@ snowcat,
beim Taubenschlag im Thread UT-Demo hat User „keitzermatthias460“
am 26.1.2012 zwei sehr interessante Links zu diesem Thema gepostet:
http://www.taubenschlag.de/meldung/7091#kommentareDer erste Link gibt die auf Gehörlose zutreffende Befreiung etwas ungenau wieder.
http://wirtschaftsthemen.net/unternehmen/medien/gez-neue-rundfunkgebuhr-ab-2013-was-andert-sich/006876.htmlDort steht:
Menschen mit Seh- oder Hörschwäche können sich ebenfalls bei entsprechendem Grad ihrer Behinderung befreien lassen.Im 2. Link zum 15. Staatsvertrag findet man in diesem unter
http://www.rlp.de/ministerpraesident/staatskanzlei/medien/§ 4, Befreiung von der Beitragspflicht, Ermäßigung:
(2)
Der Rundfunkbeitrag nach § 2 Abs. 1 wird auf Antrag für folgende natürliche Personen
auf ein Drittel ermäßigt:1. ...
2. Hörgeschädigte Menschen, die gehörlos sind oder denen eine ausreichende
Verständigung über das Gehör nicht möglich ist, und ..
3. ...
Wichtig,es steht da:
auf Antrag braucht ein GL nur rund € 6.- € im Monat zahlen.
Wer keinen Ermäßigungsantrag stellt, zahlt € 17,92 pro Monat!
Ich mache den Vorschlag, alle Leser hier stellen einen Antrag auf 100% Ermäßigung!
Begründung:
Das Untertitelangebot ist bei den öffentlich-rechtlichen Sendern immer noch mangelhaft.
Eine ausreichende Information und Teihabe am öffentlichen Leben ist den Hörbehinderten deshalb verwehrt.