Liebe gehörlose und schwerhörige ArbeitnehmerInnen und Selbständige,
der Deutsche Verein der professionellen Gehörlosen- und Schwerhörigenselbsthilfe e.V. (DVGSS) ist ein Verein von hörbehinderten Akademikern und ausgebildeten Fachleuten, die gehörlose und schwerhörige Menschen in Beruf und Gesellschaft unterstützen. Wir informieren und beraten Fachleute in der Arbeit mit gehörlosen und schwerhörigen Menschen. Wir schulen gehörlose und schwerhörige ArbeitnehmerInnen und Selbständige. Wir führen mit anderen europäischen Partnern EU-Projekte in der beruflichen Rehabilitation gehörloser und schwerhöriger Menschen durch. Wir forschen im Bereich der beruflichen Teilhabe gehörloser und schwerhöriger Menschen. Unser Ziel ist, die Chancengleichheit für gehörlose und schwerhörige Menschen am Arbeitsplatz und in der Gesellschaft zu fördern. Um dieses Ziel näher zu kommen, machen wir eine
Umfrage: Finanzierung von Gebärdensprachdolmetscher im Arbeitsleben (Arbeitsassistenz).
Gehörlose und hochgradig schwerhörige ArbeitnehmerInnen und Selbständige haben Anspruch auf Gebärdensprachdolmetscher im Arbeitsleben, wenn Dolmetscher am Arbeitsplatz notwendig sind! Rechtsgrundlage ist § 102 Abs. 4 SGB IX.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales schreibt im Oktober 2009 sinngemäß, dass hörbehinderte Menschen genügend Gebärdensprachdolmetscher im Arbeitsleben bekommen. Die Integrationsämter hätten für Arbeitsassistenz genügend Geld zur Verfügung.
Die Aussage des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales stimmt nicht mit unseren Erfahrungen überein. In unserer Beratung für gehörlose und schwerhörige Menschen erleben wir immer wieder, mit welchen Schwierigkeiten in Deutschland hörbehinderte Menschen bei der Finanzierung von Gebärdensprachdolmetschern am Arbeitsplatz zu kämpfen haben. Von den Integrationsämtern wissen wir, dass sie nicht genügend Gelder zur Verfügung haben.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales möchte jetzt Fälle prüfen, bei den nicht genügend Gebärdensprachdolmetscher bewilligt wurden.
Von daher unser Aufruf an gehörlose und schwerhörige ArbeitnehmerInnen und Selbständige in Deutschland:
Haben Sie als Gehörloser oder Schwerhöriger Schwierigkeiten bei der Finanzierung von Gebärdensprachdolmetscher am Arbeitsplatz, weil Ihr zuständiges Integrationsamt die Kosten eines Gebärdensprachdolmetschers nicht oder nicht genügend finanziert?
Wenn Sie solche Schwierigkeiten haben, dann melden Sie sich bei uns!
Wir möchten die Fälle sammeln und dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales zur Prüfung weiter geben.
Melden Sie Ihr Fall per Mail, Fax oder Brief an:
Deutscher Verein der professionellen Gehörlosen- und Schwerhörigenselbsthilfe e.V. (DVGSS)
Peutestr. 51, 20539 Hamburg
Fax: 040-38 63 17 89
E-Mail:
info@dvgss.deGruß
Thomas Worseck