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Aktuelle Zeit: 28.03.2024, 12:22:45





 Finanzierung von Gebärdensprachdolmetschern?


Neuling
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Hallo Foren Nutzer,

wir freuen uns sehr, dass wir Sie heute über eine neue Homepage des GIB. informieren können:
GIB.Auskunft ist am 28.Oktober im Rahmen des Festaktes zum 10-jährigen Jubiläum des GIB. offiziell gestartet worden.

Auf GIB.Auskunft werden sowohl die gängigen als auch manche seltenere Fälle zum Thema Finanzierung von Gebärdensprachdolmetschern übersichtlich dargestellt, juristisch fundiert aufbereitet und mit den notwendigen LINKS und Downloadmöglichkeiten versehen.

GIB.Auskunft kann Ihnen eine wertvolle Hilfe sein und für viele Lebensbereiche zunächst den grundsätzlichen Anspruch auf einen Dolmetscher belegen. Wir hoffen, dass wir mit unserer Plattform vielen Gehörlosen dabei helfen können, die Hürde der unklaren Finanzierung eines Dolmetschereinsatzes zu nehmen und es ihnen zu ermöglichen, ihr Recht auf eine barrierefreie Kommunikation mit Hilfe der bayerischen Vermittlungsstellen geltend zu machen.

Surfen Sie auf http://www.giby.de und klicken Sie dort auf den Schnell-Link GIB.Auskunft in der oberen Navigationsleiste – so gelangen Sie zur barrierefreien GIB.Auskunft-Webseite.

Die Presseerklärung gibt Ihnen erste nähere Informationen. Siehe Link: http://auskunft.giby.de/uploads/tx_documents/GIB.auskunft-pressemitteilung_glC.pdf

Gern beantworten wir Ihre Fragen zum Thema Kostenklärung von Dolmetschereinsätzen oder geben Hilfestellung im Umgang mit der Homepage.

Das Team der GIB.Auskunft
Th. Manstorfer, M. Chrobot, A. Neuhaus



Moderator & Einstein & "Tante Emma"´09
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Das bedeutet dann also, daß dies komplett vom Freistaat Bayern finanziert wird, so daß für andere keinerlei Kosten entstehen? Keine Provision oder sonstige Vergütung, wie es bei manch anderen Serviceeinrichtigungen normalerweise der Fall ist?


Dass mir der Hund das Liebste sei,
sagst du, o Mensch, sei Sünde?
Der Hund blieb mir im Sturme treu,
der Mensch nicht mal im Winde.



Mitglied



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An das Team der GIB.Auskunft: super gemacht!!

Wenn die Seiten mal überarbeitet werden sollten, dann wären Hinweise hilfreich, auf welche Dolmetschleistungen der Gehörlose einen Rechtsanspruch und auf welche der Kostenträger ein Ermessensspielraum hat und worin das Ermessen besteht. Aus der Praxis her weiß ich, dass manche Kostenträger sich mit der Bezahlung von Dolmetschern schwer tun und hier auch mal gegen das Gesetz entscheiden. Von daher ist es für Gehrlose wichtig zu wissen, was die Verwaltung darf und was nicht. Interessant wäre auch zum Beispiel bei der Arbeitsassistenz die Information, welche Regeln sich die Verwaltung des Freistaates Bayern gegeben hat bei der Finanzierung von Gebärdensprachdolmetschern.
Auch vermisse ich die Anwendung des § 57 SGB IX im privaten Bereich. Hier haben bedürftige Gehörlose Möglichkeiten, bei wichtigen Gelegenheiten Dolmetscherkosten finanziert zu bekommen. Vielleicht prüft ihr das mal nach und ergänzt dann die Seiten.

Aber wie gesagt: die Seiten sind wirklich gelungen!!

Gruß
Thomas [smile]


http://www.dvgss.de



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Ich bekomme die Sport-Dolmetscher Finanzierung von DFB-Stiftung.
Es klappt bisher gut, wenn ich ein Dolmetscher für Sport brauche!
Ich besuche öfter Sport-Feier und Veranstaltungen und andere Dinge.


*wait* :D




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