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Virtuelles Kommunikationsforum für Gebärdensprachnutzer
Aktuelle Zeit: 28.03.2024, 10:24:46





 BAföG


Neuling



offline
Hallo!

Ich will wissen, welche Folgen es gibt, wenn ich das Formular BAföG ausfülle, das für meinen Sohn, (20 J. alt) bestimmt ist.

1.) Frage: Wieviel bekommt mein Sohn?
2.) Frage: Muss ich vielleicht wieviel draufzahlen?

Würde mich freuen, wenn jemand darüber schildern kann.

Brauche Klarheit, damit ich das Formular „BAföG“ richtig ausfüllen kann.

Damit Ihr wisst, ich bin zurzeit geschieden. Der Sohn wohnt bei seiner Mutter. Er besucht gerade Abendgymnasium, Prüfung wird im Dezember 07 stattfinden. Besteht er die Prüfung mit Erfolg, dann will er ein volles Jahr 08 Abitur.

Ich habe kein Vermögen, besitze auch kein Eigentum. Habe MdE von 100%.

Gruß Dida


.



Spitzenmitglied



offline
hi Dida

gern kannst du solche Fragen selbst googeln, habe beispielsweise diesen Links gefunden:
http://www.bafoeg.bmbf.de/gesetze_merk06.php
http://www.bafoeg-rechner.de/

Hoffe, du wirst dort geholfen.....


Gruss Marky

* Weg mit dem Audismus *



Spitzenmitglied



offline
Stell einfach den Antrag, fertig.
Man weiß vorher nicht, wieviel man bekommt und ob überhaupt.
Es hängt von vielen Faktoren ab:
- verdienen die Eltern viel?
- mehr als 2 Kinder und Kinde runter 14 Jahren?
- sind die Kinder noch im Elternhaus und in der Ausbildung?
- gibt es Pflegefälle in der Familie?
- wohnt der Student/Schüler mit im Elternhaus?
- wieviel Geld ist auf dem Sparbuch vom Kind?
- und so weiter und so fort...

Leider muss man die Angaben wahrheitsgetreu angeben, denn die Strafen
sind es nicht wert zu schummeln und es wurden zu viele Fälle aufgedeckt.



Spitzenmitglied



offline
Hallo Dida,


1. solange dein Sohn bei dir wohnt und zum Gymnasium geht, hat er keinen Anspruch auf Bafög!

Zitat vom Bafögrechner:


SchülerInnen-BAföG für weiterführende allgemeinbildende Schulen und Berufsfachschulen sowie für Fach(ober)schulklassen,
deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraussetzt und die keinen berufsqualifizierenden Abschluss bieten,
gibt es nur dann, wenn Du nicht bei den Eltern wohnen kannst,
weil Du von deren Wohnung die Schule nicht in zumutbarer Zeit erreichen kannst
ODER wenn Du schon verheiratet bist/warst oder Kinder hast und mit diesen zusammenlebst.


2. Selbst bezahlen musst du nichts.

3. Wenn du und dein Ex-Mann ein nur kleines Einkommen haben, würde dein Sohn als Student ca. 380 € /Monat erhalten, wenn er weiterhin bei dir wohnt.

Davon ist die Hälfte ein Darlehen.

Das ist nur ein grober Anhaltspunkt.
Für eine genauere Berechnung muss man alle jene Punkte beachten, die Calva schon nannte.


Pyros




 BAföG





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