eine "Sonderregelung" für Behinderte ...
KiGe für Behinderte die nicht mehr als ca. 7188€ - 7.680€ (?) im Jahr verdienen,
UND wenn die Behinderung vor dem 27. Lj oder 25. Lj (?) eingetreten sind ...
Und ich glaub, das geht auch nur, wenn die 1. Wohnsitz bei den Eltern ist.
Am besten fragt man dazu einen Steuerberater ...