Zivilcourage, was ist dann passiert:
http://www.merkur-online.de/nachrichten ... 70052.htmlTutzinger S-Bahn-Retter soll ins Gefängnis
Traubing - Peter Meding hat Zivilcourage gezeigt und Kinder vor gewalttätigen Jugendlichen beschützt.
Dabei wurde er selbst verprügelt, ist seitdem arbeitsunfähig.
Wegen einer Lappalie steht ihm nun der Gang ins Gefängnis bevor. (...weiter...)
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http://www.sueddeutsche.de/muenchen/225/453912/text/Opfer oder Täter? --- Prozess in München --- 09.01.2009, 16:20
Die Grenzen der Selbstverteidigung: Ein Mann wird angegriffen,
sticht in Notwehr zu - und muss für fast vier Jahre ins Gefängnis.
n den abendlichen Diskussionsrunden wird immer wieder Zivilcourage gefordert,
aber verschwiegen, dass das entschiedene "Sich-Einmischen"
auch ganz schön daneben gehen kann.
Der gleiche Staatsanwalt, der sich zur Zeit den couragierten Bürger wünscht,
kannte vor einem Jahr keine Gnade.
Der eine Helfer tot, der andere behindert und der Dritte im Knast.
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...nämlich die Strafprozessordnung. Laut dieser ist es jedem Bürger gestattet,
einen Kriminellen festzunehmen.
Man muss auch nicht selbst betroffen sein.
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http://www.pi-news.net/2009/09/buerger- ... die-hilfe/Bürger verweigern Feuerwehrmann die Hilfe
In Brühl nahe Köln hat ein Feuerwehrmann Zivilcourage gezeigt – und
wäre dabei beinahe selber zum Opfer geworden.
Nachdem André Bach zwei Männer verfolgt hat,
die gerade eine Frau überfallen und beraubt hatten,
wurde er von den beiden Tätern bedroht.
Nach der Feststellung der Personalien muss die Polizei die Täter
mangels Haftgründen wieder laufen lassen.
Die Empörung über das Ausbleiben der von Politikern
gern geforderten Zivilcourage der Mitbürger mutet angesichts
der mangelnden Courage der Staatsgewalt und
des eigenen Täterverständnisses reichlich geheuchelt.
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Wortlaut:
§ 127 (1) StPO Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt, so ist,
wenn er der Flucht verdächtig ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann,
jedermann befugt, ihn auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen.
Die Feststellung der Identität einer Person durch die Staatsanwaltschaft oder
die Beamten des Polizeidienstes bestimmt sich nach § 163b Abs. 1.
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...darf man dabei sicher keine Gewalt einsetzen, Fesseln oder Ähnliches dürfte
als Freiheitsberaubung ausgelegt werden.
Jetzt frage ich mich wie man das anwenden soll,
einen gewaltbereiten Täter festhalten ohne ihn unschädlich zu machen.
Man kann ja ne Menschenkette um ihn bilden und "Kum ba yah" singen,
für alles andre hat der ja dann nen guten Anwalt der dich einlocht.
Vielleicht ist er sogar vor dir wieder draussen.
Auf jeden Fall freut der sich sicher drauf,
dich dann mit all seinen Kumpels zu besuchen und
dir zu zeigen was er von deinen Rechten und dem Strafrecht hält.
Auf jeden Fall ist der aktuelle Fall ein tolles Signal an alle andren Täter,
ist ja nochmal gutgegangen,
der Einzige der sich gewehrt hat, ist tot,
die andren sind nicht eingeschritten,
(vogel)freie (U)Bahn...
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Der selbstständig handelnde oder freie Bürger ist nicht ..
gerne gesehen. Wo kommen wir denn da hin.
Letztendlich liegt das Gewaltmonopol beim Staat.
Wir sind ja hier (noch nicht) im wilden Westen!
Jede gelungene Selbsthilfe demonstriert ja auch sein Versagen
(wieso war eigentlich die Polizei nicht da ?).
Deshalb werden diese Leute 08/15 wie normale Straftäter abgehandelt.
Man will Sie nicht - die Zivilcourage.
Zeigt nur die Schwäche des Staates.
Bürgerwehr kommt erst noch.
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"Täterschutz geht vor Opferschutz" --- so sieht es aus.
Zivilcourage - ein kleiner Fehler - wird hart bestraft.
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