bin die Mexikanischer Bürger, aber ich bin in Deutschland geboren, seit Mai 2006 zog ich in Deutschland nach Mexiko aus... seitdem bin ich hier in Mexiko zufrieden.... und Außerdem besitze ich das Doppel-Staatsbürgerschaft bzw. auch genannt: die Doppel-Pass....
da meine Eltern geschieden ist, durfte ich zwei Staatsbürgerschaft, um ohne eine deutsche Staatsbürgerschaft verliern müssen, wenn ich eine andere Staatsbürgerschaft annehmen muss... Dies ist eine Ausnahme in deutsche Einwanderungsgesetz!!!
genau erklärt:
wenn ein Kind in Deutschland geboren und zur diese Zeit muss Eltern verhieraten sein, und einer Elternteil (Mutter/Vater) muss aus einer andere Land stammen, und wenn später die Eltern geschieden sind, verliete man seine doppelte Staatsbürgerschaft, aber der Kind jedoch nicht, da will natürlich Kind seine Vater oder seine Mutter in eine andere Land besuchen oder danach wohnen... das liegt also Entscheidung der Kind!!!
aber wichtig, Das Eltern der Kind muss vorher eine Antrag bis Kind 21 Jahr alt ist, sonst verpasst man seine doppelte Staatsbürgerschaft....
noch mehr Infomartion gibt zu nachlesen:
www.einbuergerung.de
Mein neue Blog über Gehörlosen in Mexiko:
http://max2003.wordpress.com/