Ueber dieses Thema habe ich bereits in einem Thread geschrieben.
Siehe den Beitrag vom 28.04.06 - 22:58:54 im:
Muttersprache und Erstsprache
Paerchen, mich wundert es, warum es denn ueberhaupt wichtig fuer denen vom Sozialdienst und Arbeitsagentur ist, dass DGS nicht eine Muttrsprache sein kann und Deutsch ja. Das sollte doch fuer die Arbeit wurscht sein. Unter Muttersprache versteht man leider verschieden:
1. "Sprache erworben von den Eltern"
2. "Sprache vollkommen beherrscht"; oder
3. "die Sprache des Landes in dem man geboren ist".
Wichtiger sollte doch die Frage sein, in welcher Sprache fuehlst du dich "zuhause" oder welche Sprache beherrschst du am besten (Bedeutung 2). Ist doch ega, ob die Sprache, die du am besten kannst, Muttersprache genannt werden darf.
Bitte schreib hier alle ihre Gegenargumente auf. Frag auch was sie unter "rechtskraeftige Sprache" versteht. Ist DGS nicht rechtskraeftig genug, wenn Behoerden und Gerichte DGS-Deutsch Dolmetscher einsetzen muessen?
DGS eine Variante von Deutsch oder in anderen Worten ein Dialekt von Deutsch? Oh my god! In anderen Threads wurde reichlich ueber sprachliche Unterschiede zwischen DGS und Deutsch oder allgemein GS und LS geschrieben. Die Unterschiede zwischen den beiden sind zu zahlreich und zu gross, so dass kein Sprachwissenschaftler eine GS als eine Variante der Landessprache erklaeren wuerde.