Karin, bei Oliver Rien als Psychologe (in Saarbrücken dabei) und seinen Seminaren
passt das Thema "Abgestumpftheit und das Nichtinteresse" sehr gut.
Dein pauschaler Vorwurf "Abgestumpftheit und das Nichtinteresse" an die Gehörlosen
ist absolut nicht in Ordnung! Er ist durch nichts gerechtfertigt!
Sie, die Gehörlosen, die Gl-Vereinsvorstände, können gar nichts machen,
sie sollen "in den heißen Ofen geschoben werden".
Sie sollen schwer schwer beschämt werden!
Das ist total krass!
Siehe – Der DGB-Präsident hat in seiner Videobotschaft zu Saarbrücken auf den
Bildungsstand von normal Gehörlosen gezeigt!!!
Anders, die Berufsgehörlosen-Bildung/ Medien, die stehen in der "Verantwortung", sie wissen gut Bescheid!
z.B. Thomas Zander, Sabine Fries (aus Ostdtl), Hartmut Teuber (Boston USA), ...
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Zu Dienstaufsichtsbeschwerde:
http://www.wer-weiss-was.de/theme125/ar ... 56463.htmlfristlos, formlos, fruchtlos gilt tatsächlich in vielen Fällen,
weil Dienstaufsichtsbeschwerden selten Dinge beschreiben die tatsächlich von rechtlicher Bedeutung sind.
Das trifft auf sicher über 90% der von Laien verfassten Beschwerden zu.
Anders sieht es schon aus, wenn ein Fachmann (Jurist) mal ausnahmsweise in einem ganz konkreten Fall
zur Feder greift und den Sachverhalt schon mal sauber rechtlich würdigen kann und
dann eben auch konkrete rechtlich bedeutsame Punkte anspricht.
Solche Beschwerden haben dann u.U. durchaus Aussicht auf Erfolg und können mit der Einleitung eines Disziplinarverfahrens gegen den Betroffenen Mitarbeiter mit allen Konsequenzen enden. …
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http://www.lernen-ohne-angst.de/index-D ... Lehrer.htmAls Rechtsmittel an Schwammigkeit kaum zu überbieten
Bei minderschweren Beschwerdegründen kann man aller Wahrscheinlichkeit nach mit Gesprächen
mehr erreichen und bei schwerwiegenden Delikten ist meist eine unverzügliche Strafanzeige
das Mittel der Wahl.
Beschwert sich das Vieh beim Schlachter?
Die Dienstaufsicht steckt bei Beschwerden in einer äußerst ungewöhnlichen Multi-Tasking-Situation.
Das Schulrecht verpflichtet zum Schutz der Kinder, das Dienstrecht beinhaltet eine
Fürsorgepflicht für den Untergebenen.
Kann dieser Spagat überhaupt gelingen, oder wird hier übermenschliches verlangt?
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Sie lösen eine Ketten von unliebsamen Maßnahmen aus:
Mündliche und/oder schriftliche Stellungnahmen gegenüber der Dienstaufsicht, Schriftwechsel,
Anhörungen und am Ende steht vielleicht in Verwaltungs-, Straf- oder Zivilprozess
mit einem für alle Parteien ungewissen Ausgang.
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## Das ist sehr brandheiß und höllisch gefährlich für normal Gehörlosen.
## Die Kette unliebsamer Maßnahmen macht sie KAPUTT!!!
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